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Nr. 27, 17. Dezember
1999
Ein Zehntausendstel
der Klagesumme gefunden?
Dürftige Erkenntnisse der Volcker-Kommission
Von Nationalrat Luzi Stamm, Baden
Am 6. Dezember
hat die sogenannte Volcker-Kommission ihren Bericht über nachrich-
tenlose Vermögen vorgelegt. Die präsentierten Ergebnisse sind
wenig aussagekräftig;
die zentrale Frage, wieviel Geld denn 1995 noch nachrichtenlos bei Schweizer
Ban-
ken lag, bleibt unbeantwortet.
Die für unser
Land schmerzliche «Holocaust-Krise» begann nach den Worten
von Edgar Bronf-
man, Präsident des Jüdischen Weltkongresses, wie folgt: «Alles
begann am 12. September
1995. Wir trafen in Bern Vertreter der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Sie offerierten uns
38 Millionen Schweizer Franken.» Bronfman wies diese Summe entrüstet
zurück. Es folgte ei-
ne Hetzkampagne gegen die Schweiz, die ihresgleichen sucht.
Obwohl die Schweiz
das einzige Land war, in dem ab 1962 Holocaustopfer gesucht und Beträ-
ge ausbezahlt worden waren, wurde plötzlich behauptet, noch immer
lägen Milliardenbeträge
bei den Schweizer Banken. In den internationalen Medien war immer wieder
von 7 Milliarden
Dollar (also rund 10 Milliarden Franken) die Rede, die von den Schweizer
Banken «gestohlen»
worden seien. Allein die erste Sammelklage von Rechtsanwalt Fagan lautete
auf 20 Milliarden
Dollar (also rund 30 Milliarden Franken).
Fehlende Zahlen
Im Buch «Der
Kniefall der Schweiz» kam ich aufgrund der im Herbst 1998 zur Verfügung
ste-
henden Informationen zum Schluss, es könnten vielleicht noch 10 bis
30 Millionen Franken
von jüdischen Holocaustopfern bei Schweizer Banken liegen, die nach
dem Krieg nicht mehr
beansprucht wurden. Ich verwies unter anderem auf einen damaligen Artikel
in der «Thurgauer
Zeitung» unter dem Titel «Herrenlose Vermögen: Nur ein
Bruchteil gehört Überlebenden des
Holocaust», wo unter Berufung auf einen Insidertip ebenfalls nur
von 15 bis 20 Millionen Fran-
ken die Rede war. Das ist rund 1000mal weniger als die geltend gemachten
10 bis 30 Milliar-
den.
Ich bemängelte
Ende 1998 in meinem Buch, dass noch immer keine Zwischenergebnisse ver-
öffentlicht werden: «Es kommt einer Zumutung gleich, dass die
Öffentlichkeit bei dieser ent-
scheidenden Frage noch immer auf Schätzungen angewiesen ist.»
Nun hat die Volcker-Kommission
am 6. Dezember 1999 endlich ihr Resultat veröffentlicht. Wel-
ches Resultat? Wer an der gross aufgemachten Pressekonferenz auf Zahlen
wartete, musste
sich wundern. Länger und länger wurde die Präsentation
von Herrn Volcker. Dann war sie vor-
bei, und noch immer hatte man keine Zahlen. Mitgeteilt wurde hingegen,
man habe in den Un-
tersuchungen der letzten drei Jahre 53'886 Konten gefunden, bei denen
es um Opfer der Nazi-
verfolgung gehen könnte (die Eidgenössische Bankenkommission
spricht nur von 1200!). Da-
zu ist erstens festzuhalten, dass die Zahl der Konten überhaupt nicht
aussagekräftig ist. 1997
haben die Schweizer Banken zum Beispiel 63'621 nachrichtenlose Schweizer
Konten gefun-
den, auf denen - vom Göttibatzen bis zum Vereinskässeli - weniger
als 100 Franken lagen.
Zweitens wurden von der Volcker-Kommission kurzerhand Konten mitgezählt,
die «geschlos-
sen» wurden. Mit anderen Worten wurden Konten miteinbezogen, die
vor 1945 eröffnet wur-
den, bei denen das Geld nach dem Krieg aber wieder abgehoben wurde!
