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Nr. 27, 17. Dezember
1999
Die Schlussfolgerungen
des Bergier-Berichts zur Flüchtlingspolitik
Unhaltbare Verzerrung
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH
Der Bergier-Bericht
über die schweizerische Flüchtlingspolitik zur Zeit des National-
sozialismus schliesst mit einer den ganzen Bericht prägenden Zusammenfassung.
Vor
allem diese Zusammenfassung wird im Inland Reaktionen, im Ausland möglicherwei-
se auch neue materielle Forderungen an die Schweiz auslösen.
Zentrale Aussagen
in dieser Zusammenfassung lassen erkennen, welche Leitlinien das Den-
ken der Berichtsverfasser bestimmen.
Schuldhafter Unabhängigkeitswille?
Die Politik der Schweiz
während des Zweiten Weltkriegs wird in dieser Zusammenfassung wie
folgt charakterisiert: «Gefangen in den komplexen schweizerisch-deutschen
Beziehungen und
konfrontiert mit den Auswirkungen des Weltkriegs, versuchten die schweizerischen
Entschei-
dungsträger die Unabhängigkeit und die wirtschaftliche Stabilität
der Eidgenossenschaft zu be-
wahren. Das Schicksal der Flüchtlinge betrachteten sie als ein untergeordnetes
Problem» (Sei-
te 277). In der Tat: Für Bundesrat und Armeeleitung galt die Behauptung
der Unabhängigkeit
der Schweiz damals als höchstes Ziel: Der Schweiz und allen in der
Schweiz wohnhaften Men-
schen sollte vor allem andern das Schicksal erspart werden, auch noch
in den mörderischen,
damals ganz Europa mit Leid und Schrecken überziehenden Krieg hineingerissen
zu werden.
Ein Ziel, das für die Schweiz erreicht wurde. Die Selbstbehauptung
gelang.
Aber gerade mit diesem
alles andere überragenden Willen zur Selbstbehauptung habe die
Schweiz - meinen die Autoren des Bergier-Berichts - Schuld auf sich geladen:
Sich nur auf
nationale Rettung zu konzentrieren, ist in ihren Augen nicht statthaft.
- Da müssen sie sich
zunächst die Frage gefallen lassen: Was wäre denn geschehen,
wenn die Schweiz ihre Unab-
hängigkeit damals preisgegeben oder verloren hätte? Auch noch
in die Fänge des Nazi-Regi-
mes - eine Alternative dazu bestand wohl kaum - geraten wäre? Was
hätte solch ein schwei-
zerischer «Anschluss» ans Reich für die Schweizer bedeutet?
Was wäre aus den schweize-
rischen Juden geworden? Was wäre aus jenen mehreren zehntausend jüdischen
und nichtjü-
dischen Flüchtlingen (kein Land der Welt hat mehr aufgenommen als
die Schweiz!) geworden,
die sich in der Schweiz vor den Nazis in Sicherheit zu bringen vermochten?
Glaubt sich, wer
der Schweiz die Konzentration auf die Bewahrung ihrer Unabhängigkeit
in der Zeit des Zwei-
ten Weltkriegs als «Schuld» auslegen will, davon dispensiert,
irgend so etwas wie eine Alter-
native zur damals schliesslich erfolggekrönten Politik der Selbstbehauptung
wenigstens an-
deuten zu müssen?
Die Bergier-Kommission
leitet ihre «Schuld-Theorie» von Entwicklungen ab, die während
des
Zweiten Weltkriegs bereits sichtbar geworden seien, die sich nach dem
Krieg dann weltweit
durchgesetzt hätten: In den Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozessen,
später in der Deklaration
der Menschenrechte und in der Gründungs-Charta der Uno seien die
«Schutzansprüche des
Individuums auf Kosten staatlicher Autorität» bedeutend aufgewertet
worden (Seite 285). Da-
mit habe sich eine neue Prioritätenordnung weltweit als moralische
Leitlinie menschenwürdi-
ger Politik durchgesetzt und die Verfolgung rein nationaler Interessen
- wie das die Schweiz
im Zweiten Weltkrieg praktiziert habe - ins Abseits verwiesen. Selbst
wenn diese subjektiv-
moralische Prioritätenordnung der Bergier-Kommission zutrifft: Ist
es denn zulässig, das Han-
deln schweizerischer Verantwortungsträger im Zweiten Weltkrieg an
Prinzipien zu messen,
die sich erst nach dem Krieg und wohl nicht zuletzt unter dem Eindruck
der kriegsbedingten
Schrecken durchgesetzt haben? Kann Schuld angelastet werden, weil jemand
Prinzipien nicht
beachtet hat, die damals, als in schwieriger Situation schwerste Entscheidungen
zu treffen wa-
ren, gar nicht existiert haben?
