Nr. 28, 10. Dezember 2004
Freier Personenverkehr
Die Irrtümer der Wirtschaft
Von
Nationalrat Luzi Stamm, Dätwil AG
Wirtschaftsverbände bejahen die Ausweitung des freien Personenverkehrs.
Wie sie sich täuschen, zeigen u. a. ihre Zeitungsinserate:
Nichts zu tun mit freiem Marktzutritt
In den Zeitungsinseraten wird argumentiert, es könnten «neue Exportmärkte
in den neuen EU-Ländern geöffnet» werden. Dies ist klar falsch.
Die Märkte sind bereits geöffnet, denn per 1. Mai 2004 wurden alle
unsere Handelsverträge mit der EU (insbesondere das Freihandelsabkommen
von 1972, das
Versicherungsabkommen von 1989, alle Wirtschaftsdossiers der Bilateralen I)
automatisch auf die zehn neuen EU-Mitgliedländer ausgedehnt.
Nichts zu tun mit «wirtschaftlicher Öffnung»
In erster Linie das Beispiel der USA zeigt, dass freier Personenverkehr überhaupt
nichts mit «wirtschaftlicher Öffnung» zu tun hat. Die USA
gelten als die vehementesten Verfechter des freien Marktes und der «wirtschaftlichen
Öffnung»; aber gerade sie kämen nie und nimmer auf die Idee,
eine allgemeine Personenfreizügigkeit einzuführen.
Nicht nötig, um Arbeitskräfte zu holen
Weiter argumentiert die Wirtschaft, Personenfreizügigkeit sei nötig,
wenn man Arbeitskräfte aus den zehn neuen EU-Ländern anwerben wolle.
Auch das ist ein fundamentaler Irrtum. Wen man ins eigene Land holen kann
oder will, ist immer eine Frage des einheimischen Rechts. Dazu braucht es
nie und nimmer ein Personenfreizügigkeits-Abkommen. Leute, die wir in
der Schweiz brauchen (von qualifizierten Spezialisten bis zu Erntearbeitern
für die Bauern), können wir selbstverständlich auch ohne internationale
Abkommen kommen lassen.
«Ausweitung der Bilateralen I» ist irreführend
Gezielt irreführend ist, wenn in den Zeitungsinseraten der Wirtschaftsverbände
behauptet wird, wie wichtig es für die Wirtschaft sei, die «Bilateralen
Verträge I» auf die zehn neuen EU-Staaten auszudehnen. In Wahrheit
ist dies längst geschehen - am 1. Mai 2004 ganz automatisch
(inklusive z. B. dem für die Wirtschaft besonders wichtigen Dossier «technische
Handelshemmnisse»). Einzige Ausnahme bezüglich automatischer Ausweitung
der Bilateralen I auf die neuen EU-Mitglieder bildet der freie Personenverkehr.
Heute geht es nur um die Frage, ob wir tatsächlich mit den zehn neuen
EU-Staaten im Osten pauschal freie Einwanderung vereinbaren wollen. Eine Binsenwahrheit
ist: Freier Personenverkehr hat überhaupt nichts zu tun mit «Marktöffnung»
oder mit «freier Wirtschaft».
Die wahren Interessen der Wirtschaft
Ernst zu nehmen ist die Sorge von Wirtschaftsvertretern, die EU könnte
die Bilateralen I kündigen, falls die Schweiz die Personenfreizügigkeit
mit den neuen EU-Staaten ablehnen sollte. Diese Sorge ist unbegründet.
Die EU - das ist inzwischen mehrfach belegt - denkt nicht an einen solchen
Schritt
(darüber folgen Ausführungen in einem separaten Beitrag). Es gibt
nur zwei echte Anliegen, weshalb «die Wirtschaft» an einem Ja
zum freien Personenverkehr interessiert sein kann.
Arbeitnehmer ins Ausland verlagern
Erstens gäbe die Personenfreizügigkeit unserer Wirtschaft die Möglichkeit,
Arbeitnehmer in die neuen EU-Staaten zu verlagern, ohne dafür dort eine
Bewilligung einholen zu müssen. Sollte dies wirklich das Ziel der Wirtschaft
sein, so könnte dies auch ohne Personenfreizügigkeit mit den zehn
neuen
Staaten direkt ausgehandelt werden (die Schweiz müsste dazu nur die geeigneten
Leute an die Verhandlungsfront schicken). Länder wie Polen wären
aus eigenem Interesse bereit, Schweizer Arbeitskräfte einwandern zu lassen,
ohne auf einem generellen freien Personenverkehr zu beharren.
Weniger Bürokratie bei Arbeitnehmerimport
Personenfreizügigkeit würde der Wirtschaft zweitens den Vorteil
bringen, benötigte ausländische Arbeitnehmer ohne bürokratisches
Bewilligungsverfahren in die Schweiz zu holen. Aber auch dieses Problem wäre
ohne freien Personenverkehr ohne weiteres zu lösen, nämlich durch
sinnvolle Anpassung des einheimischen Rechts. Es ist alles daran zu setzen,
der Wirtschaft zu ermöglichen, diejenigen Leute anzuwerben, die mithelfen,
produktive Arbeitsplätze zu erhalten und neue aufzubauen. Wer wollte
sich schon gegen dieses Anliegen wehren? Doch wohl kaum diejenigen, die generell
den freien Personenverkehr befürworten (also die politische Linke)!?
Ebensowenig diejenigen, die von jeher grosses Verständnis für die
Anliegen der Wirtschaft gezeigt haben (also die politische Rechte).
Das «Wer» ist entscheidend
Jeder Unternehmer weiss: Für den Erfolg seines Unternehmens ist nie die
Anzahl der Mitarbeiter entscheidend (Quantität). Entscheidend ist vielmehr,
wer als Mitarbeiter ausgewählt wird (Qualität). Auch für ein
Land ist niemals entscheidend, dass jedermann kommen kann (Quantität),
sondern nur
immer, wer kommen darf (Qualität). Die Frage muss also lauten: Welche
Art von Einwanderung wollen wir zulassen, nützliche oder schädliche?
Werden Leute kommen, die helfen, unser Land aufzubauen, oder solche, die keine
berufliche Bildung haben, die sich nicht integrieren wollen, die vor allem
von unserem Sozialsystem profitieren wollen?
Luzi Stamm, Nationalrat