Keine neuen Erkenntnisse
Die ursprüngliche
Frage «Wieviel Geld lag 1995 noch nachrichtenlos bei den Schweizer
Ban-
ken?» ist damit überhaupt nicht beantwortet worden, trotz drei
Jahren Arbeit mit gewaltigem
Aufwand und trotz einem präsentierten Bericht im Umfang von 350 Seiten.
Realistisch betrach-
tet kann dies nur bedeuten, dass die Volcker-Kommission praktisch nichts
mehr zusätzlich
gefunden hat.
Einzig auf Seite 75
des Berichts werden einigermassen brauchbare Zahlen genannt. Dort sind
in den beiden relevanten Kategorien, bei denen es sich um jüdische
Holocaustopfer handeln
könnte, bei den heute noch offenen, nachrichtenlosen Konten die beiden
Zahlen Fr. 1'172'430
und Fr. 2'846'137 aufgeführt; zusammen also rund 4 Millionen Franken.
Ist dies das Resultat?
Das würde bedeuten, dass die Volcker-Kommission nur etwas mehr als
einen Zehntausendstel
des Betrags gefunden hat, den Fagan eingeklagt hat. Jedenfalls scheinen
die 38 Millionen, die
Bronfman damals entrüstet zurückwies, bei weitem nicht erreicht
zu sein. Ganz zu schweigen
von den 1,8 Milliarden, welche die Schweizer Banken schliesslich zugestanden.
Hat Volcker
wohl deshalb keine Zahlen genannt, weil er sich schämte, nur derart
kleine Summen bekannt-
geben zu können?
Volcker verlegte sich
statt dessen auf den Kommentar, es bestünden keine Anzeichen, dass
die Schweizer Banken «systematische Verfehlungen und Verschleierungen
mit Holocaust-Kon-
ti» begangen hätten. Diese Aussage ist tendenziös. Korrekt
hätte Volcker festhalten müssen,
dass nur in erstaunlich wenigen Einzelfällen Verfehlungen gefunden
wurden: Der Volcker-Be-
richt schreibt von insgesamt 6,8 Millionen geschätzten Konten aus
der relevanten Zeit, bei rund
60 % davon seien Unterlagen gefunden worden. Von den Millionen geprüften
Konten ist im Be-
richt von 49 Konten die Rede, bei denen suchende Bankkunden falsche oder
unvollständige
Auskünfte erhalten haben (wenn zum Beispiel nicht erwähnt wurde,
dass zwar früher ein Kon-
to auf den gesuchten Namen geführt worden war, dass aber das Geld
bereits abgehoben wor-
den sei). Offenbar hat die Volcker-Kommission keinen einzigen Fall gefunden,
in welchem in
dem Sinne betrogen wurde, dass sich zum Beispiel ein Bankangestellter
eine nachrichtenlose
Summe auf sein eigenes Konto überweisen liess.
Unzulässiger
Vorwurf
Zum Schluss bemängelte
Volcker in seiner Ansprache vom 6. Dezember, die Schweiz habe
es versäumt, für die nachrichtenlosen Konten eine korrekte Regelung
zu treffen. Erstaunlich,
dass wir uns das von einem Amerikaner sagen lassen müssen. Die Schweiz
hat nach 1962
nachrichtenlose Gelder gesucht und zurückerstattet, wenn auch rückblickend
zu wenig gründ-
lich. In den USA hingegen wurden nachrichtenlose Vermögen nach dem
Krieg einfach dem
Staatsvermögen einverleibt, in New York zum Beispiel nach nur fünf
Jahren. Auch wenn es
naheliegend ist, dass damals Fluchtgelder viel eher in die USA flossen
als in die umzingelte
Schweiz, wurden bisher nicht einmal die Statistiken publiziert, wieviel
Geld damals in den
USA an den Staat floss. Das muss endlich beantwortet werden.
Erstaunlich ist, wie
wenig nun die Frage gestellt wird, ob die 1995 erhobenen Vorwürfe
korrekt
waren. Ist es allzu peinlich, zugeben zu müssen, wie wenig Geld trotz
gewaltigem Aufwand
noch gefunden wurde? Würde sich zeigen, dass die Schweiz respektive
die Schweizer Ban-
ken in den letzten drei Jahren vielleicht doch an der Nase herumgeführt
wurde?
Luzi Stamm
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