Nr. 29, 17. Oktober 2008

Verbandsbeschwerderecht und Demokratie
VCS stoppen – Demokratie stärken

Von Natalie Rickli, Nationalrätin, Winterthur

Die direkte Demokratie hat derzeit keinen einfachen Stand: Statt dass die Politiker missliebige Vorstösse mit Argumenten bekämpfen, suchen sie immer wieder Erklärungen, warum eine Initiative «rechtlich problematisch» sei oder gar Konflikte mit «völkerrechtlichen Grundsätzen» provoziere.

Man hat bald den Eindruck, im schweizerischen Rechtsstaat werde die Ausnahme zur Regel. Verlierer sind die Stimmbürger: Kaum einer weiss, was überhaupt noch gilt in unserem Land.

Während früher unbestritten war, dass die Bundesverfassung jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden könne, werden heute immer häufiger Einwände gegen Volksinitiativen erhoben. Es gehört fast schon zum guten Stil unter der Bundeshauskuppel, mit völkerrechtlichen Bedenken oder rechtsstaatlichen Sorgen zu argumentieren. Ein eindrückliches Beispiel hierfür ist die Verwahrungsinitiative.

Parlamentarier unterlaufen demokratische Entscheide

Die Volksinitiative zur Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter kam im Februar 2004 zur Abstimmung. Die Stimmbürger haben diesem Volksbegehren deutlich zugestimmt. Die Initiantinnen freuten sich ebenso wie die SVP, welche als einzige Partei die Ja-Parole vertreten hatte. Doch die Freude war nur von kurzer Dauer: Bald schon entschied die Rechtskommission des Nationalrates aufgrund völkerrechtlicher Bedenken, auf eine Umsetzung der Initiative im Rahmen eines Gesetzes zu verzichten. Die Materie, so die Mehrheit der Kommission, stehe in einem zu grossen Spannungsfeld zu Grundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Den Stimmbürgern blieb nur das blanke Staunen: Wie ist es möglich, dass sich Parlamentarier schlicht weigern, einen Volksentscheid umzusetzen?

Volksrechte beschränken Politikermacht

Schaut man zu, wie in Bundesbern mit den Volksrechten umgegangen wird, wird man den Eindruck nicht los, dass viele Politiker wenig Freude an der direkten Demokratie haben. Dies ist zwar bedenklich, aber trotzdem nachvollziehbar: Die Instrumente der direkten Demokratie – also Initiative, Referendum und Petition – sind Kontrollmechanismen. Mittels dieser Rechte haben die Stimmbürger die Möglichkeit, Einfluss auf die Politik zu nehmen und so Parlamentarier und Parteien zu kontrollieren.

Die Volksrechte beschränken die Macht der Politiker. Darum stehen viele Politiker diesen Rechten mit Distanz gegenüber. Diese Tatsache erst zeigt, wie wichtig die Mechanismen der direkten Demokratie sind. Fallen sie weg, haben die Politiker – oder noch schlimmer: die Gerichte – unbeschränkte Macht, während die Stimmbürger gar nichts mehr zu sagen haben. Ein Blick auf Deutschland genügt: Dort bestimmt das Bundesverfassungsgericht, was gilt. Die Frage der Wiedervereinigung, die Frage einer neuen Währung – alles Entscheide, welche von den Richtern in Karlsruhe, nicht aber vom Parlament in Berlin getroffen worden sind.

Verbandsbeschwerderecht als Sonderrecht

Dass die Volksinitiative zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts das gleiche Schicksal ereilen würde, war absehbar. Trotzdem: Ich staune immer wieder, wenn Exponenten linker Parteien davon sprechen, die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts sei «rechtsstaatlich problematisch». Tatsache ist: Es ist genau umgekehrt – das Verbandsbeschwerderecht ist rechtlich problematisch, nicht die Initiative.

Das Verbandsbeschwerderecht wurde zu einer Zeit, in der es noch kaum Umweltschutzgesetze gab, als Spezialregelung für Umweltverbände geschaffen. Vergessen wir nicht: Die Möglichkeit von Verbänden, mittels Beschwerde die Realisierung umfangreicher Bauprojekte total blockieren zu können, ist ein massiver Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Betroffenen. Anders als bei der Beschwerde von Nachbarn, welche durch ihre Nähe zum geplanten Bauprojekt meistens in eigenen Rechten betroffen sind, ist ein Verband nie selber betroffen. Würde man die Idee des Verbandsbeschwerderechts konsequent in allen Bereichen umsetzen, hiesse dies, dass der TCS ein Beschwerderecht bei Verkehrsvorlagen hätte, dass die Offiziersgesellschaft gegen Militärvorlagen Beschwerde erheben könnte oder der Bund der Steuerzahler eine Klagemöglichkeit gegen Steuererhöhungen hätte. Würden dies die linken Parteien auch ohne weiteres akzeptieren?

Politischer Missbrauch ist alltäglich

Immer öfter wird das Verbandsbeschwerderecht von Naturschutz-Organisationen für rein politische Zwecke missbraucht. Mit unsinnigen Rekursen werden wichtige Bauprojekte auf bürokratischem Weg verzögert und so schliesslich verhindert. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich die Greina-Stiftung nicht ihrem Zweck gemäss im Bündnerland, sondern in Zürich gegen das Hardturm-Stadion engagiert. Auch als der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) gegen Parkplätze an der Autobahnausfahrt in Rüschlikon eine Beschwerde ins Auge fasste, blieb dem Zuseher nur Kopfschütteln. Besonders störend ist, wenn mit solch rechtsmissbräuchlichen Beschwerden demokratische Entscheide ausgehebelt werden sollen. Es geht nicht an, dass linke Heimatschutzverbände demokratisch gefällte Volksentscheide unterlaufen.

Diese unüberlegten, teilweise aber auch politisch frech kalkulierten Beschwerden blockieren wichtige Investitionen und gefährden unzählige Arbeitsplätze. So entsteht enormer volkswirtschaftlicher Schaden: Gewerbebetriebe verlieren Aufträge, müssen Personal abbauen. Zudem verschlechtert sich das Investitionsklima drastisch.

Ja zur Verbandsbeschwerde-Initiative

Wollen wir diesen verheerenden Zuständen entgegentreten, gibt es nur eines: ein klares Ja zur Volksinitiative zum Verbandsbeschwerderecht, über die am 30. November abgestimmt wird. So schaffen wir wieder Rechtssicherheit und damit ein besseres Investitionsklima und gute Rahmenbedingungen für die Zukunft. Wenn die Werbung der Initiative darauf hinweist, es gelte «Arbeitsplätze für die nächste Generation» zu schaffen, dann trifft dies den Nagel auf den Kopf.

Natalie Rickli