Die Bergier-Kommission
formuliert eine zweite, nicht minder gewichtige Schuldzuweisung an
die Schweiz: Ihre Flüchtlingspolitik habe damals insgesamt antisemitischen
Charakter gehabt.
Fakten zu diesem Vorwurf liefert die Kommission - abgesehen von wenigen
Zitaten immer wie-
der der gleichen Personen - kaum. Sie behilft sich mit der pauschalen
Behauptung, wonach
der Antisemitismus eben «zumeist unausgesprochen» geblieben
und «tabuisiert» worden sei.
Er habe aber «einer mentalen Grunddisposition der gesamten Gesellschaft»
- der gesamten
Gesellschaft! - entsprochen (Seite 276). Daraus wird etwas später
der Hauptvorwurf abgelei-
tet, die Schweizer Behörden hätten mit ihrer Flüchtlingspolitik
«- ob sie es beabsichtigten
oder nicht - dazu beigetragen, dass das NS-Regime seine Ziele erreichen
konnte» (Seite 286).
Damit wird die Schweiz zur Helfershelferin der Nazi-Schergen gestempelt
- allein aufgrund ei-
ner nicht weiter begründeten «mentalen Grunddisposition»
der damaligen Gesellschaft. Wer
Schuld anlastet, müsste sie doch zumindest anhand von Fakten begründen
können. Die Ber-
gier-Kommission bleibt diese Begründung schuldig! (Vgl. dazu die
Aussagen des Zeitzeugen
Nationalrat Walther Bringolf von 1939, abgedruckt in der heutigen «Schweizerzeit».)
Nur aufs Geld
versessen?
Ein weiterer, schwerer
Vorwurf trifft die Schweiz: Sie habe zwischen 1914 und 1945 zwar ihre
Finanzplatz-Politik bedeutend liberalisiert, was den Aufschwung des Finanzplatzes
Schweiz
bewirkt habe. Gegenüber Fremden sei sie in der gleichen Periode von
liberalen Prinzipien
aber entscheidend abgerückt. Sie habe die Zuwanderung deutlich erschwert
(Seite 275). Tat-
sächlich hat die Schweiz der Kapitalversorgung des Landes vor und
nach Ausbruch des Kriegs
höchste Sorgfalt angedeihen lassen. Nicht - wie inzwischen allgemein
anerkannt werden muss-
te - aus Gewinnsucht. Sondern mit dem Ziel, der rohstoffarmen Schweiz
den Nachschub an
Lebensmitteln, vor allem auch an für den Erhalt der Vollbeschäftigung
unverzichtbaren Rohstof-
fen zu sichern. Weil man dem Land und allen im Land Wohnhaften materielle
Not in dieser äus-
serst schwierigen Zeit ersparen wollte. Die wirtschaftliche Vorsorge war
- vor allem nach der
schweren Krise mit Massenarbeitslosigkeit in den dreissiger Jahren - eine
der unverzichtbaren
Säulen der Selbstbehauptungspolitik der Schweiz. Im Bergier-Bericht
wird diese Politik auf ma-
terielle Gewinnsucht reduziert, gegenüber welcher das Schicksal verfolgter
Menschen zweitran-
gig erschienen sei. Aber peinlichst wird vermieden, die durchaus in reicher
Zahl vorhandenen
Begründungen für die damals verfolgte Versorgungspolitik der
Schweiz auch nur zu erwähnen.
Ob der Bericht damit Vollständigkeit für sich beanspruchen kann?
Alles in allem: Der
Bergier-Bericht formuliert zwar schwere Schuldzuweisungen. Neue Fakten,
die diese Schuldzuweisungen begründen würden, bleibt er indessen
schuldig. Er flüchtet sich
in eine politisch am Zeitgeist orientierte, subjektiv-moralisierende Sehweise,
woraus er Prinzi-
pien aufstellt, welche über das den Bericht prägende Fehlen
von Fakten hinwegtäuschen soll.
So wird der Bericht zu einer historisch wie politisch ungenügenden
Arbeit, die zurückzuweisen
ist.
Ulrich Schlüer
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