Nr. 30, 21. November 2003
Enorme Ausgabensteigerung
und verantwortungslose Schuldenwirtschaft der
öffentlichen Hand
Abgaben durch die Hintertüre
Von Nationalrat
Christoph Blocher, Herrliberg ZH
Die Ausgaben der öffentlichen
Hand, also von Bund, Kantonen und Gemeinden
zusammen, wachsen seit Jahren stärker als das Volkseinkommen. Eine
Trendumkehr ist nicht in Sicht.
1990 betrugen die Ausgaben
der öffentlichen Hand noch 86,6 Milliarden Franken. Sie nahmen bis ins
Jahr 2000 um über vierzig Prozent auf 123,6 Milliarden Franken zu, während
das Bruttoinlandprodukt (BIP) in der gleichen Zeit nur um 23 Prozent gewachsen
ist. Der Schuldenberg der öffentlichen Hand
nimmt dementsprechend ein bedrohliches Ausmass an: Die Schulden nahmen innert
zehn Jahren um über 110 Prozent zu, von rund 98 Milliarden (1990) auf
207 Milliarden (2000). Schaut man sich die neusten Zahlen an, so muss von
einem Schuldenberg von rund 215 Milliarden ausgegangen werden.
Die stetig steigenden Aus- und Aufgaben der öffentlichen Hand wurden
trotz der massiven Schuldenwirtschaft vor allem durch Erhöhung der Fiskalquote
gedeckt. Die Belastung durch Steuern, Abgaben und Gebühren inkl. Sozialversicherungsbeiträgen
ist in den letzten zehn Jahren in der Schweiz
stärker angestiegen (+ 5,3 Prozent auf 35,9 Prozent des BIP) als in jedem
anderen vergleichbaren OECD-Land. Diese Erhöhung der Staats- und Fiskalquote
hat die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der
Schweiz enorm geschwächt.
Immer mehr Zwangsabgaben
Da die Steuersätze meist in referendumspflichtigen Erlassen (für
den Bund in der Bundesverfassung, für die Gemeinden in den Gemeindeordnungen,
für die Kantone wenigstens zum Teil in Gesetzen) festgelegt sind, können
die Steuern ohne Zustimmung des Volkes nicht erhöht werden. Die Bürger
aber sind steuermüde geworden.
Weil Steuererhöhungen konsequenterweise beim Volk auf wachsenden Widerstand
stossen, versuchen die öffentlichen Haushalte ihre Mehrausgaben und Mehraufgaben
zunehmend durch immer höhere Abgaben und Gebühren zu finanzieren.
Dies trifft den Mittelstand und die Wirtschaft in besonderem
Masse. Die stark steigende Fiskalquote ist die Ursache dafür, dass die
schweizerische Wirtschaft in den vergangenen Jahren nicht mehr gewachsen ist.
Das Finanzgebaren der öffentlichen Hand verursacht damit auch höhere
Arbeitslosigkeit. Die totale Zwangsabgabenquote in der Schweiz hat heute
eine Höhe von rund sechzig Prozent des Bruttoinlandproduktes erreicht.
Von jedem umgesetzten Franken fliessen also sechzig Rappen in öffentliche
Kassen.
Solche Abgaben und Gebühren wurden der Bevölkerung in der Regel
mit dem Versprechen schmackhaft gemacht, dass mit der Erhebung von verursachergerechten
Gebühren und Abgaben (wie etwa Kehrichtsack-Gebühren) die Steuerbelastung
gesenkt werde.
Unhaltbare Situation
Seit langem besteht das Bedürfnis, angesichts des Dschungels von Abgaben
und Gebühren klare Zahlen und Fakten zu erhalten. Dazu wurde das Forschungsinstitut
für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik (FEW) der Universität
St. Gallen beauftragt, den ganzen Sachverhalt zu
untersuchen. Die Fragestellung an das Institut lautete wie folgt: Wie setzen
sich die Einnahmen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen
zusammen und wie haben sich diese im Vergleich zu den Gesamt- und den Steuereinnahmen
in der Vergangenheit entwickelt? Das Ergebnis ist eindeutig: Eine Unzahl von
Gebühren und Abgaben ist neu erhoben oder angehoben worden.
