Nr. 30, 21. November 2003

Enorme Ausgabensteigerung und verantwortungslose Schuldenwirtschaft der
öffentlichen Hand

Abgaben durch die Hintertüre

Von Nationalrat Christoph Blocher, Herrliberg ZH

Die Ausgaben der öffentlichen Hand, also von Bund, Kantonen und Gemeinden
zusammen, wachsen seit Jahren stärker als das Volkseinkommen. Eine
Trendumkehr ist nicht in Sicht.

1990 betrugen die Ausgaben der öffentlichen Hand noch 86,6 Milliarden Franken. Sie nahmen bis ins Jahr 2000 um über vierzig Prozent auf 123,6 Milliarden Franken zu, während das Bruttoinlandprodukt (BIP) in der gleichen Zeit nur um 23 Prozent gewachsen ist. Der Schuldenberg der öffentlichen Hand
nimmt dementsprechend ein bedrohliches Ausmass an: Die Schulden nahmen innert zehn Jahren um über 110 Prozent zu, von rund 98 Milliarden (1990) auf 207 Milliarden (2000). Schaut man sich die neusten Zahlen an, so muss von einem Schuldenberg von rund 215 Milliarden ausgegangen werden.
Die stetig steigenden Aus- und Aufgaben der öffentlichen Hand wurden trotz der massiven Schuldenwirtschaft vor allem durch Erhöhung der Fiskalquote gedeckt. Die Belastung durch Steuern, Abgaben und Gebühren inkl. Sozialversicherungsbeiträgen ist in den letzten zehn Jahren in der Schweiz
stärker angestiegen (+ 5,3 Prozent auf 35,9 Prozent des BIP) als in jedem anderen vergleichbaren OECD-Land. Diese Erhöhung der Staats- und Fiskalquote hat die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweiz enorm geschwächt.

Immer mehr Zwangsabgaben

Da die Steuersätze meist in referendumspflichtigen Erlassen (für den Bund in der Bundesverfassung, für die Gemeinden in den Gemeindeordnungen, für die Kantone wenigstens zum Teil in Gesetzen) festgelegt sind, können die Steuern ohne Zustimmung des Volkes nicht erhöht werden. Die Bürger aber sind steuermüde geworden.
Weil Steuererhöhungen konsequenterweise beim Volk auf wachsenden Widerstand stossen, versuchen die öffentlichen Haushalte ihre Mehrausgaben und Mehraufgaben zunehmend durch immer höhere Abgaben und Gebühren zu finanzieren. Dies trifft den Mittelstand und die Wirtschaft in besonderem
Masse. Die stark steigende Fiskalquote ist die Ursache dafür, dass die schweizerische Wirtschaft in den vergangenen Jahren nicht mehr gewachsen ist. Das Finanzgebaren der öffentlichen Hand verursacht damit auch höhere Arbeitslosigkeit. Die totale Zwangsabgabenquote in der Schweiz hat heute
eine Höhe von rund sechzig Prozent des Bruttoinlandproduktes erreicht. Von jedem umgesetzten Franken fliessen also sechzig Rappen in öffentliche Kassen.
Solche Abgaben und Gebühren wurden der Bevölkerung in der Regel mit dem Versprechen schmackhaft gemacht, dass mit der Erhebung von verursachergerechten Gebühren und Abgaben (wie etwa Kehrichtsack-Gebühren) die Steuerbelastung gesenkt werde.

Unhaltbare Situation

Seit langem besteht das Bedürfnis, angesichts des Dschungels von Abgaben und Gebühren klare Zahlen und Fakten zu erhalten. Dazu wurde das Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik (FEW) der Universität St. Gallen beauftragt, den ganzen Sachverhalt zu
untersuchen. Die Fragestellung an das Institut lautete wie folgt: Wie setzen sich die Einnahmen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen und wie haben sich diese im Vergleich zu den Gesamt- und den Steuereinnahmen in der Vergangenheit entwickelt? Das Ergebnis ist eindeutig: Eine Unzahl von Gebühren und Abgaben ist neu erhoben oder angehoben worden.
Dabei wurden die Steuern jedoch nicht gesenkt. Die gesamte Fiskalbelastung und damit die Staatsquote hat in den neunziger Jahren übermässig zugenommen. Als Beispiel: Der Kanton Zürich finanziert sich heute nur noch zu rund vierzig Prozent aus Steuereinnahmen. Sechzig Prozent sind andere Einnahmen: Gebühren und Abgaben. Trotz enormer Zunahme von Gebühren und Abgaben sind
die Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren aber nicht gesenkt worden.

Wichtigste Ergebnisse

Forderungen

Die Politik gibt sich offensichtlich keine Rechenschaft über die zahlreichen Abgaben und Gebühren, die insbesondere den Mittelstand und die Wirtschaft stark belasten. Somit sind auf kantonaler und eidgenössischer Ebene Konsequenzen zu ziehen: Nicht der Staat braucht mehr Geld, sondern die
privaten Haushalte und Unternehmungen, damit der angestrebte wirtschaftliche Aufschwung eine Chance erhält.

Unseriöse Beschönigung

Lassen Sie mich zum Abschluss ein paar Worte sagen zum kürzlich veröffentlichten Bericht des Bundesrates «Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung in der Schweiz von 1970 bis 2000». Die Medienmitteilung über diesen Bericht beginnt mit folgendem Satz: «Die Untersuchung eines
Durchschnittshaushaltes hat gezeigt, dass die Belastung mit obligatorischen Abgaben ... rückläufig ist.» Dies wurde in vielen Zeitungen so zitiert. Bei vielen Bürgern dieses Landes hat diese Aussage grosses Befremden ausgelöst. Einmal mehr fühlt man sich vom Bundesrat hinters Licht geführt. Einmal mehr wird statistisches Zahlenmaterial eingesetzt, das die Wirklichkeit zu beschönigen hat: Bern will damit behaupten, dass die Schweiz gar nicht so schlecht dastehe. Wenn man indessen den gesamten Bericht liest, erkennt man, dass von der Bundes-Statistik weder die indirekten Steuern (Mehrwertsteuer,
LSVA etc.) noch die Abgaben für die berufliche Vorsorge, noch die Krankenkassenprämien erfasst wurden. Als relevante Bezugsgrösse wählt die Statistik den Bruttolohn von 1977, der anhand des Landesindexes der Konsumentenpreise indexiert wird. Die für die Wirtschaft und damit für die
Schweiz insgesamt relevante Grösse wäre jedoch insbesondere das Wachstum der Wirtschaft.

Die von der FEW-Studie berechneten Zahlen und Fakten der öffentlichen Haushalte sprechen eine klare Sprache. Bundesrat und Verwaltung dürfen die bedrohliche Entwicklung nicht länger beschönigen. Wenn angesichts der heutigen Finanzlage der öffentlichen Haushalte, angesichts der enormen
jährlichen Ausgabensteigerung bei Bund und Kantonen und deren verheerenden Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation und auf die Arbeitslosigkeit in der Schweiz das Steuer nicht herumgerissen wird, dann wird die Schweiz verarmen. Eine Kurskorrektur ist dringend notwendig. Eine erfolgversprechende Massnahme wäre schon, die Bestimmung der Höhe sowie allfällige Erhöhungen von Abgaben und Gebühren ausschliesslich in Erlassen zu verankern, welche der Zustimmung des Volkes und damit der Zustimmung der Bezahler der Abgaben und Gebühren bedürfen.

Christoph Blocher, Nationalrat