Nr. 28, 06. November 2002

«Rückübernahme-Abkommen» existieren längst!
Das grosse Versagen des Bundesrats

Von Nationalrat Luzi Stamm, Baden AG

Mit der Asylinitiative steht die nächste emotionsgeladene Volksabstimmung vor der Tür, bei der ­ einmal mehr ­ das Motto «Alle gegen die SVP» dominiert. Und wieder mischen sich unsere höchsten Bundesbehörden in den Abstimmungskampf ein ­ auch mit offensichtlich unzutreffenden Argumenten.

Als Hauptargument wird zur Bekämpfung der Initiative «gegen Asylmissbrauch» vorgebracht, es sei gar nicht möglich, in die Schweiz Eingereiste wieder aus der Schweiz auszuweisen, weil unsere Nachbarn nicht bereit seien, diese zu übernehmen. Dabei zeigt sich: Selbst juristisch geschulte Gegner der SVP-Initiative «gegen Asylmissbrauch» haben oft keine Ahnung, was für Verträge zu diesem Sachverhalt bereits existieren.

Sogar mit Italien
Mit Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien bestehen sogenannte «Rückübernahme-Abkommen». Da die meisten Einreisenden von Süden her in unser Land kommen, war der Abschluss eines Vertrags mit Italien besonders wichtig. Seit Mai 2000 ist dieser in Kraft. In Artikel 3 ist wörtlich festgehalten: «Jede Vertragspartei (also auch Italien) übernimmt auf Antrag der anderen Vertragspartei (also der Schweiz) Drittstaatenangehörige, falls sich herausstellt, dass diese illegal (in die Schweiz) eingereist sind, nachdem sie sich auf dem Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei (also Italiens) aufgehalten haben oder durch deren Hoheitsgebiet (also durch Italien) transitiert sind.»

Das heisst, dass die Schweiz all diejenigen zurückschicken könnte, die ­ wie dies bei der überwiegenden Mehrheit der Asylbewerber der Fall ist ­ illegal eingereist sind, wenn belegt ist, dass ihr Weg über Italien geführt hat. In Artikel 4 c) des gleichen Abkommens wird nur folgende Limite gesetzt: Hat sich der illegal Eingereiste mehr als sechs Monate in der Schweiz befunden, erlischt das Recht, ihn nach Italien zurückzuschicken.

Mit Konzessionen erkauft
Ich war persönlich Mitglied der nationalrätlichen Rechtskommission, als die Abkommen mit Italien und Frankreich im Detail behandelt wurden. Das Abkommen mit Italien fiel der Schweiz keineswegs in den Schoss, es musste vielmehr in zähen Verhandlungen mit erheblichen Kompromissen «eingehandelt» werden. Als Kompromiss gestand die Schweiz Italien im Abkommen über die «Zusammenarbeit der Polizei und Zollbehörden vom 10.9.1998» eine Rechtshilfe zu, die schon länger auf der Wunschliste Italiens stand. Dabei gingen die Konzessionen der Schweiz so weit, dass während der Behandlung in der Nationalratskommission der als besonnen geltende Tessiner FDP-Nationalrat Fulvio Pelli einmal entrüstet und demonstrativ die Sitzung verliess. Er protestierte auf diese Weise dagegen, dass zu Lasten unseres Finanzplatzes zu grosse Kompromisse eingegangen worden seien. Das zeigt, dass die Schweiz die Zustimmung Italiens zum Rückübernahme-Abkommen «erkaufen» musste. Um so mehr können wir heute auch verlangen, dass dieses Abkommen von Italien eingehalten wird.

Verträge und Vertragsbruch
Jetzt aber führt der Bundesrat einen Abstimmungskampf, wobei er von unseren Nachbarländern von vorneherein annimmt, sie seien ohnehin nicht gewillt, die vor kurzem unterschriebenen Verträge mit der Schweiz einzuhalten. Nicht nur unmittelbar an der Grenze könnten illegal Einwandernde den ausländischen Behörden «zurückgegeben» werden. Vertragsgemäss müsste dies auch möglich sein für alle irgendwo in der Schweiz Aufgegriffenen, sofern belegt ist, dass sie in den letzten sechs Monaten via eines unserer Nachbarländer illegal in die Schweiz eingereist sind. Das gälte z.B. für alle Leute, bei denen Bahnbillets oder Quittungen gefunden werden, die Rückschlüsse auf ihre Reiseroute zulassen. Oder es gilt für Leute, die mit einem Auto kommen, welches im Ausland registriert ist.

Man beachte auch, wie bei den jüngst nach Rumänien ausgeschafften Sinti und Roma schlicht unterschlagen wurde, dass Frankreich gemäss den rechtsgültig abgeschlossenen Verträgen eigentlich verpflichtet gewesen wäre, diese aus Frankreich illegal in die Schweiz gelangten Leute zurückzunehmen. Es war völlig klar, dass sie von Frankreich her in die Schweiz eingereist waren. Und es wäre die elementare Pflicht unserer Behörden gewesen, auf die Einhaltung rechtmässig abgeschlossener Verträge zu pochen. Da die Schweiz in der Asylpolitik ohnehin viel «grosszügiger» ist als alle unsere Nachbarn, wäre dies in jeder Hinsicht auch zumutbar gewesen. Zur Erinnerung: Im Spitzenjahr 1998 übernahm die Schweiz gemäss offiziellen Statistiken 583 Asylbewerber pro 10 000 Einwohner, Italien dagegen nur gerade 12, also rund 50mal weniger.

