Nr. 29, 17. Dezember 2004
Wie sich der Sozial- und Steuerstaat am besten
ausnehmen lässt
Ein Leben wie im Märchen
Von
Konrad Adam
Alle Welt dürstet nach sozialer Gerechtigkeit. Leider weiss niemand,
was damit gemeint ist. Früher hiess es, gerecht sei, was dem Volke nützt;
heute glaubt man statt dessen, gerecht sei, was einem selbst nützt.
Zumindest handelt man
nach diesem Grundsatz, und der real existierende Sozialstaat lädt dazu
ein, ihn anzuwenden. Im folgenden wird aufgezählt, was dabei zu beachten
ist. Das
1. Gebot
verlangt, auszugeben, was man ausgeben kann. Sparen lohnt nicht; am wenigsten
lohnt es dann, wenn man sich dem Ruhestand nähert. Falls Sie auf den
zusteuern, sollten Ihre Rücklagen auf keinen Fall den von Hans Eichel
grossmütig zugestandenen Freibetrag von 200 Euro je Lebensjahr überschreiten.
Falls Sie es mit der grossen Mehrheit unseres Volkes halten und sich mit 60
verrenten lassen wollen, wären das maximal 12 000 Euro. Was an Ersparnissen,
seien es Lebensversicherungen oder Riester-Renten, Wertpapiere oder Immobilien,
darüber hinausgeht, ist vom Übel, weil es Ihre Ansprüche mindert.
Machen Sie es wie jene vierköpfige Familie aus Bingen, die eine ihr unverhofft
zugefallene Erbschaft innerhalb kürzester Zeit verprasste, anschliessend
Sozialhilfe beantragte - und Recht bekam. Das können Sie auch! Daraus
folgt das
2. Gebot
Versuchen Sie nicht, Vermögen zu bilden (für das Sie Steuern zahlen
müssen), sondern Verluste zu machen (mit denen Sie Steuern sparen können).
Auch wenn die in Deutschland beliebten Steuersparmodelle sich nur für
Grossverdiener wirklich lohnen, können auch kleinere Leute durch Abschreibung
etwas reicher werden. Ganz so weit wie ein Vorstandsmitglied werden Sie es
auf diesem Wege wohl nicht bringen, doch macht auch Kleinvieh Mist. Die Pfennigfuchserei
lohnt, weil in Deutschland die Steuern nicht von denen erhoben werden, die
sie am besten zahlen können, sondern von denen, die zu ehrlich, zu dumm
oder zu nachlässig sind, sich gegen den Zugriff des Staates zu wehren.
Der deutsche Finanzminister lebt weder von den ganz Reichen noch von den ganz
Armen, sondern vom breit definierten Mittelstand. Weil das so ist, sollten
Sie das
3. Gebot
beachten und auf keinen Fall heiraten. Nicht nur, weil Sie mit der Heirat
schwer kalkulierbare Unterhaltsverpflichtungen eingehen, sondern vor allem
deswegen, weil sie sich mit der Ehe für die Lebensform der Minderheit
entscheiden; und Minderheiten werden, wie wir aus Erfahrung wissen, in der
Mehrheitsdemokratie regelmässig über den Tisch gezogen. Nehmen Sie
sich lieber das Pärchen zum Vorbild, das unverheiratet blieb und aus
seinem doppelten Einkommen zwei Penthouses erwarb, die es sich wechselseitig
vermietete, um mit dem rechnerischen Verlust gleich zwei Mal Steuern zu sparen.
Gelohnt hat die Ehe noch nie, doch heute wird sie zum Verlustgeschäft.
