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Bürgerlich-konservative Zeitung für
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"Spalte rechts" |
Der aktuelle Frontseiten-Kommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer |
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Kriegserklärung? Der Bundesrat genauer: Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport veröffentlicht dieser Tage eine Informationsbroschüre. Auf Glanzpapier, mehrfarbig illustriert, attraktiv aufgemacht. Titel: «Die Neutralität der Schweiz». Wer auch nur ansatzweise an die Demokratie glaubt, müsste diese Broschüre genau studieren. Sie ist ein Lehrstück über den Umgang des Bundeshauses mit ungeliebten Willensäusserungen des Souveräns. Da erklärt der Bundesrat die Teilnahme der Schweiz an friedenserzwingenden Operationen für neutralitätskonform, sofern dafür ein Mandat des UNO-Sicherheitsrats besteht und «die Staatengemeinschaft weitgehend geschlossen» daran teilnimmt. Wohlgemerkt: Nicht friedenserhaltende, also Blauhelm-Operationen sind da gemeint. Es geht um militärische Kampfeinsätze im Ausland mit dem Ziel, Anordnungen des UNO-Sicherheitsrats, beschlossen von den dort bestimmenden Grossmächten, durchzusetzen. Solches ist gemäss Bundesrat «mit der Neutralität vereinbar». Wer nachfragt, seit wann solche Neutralitätsauslegung denn gültig sei, erlebt die nächste Überraschung: Der Bundesrat habe dies 1991 so beschlossen, weil das Überflugverbot für US-Kampfflugzeuge zu Einsätzen im Golfkrieg als «unbefriedigend» empfunden worden sei. Dass der Schweizer Souverän 1986, nur viereinhalb Jahre vor dem eigenmächtigen Bundesratsentscheid, mit aller nur wünschbaren Deutlichkeit den UNO-Beitritt verworfen, die Unterstellung der Schweiz unter den UNO-Sicherheitsrat also kategorisch abgelehnt hat darüber findet sich in der bundesrätlichen Neutralitäts-Hochglanzbroschüre nicht ein einziges Wort; diesen Volksentscheid hat der Bundesrat begraben. Dafür schildert er breit die in den Neunzigerjahren praktizierte schrittweise Neutralitätsaushöhlung: Nie habe sich, vernimmt man, Widerstand gemeldet, wenn Sanktionen «autonom nachvollzogen» worden seien, wenn der NATO Überflugsrechte, Durchmarschrechte eingeräumt worden seien. Als wäre der Souverän dazu je um seine Meinung befragt worden ¼ Dass dieser Souverän 1994 aber zur Blauhelm-Vorlage Nein gesagt hat diese Tatsache blendet die Neutralitätsbroschüre einfach aus. Sie existiert für den Bundesrat nicht Souverän hin oder her! Dafür wird angeblich «breite Zustimmung» gefeiert zum bundesrätlichen Beschluss, am «Partnership for Peace»-Programm der NATO teilzunehmen. Vor zwei Jahren ist der Bundesrat nachdrücklich aufgefordert worden, nach dem überdeutlichen UNO-Nein, nach dem klaren Blauhelm-Nein zuerst das Volk zu befragen, ob die schweizerische Militärplanung im Rahmen von «Partnership for Peace» künftig wirklich den NATO-Normen und den NATO-Grundsätzen unterstellt werden solle. Davon wollte der Bundesrat nichts wissen. Aus Angst vor dem Volk! Heute aber serviert er uns die dreiste Behauptung, das Volk stimme seiner Politik zu. Wie anders denn als offene Kriegserklärung an den Souverän ist dieser kaum mehr in Worte zu fassende Umgang mit Volksentscheiden zu werten? Ulrich Schlüer
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