Nr. 27, 17. Oktober 2003
Dem Souverän gehört
das letzte Wort
Demokratie auch bei Einbürgerungen
Von Michael Götte, Kantonsrat, Steinach TG
Seit zehn Jahren steigt
die Zahl der Einbürgerungen massiv. Und jetzt sagt das Bundesgericht,
das Volk solle in Einbürgerungsfragen nichts mehr zu sagen haben.
Offensichtlich wollen gewisse politische Kreise möglichst viele Ausländer
ohne viel Aufhebens einbürgern. Damit können sie die Statistiken
korrigieren und den Ausländeranteil künstlich senken - allerdings
nur auf dem Papier. Man soll uns doch nicht weismachen, es kämen immer
weniger herein, obwohl immer mehr hier sind!
Für mich ist klar: Gerade bei der Einbürgerungsfrage muss die Gemeindeautonomie
respektiert werden. Jede Gemeinde soll eigenständig entscheiden, wer
über Einbürgerungsgesuche befindet: die Gemeindeversammlung, die
Bürgergemeinde, das Volk an der Urne, das Parlament, eine Kommission
oder die Exekutive. Ein materielles Beschwerderecht muss zwingend ausgeschlossen
werden, denn in der Demokratie hat der Souverän und nicht die Justiz
das letzte Wort.
Die Frage der Doppelbürgerschaft ist dringend zu überprüfen.
Es kann nicht sein, dass fast jeder ohne weiteres das Schweizer Bürgerrecht
erhält, seinen Pass aus seinem Herkunftsland aber behalten darf. Einige
europäische Länder haben festgelegt, dass ihre Staatsangehörigen
nach einer Einbürgerung in der Schweiz ihr ursprüngliches Bürgerrecht
automatisch verlieren (Belgien, Dänemark, Finnland, Luxemburg). Andere
Länder belassen das alte Bürgerrecht nur auf begründetes Gesuch
(Deutschland, Österreich, Spanien). Ich bin der Auffassung, dass wir
vom Bewerber verlangen müssen, sich für das eine oder das andere
Land zu entscheiden!
Michael Götte