Nr. 28, 06. November 2002
«Rückübernahme-Abkommen»
existieren längst!
Das grosse Versagen des Bundesrats
Von Nationalrat Luzi
Stamm, Baden AG
Mit der Asylinitiative steht die nächste emotionsgeladene Volksabstimmung
vor der Tür, bei der einmal mehr das Motto «Alle gegen
die SVP» dominiert. Und wieder mischen sich unsere höchsten Bundesbehörden
in den Abstimmungskampf ein auch mit offensichtlich unzutreffenden Argumenten.
Als Hauptargument wird
zur Bekämpfung der Initiative «gegen Asylmissbrauch» vorgebracht,
es sei gar nicht möglich, in die Schweiz Eingereiste wieder aus der Schweiz
auszuweisen, weil unsere Nachbarn nicht bereit seien, diese zu übernehmen.
Dabei zeigt sich: Selbst juristisch geschulte Gegner der SVP-Initiative «gegen
Asylmissbrauch» haben oft keine Ahnung, was für Verträge zu
diesem Sachverhalt bereits existieren.
Sogar mit Italien
Mit Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien bestehen sogenannte
«Rückübernahme-Abkommen». Da die meisten Einreisenden
von Süden her in unser Land kommen, war der Abschluss eines Vertrags
mit Italien besonders wichtig. Seit Mai 2000 ist dieser in Kraft. In Artikel
3 ist wörtlich festgehalten: «Jede Vertragspartei (also auch Italien)
übernimmt auf Antrag der anderen Vertragspartei (also der Schweiz) Drittstaatenangehörige,
falls sich herausstellt, dass diese illegal (in die Schweiz) eingereist sind,
nachdem sie sich auf dem Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei (also
Italiens) aufgehalten haben oder durch deren Hoheitsgebiet (also durch Italien)
transitiert sind.»
Das heisst, dass die Schweiz all diejenigen zurückschicken könnte,
die wie dies bei der überwiegenden Mehrheit der Asylbewerber der
Fall ist illegal eingereist sind, wenn belegt ist, dass ihr Weg über
Italien geführt hat. In Artikel 4 c) des gleichen Abkommens wird nur
folgende Limite gesetzt: Hat sich der illegal Eingereiste mehr als sechs Monate
in der Schweiz befunden, erlischt das Recht, ihn nach Italien zurückzuschicken.
Mit Konzessionen erkauft
Ich war persönlich Mitglied der nationalrätlichen Rechtskommission,
als die Abkommen mit Italien und Frankreich im Detail behandelt wurden. Das
Abkommen mit Italien fiel der Schweiz keineswegs in den Schoss, es musste
vielmehr in zähen Verhandlungen mit erheblichen Kompromissen «eingehandelt»
werden. Als Kompromiss gestand die Schweiz Italien im Abkommen über die
«Zusammenarbeit der Polizei und Zollbehörden vom 10.9.1998»
eine Rechtshilfe zu, die schon länger auf der Wunschliste Italiens stand.
Dabei gingen die Konzessionen der Schweiz so weit, dass während der Behandlung
in der Nationalratskommission der als besonnen geltende Tessiner FDP-Nationalrat
Fulvio Pelli einmal entrüstet und demonstrativ die Sitzung verliess.
Er protestierte auf diese Weise dagegen, dass zu Lasten unseres Finanzplatzes
zu grosse Kompromisse eingegangen worden seien. Das zeigt, dass die Schweiz
die Zustimmung Italiens zum Rückübernahme-Abkommen «erkaufen»
musste. Um so mehr können wir heute auch verlangen, dass dieses Abkommen
von Italien eingehalten wird.
Verträge und Vertragsbruch
Jetzt aber führt der Bundesrat einen Abstimmungskampf, wobei er von unseren
Nachbarländern von vorneherein annimmt, sie seien ohnehin nicht gewillt,
die vor kurzem unterschriebenen Verträge mit der Schweiz einzuhalten.