Das gilt vor allem dann, wenn Sie Kinder haben. Wenn Sie das eingesehen haben,
wird es Ihnen leicht fallen, auch das
4. Gebot
zu befolgen und auf Kinder zu verzichten. Nehmen Sie lieber einen Hund, der
ist billiger! Von allen Wegen, bei der Umverteilung gut abzuschneiden, ist
der Verzicht auf Kinder der einfachste. Das Einzelkind mag ja noch angehen;
dann haben Sie für alle sichtbar bewiesen, dass Sie können, und
kehren auf dem schnellsten Weg dorthin zurück, wo nach übereinstimmender
Ansicht der Bundesregierung, der Unternehmer und der Gewerkschaften das wahre
Leben spielt, an Ihren Arbeitsplatz. Einbussen bei der Altersversorgung brauchen
Sie nicht zu befürchten, da man im deutschen Rentnerparadies von Kindern
leben kann, ohne selbst welche zu haben: von Kindern anderer Leute eben. Die
Umverteilung macht's möglich. Wenn alle Vorsicht nichts geholfen hat
und Sie ein Kind in die Welt gesetzt haben, brauchen Sie trotzdem nicht zu
verzweifeln - vorausgesetzt, Sie halten sich an das
5. Gebot
Das empfiehlt Ihnen, Ihr Kind schlecht oder gar nicht zu erziehen; denn dann,
aber auch nur dann springt die Gemeinschaft ein; und wie! Mit bis zu 5000
Euro im Monat, dem Dreissigfachen dessen, was Sie als Kindergeld zu erwarten
haben. Das ist zwar gegen die Verfassung, die nicht den Staat, sondern die
Eltern dazu verpflichtet, für ihre Kinder zu sorgen. Da sich die Regierung
aber nicht an die Verfassung hält, brauchen Sie das auch nicht zu tun.
Wenn Sie Ihre Erziehungspflicht vernachlässigen und Ihr Kind auffällig
wird: Freuen Sie sich! Dann bleiben Ihnen die Selbstvorwürfe erspart,
die sich ein Vater neulich machte, nachdem er von den märchenhaften Angeboten
gehört hatte, mit denen jugendliche Delinquenten von der Erlebnispädagogik
verwöhnt werden. Welche Straftaten er seinen Kindern empfehlen solle,
um sie trotz seines begrenzten Einkommens in den Genuss einer erlebnispädagogischen
Fernreise nach Australien oder Neuseeland kommen zu lassen, wollte der Mann
wissen. «Ist die Entfernung von der Zahl der Straftaten abhängig?
Wie sieht die Mengenstaffel aus? Beispielsweise: Ladendiebstahl gleich Mittelmeer
oder fünfmal schwerer Raub gleich Übersee?» Sie tun sich selbst
und Ihrem Kind etwas Gutes, wenn Sie es auf die schiefe Bahn geraten lassen!
Gezielte Vernachlässigung lohnt aber nicht nur bei Kindern, sie lohnt
auch bei sich selbst. Denn so werden Sie anspruchsberechtigt, und Ansprüche
zu erkennen, zu erheben und durchzusetzen ist im Wohlfahrtsstaat das A und
O. Das
6. Gebot
lautet deswegen: Tun Sie nicht allzuviel für Ihre Gesundheit! Gesund
bleiben ist ja schön und gut, gesund werden aber noch viel schöner,
weil dafür die anderen aufkommen müssen. Da das deutsche Krankenversicherungswesen
den sparsamen Umgang mit medizinischen Leistungen nicht belohnt, gibt es nur
ein Verfahren, persönlich einen guten Schnitt zu machen: den möglichst
üppigen Verbrauch. Die goldene Regel des Sozialstaates - Vorteile für
sich zu behalten und Nachteile auf die Gemeinschaft abzuwälzen - lässt
sich nirgendwo leichter befolgen als im Gesundheitsapparat, die halbherzige
Reform von Ulla Schmidt hat daran nichts geändert. In einem System mit
festem Einsatz und unbegrenzten Ansprüchen verhält sich derjenige
kostenbewusst, der rausholt, was man kann. Millionen von Pflichtversicherten
handeln nach dieser Regel. Warum nicht auch Sie? Ähnliches gilt für
die Altersversorgung. Auch hier machen Sie nur dann einen guten Schnitt, wenn
Sie das
7. Gebot
beachten und sich früh verrenten lassen, so früh wie möglich.
Vergessen Sie nie, dass das Rentenzugangsalter nur auf dem Papier bei 65,
tatsächlich aber bei 60 Jahren und darunter liegt. Warum sollten Sie
die damit verbundenen Vorteile denen überlassen, die fixer sind als Sie?
Was andere können, können Sie auch, notfalls hilft das Gefälligkeitsgutachten
eines befreundeten Arztes. Wenn Sie es endlich geschafft haben, vorzeitig
in Rente zu gehen, liegt noch ein Drittel lhres Lebens vor Ihnen, eine Periode,
in der Sie Zeit in Hülle und Geld in Fülle haben, immer vorausgesetzt,
Sie beeilen sich. Die wirklich harten Zeiten stehen ja erst den Angehörigen
kommender Jahrgänge bevor. Machen Sie es also wie die Marquise de Pompadour,
handeln Sie nach der Maxime «Nach mir die Sintflut», und stellen
Sie schon morgen Ihren Antrag auf Frühverrentung. Der Schwerbehindertenausweis
ist dabei nützlich! Jeder zehnte Berliner hat ihn schon: Warum Sie noch
nicht? Am besten weg kommen Sie dann, wenn Sie Ihr Arbeitsleben nicht nur
am Ende, sondern auch am Anfang kappen. Das erreichen Sie, indem Sie das
8. Gebot
ernst nehmen und nicht nur studieren, sondern möglichst lang studieren.