Gezielte Irreführung
Unermüdlich betonen die Gegner der SVP-Initiative inklusive Bundesbern, die Initiative «gegen Asylmissbrauch» sei nicht umsetzbar, weil mit den Ursprungsländern der Ankömmlinge (z.B. mit schwarzafrikanischen Ländern) keine Abkommen existierten. Abgesehen davon, dass es ein Versagen des Bundesrats darstellt, wenn solche Abkommen nicht schon längst abgeschlossen worden sind, ist diese Argumentation eine klare Irreführung der Öffentlichkeit. Denn solche Abkommen mit den Ursprungsländern haben nichts zu tun mit der Initiative «gegen Asylmissbrauch», verlangt diese doch eine «Drittstaatenregelung».

Wenn die Schweiz mit einem afrikanischen Land (z.B. Nigeria), ein Abkommen abschliesst, dann ist gar kein «Drittstaat» davon betroffen. Es geht vielmehr nur um die Frage, ob und wie Nigeria seine eigenen Staatsangehörigen, wenn deren Asylgesuche hier abgelehnt wurden, wieder zurücknimmt. Die Drittstaatenregelung ist etwas anderes. Ihr liegt zu Grunde, dass Ausländer (z.B. Nigerianer), die via einen «Drittstaat» (z.B. Italien) in die Schweiz gelangen, in das zuletzt vor dem Grenzübertritt in die Schweiz durchreiste Transit-Land (eben Italien) zurückgeschickt werden können. Genau das würden die Abkommen, die wir mit unseren Nachbarn bereits ausgehandelt haben, eigentlich ermöglichen ­ wenn der Bundesrat bloss auf Einhaltung dieser Abkommen pochen würde.

Der wahre Grund der Untätigkeit
Wer geltend macht, die SVP-Initiative «gegen Asylmissbrauch» könne nicht umgesetzt werden, zeigt somit vor allem, dass er nicht gewillt ist, die Möglichkeiten zu nutzen, illegal Eingereiste auf der Grundlage rechtsgriffig geschlossener Verträge in jenes Land zurückzuschicken, aus dem sie in die Schweiz gelangt sind. Dass der Bundesrat jetzt auch noch ins gleiche Horn bläst, ist besonders bedenklich.

Das Versagen der Landesregierung wird deutlich aus einer Antwort von Bundesrätin Ruth Metzler, abgegeben in der Nationalratsdebatte über die Asylinitiative am 30. März 2002 auf eine Frage von Nationalrat Ulrich Schlüer. Die Frage lautete: «Frau Bundesrätin, Sie haben ausgeführt, dass Sie 4 Prozent der über das Asylrecht Einwandernden an der Grenze festhalten würden und dort die Wegweisung problemlos vollziehen könnten. Warum unternehmen Sie keinerlei Anstrengungen, um diesen Anteil von 4 Prozent auf 20, 50 oder sogar noch mehr Prozent zu erhöhen?»

Die Antwort von Frau Bundesrätin Ruth Metzler:
«Herr Schlüer, in Kürze wird das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Freizügigkeit in Kraft treten, und ich glaube nicht, dass es im Sinn und Geist unserer bisherigen Politik wäre, wenn wir an unseren Grenzen Zäune oder Mauern aufstellen würden, um dort möglichst viele, die in unser Land kommen wollen, aufzuhalten.»

Da es sich um eine spontane Zusatzfrage von Nationalrat Schlüer handelte, musste die Bundesrätin aus dem Stegreif antworten, ohne vorbereitetes Manuskript. Um so ehrlicher fiel ihre Antwort aus. Sie zeigt, wo der Kern des Problems in Tat und Wahrheit liegt: Es ist offensichtlich nicht «im Sinn und Geist» unserer Landesregierung, «möglichst viele, die in unser Land kommen wollen», zurückzuweisen, nachdem nun mit den EU-Staaten die «Freizügigkeit» eingeführt wurde. Selbstverständlich könnte man die Kontrollen im grenznahen Bereich, in den Zügen, in den Bahnhöfen und anderswo verstärken, um den kümmerlichen Prozentsatz von 4 Prozent bereits an der Landesgrenze angehaltener illegaler Einwanderer deutlich zu erhöhen. Aber offenbar will man in Bern gar keine zusätzlichen Rückschiebungen, weil gemäss «Sinn und Geist unserer bisherigen Politik» alles zu vermeiden ist, was in irgendeiner Form das Verhältnis zu den EU-Staaten belasten könnte.

Zu Gunsten der EU, zu Lasten der Schweiz
Wir können uns die demütige Haltung «Ja nichts unternehmen, was der EU Sorgen bereiten könnte» einfach nicht mehr leisten. Letztes Jahr erhielten in der Schweiz 2253 Personen Asyl. Weil 1506 dieser Aufgenommenen Familienangehörige waren, wurden eigentlich nur gerade 747 Asylgesuche gutgeheissen. Allein für die Bundeskasse verursachte das Asylwesen letztes Jahr Kosten von 883 Millionen Franken. Dazu kommen all die Ausgaben ausserhalb des Bundesbudgets, von der Einschulung (Gemeinden) über die Krankheitskosten bis zu den Kosten des Justizapparats (Kantone). Selbst die «Weltwoche» kommt zum Schluss, dass das Asylwesen die Schweiz jährlich um zwei Milliarden Franken belastet. Bis ein einziger Flüchtling aufgenommen werden kann, fallen Kosten von einer vollen Million an.

Zwei Milliarden Franken für das Asylwesen! Das ist halb so viel, wie der Bund für die ganze Landwirtschaft ausgibt. Mit Humanität hat solche Geldverschwendung nicht mehr viel zu tun. Um so schlimmer, dass diese ganze Politik des fortlaufenden Versagens auf Kosten des Schweizer Steuerzahlers geführt wird ­ mit dem Ziel vor Augen, der EU einen Dienst zu erweisen. Obwohl rechtsgültig abgeschlossene internationale Verträge Abhilfe schaffen könnten.