Nr. 27, 17. Oktober 2003
Offener Brief: Manipulation
einer Vernehmlassung?
Leistungsbilanz von Bundesrätin Ruth Metzler
Von Gregor A. Rutz,
Generalsekretär SVP, Küsnacht ZH
Bereits vor Jahresfrist lief ein offizielles, von Bundesrätin Ruth
Metzler veranlasstes Vernehmlassungsverfahren zu einer beabsichtigten Totalrevision
des Waffengesetzes.
Die Vernehmlassung schuf
Klarheit: Eine grosse Mehrheit der antwortenden repräsentativen Parteien
und Verbände fordern konsequente Massnahmen gegen Waffen-Missbrauch,
hingegen keine Freiheitsbeschränkung bezüglich Waffenbesitz.
Diese eindeutige Antwort passte Bundesrätin Metzler und ihren juristischen
Beratern nicht. Sie veranlassten - jetzt vor allem linke, Waffenbesitz generell
diffamierende Kreise ansprechend - kurzerhand eine zweite Vernehmlassung,
die ihnen und ihren Absichten genehmere Antworten beschaffen sollte. Dieser
Tatbestand veranlasste den Generalsekretär der SVP, Gregor Rutz, zu einem
offenen Brief an die zuständige Bundesrätin. Weil dieser Brief die
Ursachen fortgesetzter gravierender Fehlleistungen im Departement Metzler
besonders treffend beim Namen nennt, drucken wir ihn hier im vollen Wortlaut
ab.
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
Am Freitag, 26. September, habe ich von Ihnen ein Schreiben erhalten. Betreff:
"Revision des Waffengesetzes" - also das exakt gleiche Geschäft,
zu welchem wir uns bereits am 10. Dezember 2002 ausführlich im Rahmen
einer Vernehmlassungsantwort geäussert haben. Diese erste Vernehmlassungsrunde,
schreiben Sie, habe gezeigt, dass "Inhalt und Tragweite dieser Bestimmungen
ganz unterschiedlich verstanden wurden". Sie haben sich deshalb entschieden,
"die Vernehmlassung (...) zu vertiefen", und dies vor allem "vor
dem Hintergrund der vorhandenen Missverständnisse".
Ihr Vorgehen, sehr geehrte Frau Bundesrätin, empfinde ich als absolut
unlauter, um nicht zu sagen: antidemokratisch. Wieso führen Sie eine
Vernehmlassung durch, wenn Sie die Antworten auf Ihre Fragen nicht akzeptieren
wollen? Können Sie mir eine einzige Vernehmlassung nennen, in welcher
die Antworten der Parteien nicht "ganz unterschiedlich" ausgefallen
sind? Und woher nehmen Sie das Recht, den Adressaten zu unterstellen, sie
hätten Ihre Ideen "missverstanden"?
Ich kann Ihnen versichern: Die SVP hat sehr wohl verstanden, was Sie mit Ihrem
gesetzgeberischen Eifer beabsichtigen. Wenn wir die vorgeschlagene Revision
des Waffengesetzes ablehnen, so hat dies seinen guten Grund. Selbstverständlich
halten wir an unserer Haltung fest, dass die vorgeschlagene Revision unverhältnismässig
weit geht und nicht mehr mit Missbrauchsbekämpfung begründet werden
kann: "Mit einem Übermass an bürokratischen Schikanen sollen
jene Bürger beschränkt werden, die sich in der Vergangenheit im
Umgang mit Waffen stets verantwortungsbewusst gezeigt haben, ohne dass damit
jene getroffen werden, die Waffen tatsächlich für kriminelle Zwecke
missbrauchen".
Politiker und Bürger für dumm verkauft
Mit Ihrem Vorgehen, sehr geehrte Frau Bundesrätin, verkaufen Sie nicht
nur Politiker und Bürger für dumm, sondern unterlaufen gezielt demokratische
Entscheidungsprozesse. Wofür eine Vernehmlassung, wenn man das entsprechende
Resultat gar nicht akzeptieren will? Dieses Vorgehen scheint bei Ihnen System
zu haben. Erinnern wir uns an die Revision des Bürgerrechtsgesetzes.
In diesem Gesetz wollen Sie neu ein Beschwerderecht gegen ablehnende Einbürgerungsentscheide
verankern. Sie wollen diese Neuerung aber partout nicht im Gesetz festschreiben
und stellen sich statt dessen auf den Standpunkt, dieses Recht bestehe aufgrund
bundesgerichtlicher Rechtsfortbildung bereits heute. So beabsichtigen Sie,
ein Referendum gegen dieses Beschwerderecht und damit gegen den Kernpunkt
der Gesetzesrevision faktisch zu verunmöglichen.
Ein anderes Beispiel: Vor wenigen Monaten haben wir das Bundesamt für
Flüchtlinge kritisiert, welches ein Computerspiel publiziert hat, mit
welchem man ein Asylverfahren "auf spielerische Weise" durchlaufen
kann. Wir haben Sie darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei der Asylproblematik
nicht um ein Spiel, sondern um eine ernste Angelegenheit handelt, und es überdies
nicht Aufgabe eines Bundesamts ist, Computerspiele zu entwickeln ("SVPja"
4/03). Statt das Spiel definitiv vom Netz zu nehmen, setzten Sie eine "externe
Stelle" ein, welches die Vorwürfe ans BFF (offensichtlich aber nicht
das Spiel) überprüfen soll. Auf der Internetseite kann man das Spiel
nach wie vor kostenlos - d. h. auf Kosten des Steuerzahlers - bestellen. Absolut
unverständlich.
