Nr. 27, 17. Dezember 1999

Ein Zehntausendstel der Klagesumme gefunden?
Dürftige Erkenntnisse der Volcker-Kommission
Von Nationalrat Luzi Stamm, Baden

Am 6. Dezember hat die sogenannte Volcker-Kommission ihren Bericht über nachrich-
tenlose Vermögen vorgelegt. Die präsentierten Ergebnisse sind wenig aussagekräftig;
die zentrale Frage, wieviel Geld denn 1995 noch nachrichtenlos bei Schweizer Ban-
ken lag, bleibt unbeantwortet.

Die für unser Land schmerzliche «Holocaust-Krise» begann nach den Worten von Edgar Bronf-
man, Präsident des Jüdischen Weltkongresses, wie folgt: «Alles begann am 12. September
1995. Wir trafen in Bern Vertreter der Schweizerischen Bankiervereinigung. Sie offerierten uns
38 Millionen Schweizer Franken.» Bronfman wies diese Summe entrüstet zurück. Es folgte ei-
ne Hetzkampagne gegen die Schweiz, die ihresgleichen sucht.

Obwohl die Schweiz das einzige Land war, in dem ab 1962 Holocaustopfer gesucht und Beträ-
ge ausbezahlt worden waren, wurde plötzlich behauptet, noch immer lägen Milliardenbeträge
bei den Schweizer Banken. In den internationalen Medien war immer wieder von 7 Milliarden
Dollar (also rund 10 Milliarden Franken) die Rede, die von den Schweizer Banken «gestohlen»
worden seien. Allein die erste Sammelklage von Rechtsanwalt Fagan lautete auf 20 Milliarden
Dollar (also rund 30 Milliarden Franken).

Fehlende Zahlen

Im Buch «Der Kniefall der Schweiz» kam ich aufgrund der im Herbst 1998 zur Verfügung ste-
henden Informationen zum Schluss, es könnten vielleicht noch 10 bis 30 Millionen Franken
von jüdischen Holocaustopfern bei Schweizer Banken liegen, die nach dem Krieg nicht mehr
beansprucht wurden. Ich verwies unter anderem auf einen damaligen Artikel in der «Thurgauer
Zeitung» unter dem Titel «Herrenlose Vermögen: Nur ein Bruchteil gehört Überlebenden des
Holocaust», wo unter Berufung auf einen Insidertip ebenfalls nur von 15 bis 20 Millionen Fran-
ken die Rede war. Das ist rund 1000mal weniger als die geltend gemachten 10 bis 30 Milliar-
den.

Ich bemängelte Ende 1998 in meinem Buch, dass noch immer keine Zwischenergebnisse ver-
öffentlicht werden: «Es kommt einer Zumutung gleich, dass die Öffentlichkeit bei dieser ent-
scheidenden Frage noch immer auf Schätzungen angewiesen ist.»

Nun hat die Volcker-Kommission am 6. Dezember 1999 endlich ihr Resultat veröffentlicht. Wel-
ches Resultat? Wer an der gross aufgemachten Pressekonferenz auf Zahlen wartete, musste
sich wundern. Länger und länger wurde die Präsentation von Herrn Volcker. Dann war sie vor-
bei, und noch immer hatte man keine Zahlen. Mitgeteilt wurde hingegen, man habe in den Un-
tersuchungen der letzten drei Jahre 53'886 Konten gefunden, bei denen es um Opfer der Nazi-
verfolgung gehen könnte (die Eidgenössische Bankenkommission spricht nur von 1200!). Da-
zu ist erstens festzuhalten, dass die Zahl der Konten überhaupt nicht aussagekräftig ist. 1997
haben die Schweizer Banken zum Beispiel 63'621 nachrichtenlose Schweizer Konten gefun-
den, auf denen - vom Göttibatzen bis zum Vereinskässeli - weniger als 100 Franken lagen.
Zweitens wurden von der Volcker-Kommission kurzerhand Konten mitgezählt, die «geschlos-
sen» wurden. Mit anderen Worten wurden Konten miteinbezogen, die vor 1945 eröffnet wur-
den, bei denen das Geld nach dem Krieg aber wieder abgehoben wurde!