Dabei wurden die Steuern jedoch nicht gesenkt. Die gesamte Fiskalbelastung
und damit die Staatsquote hat in den neunziger Jahren übermässig
zugenommen. Als Beispiel: Der Kanton Zürich finanziert sich heute nur
noch zu rund vierzig Prozent aus Steuereinnahmen. Sechzig Prozent sind andere
Einnahmen: Gebühren und Abgaben. Trotz enormer Zunahme von Gebühren
und Abgaben sind
die Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren aber nicht gesenkt worden.
Wichtigste Ergebnisse
Forderungen
Die Politik gibt sich offensichtlich keine Rechenschaft über die zahlreichen
Abgaben und Gebühren, die insbesondere den Mittelstand und die Wirtschaft
stark belasten. Somit sind auf kantonaler und eidgenössischer Ebene Konsequenzen
zu ziehen: Nicht der Staat braucht mehr Geld, sondern die
privaten Haushalte und Unternehmungen, damit der angestrebte wirtschaftliche
Aufschwung eine Chance erhält.
Unseriöse Beschönigung
Lassen Sie mich zum Abschluss ein paar Worte sagen zum kürzlich veröffentlichten
Bericht des Bundesrates «Entwicklung der Abgaben- und Steuerbelastung
in der Schweiz von 1970 bis 2000». Die Medienmitteilung über diesen
Bericht beginnt mit folgendem Satz: «Die Untersuchung eines
Durchschnittshaushaltes hat gezeigt, dass die Belastung mit obligatorischen
Abgaben ... rückläufig ist.» Dies wurde in vielen Zeitungen
so zitiert. Bei vielen Bürgern dieses Landes hat diese Aussage grosses
Befremden ausgelöst. Einmal mehr fühlt man sich vom Bundesrat hinters
Licht geführt. Einmal mehr wird statistisches Zahlenmaterial eingesetzt,
das die Wirklichkeit zu beschönigen hat: Bern will damit behaupten, dass
die Schweiz gar nicht so schlecht dastehe. Wenn man indessen den gesamten
Bericht liest, erkennt man, dass von der Bundes-Statistik weder die indirekten
Steuern (Mehrwertsteuer,
LSVA etc.) noch die Abgaben für die berufliche Vorsorge, noch die Krankenkassenprämien
erfasst wurden. Als relevante Bezugsgrösse wählt die Statistik den
Bruttolohn von 1977, der anhand des Landesindexes der Konsumentenpreise indexiert
wird. Die für die Wirtschaft und damit für die
Schweiz insgesamt relevante Grösse wäre jedoch insbesondere das
Wachstum der Wirtschaft.
Die von der FEW-Studie berechneten Zahlen und Fakten der öffentlichen
Haushalte sprechen eine klare Sprache. Bundesrat und Verwaltung dürfen
die bedrohliche Entwicklung nicht länger beschönigen. Wenn angesichts
der heutigen Finanzlage der öffentlichen Haushalte, angesichts der enormen
jährlichen Ausgabensteigerung bei Bund und Kantonen und deren verheerenden
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation und auf die Arbeitslosigkeit
in der Schweiz das Steuer nicht herumgerissen wird, dann wird die Schweiz
verarmen. Eine Kurskorrektur ist dringend notwendig. Eine erfolgversprechende
Massnahme wäre schon, die Bestimmung der Höhe sowie allfällige
Erhöhungen von Abgaben und Gebühren ausschliesslich in Erlassen
zu verankern, welche der Zustimmung des Volkes und damit der Zustimmung der
Bezahler der Abgaben und Gebühren bedürfen.
Christoph Blocher, Nationalrat