Unschuldige erfassen und Kriminelle verhätscheln?
Haben Sie nicht das Gefühl, sehr geehrte Frau Bundesrätin, dass
Sie vor den wirklichen Problemen schlicht und einfach die Augen verschliessen?
Was sagen Sie zum "Bericht für innere Sicherheit" des Bundesamtes
für Polizei, das Ihnen ja unterstellt ist? Dieser Bericht spricht Klartext
und zeigt ganz klar, wo die Probleme liegen: nicht bei den Schweizern, welche
als Armeeangehörige, Jäger oder Schützen eine Waffe besitzen,
sondern vielmehr bei kriminellen Ausländerbanden.
Dort steht etwa: "Beim Drogenhandel in der Schweiz liegt der Ausländeranteil
der wegen Handelns verzeigten Personen bei rund 80 Prozent. Die wichtigsten
Gruppen sind dabei ethnische Albaner, die den Handel mit Heroin in der Schweiz
dominieren, und westafrikanische Gruppierungen, die den Strassenhandel von
Kokain beherrschen und praktisch in der ganzen Schweiz tätig sind. Insbesondere
bei den westafrikanischen Gruppierungen wurde eine erhöhte Gewaltbereitschaft
festgestellt. Es liegen Hinweise vor, wonach sich die Gruppen krimineller
ethnischer Albaner langsam aus dem Strassenhandel zurückziehen, verdeckter
operieren und ihre Aktivitäten zum Teil auf Menschenhandel und Prostitution
verlagern. Nach wie vor dominant sind kriminelle ethnische Albaner im Grosshandel
mit Heroin".
Menschenhandel und Schmuggelgeschäfte
Dem zitierten Bericht entnimmt man weiter, dass "Netzwerke ethnischer
Albaner" zu den "wichtigsten kriminellen Gruppen" gehören:
"Angehörige krimineller albanischer Gruppen prägen das Bild
der Kriminalitätsentwicklung in der Schweiz. (...) Das Schwergewicht
der Aktivitäten liegt im Drogenhandel; die hier bestehenden Netzwerke
dienen aber auch für Menschenhandel und Schmuggelgeschäfte. (...)
Ebenfalls bildet der Waffenhandel weiterhin eine Schwerpunkttätigkeit
(...)".
Sehr geehrte Frau Bundesrätin: Haben Sie denn ernsthaft das Gefühl,
die Albanermafia besorge sich alte Schweizer Armeegewehre in einem Laden in
der Berner Innenstadt? Oder haben wir Sie vielleicht missverstanden: Wollen
Sie auch den osteuropäischen Waffenschwarzmarkt in Ihrer Datenbank erfassen?
Es ist doch völlig klar, dass diese Mafiazirkel sich immer irgendeine
Waffe besorgen werden. Wir müssen doch ganz woanders ansetzen: Wir dürfen
es gar nicht so weit kommen lassen, dass diese Kreise unser Asylverfahren
unterlaufen können und sich in der Schweiz tummeln! Hier müssen
wir ansetzen - und hier müssen Sie durchgreifen!
Hauptproblem: Asyl- und Ausländerpolitik
Das Bundesamt für Polizei ortet auch wirtschaftspolitische Gefährdung:
"Netzwerke krimineller Gruppen ethnischer Albaner gefährden verstärkt
den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Schweiz, indem sie in Firmen der ethnisch-albanischen
Bevölkerung in der Schweiz einzudringen versuchen, um diese für
Geldwäscherei und Schmuggelaktivitäten zu benützen". Wir
haben es also mit professionell organisierten Mafiaverbindungen zu tun. Weiter
hinten erfährt man, dass in der Schweiz im Jahr 2002 26 125 Personen,
d.h. 26,6 Prozent mehr als 2001, um Asyl nachgesucht haben. Dem Asylbereich
können davon allerdings nur 378 Personen effektiv zugerechnet werden.
25 Prozent der Asylsuchenden kommen neu aus verschiedenen Ländern Afrikas.
"Die Bezüge zwischen illegaler Migration, organisierter Kriminalität,
dem so genannten Kriminaltourismus sowie Extremismus und Terrorismus stellen
sicherheitsbeeinträchtigende Faktoren dar". Und so weiter, und so
fort.
Leere Versprechungen führen nicht weiter
Mit solchen Gesetzesvorlagen wie der vorliegenden, sehr geehrte Frau Bundesrätin,
kommen wir keinen Schritt weiter. Nehmen Sie die Antworten der ersten Vernehmlassungsrunde
ernst. Und nehmen Sie auch das Abstimmungsresultat zur SVP-Asylinitiative
vom November 2002 ernst: Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Im Rahmen
der Parlamentsdebatte vom 24. September wurde es klar gesagt: "Ihre Aufgabe
ist es, die Rechte des Souveräns zu schützen, zu respektieren und
zu mehren, nicht aber, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die
Rolle des Souveräns unterlaufen wird."
Mit freundlichen Grüssen
SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI
Der Generalsekretär:
Gregor A. Rutz