Nr. 27, 17. Oktober 2003

Dem Souverän gehört das letzte Wort
Demokratie auch bei Einbürgerungen

Von Michael Götte, Kantonsrat, Steinach TG

Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Einbürgerungen massiv. Und jetzt sagt das Bundesgericht, das Volk solle in Einbürgerungsfragen nichts mehr zu sagen haben.
Offensichtlich wollen gewisse politische Kreise möglichst viele Ausländer ohne viel Aufhebens einbürgern. Damit können sie die Statistiken korrigieren und den Ausländeranteil künstlich senken - allerdings nur auf dem Papier. Man soll uns doch nicht weismachen, es kämen immer weniger herein, obwohl immer mehr hier sind!
Für mich ist klar: Gerade bei der Einbürgerungsfrage muss die Gemeindeautonomie respektiert werden. Jede Gemeinde soll eigenständig entscheiden, wer über Einbürgerungsgesuche befindet: die Gemeindeversammlung, die Bürgergemeinde, das Volk an der Urne, das Parlament, eine Kommission oder die Exekutive. Ein materielles Beschwerderecht muss zwingend ausgeschlossen werden, denn in der Demokratie hat der Souverän und nicht die Justiz das letzte Wort.
Die Frage der Doppelbürgerschaft ist dringend zu überprüfen. Es kann nicht sein, dass fast jeder ohne weiteres das Schweizer Bürgerrecht erhält, seinen Pass aus seinem Herkunftsland aber behalten darf. Einige europäische Länder haben festgelegt, dass ihre Staatsangehörigen nach einer Einbürgerung in der Schweiz ihr ursprüngliches Bürgerrecht automatisch verlieren (Belgien, Dänemark, Finnland, Luxemburg). Andere Länder belassen das alte Bürgerrecht nur auf begründetes Gesuch (Deutschland, Österreich, Spanien). Ich bin der Auffassung, dass wir vom Bewerber verlangen müssen, sich für das eine oder das andere Land zu entscheiden!

Michael Götte