Nicht nur unmittelbar an der Grenze könnten illegal Einwandernde den
ausländischen Behörden «zurückgegeben» werden.
Vertragsgemäss müsste dies auch möglich sein für alle
irgendwo in der Schweiz Aufgegriffenen, sofern belegt ist, dass sie in den
letzten sechs Monaten via eines unserer Nachbarländer illegal in die
Schweiz eingereist sind. Das gälte z.B. für alle Leute, bei denen
Bahnbillets oder Quittungen gefunden werden, die Rückschlüsse auf
ihre Reiseroute zulassen. Oder es gilt für Leute, die mit einem Auto
kommen, welches im Ausland registriert ist.
Man beachte auch, wie bei den jüngst nach Rumänien ausgeschafften
Sinti und Roma schlicht unterschlagen wurde, dass Frankreich gemäss den
rechtsgültig abgeschlossenen Verträgen eigentlich verpflichtet gewesen
wäre, diese aus Frankreich illegal in die Schweiz gelangten Leute zurückzunehmen.
Es war völlig klar, dass sie von Frankreich her in die Schweiz eingereist
waren. Und es wäre die elementare Pflicht unserer Behörden gewesen,
auf die Einhaltung rechtmässig abgeschlossener Verträge zu pochen.
Da die Schweiz in der Asylpolitik ohnehin viel «grosszügiger»
ist als alle unsere Nachbarn, wäre dies in jeder Hinsicht auch zumutbar
gewesen. Zur Erinnerung: Im Spitzenjahr 1998 übernahm die Schweiz gemäss
offiziellen Statistiken 583 Asylbewerber pro 10 000 Einwohner, Italien dagegen
nur gerade 12, also rund 50mal weniger.
Gezielte Irreführung
Unermüdlich betonen die Gegner der SVP-Initiative inklusive Bundesbern,
die Initiative «gegen Asylmissbrauch» sei nicht umsetzbar, weil
mit den Ursprungsländern der Ankömmlinge (z.B. mit schwarzafrikanischen
Ländern) keine Abkommen existierten. Abgesehen davon, dass es ein Versagen
des Bundesrats darstellt, wenn solche Abkommen nicht schon längst abgeschlossen
worden sind, ist diese Argumentation eine klare Irreführung der Öffentlichkeit.
Denn solche Abkommen mit den Ursprungsländern haben nichts zu tun mit
der Initiative «gegen Asylmissbrauch», verlangt diese doch eine
«Drittstaatenregelung».
Wenn die Schweiz mit einem afrikanischen Land (z.B. Nigeria), ein Abkommen
abschliesst, dann ist gar kein «Drittstaat» davon betroffen. Es
geht vielmehr nur um die Frage, ob und wie Nigeria seine eigenen Staatsangehörigen,
wenn deren Asylgesuche hier abgelehnt wurden, wieder zurücknimmt. Die
Drittstaatenregelung ist etwas anderes. Ihr liegt zu Grunde, dass Ausländer
(z.B. Nigerianer), die via einen «Drittstaat» (z.B. Italien) in
die Schweiz gelangen, in das zuletzt vor dem Grenzübertritt in die Schweiz
durchreiste Transit-Land (eben Italien) zurückgeschickt werden können.
Genau das würden die Abkommen, die wir mit unseren Nachbarn bereits ausgehandelt
haben, eigentlich ermöglichen wenn der Bundesrat bloss auf Einhaltung
dieser Abkommen pochen würde.
Der wahre Grund der Untätigkeit
Wer geltend macht, die SVP-Initiative «gegen Asylmissbrauch» könne
nicht umgesetzt werden, zeigt somit vor allem, dass er nicht gewillt ist,
die Möglichkeiten zu nutzen, illegal Eingereiste auf der Grundlage rechtsgriffig
geschlossener Verträge in jenes Land zurückzuschicken, aus dem sie
in die Schweiz gelangt sind. Dass der Bundesrat jetzt auch noch ins gleiche
Horn bläst, ist besonders bedenklich.
