Nr. 27, 26. November 2004

Deutschland beseitigt Bankgeheimnis
Eichel schlägt Mielke
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH


Der deutsche Finanzminister (oder besser Konkursverwalter) Hans Eichel ist der schärfste Gegner des Bankgeheimnisses. Auch gegen die Schweiz.

In Deutschland kann Eichel - wie einem soeben veröffentlichten «Spiegel»-Report zu entnehmen ist - jetzt einen vollen Erfolg verbuchen. Ohne nennenswerten Widerstand liess der Deutsche Bundestag noch Ende 2003 das «Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit» passieren. Jetzt werden die Konsequenzen dieses Gesetzes sichtbar: Das deutsche Finanzministerium erhält vollständigen und schrankenlosen Zugriff auf sämtliche Konto- und Depotinformationen sämtlicher in Deutschland ansässiger Steuerzahler.

Die Folgen sind äusserst tiefgreifend: Nicht nur der Fiskus bekommt diese Daten. Auch Sozialbehörden, Arbeitsämter, überhaupt alle Amtsstellen können fortan die finanziellen Verhältnisse jedes deutschen Steuerzahlers ausschnüffeln - ohne dass dafür ein Anfangsverdacht für illegale Handlungen erforderlich wäre. Die «Krönung» dieses Gesetzes: Der ausgeschnüffelte Betroffene erfährt überhaupt nichts davon, dass seine Vermögensverhältnisse von staatlichen Stellen untersucht werden. Nicht einmal die Bank, wo der Ausgeschnüffelte seine Vermögenswerte deponiert hat, merkt etwas von der Ausfragung eines Betroffenen. Der Datenschutz und die rechtsstaatliche Verhältnismässigkeit werden bei der Ausschnüffelung völlig ausgeklammert.

Den schrankenlosen Zugriff auf die Konto-Daten aller Steuerzahler erhält der deutsche Fiskus, weil über jeden Steuerzahler bei der Frankfurter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neu ein von staatlichen Stellen jederzeit abrufbarer sogenannter Stammdatensatz gespeichert wird, der sämtliche Auskünfte enthält: Wer wo Geld liegen hat, was für Konten und Depots irgendwo in Deutschland für diesen Steuerzahler geführt werden. Alarmierte Stellen, welche letztes Jahr die Auswirkungen dieses «Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit» unterschätzt haben, stellen heute fest, dass Finanzminister Eichel über Lebens- und Vermögensdaten aller Einwohner Deutschlands verfügt, die weit über das hinausgehen, was einst Stasi-Chef Erich Mielke zur DDR-Zeit über seine Untertanen erschnüffeln konnte.

Dabei ist festzuhalten: Eichels Feldzug gegen privaten Vermögensbesitz hat nichts mit Kriminalitäts-Abwehr zu tun. Der Zugriff zu allen Vermögensdaten ist bei kriminellem Verdacht in Deutschland schon heute vollumfänglich gewährleistet. Das neue Gesetz dient einzig dazu, jeden, restlos jeden
Steuerzahler gegenüber staatlichen Amtsstellen vollständig durchsichtig zu machen.

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Der deutsche Finanzminister Hans Eichel spielt auch die Rolle des Anführers der internationalen Koalition gegen das Schweizer Bankkundengeheimnis. Er führt seinen Kampf auf drei Ebenen: Erstens über die EU ganz allgemein, zweitens mit dem Instrument des Schengen-Vertrags im speziellen und drittens auf der «Umgehungs-Linie» via OECD. Eichel liess kürzlich keinen Zweifel offen, dass der Kampf gegen das Schweizer Bankgeheimnis auf internationaler Ebene entschlossen weitergeführt werde - auch wenn sich die Schweiz ins Schengener System einbinden lasse und den EU-Staaten die Zinsbesteuerung einräume.

Eichels keineswegs verheimlichte Methode: Er will EU-weit durchsetzen, dass sämtliche (heute noch Mehrwertsteuer-befreiten) Dienstleistungen im Vermögensverwaltungsbereich der Mehrwertsteuer unterstellt werden. Kann er dies durchsetzen, dann kann das der Schweiz bezüglich direkter Steuern von der EU noch zugestandene Bankgeheimnis entscheidend durchlöchert werden. Denn wenn Geschäfte im Bereich Vermögensverwaltung der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt werden, können Umfang und Herkunft entsprechender Geldanlagen sehr rasch eruiert werden. Schliesslich ist die Schweiz bereit, für den Bereich der indirekten Steuern gegenüber der EU in Zusammenhang mit Schengen jeden Namensschutz preiszugeben.

Schweizer Amtsstellen behaupten gegenüber den Schweizer Bürgern, das Bankgeheimnis bezüglich direkter Steuern werde mit dem Schengen-Vertrag gerettet. Wer sich im EU-Ausland auch nur oberflächlich umsieht, realisiert indessen rasch: Die bundesrätliche Beteuerung vom «geretteten Bankgeheimnis» ist entweder naive Illusion oder böswillige Vorspiegelung falscher
Tatsachen.


Nationalrat Ulrich Schlüer