Nr. 29, 15. Dezember 2000

Rückblick auf einen beispiellosen Willkürakt
EU gegen Österreich
Von Dr. Josef Feldner, Klagenfurt

Am 31. Januar 2000 verhängten vierzehn EU-Staaten Sanktionen gegen Österreich. Die EU- Kommission und das Europaparlament unterstützten dieses Vorgehen. Ohne Österreich zuvor gehört und damit Gelegenheit zur Verteidigung gegeben zu haben sowie ohne Angabe von Gründen wurden die bilateralen Beziehungen abgebrochen.

EU schlägt zu
Frankreich hatte zunächst eine Rückberufung aller Botschafter der EU-14 zur Diskussion gestellt. Schliesslich einigte man sich auf die Reduzierung der diplomatischen Beziehungen auf eine rein technische Ebene.

Am nächsten Tag nahm die EU-Kommission die gemeinsame Stellungnahme der 14 EU-Mitgliedländer zur Kenntnis und «teilt die Besorgnis, die dieser Entscheidung zugrunde liegt». Sodann stellte die Kommission in ihrer «Mitteilung» fest: «Die Kommission als Hüterin der Verträge wird weiterhin ihre Pflicht erfüllen, die Regeln und Werte des EU-Vertrages, insbesondere Artikel 6 und 7, aufrecht zu erhalten. Diese Artikel sehen vor, dass die EU auf den Prinzipien von Freiheit, Demokratie, der Respektierung von Menschenrechten, auf fundamentalen Freiheiten und dem Rechtsstaat gegründet ist. Derzeit ist die Arbeit der Institutionen nicht betroffen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission, in engem Kontakt mit den Regierungen der Mitglieder, die Situation aufmerksam verfolgen, während sie ihre Arbeitsbeziehungen mit Österreichs Behörden aufrechterhält.»

Mit dieser «Mitteilung» sanktionierte die Kommission den Beschluss der EU-14, obwohl deren umfas- sende Sanktionen gegen Österreich nur aufgrund einer «Besorgnis» und nicht aufgrund einer konkreten Verletzung der von der Kommission aus Artikel 6 des EU-Vertrages zitierten europäischen Grundwerte verhängt wurden. Damit sanktionierte die Kommission als «Hüterin der Verträge» eine Verurteilung auf Verdacht, was weder mit demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien noch mit Respektierung von Menschenrechten in Einklang zu bringen ist. Mit anderen Worten: Die EU-Kommission billigte aus- drücklich die eklatante Verletzung jener europäischen Werte, über deren Wahrung sie ganz besonders zu wachen vorgibt.

Die Massnahmen der EU-14 gegen Österreich stellten mangels Rechtsgrund einen Willkürakt dar, der gegen alle Rechtsgrundsätze zivilisierter Staaten verstiess. Dazu zählt vor allem auch das Recht jedes Beschuldigten, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen gehört zu werden. Auch gegen dieses Recht hatte die EU verstossen. Österreich wurde keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, obwohl Art. 7 EU-Vertrag das Recht zur Stellungnahme bzw. Rechtfertigung sogar bei einer «schwerwiegenden und anhaltenden» Verletzung der europäischen Grundwerte normiert.

Österreich hatte in der angeblichen «Wertegemeinschaft» keine Chance bekommen, sich zu rechtferti- gen. Eine Chance, die diese selbsternannte «Gesellschaft der Werte» sogar jedem Kapitalverbrecher einräumt. Mit der Strafexpedition gegen Österreich hat sich die EU als Gemeinschaft gleichberechtigter und gleichwertiger Partner disqualifiziert. Wenn sich in einer solchen Gemeinschaft alle gegen einen zusammenschliessen, sich über geschlossene Verträge und über alle demokratischen Grundsätze hinwegsetzen, um Macht zu demonstrieren, dann ist das gleichzusetzen mit dem Verhalten von Kolonialherren gegenüber Unterworfenen.

