Nr. 28, 10. Dezember 2004

«Sicherheit durch Kooperation» oder angemessene Verteidigungsfähigkeit?
Armee XXI in Schieflage
Von Korpskommandant aD Simon Küchler, Steinen SZ

Am 2. September 2004, neun Monate nach der Einführung der Armee XXI, hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates den Bundesrat beauftragt, im Rahmen des
Armeeleitbildes eine Grundsatzdiskussion zu führen über die Gewichtung der Armeeaufträge.

Man höre und staune: Nachdem die Struktur-Vorgaben der neuen Armee mit vielen personellen Problemen und Ausbildungspannen seit einigen Monaten mühsam umgesetzt werden, beginnt man nun zu überlegen, welche Aufgaben diese Armee überhaupt noch zu erfüllen hätte. Damit wird erstmals von offizieller Seite zugegeben, dass die «grösste und umfassendste Armeereform aller Zeiten» ohne klare politische Zielvorgaben und Aufträge durchgeboxt wurde. Noch schlimmer: Man hatte die Mahner im Vorfeld der Abstimmung von höchster Instanz als «Irrlichter» und «Lügner» bezeichnet und jegliche
kontradiktorische und demokratische Diskussion unterbunden. Dabei hatten sich die Unklarheiten bezüglich der Armeeaufträge bereits 1999 abgezeichnet. Man hätte das Resultat von USIS (Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit) abwarten müssen, um zu sehen, welche Aufträge der Armee im
Bereich Innere Sicherheit zufallen. Man hat damals diesen meinen Antrag auf Abwarten dieses Resultates zurückgewiesen mit dem «Argument», man müsse mit der Armeeplanung jetzt vorwärtsmachen.

Planloses Planen
Noch schlimmer: Am 8. Dezember 1999 beantragten die Planer der Geschäftsleitung des VBS eine Verzichtsplanung, in der sie u. a. forderten, man müsse auf sämtliche subsidiären Einsätze, also auch auf polizeidienstliche Sicherungseinsätze, verzichten. Nur so sei die Armee XXI realisierbar. Dieser Antrag war für die Planer logisch, denn sie hatten auf dem Papier bereits alle Territorial- und Flughafen-Formationen in genau dieser Erwartung abgeschafft. Die VBS-Geschäftsleitung hat diesen Antrag der Planer damals zwar zurückgewiesen, weil er verfassungswidrig ist. Trotzdem verzichtete man aber auf spezialisierte Bewachungs- und Sicherungsformationen.

Und heute? Laut Armeeführung sind in den nächsten Jahren 45 Prozent der Truppen dauernd für Bewachungs-Aufgaben einzusetzen. Ausbildung liegt da offensichtlich nicht mehr drin. Auch diesbezüglich müsste die Politik einmal Klarheit schaffen. Die subsidiären Einsätze sind gemäss Verfassung klar definiert zur «Prävention und Bewältigung existentieller Gefahren» und setzen damit eine ausserordentliche Lage voraus. Die Armee wird heute jedoch bei absolut «normaler Lage» beigezogen zur Abdeckung von Lücken in der Inneren Sicherheit. Lücken, die bei den Polizeikorps und beim Grenzwachtkorps bestehen. Die Politik ist aufgerufen, diese Lücken umgehend zu schliessen, denn ein Dauereinsatz der Armee in einem strategischen Normalfall zur Deckung eines inneren Sicherheitsmankos ist in bezug auf die Verfassungsmässigkeit höchst fragwürdig.

Wieviel Verteidigung braucht unser Land?
Auch diese Frage wurde bei der Armeeplanung nie gestellt. Jetzt stellt sie die Sicherheitskommission des Ständerates. Für die Armee 61 musste eine solche Frage nie gestellt werden, denn das Schweizer Konzept hiess damals «flächendeckende Verteidigung». In der Armee 95 bestand mit der «dynamischen Raumverteidigung» eine klare Vorstellung, wie man den verfassungsmässigen Auftrag «Die Armee verteidigt das Land und seine Bevölkerung» umsetzen wollte. Die Kräfte dazu waren noch ausreichend. Heute weiss kein Mensch konkret, welche Verteidigungsleistung die Armee noch erbringen könnte oder müsste. Es wird alles kaschiert mit dem Allerweltsausdruck «Aufwuchsfähigkeit», von dem niemand wirklich weiss, in welchem zeitlichen Rahmen er funktionieren soll. Folgende Fragen müssten von der Armeeführung endlich klar beantwortet werden:

Das war bei den Planern schon gar keine Frage, denn für sie war klar, dass es auch für die Verteidigung schon im Vorfeld einer Bedrohung nur noch Kooperation geben werde - eine neutralitätsrechtlich höchst fragwürdige Auffassung, die möglicherweise sogar im Widerspruch steht zu den Haager Abkommen.

Kooperation contra Neutralität
Die Kooperations-Euphorie hat mit dem «Bericht Brunner» begonnen. Ich habe damals brieflich beantragt, dass der Titel - um Missverständnisse zu vermeiden - erweitert werden sollte: «Sicherheitspolitik durch Kooperation und angemessene Verteidigungsfähigkeit». Damit wäre eine Art duale Strategie zum Ausdruck gebracht worden, nämlich nationale und internationale Kooperation zur gemeinsamen Bekämpfung aller Bedrohungen unterhalb der Kriegsschwelle, aber zugleich die neutralitätsrechtliche Aufrechterhaltung einer angemessenen Verteidigungsfähigkeit, über die ein neutrales Land nun einmal verfügen muss. Denn ein neutrales Land darf nach gängiger Interpretation des Völkerrechts erst kooperieren für seine Verteidigung, wenn es angegriffen worden ist - es sei denn, es gebe die Neutralität vorzeitig auf.

