Nr. 28, 30. November 2001

Negative Folgen des EWR
Ärzte-Schwemme in Liechtenstein

Der EWR-Beitritt Liechtensteins zeitigt kuriose Auswirkungen: Das kleine Land sieht sich einem unkontrollierten Zustrom von ausländischen Ärzten ausgesetzt.

Seit dem 1. Mai 1995 gehört Liechtenstein dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Eine der Konsequenzen dieses Schritts ist eine massive Zunahme der Arztpraxen. Um annähernd fünfzig Pro- zent ist die Ärztedichte gestiegen: Gab es 1995 im Ländle einen praktizierenden Arzt auf 966 Einwoh- ner, hatte 1999 ein Arzt nur noch 690 Einwohner zu betreuen. Der grösste Teil des Ärzte-Zuwachses geht auf das Konto von Medizinern aus EU-Ländern. Sie geniessen dank dem EWR-Beitritt Liechten- steins volle Freizügigkeit. Mit dem Zustrom von Ärzten haben sich auch die angebotenen medizinischen Leistungen ausgeweitet; die Folge ist eine deutliche Steigerung der Gesundheitskosten. Gesundheits- politiker rechnen damit, dass der Zustrom von Ärzten nach Liechtenstein in den nächsten Jahren sogar noch verstärkt wird. Konnte das kleine Land bisher mit der Vorschrift, dass jeder Arzt nur eine Praxis führen darf, solche ausländischen Ärzte fernhalten, die im Land nur eine Zweitpraxis eröffnen wollten, so hat kürzlich ein Gerichtsentscheid der EFTA festgehalten, dass eine solche Beschränkung mit dem gültigen EWR-Recht nicht vereinbar ist. Jetzt dürfen ausländische Mediziner in Liechtenstein auch dann eine Praxis eröffnen, wenn sie in ihrem Herkunftsland bereits eine Arztpraxis betreiben.

Die unerfreulichen Auswirkungen einer Schwemme von ausländischen Ärzten dürfte bald auch die Schweiz zu spüren bekommen: Im Rahmen der bilateralen Verträge muss die Eidgenossenschaft der EU gegenüber ähnliche Zugeständnisse im Gesundheitsbereich machen, wie dies beim Fürstentum Liechtenstein aufgrund des EWR-Beitritts der Fall ist.

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