Nr. 28, 16. November 2007
Ausschaffungsinitiative
ist nötiger denn je
Laisser faire schafft Gewohnheitsrecht
Von Yvan Perrin, Nationalrat
Das Lesen der Rubriken "Verschiedenes" in den Zeitungen bewegt uns bald nicht mehr, weil das Widerwärtige mit der Regelmässigkeit eines Metronoms immer wieder erscheint.
In Lausanne ist es im vergangenen Sommer zu drei perfiden Übergriffen auf Prostituierte gekommen, die im Quartier Sébeillon arbeiten. Diese Opfer sind nicht zufällig ausgesucht worden. Meistens ohne gültige Ausweispapiere, haben sie kaum die Möglichkeit, bei der Polizei Hilfe zu suchen, ohne das Risiko einzugehen, sofort ausgewiesen zu werden. Die Aggressoren sind also nicht nur fies, sondern auch zynisch.
Gewalttätige Aggressionen
In La Chaux-de-Fonds überwältigen maskierte Räuber am frühen Morgen eine Putzfrau, um sich anschliessend mit einer Kollektion alter Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken aus dem Staub zu machen. In Neuenburg und der Agglomeration drohen die Bus-Chauffeure nach drei gewalttätigen Aggressionen mit Streik, falls sich derartige Vorfälle wiederholen sollten. In Yverdon-les-Bains ist der Bahnhof und seine unmittelbare Umgebung regelmässig Kulisse für Schlägereien jeglicher Art, die gerne zu Kleinkriegen mit der Polizei ausarten, wie kürzlich anlässlich der Festnahme eines jungen Mannes, der sich aus der Erziehungsanstalt abgesetzt hatte.
In Genf entdeckt man in der Ecke eines Gartens eine ermordete junge Frau. Der Ehemann, der Hauptverdächtige, hat sich in seine Heimat Burkina-Faso abgesetzt. Im Kanton Jura geht ein Unbekannter mit einem als Sprengpaket bezeichneten Gegenstand auf den Posthalter von Les Bois los. Für den Sicherheitsverantwortlichen der Post in der Region ist das kein Neuland. Im August befand er sich weniger als vierzig Kilometer von Les Bois entfernt, als die Poststelle von Evilard überfallen wurde. Wenige Tage später bedroht ein maskierter Unbekannter die Bäckerei von Le Noirmont mit einem Hammer. Kürzlich versuchte eine Bande in Le Sentier im waadtländischen Vallée de Joux ein Juweliergeschäft mittels eines "Rammbock-Autos" aufzubrechen. Das Fahrzeug fing beim Aufprall Feuer; dieses griff auf das Gebäude über und zwang eine Familie, aus ihrer Wohnung zu fliehen.
Auch wenn die Tatorte und die Delikte verschieden sind, haben sie doch meistens einen gemeinsamen Nenner: Die Verantwortlichen stammen aus dem Ausland. Die Statistiken sprechen eine klare Sprache. Lange Zeit hat die Linke diese Realität einfach ignoriert. Heute muss sie diese Sachlage wohl oder übel anerkennen. Die Tatsachen sind nicht nur hartnäckig, wie Lenin gerne sagte, sondern sie haben auch die ärgerliche Tendenz, der SVP regelmässig Recht zu geben. Was ist unter solchen Bedingungen zu tun?
Fehlender Landesverweis
Ein gewählter Sozialdemokrat hat die Lösung gefunden: Man sollte die einschlägigen Zahlen der Bevölkerung nicht mehr mitteilen, weil das gewöhnliche Volk intellektuell kaum in der Lage sei, das Ganze richtig einzuordnen.
Erstaunlich ist auch, dass das Parlament, wahrscheinlich in einem Moment der Verwirrung, am 13. Dezember 2002, einen Beschluss wider jeglicher Vernunft fasste, weil die importierte Kriminalität während dieser Periode im schweizerischen Justizwesen einen immer grösseren Platz einnahm. Es handelte sich um die Aufhebung des Art. 55 des Strafgesetzbuches (StGB) über die Ausschaffung von Ausländern. Die Aufhebung trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Seither müssen Landesverweisungen mit dem Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern begründet werden, und dies solange, bis das neue Ausländergesetz in Kraft tritt.
Gegenwärtig sind die Kantone für die Anwendung der noch geltenden Ausführungsbestimmungen verantwortlich, was zu gewaltigen Unterschieden von einem Kanton zum andern führt. In St. Gallen beispielsweise zögert eine Regierungsrätin keinen Moment, Ausländer ausser Landes zu schaffen, die sich in untolerierbarer Weise aufführen. Im Greyerz dagegen versucht ein Oberamtmann (Regierungsstatthalter) eine besonders gewaltbereite Bande auszuweisen, doch verzögert der zuständige sozialdemokratische Staatsrat zum Vorneherein die ganze Angelegenheit. Die angesprochenen Kriminellen im Greyerzbezirk können ruhig schlafen, ein Entscheid lässt noch lange auf sich warten. Im Kanton Neuenburg ist es für Ausländer noch leichter: Dieser Kanton wird nur von jenen Leuten verlassen, welche die Schweiz auch verlassen wollen.
Diese Situation ist nicht tolerierbar. Deshalb wurde beschlossen, Ordnung zu schaffen und eine so genannte Ausschaffungsinitiative zu lancieren. Die gewählte Form zur Begleitung der Initiative, so etwa die Plakate mit den schwarzen Schafen, hat oft den Grundgedanken verdeckt, das heisst, der Initiativtext ist etwas in den Hintergrund gerückt. Was fordern wir genau?
Was fordert die Initiative?
Wir fordern die Ausweisung
von Ausländern, die von einem schweizerischen Gericht wegen Mord, Vergewaltigung
oder anderen schweren Vergehen wie Gewalttätigkeit (nicht bandenmässiger
Raub), Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruch und Missbrauch von Sozialleistungen
sowie Sozialhilfe rechtsgültig verurteilt worden sind. Zum Vergleich
erinnern wir daran, dass nach Art. 55 StGB der Richter die Kompetenz hatte,
jeden zu Zuchthaus oder Gefängnis verurteilten Ausländer für
eine Dauer von drei bis fünfzehn Jahre des Landes zu verweisen. Ganz
allgemein stellen wir fest, dass unsere Initiative kaum etwas anderes fordert,
als die Wiederherstellung der Doppelstrafe. Es gibt Leute, die darin eine
diskriminierende Massnahme gegenüber Ausländern sehen. Wir denken
aber im Gegenteil, dass wir das Recht haben, von den Immigranten zu verlangen,
dass sie sich an unsere Gesetze halten. Wenn sie unsere Gesetze nicht akzeptieren
wollen oder können, ist die Schweiz nichts für sie.
Yvan Perrin
www.ausschaffungsinitiative.ch