Nr. 27, 26. November 2004
Deutschland beseitigt Bankgeheimnis
Eichel schlägt Mielke
Von
Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH
Der deutsche Finanzminister (oder besser Konkursverwalter)
Hans Eichel ist der schärfste Gegner des Bankgeheimnisses. Auch gegen
die Schweiz.
In Deutschland kann Eichel
- wie einem soeben veröffentlichten «Spiegel»-Report zu entnehmen
ist - jetzt einen vollen Erfolg verbuchen. Ohne nennenswerten Widerstand liess
der Deutsche Bundestag noch Ende 2003 das «Gesetz zur Förderung
der Steuerehrlichkeit» passieren. Jetzt werden die Konsequenzen dieses
Gesetzes sichtbar: Das deutsche Finanzministerium erhält vollständigen
und schrankenlosen Zugriff auf sämtliche Konto- und Depotinformationen
sämtlicher in Deutschland ansässiger Steuerzahler.
Die Folgen sind äusserst tiefgreifend: Nicht nur der Fiskus bekommt diese
Daten. Auch Sozialbehörden, Arbeitsämter, überhaupt alle Amtsstellen
können fortan die finanziellen Verhältnisse jedes deutschen Steuerzahlers
ausschnüffeln - ohne dass dafür ein Anfangsverdacht für illegale
Handlungen erforderlich wäre. Die «Krönung» dieses Gesetzes:
Der ausgeschnüffelte Betroffene erfährt überhaupt nichts davon,
dass seine Vermögensverhältnisse von staatlichen Stellen untersucht
werden. Nicht einmal die Bank, wo der Ausgeschnüffelte seine Vermögenswerte
deponiert hat, merkt etwas von der Ausfragung eines Betroffenen. Der Datenschutz
und die rechtsstaatliche Verhältnismässigkeit werden bei der Ausschnüffelung
völlig ausgeklammert.
Den schrankenlosen Zugriff auf die Konto-Daten aller Steuerzahler erhält
der deutsche Fiskus, weil über jeden Steuerzahler bei der Frankfurter
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neu ein von staatlichen
Stellen jederzeit abrufbarer sogenannter Stammdatensatz gespeichert wird,
der sämtliche Auskünfte enthält: Wer wo Geld liegen hat, was
für Konten und Depots irgendwo in Deutschland für diesen Steuerzahler
geführt werden. Alarmierte Stellen, welche letztes Jahr die Auswirkungen
dieses «Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit» unterschätzt
haben, stellen heute fest, dass Finanzminister Eichel über Lebens- und
Vermögensdaten aller Einwohner Deutschlands verfügt, die weit über
das hinausgehen, was einst Stasi-Chef Erich Mielke zur DDR-Zeit über
seine Untertanen erschnüffeln konnte.
Dabei ist festzuhalten: Eichels Feldzug gegen privaten Vermögensbesitz
hat nichts mit Kriminalitäts-Abwehr zu tun. Der Zugriff zu allen Vermögensdaten
ist bei kriminellem Verdacht in Deutschland schon heute vollumfänglich
gewährleistet. Das neue Gesetz dient einzig dazu, jeden, restlos jeden
Steuerzahler gegenüber staatlichen Amtsstellen vollständig durchsichtig
zu machen.
*
Der deutsche Finanzminister
Hans Eichel spielt auch die Rolle des Anführers der internationalen Koalition
gegen das Schweizer Bankkundengeheimnis. Er führt seinen Kampf auf drei
Ebenen: Erstens über die EU ganz allgemein, zweitens mit dem Instrument
des Schengen-Vertrags im speziellen und drittens auf der «Umgehungs-Linie»
via OECD. Eichel liess kürzlich keinen Zweifel offen, dass der Kampf
gegen das Schweizer Bankgeheimnis auf internationaler Ebene entschlossen weitergeführt
werde - auch wenn sich die Schweiz ins Schengener System einbinden lasse und
den EU-Staaten die Zinsbesteuerung einräume.
Eichels keineswegs verheimlichte Methode: Er will EU-weit durchsetzen, dass
sämtliche (heute noch Mehrwertsteuer-befreiten) Dienstleistungen im Vermögensverwaltungsbereich
der Mehrwertsteuer unterstellt werden. Kann er dies durchsetzen, dann kann
das der Schweiz bezüglich direkter Steuern von der EU noch zugestandene
Bankgeheimnis entscheidend durchlöchert werden. Denn wenn Geschäfte
im Bereich Vermögensverwaltung der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt
werden, können Umfang und Herkunft entsprechender Geldanlagen sehr rasch
eruiert werden. Schliesslich ist die Schweiz bereit, für den Bereich
der indirekten Steuern gegenüber der EU in Zusammenhang mit Schengen
jeden Namensschutz preiszugeben.
Schweizer Amtsstellen behaupten gegenüber den Schweizer Bürgern,
das Bankgeheimnis bezüglich direkter Steuern werde mit dem Schengen-Vertrag
gerettet. Wer sich im EU-Ausland auch nur oberflächlich umsieht, realisiert
indessen rasch: Die bundesrätliche Beteuerung vom «geretteten Bankgeheimnis»
ist entweder naive Illusion oder böswillige Vorspiegelung falscher
Tatsachen.
Nationalrat Ulrich Schlüer