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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 14. Dezember 2001
Sind ablehnende Einbürgerungsentscheide
rassistisch?
Willkür?
Der heutige, Gerechtigkeit gewährleistende und dem Einzelnen Sicherheit garantierende Rechtsstaat ist nicht einfach «von selbst» entstanden. Er beruht auf Überzeugungen, um die während Jahrhunderten gerungen worden ist, bis die Rechtsordnung in ihrer heute sichtbaren Form Schritt für Schritt Wirklichkeit werden konnte.
Eine der wichtigsten Säulen des modernen Rechtsstaats ist die von einem ganzen Volk getragene Überzeugung, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegen soll. Dass der Einzelne, dem Unrecht widerfahren ist, nicht «auf eigene Faust» Gerechtigkeit sucht, dass er die Strafverfolgung der staatli- chen Polizei, die objektive Beurteilung einer Straftat und die Verurteilung Schuldiger einem staatlichen Gericht überträgt. Keineswegs eine Selbstverständlichkeit! Aber eine unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren eines soliden, Gerechtigkeit schaffenden Rechtsstaates. Faustrecht hat in dieser Ordnung ebensowenig Platz wie Blutrache oder ähnliches.
Festzustellen ist aber auch: Es gibt auf der Erdkugel, auch in Europa noch Regionen, wo Faustrecht bis hin zur Blutrache noch tägliche, verbreitete Realität darstellt, das von der dortigen Volksgemein- schaft anerkannt, zumindest hingenommen wird. Unser Land, die Schweiz, beherbergt eine Vielzahl von Einwanderern aus solchen Ländern und Regionen zum Beispiel aus dem Balkan. Einwanderer, die sich entsprechende Fälle sind bekannt von der Tradition der Selbsthilfe bis hin zur Blutrache nicht getrennt haben.
Das Wissen um diese Realität kann hiesige Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche die heraus- ragende Bedeutung des staatlichen Gewaltmonopols als Pfeiler unserer Rechtsordnung erkennen, dazu veranlassen, Einwanderer aus Regionen mit Blutrache hier nicht einzubürgern. Aus tief verwur- zelter, staatsbürgerlicher Überzeugung: Unsere Rechtsordnung nähme schweren Schaden, wenn das staatliche Gewaltmonopol ins Wanken geriete.
Unsere stets nach Brüssel und New York schielenden Bundesbehörden stört solches Bewusstsein unserem Rechtsstaat gegenüber offensichtlich. Sie kritisieren, ja diffamieren solche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger kurzerhand, «willkürlich» zu handeln. Als ob es Willkür wäre, den Rechtsstaat als Grundlage friedlichen Miteinanders nicht zu untergraben. Wer nur gibt den Bundesbehörden das Recht, Mitbürger, die unserem Rechtsstaat Sorge tragen, pauschal zu verurteilen?
Ulrich Schlüer