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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 30. November 2001

Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts
Ruth Metzlers dritte Generation

Bundesrätin Ruth Metzler will künftig der «dritten Generation» jeder Einwandererfamilie das Schweizer Bürgerrecht zur Geburt schenken. Was verstehen Sie, geschätzte Leserin, ge- schätzter Leser, überhaupt unter «dritter Generation»? Ist doch klar: Als «erste Generation» gelten die Einwanderer selber. Die zweite Generation umfasst deren hier geborene und auf- gewachsene Kinder. Und die dritte Generation bilden die ­ selbstverständlich ebenfalls hier aufgewachsenen ­ Enkel. Davon geht die Öffentlichkeit aus.

Bundesrätin Metzler versteht unter zweiter und dritter Ausländergeneration allerdings etwas völlig ande- res: Zur zweiten Ausländergeneration, welche sie künftig erleichtert einzubürgern verspricht, zählt Frau Metzler alle Ausländerkinder, sobald sie wenigstens fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert haben. Hier geboren müssen sie nicht sein. Aber die Kinder dieser Ausländer mit fünf Jahren Schulbesuch in der Schweiz bilden nach Frau Metzler bereits die «dritte Generation». Sie sollen das Bürgerrecht geschenkt bekommen.

Ein Beispiel: Ein Ausländerpaar aus einem Land mit dürftigem Schulangebot wandert mit einem zwölf- jährigen Sohn in die Schweiz ein. Der Sohn besucht hier noch fünf Jahre die Schule. Er ist dann sieb- zehn, hat nach Bundesrätin Metzlers Generationen-Theorie aber bereits Anrecht auf die erleichterte Einbürgerung. Mit neunzehn heiratet dieser junge «Zweitgeneratiönler» dann eine Landsmännin, die möglicherweise noch keinen Tag in der Schweiz gelebt hat. Ein Jahr später hat das Paar ein Kind. Nach Metzlers Theorie gehört dieses Kind, obwohl seine Eltern und Grosseltern seit höchstens etwa acht Jahren in der Schweiz leben, bereits zur «dritten Ausländergeneration», womit ihm das Schweizer Bürgerrecht am Tag der Geburt in die Wiege zu legen sei.

Mit solchem Etikettenschwindel will Bundesrätin Metzlers Departement künftig das Schweizer Bürger- recht verscherbeln. Konsequent an den Gemeinden vorbei, weil für die Bundesrätin das Recht der Gemeinden, abschliessend über Einbürgerungen entscheiden zu können, das schwierigste Hindernis darstellt auf dem Weg zur «multikulturellen Schweiz». Mit dem Mittel der Verschleuderung des Schwei- zer Passes glaubt das Departement Metzler die «Integration» zu beschleunigen. Das Parlament ­ das muss das Schweizervolk wissen ­ wird ihrem Etikettenschwindel mit der «dritten Ausländergeneration», der das Bürgerrecht künftig geschenkt werden soll, nicht entgegentreten. Denn auch das Parlament will dem Souverän die Kompetenz zur Einbürgerung entwinden. Nur das Referendum kann dieser politischen Falschmünzerei einen Riegel schieben.

Ulrich Schlüer

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