Nr. 29, 8. Dezember 2006
Über
politisch-korrekte Selbsterniedrigung
Helvetias Bücklinge
Von Patrick Freudiger, Stadtrat, Langenthal BE
Am 29. November 1994 ist die Schweiz dem Uno-Übereinkommen von 1965 zur
Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beigetreten. Dieses Übereinkommen
statuiert umfangreiche Verpflichtungen (Art. 2 - 7): Rassistische Taten müssen
unter Strafe gestellt und rassistische Propaganda muss unterbunden werden.
Zudem verlangt das Abkommen eine aktive Präventionspolitik gegen Rassismus. Das schweizerische Antirassismusgesetz lässt sich damit unmittelbar auf dieses Übereinkommen zurückführen, ja der Erlass war sogar eine Bedingung für den Beitritt der Schweiz zu diesem Uno-Übereinkommen. Die eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) wiederum wurde geschaffen zur Umsetzung der Konvention. Auch diese Kommission verdankt ihre Existenz also letztlich dem Uno-Übereinkommen. Gemäss Art. 9 des Übereinkommens haben die Mitgliedstaaten periodisch Berichte an den Uno-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu schreiben. In diesen Berichten haben die Mitgliedstaaten brav die von ihnen getroffenen Massnahmen gegen Rassismusbekämpfung darzulegen.
Einen solchen Bericht hat die Schweiz, genauer die Direktion für Völkerrecht, nun verfasst. Es ist mittlerweile der vierte, fünfte und sechste periodische Bericht, in dem die Schweiz der Uno gegenüber Rechenschaft über ihre Politik gegen Rassismus ablegt. Die drei Berichte sind zu einem einzigen Bericht vereinigt worden und decken den Zeitraum von Februar 2002 bis April 2006 ab. Der Bundesrat wiederum hat den Bericht genehmigt.
Fragwürdige Antirassismus-Kommission
Der Bericht gliedert sich in drei Teile. Nach einigen allgemeinen Bemerkungen zu Demographie und Politik in der Schweiz folgt eine artikelweise Überprüfung des Abkommens. In geradezu pedantischer Weise listet der Bericht auf, was die Schweiz alles getan hat, um die hohen Wünschen der Uno auch erfüllen zu können. Die Berichterstattung ist teilweise einseitig politisch gefärbt. So lobt der Bericht etwa die "Professionalität, mit welcher die EKR ihre Aufgabe in den zehn Jahren ihres Bestehens erfüllt hat." Das dürfte reichlich übertrieben sein. So liess die Antirassismus-Kommission in ihrem Bulletin "Tangram" im Oktober 2003 Hamit Duran zu Wort kommen, der mit islamistischen Holocaustleugnern zusammenarbeitet. In einer anderen Ausgabe im Jahr 1999 beschönigte die EKR die Gewalt in muslimischen Familien mit Aussagen wie "Schläge sind in muslimischen Familien ein anerkanntes Erziehungsmittel"; und weiter: "Den geschlagenen Frauen ist das, was ihnen widerfährt, oft schon von der Mutter, der Schwester, der Nachbarin her bekannt. Das Schlagen ist Privatsache, man mischt sich nicht ein." Handfeste Erfolge der EKR jedoch sucht man vergebens. Hätte die Antirassismus-Kommission nicht das Privileg, dass ihr hehres Ziel alle fehlenden Erfolge entschuldigt, sie wäre längst aufgelöst worden.
Der Bericht gipfelt in einigen abschliessenden Stellungnahmen des Uno-Ausschusses. Eine Kostprobe dieser hoheitlichen Überprüfung der Schweizer Rassismuspolitik liefern die folgenden Stellen:
"Der Ausschuss ist äusserst besorgt über die fortwährende feindliche Haltung in der Schweiz gegenüber Schwarzen, Muslimen und Asylbewerbern. Er empfiehlt dem Mitgliedstaat zudem, die Fortsetzung seiner Bemühungen zur Verhinderung und Bekämpfung einer solchen Haltung, namentlich über Informationskampagnen und Erziehung der öffentlichen Meinung. Ausserdem fordert der Ausschuss im Rahmen seiner allgemeinen Empfehlung XIX den Mitgliedstaat weiterhin zur Überwachung aller Tendenzen, die zur Trennung aufgrund von Rasse oder Ethnie führen können, und zur Fortsetzung der Bemühungen zur Aufhebung der sich daraus ergebenden negativen Konsequenzen auf."
