Nr. 28, 1. Dezember 2000

Masslose Umverteilungs-Bürokratie
Der Sozialstaat überbordet
Von Thomas Meier, Zürich

Auf keinem Gebiet ist der Staat in den vergangenen Jahren so massiv gewachsen wie im Fürsorgebereich. Die Aufwendungen der öffentlichen Hand für Soziales nehmen von Jahr zu Jahr zu und sind verschiedenenorts - etwa in den grösseren Städten - kaum mehr zu verkraf- ten. Ohne eine Reform des Sozialwesens wird der Sozialstaat in der heutigen Ausprägung in wenigen Jahren nicht mehr finanzierbar sein.

Die Probleme des Sozialstaates zeigen sich am deutlichsten in der negativen Entwicklung der Staats- finanzen. In der Schweiz haben die Sozialausgaben gemessen am Bruttoinlandprodukt seit 1980 um über die Hälfte, nämlich von 15,9 auf 25,2 Prozent, zugenommen. Zwar haben auch andere Industrie- länder ihre Aufwendungen für Soziales spürbar erhöht, allerdings fiel der Zuwachs in der Schweiz besonders hoch aus. Geradezu unkontrolliert war die Entwicklung in den Städten: Machte zum Beispiel in Zürich der Gesamtaufwand für die Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe im Jahre 1990 noch 62,4 Millionen Franken aus, so waren es 1999 bereits 189 Millionen, was eine Verdreifachung innert neun Jahren bedeutet. Jeder vierte Franken in unserem Staat wird heute für Soziales ausgegeben.

Vollkasko-Mentalität
Das Sozialwesen ist inzwischen derart ausgeweitet, dass auch breite Schichten mit mittleren Einkommen zu Nutzniessern der sozialen Sicherung geworden sind. Längst ist der Sozialstaat nicht mehr nur auf besonders schwache Randgruppen und Bedürftige ausgerichtet, sondern hat sich zu einem undurchsichtigen und bürokratischen Umverteilungs-Mechanismus entwickelt. Die Gesellschaft hat sich an den allgegenwärtigen Versorgungs- und Wohlfahrtsstaat gewöhnt. An die Stelle der für die freie Marktwirtschaft so wichtigen Risikofreudigkeit und des unternehmerischen Mutes ist der Glaube an die totale Sicherheit getreten. Eigeninitiative und Selbstverantwortung haben einer Vollkasko-Mentalität Platz gemacht.

Die Gründe für die unkontrollierte Ausweitung des Wohlfahrtsstaats sind mannigfaltig. Wesentlich zu der Kostenexplosion trägt die Tendenz zur Vereinheitlichung der Fürsorge bei. Die schweizerische Konferenz der Öffentlichen Sozialhilfe (SKOS) hat die sogenannten SKOS-Richtlinien geschaffen, mit denen den Gemeinden Einheitsnormen für Fürsorgeleistungen auferlegt werden. Zahlreiche Gemeinden, insbesondere städtische Agglomerationen, wenden diese Normen bereits an, und es zeichnet sich ab, dass den Richtlinien landesweite Verbindlichkeit zukommen wird. Solche Einheitsnormen führen in die finanzielle Sackgasse, weil sie sich immer an einer Kosten-Obergrenze orientieren, um auch die denkbar schwierigsten Fälle abzudecken. Die überhöhten Ansätze haben zur Folge, dass in einzelnen Fällen an Familien Sozialhilfezahlungen von über 5'000 Franken im Monat ausgerichtet werden. Damit entfällt bei niedrig bezahlten Berufen jeder Anreiz, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen; mit der Fürsorge lebt es sich komfortabler.

Eine weitere Ursache für die Ausdehnung des Sozialwesens ist die starke Einwanderung. Als eines von wenigen Ländern gewährt die Schweiz Ausländern die gleichen sozialen Ansprüche wie den Einheimi- schen. Von den 18037 in der grössten Schweizer Stadt von der Sozialhilfe unterstützten Personen waren 1999 mehr als 9300 Ausländer, das sind 52 Prozent. Ein Drittel von ihnen machen Personen aus Ex-Jugoslawien aus. Bei einem grossen Teil der fürsorgebeziehenden Ausländer handelt es sich um Neuzuzüger. In materieller Hinsicht bedeutet aufgrund der Sozialleistungen jede Einwanderung eines mittellosen Menschen aus einem Drittweltland in die Schweiz den Einzug ins Paradies. Da erstaunt es nicht, dass bestimmte ethnische Gruppen in unserem Land weniger die Integration und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben anstreben, als vielmehr die Vollversorgung durch den schweizerischen Fürsorgestaat.

