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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 8. Dezember 2006

Das Minarett in Wangen bei Olten
Graue Wölfe ante portas

Genau zu dem Zeitpunkt, da der Türkisch-Kulturelle Verein zu Wangen bei Olten ein Baugesuch stellte für ein Minarett zum seit langem benutzten Gebetsraum, wurde vor diesem als Moschee verwendeten Gebäude eine neue Flagge gehisst: Die Flagge der Grauen Wölfe, einer als extremistisch, gewalttätig und als zweifellos gefährlich eingestuften Bewegung. Ein Nachbar hatte Beschwerde erhoben gegen den Minarettbau. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Mit allein aus dem Baurecht abgeleiteten Begründungen.

Inzwischen ist eine neue Situation eingetreten. Die Gemeinde Wangen liess beim Schweizer Staatsschutz nämlich abklären, was diese Fahne der Grauen Wölfe vor dem türkischen Gebetshaus zu bedeuten habe. Die Antwort ist erst seit kurzem bekannt. Sie ist äusserst brisant und verleiht dem Minarett-Streit völlig neue Dimension. Das vom Chef des Schweizer Inland-Nachrichtendienstes Urs von Däniken persönlich unterzeichnete Schreiben hält nämlich fest, dass der Türkisch-Kulturelle Verein Wangen das Hissen der Flagge der Grauen Wölfe nicht einfach unvorsichtig duldete. Der Türkisch-Kulturelle Verein wird vielmehr als Ableger der Grauen Wölfe bezeichnet. Als Ableger einer als gefährlich, als gewalttätig, als rechtsextremistisch eingestuften türkischen Kampforganisation. Die Wangener Moschee ist nicht bloss Gebetshaus. Sie ist Stützpunkt einer gewalttätigen Kampforganisation. Bereits sind nahe der Wangener Moschee auch Wandschmierereien aufgetaucht: Die Buchstaben PKK, Abkürzung der militanten Kurden-Bewegung, der Todfeinde der Grauen Wölfe. Die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen diesen Organisationen haben weltweit Tausende Opfer gefordert.

Muss ein Hausbesitzer in seiner unmittelbaren Nachbarschaft, buchstäblich "ante portas", den Stützpunkt einer türkischen Kampforganisation dulden? Würde an dessen Stelle ein zwielichtiges Sex-Etablissement eingerichtet, könnte der Nachbar mit guter Erfolgsaussicht dagegen klagen - wegen zu erwartender "ideeller Immissionen". Aber den Stützpunkt eines gewalttätigen, extremistischen Kampfvereins muss er dulden? Kein Zweifel, die Auseinandersetzung um Minarette, die eben nicht bloss Symbole harmloser Glaubensausübung sind, tritt in eine völlig neue Phase. Das Bundesgericht wird über die äusserst brisante politische Dimension des "Falles Wangen" zu entscheiden haben.

Noch wichtiger ist: Der Bürger muss handeln, damit die Schweiz nicht Schauplatz gewalttätiger Auseinandersetzungen ausländischer Extremisten wird. Unser Land gehört uns - nicht Exponenten ausländischer Gewalttrupps.

Ulrich Schlüer

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