"Der Ausschuss ist über die Äusserungen einer fremdenfeindlichen und rassistischen Einstellung im Rahmen von Einbürgerungsverfahren namentlich denjenigen, die der Volksabstimmung unterliegen, besorgt."
"Der Ausschuss äussert auch seine Besorgnis über die Lage der Fahrenden in der Schweiz, namentlich die der Roma und der Jenischen, und hofft, dass die Bemühungen zur Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen fortgesetzt werden."
Besorgte, hohe Uno-Funktionäre, welche mit der Schweiz wohl etwa ähnlich viel vertraut sind wie linke Parlamentarier mit der Tugend des Sparens, machen das, was sie am besten können: Hoch zu Ross urteilen, beurteilen, verurteilen; und die zuständigen Schweizer Behörden machen das, was sie offenbar am besten können: Sie nicken: Wie demütige Ergebene verweisen sie auf die Kredite zur Integrationsförderung, auf den Aktivismus der umtriebigen Antirassismuskommission und auf die Massnahmen, die auch "Fahrende" (politisch korrekt für Zigeuner) zukünftig unter staatlichen Artenschutz stellen sollen. Bei der Einbürgerungsfrage geht man sogar noch weiter und stimmt der Kritik untertänigst zu: "Das Einbürgerungsverfahren, wie es in einigen Kantonen praktiziert wird, ist in der Tat unbefriedigend und hat zu grundlegenden Diskussionen über ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren geführt." Danach zieht man rechtfertigend das Bundesgericht bei, welches die Einbürgerung zum Verwaltungsakt degradiert und damit der politisch-demokratischen Kontrolle entzogen hat.
Der ganze Bericht zeigt exemplarisch auf, um was es eigentlich geht: Um einen Kniefall der Schweiz vor den Hütern der political correctness in der Uno. Dieser Kniefall ist um so bedenklicher, weil die Uno-Funktionäre keine demokratische Legitimation besitzen. Denn "die Wahl der Ausschussmitglieder findet auf einer vom Generalsekretär am Sitz der Vereinten Nationen anberaumten Sitzung der Vertragsstaaten statt" (Art. 8 Ziff. 4). In geheimer Wahl, versteht sich (Art. 8 Ziff. 2). Die üblichen demokratischen Kontroll- und Transparenzgebote sind hier ausser Kraft gesetzt.
In der Schweiz funktioniert das Zusammenleben verschiedener Kulturen verglichen mit dem Ausland nach wie vor relativ gut. Randalierende, "eingebürgerte Nicht-Franzosen" wie in Frankreich, dauernde Lebensgefahr für Islamgegner wie in Holland oder reihenweise Ehrenmorde wie in Deutschland sind unserem Land (noch) fremd. Gründe dafür liegen vor allem in der relativ hohen sozialen Mobilität unserer Gesellschaft, die Leistung mit gesellschaftlichem Aufstieg belohnt, und in unserem liberalen Wirtschaftssystem, das für Wohlstand und Arbeitsplätze garantiert. Zudem sind der Schweiz Parallelgesellschaften wie etwa in Holland fremd, die sich von unserem Rechtssystem abgekapselt haben, wo die Scharia und nicht mehr die Verfassung gilt. In Holland jedoch entstanden solche Parallelgesellschaften deshalb, weil der Staat dies mit einer zu largen Ausländerpolitik förderte. Von den Ausländern wurden kaum Anstrengungen zur Integration verlangt, jede Integrationsverweigerung galt als Ausdruck der eigenen Kultur und Integrationspflichten demgegenüber als politisch unkorrekt. Die heutigen Probleme in der Schweizer Integrationspolitik sind in dem Masse angestiegen, wie die political correctness unsere Ordnung infiziert und Ausländer unter Artenschutz gestellt hat. Die ebenfalls politisch-korrekten Ansichten und Forderungen der Uno-Funktionäre sind durch die Realität längst widerlegt worden. Warum also lassen sich die Schweizer Behörden noch von UNO-Integrationsmärchen einschüchtern?
