Nr. 30, 29. November 2002
Noch keine Urteile gefällt
58 Militärdienst-Versäumer
Am 5. August 2002 sind insgesamt 170 Wehrmänner alle aus Genf
zu einem
Wiederholungskurs in Walenstadt nicht eingerückt. In der nationalrätlichen
Fragestunde vom 30. September 2002 bestätigte Bundesrat Samuel Schmid
diesen
Tatbestand und versprach rasche Abklärung.
Die Abklärung zieht
sich indessen in die Länge. Klarheit besteht heute erst
über die Anzahl effektiver Dienstversäumnisse.
Von den insgesamt 170 Wehrmännern, die am 5. August nicht eingerückt
sind,
haben 112 Wehrmänner in den letzten Tagen vor WK-Beginn oder teilweise
auch
erst nachträglich eine formelle Dispens, ausgestellt durch die Militärbehörde
des
Kantons Genf, erhalten.
Der Kommandant der Schiessschule Walenstadt hatte bei WK-Beginn von diesen
112 Dispensationen keine Kenntnis. Die von einzelnen Kantonen zunehmend auf
die Spitze getriebene Unsitte, regelmässig kurz vor Dienstbeginn kantonale
Dispensationen in immer grösserer Zahl auszusprechen, soll im Rahmen
der
Armeereform «Armee XXI» übrigens endlich unterbunden werden.
Effektiver Dienstversäumnisse haben sich also 58 Genfer Wehrmänner
schuldig
gemacht, 6,8 Prozent der zum erwähnten Wiederholungskurs aufgebotenen.
Insgesamt 54 Fälle seien bisher an die Militärjustiz überwiesen
worden. In
42 Fällen laufe inzwischen die Voruntersuchung. Fünf militärische
Untersuchungsrichter seien damit betraut worden. Urteile lägen noch keine
vor.
Abklärungen, ob zwischen den Nichteinrückenden Absprachen stattgefunden
hätten, hätten bisher «keine Erkenntnisse» erbracht.
Die Untersuchung werde fortgeführt. Über das Ergebnis werde «zu
gegebener
Zeit» orientiert.
Beim Beobachter setzt sich der Eindruck fest, dass den militärischen
Untersuchungsbehörden an besonderer Eile in dieser Untersuchung nicht
gelegen ist.