Missbräuche
Vom Sozialparadies fühlen sich allerdings nicht nur Ausländer angezogen. Auch viele Schweizer machen es sich in der sozialen Hängematte bequem und laben sich an den Segnungen eines Sozial- staates, der von der Nahrung bis zum Präservativ alles finanziert. Die staatliche Vollversorgung leistet einer Ausnutzer-Mentalität Vorschub und fördert den Missbrauch. Eine im Januar 1999 veröffentlichte deutsche Untersuchung kam zum Ergebnis, dass rund 15 Prozent der in der Bundesrepublik vom Staat gewährten Sozialleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Gefördert wird dieser Sozialmissbrauch durch die verbreitete Praxis, Verstösse gegen die Vorschriften über soziale Leistun- gen nicht als kriminelle Handlungen, sondern als Kavaliersdelikte zu taxieren.

Bürokratie
Eine wichtige Rolle bei der Ausdehnung des Sozialwesens spielt sodann die jeder behördlichen Tätigkeit innewohnende Tendenz zur Selbstaufblähung. Im Gefolge des Ausbaus des Sozialstaats ist ein professioneller Fürsorge-Apparat entstanden, in dem sich Heerscharen von Sozialarbeitern, unter- stützt von einer gewaltigen Bürokratie, um die Bedürftigen kümmern. Allein in Zürich, um dieses extreme Beispiel nochmals anzuführen, sind mehr als 1000 Sozialarbeiter am Werk. In einem solchen System bestehen keinerlei Anreize, den Umfang der staatlichen Tätigkeiten geringzuhalten. Der Sozialapparat ist vielmehr bestrebt, sich selber zu beschäftigen, das bedeutet, sich durch möglichst hohe Fürsorge-Leistungen am Leben zu halten. Es kann kein Zweifel bestehen: Der Sozialstaat in seiner überkommenen Form hat sich als Fehlkonstruktion erwiesen. Er ruiniert nicht nur die öffentlichen Finanzen, sondern gefährdet die ihm zugedachte Zielsetzung; wenn an alle ein wenig verteilt wird, dann bleibt für die Bedürftigen schliesslich zuwenig. Ein Bruch mit dem Sozialstaat in seiner jetzigen Form ist deshalb unumgänglich.

Die verbreitete Versorgungsmentalität muss durch das Prinzip der Selbstverantwortung aufgeweicht werden. Die mechanisierte Massenfürsorge entmündigt den Menschen, weil sie ihn aus der Verant- wortung für sich selbst und für die eigene Lebensführung entlässt. Es ist zum Beispiel überhaupt nicht einzusehen, weshalb die Gemeinschaft für die finanziellen Folgen von selbstverschuldeter Drogensucht aufkommen soll. Im weiteren ist es erforderlich, die Fürsorge wieder konsequent auf die Einzelfälle auszurichten, statt starre Einheitsnormen (SKOS-Richtlinien) anzuwenden. Aus diesem Grunde ist es auch unumgänglich, das Sozialwesen in der alleinigen Kompetenz der Gemeinden zu belassen. Deren Stärke liegt darin, auf das Einzelschicksal ausgerichtete Lösungen zu finden.

Individuelle Fürsorge
Wo Fürsorge individuell, am Einzelfall orientiert erfolgt, wird auch der Missbrauch von Fürsorgeleistun- gen weit rascher erkannt als dort, wo normierte Leistungen zentralisiert verwaltet werden. Aufgedeckte Missbräuche muss der Staat unter Anwendung der Strafgesetze wie jede andere Kriminalität konse- quent bekämpfen. Zwecks Aufdeckung von Fällen missbräuchlicher Inanspruchnahme von Soziallei- stungen bedarf es einer wirksamen Kontrolle. Hier hat sich das Modell der «Sozialdetektive» bewährt, das einzelne deutsche Städte kürzlich eingeführt haben. Im weiteren muss das Prinzip «keine staat- liche Leistung ohne Gegenleistung» auch im Sozialbereich eingeführt werden; wer sich nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten um eine Verbesserung seiner Situation bemüht, darf auch nicht in den Genuss voller Fürsorgeleistungen kommen.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Mit den vorstehenden Gedanken soll nicht einer Abschaffung des Sozialstaats das Wort geredet werden. Die Unterstützung des Schwächeren, der sich nicht selber helfen kann, soll auch in Zukunft eine wichtige staatliche Aufgabe sein. Zur Bewahrung der sozialen Komponente der Marktwirtschaft bedarf es aber einer grundlegenden Reform des Sozialstaats, die sich an den Leitlinien Eigenverantwortung, Individualisierung und Dezentralisierung der Fürsorge, Miss- brauchsbekämpfung und Anreize zur Selbsthilfe orientieren muss. Nur wenn sich der Sozialstaat nach diesen Kriterien ausrichtet, wird er eine Zukunft haben.