Unter Generalverdacht
Allzu oft wird die Situation der angeblich diskriminierten Minderheiten in der Schweiz auch dramatisiert. Die Muslime z.B. werden im Bericht pauschal als Opfer dargestellt, weil sie seit dem 11. September unter Generalverdacht stünden. Die unzähligen Muslime, die einen Arbeitsplatz gefunden haben oder deren Einbürgerungsgesuch gutgeheissen worden ist, widerlegen jedoch die Mär vom angeblichen Generalverdacht. Es geht hier vielmehr um einen Opfermythos, mit dem man - als politische Argumentationswaffe missbraucht - berechtigte Kritik abblocken kann. Dasselbe gilt, wenn der Bericht zur Situation der Schwarzen in der Schweiz Stellung nimmt:
"Spezifische Ergebnisse der Studie zum Thema Rassismus und Diskriminierung haben ergeben, dass die häufigsten Vorfälle in den Bereich des subtilen (bzw. latenten) Rassismus fallen. Es handelt sich hauptsächlich um abschätzige Blicke, Beschimpfungen, gezielte Missachtungen und das Nicht gesehen Werden."
Dies sind gewiss nicht erwünschte Verhaltensweisen, aber ob man eine Korrektur mit staatlichem Aktivismus erzwingen muss, ist eine andere Frage.
Internationale Heuchelei
Dem Uno-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung sind inzwischen praktisch alle Staaten der Welt beigetreten: Also auch Länder wie Simbabwe, wo weisse Landbesitzer systematisch enteignet oder sogar ermordet werden. Länder wie Russland, das nicht gerade für einen menschenfreundlichen Umgang mit den Tschetschenen bekannt ist oder Länder wie diejenigen arabischen Staaten, wo man als Christ um sein Leben fürchten muss. Sie alle sind auch Teil des Abkommens und offenbaren damit die Heuchelei des internationalen "Rechts", das vorgibt, die Menschen schützen zu können. Vielmehr können sich mit der Unterzeichnung wohltönender, aber wirkungsloser Erklärungen auch die skrupellosesten Diktatoren auf dem Parkett der internationalen Menschenrechtsdiplomatie frei bewegen.
Was ist mit dieser einst
stolzen Schweizer Nation passiert, die sich immer gegen fremde Richter und
Vögte gewehrt hat, die Friedrich Schiller in seinem "Wilhelm Tell"
als so tapfer und freiheitsliebend dargestellt hat, die zwei Weltkriege als
Hort der Freiheit und des Friedens überstanden hat und die trotz schwierigster
innerer und äusserer Umstände der übermächtigen, menschenverachtenden
Nazi-Diktatur widerstanden hat? Heute reichen ein paar Nörgeleien einiger
Uno-Funktionäre aus und schon verliert die Schweiz - oder zumindest die
repräsentativen Verwaltungsstellen - ihre Selbstachtung und gibt klein
bei. Man stimmt in den Tenor der Uno-Bürokraten sogar noch mit ein und
brandmarkt eigene, bewährte Traditionen als "unbefriedigend".
Was Kriege, wirtschaftliche Not und Armeen nicht geschafft haben, scheint
heute eine demokratisch nicht legitimierte Uno-Instanz, bestehend aus Ayatollahs
der Political correctness, ohne weitere Schwierigkeiten bewerkstelligen zu
können: Reihenweise kleinkarierte, unreflektierte, opportunistische helvetische
Bücklinge.
Patrick Freudiger
Der von der Direktion
für Völkerrecht im Eidgenossischen Departement für ausländische
Angelegenheiten (EDA) verfasste periodische Bericht findet sich im Internet
unter http://www.eda.admin.ch/sub_dipl/g/home/arti/report/rapun/mes.html
Unter der gleichen Adresse sind auch die früheren Berichte sowie die
Schlussfolgerungen des Uno-Ausschusses aufgeführt.