Nr. 28, 06. November 2002
Ja zur Initiative «gegen
Asylmissbrauch»
Schluss
mit leeren Versprechungen
Am 24. November 2002 haben wir es in der Hand. Mit einem Ja zur entsprechenden
Volksinitiative wird der tausendfache Missbrauch unseres Asylrechts endlich
gestoppt. Die
SVP-Volksinitiative wird die Zahl der missbräuchlichen Gesuche und die
daraus resultierenden Milliardenkosten massiv senken.
Stopp dem Missbrauch
Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern liegt im mehrjährigen Mittel
bei weniger als zehn Prozent. Das heisst: Mehr als neunzig Prozent aller Gesuchsteller
sind keine Flüchtlinge. Sie kommen aus wirtschaftlichen Gründen
in aller Regel illegal in unser Land. Sie werfen ihre Papiere
weg und machen keine oder falsche Angaben zu ihrer Identität. Unter Mithilfe
von Hilfswerken und linken Anwälten ergreifen sie alle möglichen
Rechtsmittel und bleiben trotz negativem Asylentscheid oft jahrelang
oder gar auf Dauer in unserem Land. Sie missbrauchen damit das Asylrecht und
profitieren von grosszügigen Sozialleistungen. Die SVP-Initiative wird
diesem Missbrauch einen Riegel schieben und die zuständigen Behörden
zum Handeln zwingen.
Die Schweiz ist für Asylsuchende viel zu attraktiv, vor allem bezüglich
Fürsorgeleistungen, Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung, ärztlichen
und zahnärztlichen Leistungen, Arbeitsmöglichkeiten, Beschwerdemöglichkeiten
usw. Im internationalen Vergleich (Zeitraum 19942001) verzeichnet die
Schweiz europaweit mit Abstand am meisten Asylgesuche.
Pro 10 000 Einwohner wurden in unserem Land 279 Gesuche gestellt (in Holland
188, in Belgien 170, in Österreich 132, in Schweden 120, in Norwegen
118, in Dänemark 106, in Deutschland 102, in Grossbritannien 84, in Frankreich
38, in Finnland 24; Italien erscheint schon gar nicht in der Statistik). Am
30. Juni 2002 haben sich in der Schweiz gegen 140 000 Personen des Asylbereichs
aufgehalten. Die Zahl der Asylgesuche wird bis Ende 2002 voraussichtlich auf
26 000 bis 30 000 ansteigen. Das wäre gegenüber dem Vorjahr eine
Zunahme von dreissig Prozent.
Obwohl Bosnien und die Bundesrepublik Jugoslawien/Kosovo seit 1995 bzw. 1999
befriedet sind und als sichere Länder gelten, wurden im Jahre 2001 aus
diesen Ländern 1230 bzw. 3425 neue Gesuche gestellt. Die Asylinitiative
wird, wenn ihr der Souverän zustimmt, die Schweiz für Asylmissbrauch
unattraktiv machen. Dadurch wird die Zahl der Gesuche massiv zurückgehen.
Kampf der Asylanten-Kriminalität
Allzu viele Asylanten betätigen sich kriminell. Vor allem junge Männer
aus dem Balkan und neuerdings aus Schwarzafrika treiben ihr Unwesen im Drogenhandel.
Sie können oftmals nicht in ihre Herkunfts-länder abgeschoben werden,
weil sie ihre Identität und ihr Alter verheimlichen oder verfälschen,
weil ihr Herkunftsland die Rücknahme verweigert oder weil sie als angeblich
Jugendliche nur ausgeschafft werden können, wenn nachgewiesen werden
kann, dass sie in ihrer Heimat «ein Beziehungsnetz besitzen» (!).
Milliardenkosten
Allein der Bund hat in den letzten zehn Jahren mehr als 10 Milliarden (Fr.
10 000 000 000.) Franken für das Asylwesen aufwenden müssen.
Dazu kommen zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe zu Lasten von Kantonen
und Gemeinden, beispielsweise für Beschäftigungsprogramme, Therapien,
«Betreuung» von Renitenten, für Krankenversicherungs-Prämien,
für Schulen und Infrastruktur, für Polizeiaufwand und Gefängniswesen
usw. Die SVP-Initiative wird diese horrenden Kosten massiv reduzieren.
Ausland verschärft Asylrecht
Fast alle europäischen Staaten haben ihr Asylrecht in letzter Zeit verschärft,
oder sie sind daran, verschärfende Reformen umzusetzen. Nehmen wir als
Beispiel Italien. Italien praktiziert lediglich ein «Transit-Asylrecht»:
Nach 45 Tagen werden die minimalen staatlichen Fürsorgeleistungen völlig
ge-stoppt. Spätestens bis dann müssen die Asylanten den Weg über
die Grenze in die Schweiz oder nach Österreich gefunden haben. Das Schlepper-Unwesen
wird von Italien, solange es nur zum Schaden von Nachbarländern ausgeübt
wird, toleriert. Illegale Einwanderer werden künftig sofort ausgewiesen
und ohne Anhörung ausgeschafft. Bei Zuwiderhandlung droht in Italien
bis zu einem Jahr Haft.
Wirksame Drittstaatenregelung
Die Volksinitiative «gegen Asylmissbrauch» bringt eine wirksame
sog. «Drittstaatenregelung»: Wenn Asylsuchende über (verfolgungs)sichere
Drittstaaten, in denen sie bereits ein Asylgesuch gestellt haben oder hätten
stellen können, in die Schweiz gelangen, so wird auf deren Asylgesuch
grundsätzlich nicht eingetreten. Sie werden viel mehr dem entsprechenden
Drittland zugewiesen. Zu diesem Zweck hat die Schweiz mit allen Nachbarstaaten
sogenannte Rückübernahme-Abkommen abgeschlossen. Die Dritt-staatenregelung
bringt, sofern sie mit einer schärferen Kontrolle an gewissen Grenzabschnitten
ver-bunden wird, eine starke Abhaltewirkung gegen Scheinflüchtlinge.
Auch der Bundesrat hat sich für eine Drittstaatenregelung ausgesprochen;
seine «Lösung» ist jedoch für die Drittstaaten unverbindlich
(sie sollen nach Version Bundesrat pro Fall einzeln angefragt werden, ob sie
belieben, ihrer vertraglichen Rücknahme-Verpflichtung auch nachzukommen)
und daher unwirksam.
Schluss mit leeren Versprechungen
Der Bundesrat beschönigt und verharmlost die seit Jahren bestehenden
Missstände. Im Mittel der vergangenen Jahre sei der Zustrom (26 00030
000 Asylgesuche für das Jahr 2002) als «normal» zu bezeichnen.
Mehr noch: Der Bundesrat will mit einer Teilrevision des Asylgesetzes zwar
auch eine Dritt-staatenregelung einführen. Bedingung ist allerdings,
«dass der sichere Drittstaat bereit ist, die weg-gewiesene Person zurückzunehmen».
Eine solch unverbindliche Kann-Regelung, die mehr Ausnahmen vorsieht, als
dass sie Klarheit schafft, ist unglaubwürdig und untauglich.
Zudem will der Bundesrat die «Rückkehrfähigkeit stärken»
für gewisse Asylbewerber-Kategorien, u.a. mit dem «Erlernen einer
(schweizerischen) Landessprache»(!). Auch weitere vom Bundesrat vorge-schlagene
Massnahmen beinhalten derart viel Unverbindlichkeit, dass der Eindruck entsteht,
das Ganze sei bloss ein Täuschungsmanöver.
S