Schliesslich gehört das Studium, anders als der Besuch eines Kindergartens,
zu den öffentlich hoch subventionierten Gütern, und wenn es nach
Edelgard Bulmahn geht, dann wird das auch so bleiben. Als ewiger Student lenken
Sie möglichst viel von diesem öffentlichen Wasser auf Ihre private
Mühle; wer zügig studiert, verzichtet auf ein Geschenk aus öffentlichen
Kassen, und wer will das schon? Zwar haben sich einige Bundesländer vorgenommen,
durch die Einführung von Studiengebühren den Langzeitstudenten das
Leben schwer zu machen; da Hochschulrecht aber Landesrecht ist, wird es auch
in Zukunft einige Länder geben, die das Recht auf Bildung grosszügig
auslegen und jeden so lange und so erfolglos studieren lassen, wie sie oder
er will. Wechseln Sie also, wenn es ernst wird, aus einem gebührenpflichtigen
in ein gebührenfreies Land, dann kommen Sie dem Ideal des arbeitsarmen
Lebens näher. Dennoch wird es Ihnen kaum erspart bleiben, zwischen Ihrem
30. und 60. Lebensjahr, während eines runden Drittels Ihrer voraussichtlichen
Lebenszeit also, gelegentlich zu arbeiten. Das ist bedauerlich, lässt
sich aber ertragen, wenn Sie das
9. Gebot
beachten und auf so antiquierte Tugenden wie Eigeninitiative und Selbstverantwortung
verzichten. Wie man das macht, wissen die meisten von uns, das Recht auf Faulheit
gehört schliesslich zur Grundausstattung des Menschen. Wenn Sie trotzdem
Anregungen und Hinweise benötigen, empfiehlt sich die Lektüre der
reichlich vorhandenen Ratgeberliteratur. Ihr unübertroffenes Musterstück
ist nach wie vor die Broschüre, in der Rudolf Scharping namens der SPD-Fraktion
«Tipps und Hilfen für den Umgang mit den Sozialämtern»
gegeben hat. Da können Sie lernen, wie Sie es anstellen, das eigene Auto
am Zugriff des Sozialamtes vorbeizusteuern. Sie müssen nur vermeiden,
das Auto im eigenen Namen zu betreiben: «Gehört es nicht Ihnen,
sondern einem Verwandten oder Freund, der es Ihnen zum Fahren überlässt,
kann das Sozialamt den Verkauf nicht fordern.» Na also! Nehmen Sie sich
jene sechsköpfige Familie aus Köln zum Vorbild, die von der Stadt
Sozialhilfe bezog und gleichzeitig drei Autos unterhielt, darunter einen Mercedes
der S-Klasse. Damit wären wir beim letzten und wichtigsten, dem
10. Gebot
Sie müssen wissen, dass der Umverteilungsapparat, wie er in Deutschland
eingerichtet worden ist, nicht den Bedarf belohnt, sondern das Know-how. Warum
sonst ist der Anteil an Schwerbehinderten nirgends sonst so gross wie in den
Versorgungsämtern? Investieren Sie deshalb nicht in Arbeit oder in Immobilien,
in Wertpapiere oder in Kinder, sondern in einen guten Berater. Der ist sein
Geld allemal wert. Machen sie es im Kleinen wie die Leute von Vodafone im
Grossen, die ihren Antrag auf die steuersparende Abschreibung von 50 Milliarden
Euro doch nur deshalb stellen konnten, weil sie genug
versierte Rechtsberater, Steuerberater, Anlageberater, Unternehmensberater
beschäftigten, um sich von ihnen erklären zu lassen, wie man so
etwas macht. Der Schlüsselsatz im deutschen Steuer- und Sozialstaat heisst
nicht: «Arbeiten Sie!» oder «Seien Sie fleissig!»
oder «Lassen Sie sich etwas
einfallen!», sondern «Stellen Sie einen Antrag!» Den dürfen
Sie stellen, wenn Sie dazu berechtigt sind. Ob Sie das sind, haben sie weitgehend
selbst in der Hand.
Konrad Adam