Das Versagen der Landesregierung wird deutlich aus einer Antwort von Bundesrätin
Ruth Metzler, abgegeben in der Nationalratsdebatte über die Asylinitiative
am 30. März 2002 auf eine Frage von Nationalrat Ulrich Schlüer.
Die Frage lautete: «Frau Bundesrätin, Sie haben ausgeführt,
dass Sie 4 Prozent der über das Asylrecht Einwandernden an der Grenze
festhalten würden und dort die Wegweisung problemlos vollziehen könnten.
Warum unternehmen Sie keinerlei Anstrengungen, um diesen Anteil von 4 Prozent
auf 20, 50 oder sogar noch mehr Prozent zu erhöhen?»
Die Antwort von Frau Bundesrätin Ruth Metzler:
«Herr Schlüer, in Kürze wird das Abkommen zwischen der EU
und der Schweiz über die Freizügigkeit in Kraft treten, und ich
glaube nicht, dass es im Sinn und Geist unserer bisherigen Politik wäre,
wenn wir an unseren Grenzen Zäune oder Mauern aufstellen würden,
um dort möglichst viele, die in unser Land kommen wollen, aufzuhalten.»
Da es sich um eine spontane Zusatzfrage von Nationalrat Schlüer handelte,
musste die Bundesrätin aus dem Stegreif antworten, ohne vorbereitetes
Manuskript. Um so ehrlicher fiel ihre Antwort aus. Sie zeigt, wo der Kern
des Problems in Tat und Wahrheit liegt: Es ist offensichtlich nicht «im
Sinn und Geist» unserer Landesregierung, «möglichst viele,
die in unser Land kommen wollen», zurückzuweisen, nachdem nun mit
den EU-Staaten die «Freizügigkeit» eingeführt wurde.
Selbstverständlich könnte man die Kontrollen im grenznahen Bereich,
in den Zügen, in den Bahnhöfen und anderswo verstärken, um
den kümmerlichen Prozentsatz von 4 Prozent bereits an der Landesgrenze
angehaltener illegaler Einwanderer deutlich zu erhöhen. Aber offenbar
will man in Bern gar keine zusätzlichen Rückschiebungen, weil gemäss
«Sinn und Geist unserer bisherigen Politik» alles zu vermeiden
ist, was in irgendeiner Form das Verhältnis zu den EU-Staaten belasten
könnte.
Zu Gunsten der EU, zu Lasten der Schweiz
Wir können uns die demütige Haltung «Ja nichts unternehmen,
was der EU Sorgen bereiten könnte» einfach nicht mehr leisten.
Letztes Jahr erhielten in der Schweiz 2253 Personen Asyl. Weil 1506 dieser
Aufgenommenen Familienangehörige waren, wurden eigentlich nur gerade
747 Asylgesuche gutgeheissen. Allein für die Bundeskasse verursachte
das Asylwesen letztes Jahr Kosten von 883 Millionen Franken. Dazu kommen all
die Ausgaben ausserhalb des Bundesbudgets, von der Einschulung (Gemeinden)
über die Krankheitskosten bis zu den Kosten des Justizapparats (Kantone).
Selbst die «Weltwoche» kommt zum Schluss, dass das Asylwesen die
Schweiz jährlich um zwei Milliarden Franken belastet. Bis ein einziger
Flüchtling aufgenommen werden kann, fallen Kosten von einer vollen Million
an.
Zwei Milliarden Franken für das Asylwesen! Das ist halb so viel, wie der Bund für die ganze Landwirtschaft ausgibt. Mit Humanität hat solche Geldverschwendung nicht mehr viel zu tun. Um so schlimmer, dass diese ganze Politik des fortlaufenden Versagens auf Kosten des Schweizer Steuerzahlers geführt wird mit dem Ziel vor Augen, der EU einen Dienst zu erweisen. Obwohl rechtsgültig abgeschlossene internationale Verträge Abhilfe schaffen könnten.