Tatsächlich enthielt der Feldzug der EU-14 gegen Österreich erschreckende Merkmale imperialistischer Machtpolitik gegenüber einem tributpflichtigen Protektorat: Sanktionen auf Verdacht, ohne Begründung, ohne Recht auf Rechtfertigung, ohne Recht auf Verteidigung mit angemessenen Mitteln, ohne Aussicht auf ein Ende der Sanktionen. In der «Causa Österreich» blieben, wie in einer Kolonie, trotz ungerecht- fertigter Strafmassnahmen die Pflichten des Unterworfenen uneingeschränkt aufrecht.

Das machte die EU deutlich, als in Österreich, in Reaktion auf die rechts- und vertragswidrigen Sank- tionen, ebenfalls vertragswidrige Gegenmassnahmen in Betracht gezogen worden waren. Wie im Verhältnis eines Kolonialherren gegenüber seinem Kolonialvolk wurde Österreich auf seine uneinge- schränkt bestehen bleibenden Vertragsverpflichtungen gegenüber der EU aufmerksam gemacht, obwohl diese ihrerseits vertragsbrüchig geworden war.

Bilanz
Auch wenn der messbare wirtschaftliche Schaden durch die Sanktionen relativ gering war, so ist der ideelle Schaden, den Österreich erlitten hat, nachhaltig, ganz abgesehen von der entwürdigenden Degradierung der Österreicher zum Kolonialvolk. Ein freiheitsliebendes und selbstbewusstes Volk darf eine derartige Demütigung nicht einfach über sich ergehen lassen. Es scheint nicht so zu sein, dass die EU-Mitgliedländer aus dem «Fall Österreich» lernen. Der Vorschlag Österreichs, hinkünftig Mass- nahmen gegen ein Mitgliedland strengen Regeln zu unterwerfen, wenn es europäische Werte verletzt, und das auch im Artikel 7 des EU-Vertrags zu verankern, stösst innerhalb der EU mehrheitlich auf Ablehnung oder Desinteresse.

Dazu kommt noch, dass innerhalb der «Wertegemeinschaft» keinerlei Anzeichen zu erkennen sind, die Verletzung von Menschenrechten und Grundwerten der Demokratie in jede Richtung hin zu verfolgen. Solange Demokratie und Menschenrechte nur gegen Angriffe von rechts verteidigt werden, solange eine selbstherrlich auftretende «political correctness» nicht autoritäres Gedankengut jeglicher Spielart (auch den Kommunismus!) ausdrücklich und generell verurteilt, solange nicht gegen täglich gezeigte Gewalt im Fernsehen protestiert wird und solange der EU die erschreckend ansteigende Gewaltbereitschaft und Gewaltanwendung an den Schulen keine konkreten Massnahmen wert ist, solange wird die Verteidigung europäischer Werte immer nur ein Vorwand und eine Keule gegen ideologisch unliebsame Parteien und Menschen sein, und es wird Strafexpeditionen auch gegen andere «Kleine» geben.

Es ist pure Heuchelei, wenn ein europäisches Wachsamkeitskomitee vorgibt, für ein Europa einzu- treten, das «auf dem Respekt vor dem Einzelmenschen, den Minderheiten und den Völkern in ihrer kulturellen Vielfalt, auf Solidarität ohne jegliche Diskriminierung, auf Kooperation und Weltoffenheit aufbaut», und andererseits Menschen und Gruppierungen das Recht auf eine derartige Behandlung abspricht, die nicht seinem ideologischen Schnittmuster entsprechen.

Es liegt nun an Europa, die Glaubwürdigkeit wiederherzustellen. Und das geht nur, wenn die Anwen- dung und die Verteidigung der europäischen Werte - Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit - frei von machtpolitischen Interessen und ideologischen Eingrenzungen erfolgen. Wenn also die europäischen Werte ein Schutzmantel für alle sind, die, wenn auch durch vielfältigste Meinungen und Ideologien unterschieden, dennoch durch Respekt und Toleranz zu einer europäischen Friedensgemeinschaft der ethnischen, kulturellen und ideologischen Vielfalt zusammengeschlossen sind.

Josef Feldner