Nr. 27, 17. November 2006

Herausgefordert vom Islam
Unser Schweizer Standpunkt
Von Ulrich Schlüer, Nationalrat

Es geht nicht an, unter Inanspruchnahme eines Grundrechts (z.B. der Religionsfreiheit) andere Grundrechte (Gleichberechtigung, Schutz vor Gewalt) zu negieren. Eine Haltung, welche die eigene Religion über den Staat und seine demokratisch geschaffene Rechtsordnung stellt, ist mit unserer freiheitlichen Wertordnung unvereinbar. Wer in der Schweiz Wohnsitz hat, für den ist die hiesige Rechtsordnung verbindlich - vollumfänglich verbindlich.

Glaubensfreiheit

Jedem in der Schweiz lebenden Menschen ist die Glaubens- und Religionsfreiheit garantiert. Auch allen Muslims.

Wenn allerdings der Koran, die heilige Schrift des Islam - nach muslimischem Glauben die wörtliche Offenbarung Allahs an Mohammed - in verschiedenen Suren zu gewaltsamer Verfolgung, ja zur Ausmerzung von Andersgläubigen, zur Unterdrückung der Frau usw. aufruft, dann ist festzuhalten:

Niemand darf sich in der Schweiz im Namen der Religionsfreiheit über verbürgte Grundrechte hinwegsetzen.

Kein Angehöriger welcher Glaubensrichtung auch immer kann sich gleichsam die Position eines göttlichen Exekutors anmassen und sich damit über das in der Schweiz geltende Gesetz stellen. Jede Verfolgung, auch jede Aufforderung zur Verfolgung Andersgläubiger ist in der Schweiz vorbehaltlos untersagt. Wer das nicht respektiert, wer Hass gegen Andersgläubige sät oder predigt, hat - sofern er Ausländer ist - unser Land zu verlassen.

Zurückweisung jeder Macht-Anmassung

Und eine weitere Tatsache ist festzuhalten: In mehreren islamischen Ländern wird selbst der Schulunterricht genutzt, um sogar Kinder zum Hass insbesondere auf Juden, aber auch auf Christen zu indoktrinieren. Solches darf auf Schweizer Boden nie geduldet werden. Denn solche Kampagnen haben nichts mit Glauben zu tun. Niemand kann oder darf dafür Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen. Es geht bei solchen Aktionen - besonders wenn im Rahmen solcher Kampagnen auch noch Massenkundgebungen inszeniert werden - allein um politische Machtdemonstration und entsprechende Einschüchterung.

Kommt es zu derart einschüchternden Machtdemonstrationen, darf ihnen keinesfalls mit Aufrufen zu "freiwilliger Selbstbeschränkung" bei der Ausübung unserer Freiheitsrechte, also mit Selbstzensur begegnet werden. Wer das tut, gibt die christlich-abendländische Wertordnung zum voraus verloren.

Menschenrechtsverletzungen nicht tolerieren

Offensichtlich zum Zweck der Einschüchterung des Abendlands mit seiner freiheitlichen Wertordnung hat die weltweit einflussreichste Stimme des Islam, der Fernsehsender Al-Jazeera, wiederholt Hinrichtungen - in Wahrheit eigentliche Abschlachtungen - von westlichen Geiseln durch islamistische Terroristen weltweit übertragen. Der gleiche Sender (hinter dem Regierungen islamischer Staaten stehen) verbreitet auch immer wieder Aufrufe von Terroristen zu Anschlägen, die vor allem wehrlose Zivilbevölkerung treffen. Wie immer entsprechende Sendungen etikettiert werden: Sie haben mit Religion nichts zu tun. Mit der Zurschaustellung wehrloser Opfer von blutgierigen Terroristen werden vielmehr schwerste Verletzungen von Menschenrechten und des Kriegsvölkerrechts Tatsache. Doch niemand - weder die Uno als angebliche "Völkergemeinschaft" noch andere Organisationen oder einzelne Staaten - ahndet solch schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Staaten, die Al-Jazeera finanzieren und tragen, bleiben völlig unbehelligt.

Dieser Tatbestand illustriert, wie gefährdet Freiheits- und Menschenrechte angesichts solch offensichtlicher, von niemandem behinderter islamistischer Machtanmassung sind.

Unsere Position

Wir wiederholen: Die Schweiz ist und bleibt ein freiheitlicher Rechtsstaat auf christlichem Fundament. Ihre Bundesverfassung beginnt mit den Worten: "Im Namen Gottes des Allmächtigen". Wer sich in der Schweiz niederlassen will, hat diese fundamentale Tatsache vorbehaltlos zu respektieren.

Den politischen Charakter der von zuoberst inszenierten islamischen Machtdemonstrationen haben weite Teile der schweizerischen Öffentlichkeit erkannt. Und längst wurde realisiert, dass Vertreter des Islam hier, wo sie in der Minderheit sind, zwar nachdrücklich für Gleichstellung mit den christlichen Kirchen eintreten und dabei an Toleranz und Minderheitsrechte appellieren. Wo sie in der Position der Mehrheit sind, lassen sie allzu oft jede Toleranz vermissen. Christliche Kirchen in muslimischen Staaten zu errichten, ist faktisch unmöglich oder gar bei Strafe verboten. Christen und christliche Gemeinden werden allzu oft verfolgt.

Imame, die in Westeuropa, wo sie eine Minderheit vertreten, gemässigt auftreten, werden nicht selten dann, wenn sie sich in ihrem Herkunftsland der Mehrheit gewiss sind, zu radikalen Hasspredigern. Der sog. "Karikaturen-Streit" hat das Beispiel dazu geliefert.

Toleranz

Toleranz beruht auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet: Solange christliche Einrichtungen in islamischen Ländern verboten, Christen dort allenfalls gar verfolgt und Massendemonstrationen gegen christlich-abendländische Wertordnungen in islamischen Staaten inszeniert werden, ist auf Sicherheit bedachte Zurückhaltung gegenüber islamisch motivierten Ausbreitungs-Versuchen die angebracht-kluge Reaktion. Diese generelle Zurückhaltung der Bevölkerung gegenüber weiterem Eindringen des Islam in unsere freiheitliche Gesellschaft ist politisch in jeder Beziehung gerechtfertigt. Wer dies im Rahmen einer abstrakten, gegen die Schweiz gerichteten Antirassismus-Ideologie verbieten will, handelt gegen die Bundesverfassung.

Das Christentum und das freiheitliche Abendland sind indessen nicht in erster Linie durch aggressive Allüren von Vertretern des Islam gefährdet. Gefährdet sind sie viel eher als Folge von hier im Westen um sich greifender Leere, Dekadenz und Orientierungslosigkeit.

Ulrich Schlüer
, Nationalrat