Keine neuen Erkenntnisse

Die ursprüngliche Frage «Wieviel Geld lag 1995 noch nachrichtenlos bei den Schweizer Ban-
ken?» ist damit überhaupt nicht beantwortet worden, trotz drei Jahren Arbeit mit gewaltigem
Aufwand und trotz einem präsentierten Bericht im Umfang von 350 Seiten. Realistisch betrach-
tet kann dies nur bedeuten, dass die Volcker-Kommission praktisch nichts mehr zusätzlich
gefunden hat.

Einzig auf Seite 75 des Berichts werden einigermassen brauchbare Zahlen genannt. Dort sind
in den beiden relevanten Kategorien, bei denen es sich um jüdische Holocaustopfer handeln
könnte, bei den heute noch offenen, nachrichtenlosen Konten die beiden Zahlen Fr. 1'172'430
und Fr. 2'846'137 aufgeführt; zusammen also rund 4 Millionen Franken. Ist dies das Resultat?
Das würde bedeuten, dass die Volcker-Kommission nur etwas mehr als einen Zehntausendstel
des Betrags gefunden hat, den Fagan eingeklagt hat. Jedenfalls scheinen die 38 Millionen, die
Bronfman damals entrüstet zurückwies, bei weitem nicht erreicht zu sein. Ganz zu schweigen
von den 1,8 Milliarden, welche die Schweizer Banken schliesslich zugestanden. Hat Volcker
wohl deshalb keine Zahlen genannt, weil er sich schämte, nur derart kleine Summen bekannt-
geben zu können?

Volcker verlegte sich statt dessen auf den Kommentar, es bestünden keine Anzeichen, dass
die Schweizer Banken «systematische Verfehlungen und Verschleierungen mit Holocaust-Kon-
ti» begangen hätten. Diese Aussage ist tendenziös. Korrekt hätte Volcker festhalten müssen,
dass nur in erstaunlich wenigen Einzelfällen Verfehlungen gefunden wurden: Der Volcker-Be-
richt schreibt von insgesamt 6,8 Millionen geschätzten Konten aus der relevanten Zeit, bei rund
60 % davon seien Unterlagen gefunden worden. Von den Millionen geprüften Konten ist im Be-
richt von 49 Konten die Rede, bei denen suchende Bankkunden falsche oder unvollständige
Auskünfte erhalten haben (wenn zum Beispiel nicht erwähnt wurde, dass zwar früher ein Kon-
to auf den gesuchten Namen geführt worden war, dass aber das Geld bereits abgehoben wor-
den sei). Offenbar hat die Volcker-Kommission keinen einzigen Fall gefunden, in welchem in
dem Sinne betrogen wurde, dass sich zum Beispiel ein Bankangestellter eine nachrichtenlose
Summe auf sein eigenes Konto überweisen liess.

Unzulässiger Vorwurf

Zum Schluss bemängelte Volcker in seiner Ansprache vom 6. Dezember, die Schweiz habe
es versäumt, für die nachrichtenlosen Konten eine korrekte Regelung zu treffen. Erstaunlich,
dass wir uns das von einem Amerikaner sagen lassen müssen. Die Schweiz hat nach 1962
nachrichtenlose Gelder gesucht und zurückerstattet, wenn auch rückblickend zu wenig gründ-
lich. In den USA hingegen wurden nachrichtenlose Vermögen nach dem Krieg einfach dem
Staatsvermögen einverleibt, in New York zum Beispiel nach nur fünf Jahren. Auch wenn es
naheliegend ist, dass damals Fluchtgelder viel eher in die USA flossen als in die umzingelte
Schweiz, wurden bisher nicht einmal die Statistiken publiziert, wieviel Geld damals in den
USA an den Staat floss. Das muss endlich beantwortet werden.

Erstaunlich ist, wie wenig nun die Frage gestellt wird, ob die 1995 erhobenen Vorwürfe korrekt
waren. Ist es allzu peinlich, zugeben zu müssen, wie wenig Geld trotz gewaltigem Aufwand
noch gefunden wurde? Würde sich zeigen, dass die Schweiz respektive die Schweizer Ban-
ken in den letzten drei Jahren vielleicht doch an der Nase herumgeführt wurde?

Luzi Stamm

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