Ich wurde damals mit meinem Vorschlag zurückgepfiffen. Das Resultat ist offensichtlich:

Da muss man sich fragen, ob diese schleichende Abwertung, ja Aufgabe der Neutralität von der Politik geduldet wird oder gar mit deren Segen geschieht.

Volksmeinung
Klar aber ist: Diese Entwicklung missachtet auf sehr gravierende Weise die Volksmeinung. Laut der Umfrage «Sicherheit 2004» der ETH Zürich* sind 89 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer der Auffassung, dass unser Land seine Neutralität beibehalten sollte. Das ist der höchste Zustimmungsgrad
zur Neutralität, seit es diese Umfragen gibt. In der sicherheitspolitischen Diskussion muss deshalb im Rahmen der Armeeaufträge auch der Stellenwert der Neutralität diskutiert werden. Ein neutrales Land braucht immer eine grössere Armee als ein Land in einem Bündnis. Diese Wertung ist auch vorzunehmen, bevor man über einen nächsten Abbau der Armee diskutiert. Es darf nie mehr geschehen, was jetzt geschehen ist: Man hat die Armee abgebaut und umstrukturiert ohne klares Leistungsprofil und klare Ausscheidung, welche Aufträge autonom und welche in Kooperation zu erfüllen seien.

Milizarmee versus Berufsarmee
Die Notwendigkeit einer Armee wird gemäss dieser Umfrage der ETH nach wie vor von zwei Dritteln der Schweizerinnen und Schweizer bejaht. Im Jahre 1983 waren es noch 87 Prozent, in den neunziger Jahren noch 70 Prozent und darüber. Die Befürworter einer Berufsarmee sind innert Jahresfrist von 36 Prozent auf 43 Prozent angestiegen und haben damit beinahe den Höchststand des Jahres 2000 erreicht, als die Planung der Armee XXI in der Diskussion war. Wer die allgemeine Wehrpflicht abschaffen oder gar eine Berufsarmee einführen will, muss folgende Fragen klar beantworten:

Erfahrungen in verschiedenen, auch wesentlich grösseren Staaten haben gezeigt, dass es gar nicht möglich war, genügend geeignete Anwärter für eine Berufsarmee zu rekrutieren (siehe Spanien). Man musste z.T. auf Strafgefangene und asoziale Elemente zurückgreifen, um nur die notwendigsten Bestandesprobleme abdecken zu können. Ich bin überzeugt, dass die Befürworter einer Berufsarmee sich nicht Rechenschaft geben über die Mehrkosten, die dem Staat daraus erwachsen. Mit den rund vier Milliarden Franken des heutigen Wehrbudgets könnten knapp 40 000 Gehälter einer Berufsarmee bezahlt werden. Dabei bliebe kein Franken übrig für Ausrüstung und Betrieb. Natürlich würde die Wirtschaft finanziell entlastet, aber gleichzeitig der Staat um Milliarden Franken mehr belastet. Ob die
Befürworter einer Berufsarmee sich der Rekrutierungsschwierigkeiten und der finanziellen Folgen bewusst sind?

Ausbildungs-Probleme
Man hat im Rahmen der Armeereform für die Armee XXI grosssprecherisch eine «professionelle» Ausbildung angekündigt. Heute fehlen dazu 900 professionelle Instruktoren. Deren Rekrutierung wird zum Testfall. Wenn es nicht gelingt, die 900 Instruktoren innert nützlicher Frist zu rekrutieren, kann man jede weitere Diskussion über eine Berufsarmee vergessen. Zur Erosion von Vertrauen führen auch politische Zusicherungen, die nachträglich nicht eingehalten werden. Ein Beispiel: Vor der Abstimmung über Auslandeinsätze der Armee wurde immer und immer wieder versichert, unsere Peace-Keeper würden nur unter der Uno oder der OSZE zum Einsatz kommen. Jetzt steht ein Einsatz in Bosnien-Herzegowina bevor unter der Führung der Eufor, der neugebildeten EU-Formationen. Im weitesten Sinne mag dieser Einsatz gesetzlich in Ordnung sein, weil er aufgrund eines Uno-Mandates erfolgt. Aber in Tat und Wahrheit werden unsere Schweizer Soldaten in Bosnien unter einem EU-Kommando Dienst leisten. Hätte man bei der Abstimmung über Auslandeinsätze offen gesagt, solche Einsätze würden auch unter dem Kommando der Nato oder der EU erfolgen, wäre diese Vorlage bestimmt abgelehnt worden. Der Stimmbürger muss sich verschaukelt vorkommen. Dies schafft kein Vertrauen.

Fazit
Auf der Baustelle «Armee XXI» bleibt noch viel zu tun. Die VBS-Spitze kann jetzt Führungsstärke beweisen, indem sie der Politik die längst fälligen Zielvorgaben abringt und klare Leistungsprofile definiert, welche die neue Armee erfüllen kann. Eine Lehre muss aus der «Armeereform XXI in Schieflage» gezogen werden: Nie mehr eine weitere Reform beginnen ohne klare strategische Grundlagen und klar definierte Leistungen, die diese Armee zu erbringen hat. Und nie mehr Bestandesgrössen festlegen, bevor die Leistungsprofile definiert sind. Zweimal sollte man die gleichen Fehler nicht begehen.

Simon Küchler

* Karl W. Haltiner, Andreas Wenger, «Sicherheit 2004», ETH Zürich 2004