Nr. 28, 3. Oktober 2008

Hanfinitiative und revidiertes Betäubungsmittelgesetz: 2xNein
Drogensucht bekämpfen – nicht verwalten

Von Dr. Jean Henri Dunant, Nationalrat, Basel

Am 30. November 2008 stimmt das Schweizer Volk über die Hanf-Initiative und über das revidierte Betäubungsmittelgesetz ab. Sowohl die Volksinitiative zur Aufhebung des Cannabisverbots als auch die Revision des Betäubungsmittelgesetzes sollten entschieden abgelehnt werden.

Zerstörerische Wirkungen

Beide Vorlagen sind von einer Politik geprägt, die Drogen verharmlost und Drogensucht verwaltet, statt bekämpft. Obwohl die zerstörerischen Wirkungen der Drogen seit Jahren bekannt sind, resigniert der Staat und arrangiert sich mit den bestehenden Zuständen. Wir müssen feststellen, dass diese Laisser-Faire-Politik dem guten Ruf der Schweiz schadet. Weltweit ist die Schweiz bekannt als Exportland insbesondere von Cannabisprodukten und als Land, in dem alle Arten von Drogen gehandelt und konsumiert werden können, ohne dass die Behörden konsequent einschreiten. Dass Tausende von Drogensüchtigen vom Staat mit ihrem Stoff versorgt werden und dabei gar noch auf ernsthafte Anstrengungen zum Wegkommen von der Sucht verzichtet wird, ist in anderen Ländern schlicht undenkbar.

Der internationale Suchtkontrollrat hat festgehalten, dass das Bereitstellen von Räumen für den Konsum von Drogen in jedem Fall gegen internationale Abkommen verstösst. Der gleiche Kontrollrat fordert die Schweizer Regierung auf, jede Gesetzesänderung in Übereinstimmung mit den Verträgen über Drogen vorzunehmen.

Gegen Schlupflöcher

Drogenhandel, Drogenabgabe und Drogenkonsum müssen konsequent und ohne gesetzliche Schlupflöcher verboten und die abstinenzorientierte Therapie gefördert werden. Auch als Arzt rufe ich deshalb die Schweizerinnen und Schweizer mit Nachdruck auf, am 30. November zu beiden Vorlagen ein überzeugtes Nein in die Urne zu legen.

Henri Dunant