Nr. 27, 30. Oktober 2002
Wichtige neue Rechtsgrundlage
Die «Drittstaatenregelung»
Kernpunkt der SVP-Initiative
«gegen Asylmissbrauch» ist die Forderung nach
Einführung der sogenannten «Drittstaatenregelung».
Diese Drittstaatenregelung besagt, dass Asylbewerber, die über ein für sie sicheres Drittland wo sie bereits ein Asylgesuch gestellt haben oder wo sie ein Asylgesuch hätten stellen können in die Schweiz einzureisen versuchen, in der Schweiz generell kein Asyl erhalten können. Die Behörden können jeden solchen Asylbewerber ohne dass ein eigentliches Asylverfahren durchgeführt werden muss ohne Verzug an den ihn in keiner Weise bedrohenden Staat zurückgeben, von welchem her er in unser Land einzureisen versucht hat.
Diese Drittstaatenregelung erzielt dann ihre volle Wirkung, wenn die Schweiz endlich zur sorgfältigen, lückenlosen Überwachung ihrer Landesgrenzen (insbesondere der sog. «grünen Grenzen») zurückkehrt. Wer bereits an der Grenze beim Versuch, die Landesgrenze illegal zu überschreiten, aufgegriffen wird, kann gemäss geltenden internationalen Vereinbarungen ohne jede weitere Formalität umgehend den Behörden des Nachbarstaates, von dem aus die illegale Grenzüberschreitung versucht worden ist, übergeben werden. Selbst Bundesrätin Metzler räumt ein: Wer bereits an der Grenze gefasst wird, kann problemlos zurückgewiesen werden.
Trotzdem will Bundesrätin Metzler diese Drittstaatenregelung nicht. Sie schwört auf den Schengen-Vertrag und das Dubliner Erstasylabkommen der EU. Dieses besagt, dass jener EU-Staat einen Asylbegehrenden übernehmen muss, den dieser als ersten in Europa betreten hat. Nur: Wer einen illegalen Einwanderer aufgreift, muss diesem zuerst beweisen können, welchen EU-Staat er als ersten betreten hat. Das wird kein einziger illegaler Einwanderer von Schleppern gebracht und instruiert von sich aus verraten. Schiesslich will er ins attraktivste, nicht ins zuerst betretene europäische Land. Deshalb kann das Dubliner Abkommen die Asylprobleme nicht lösen. Es schafft bloss eine neue, weitere Kategorie von nicht rückschiebbaren illegalen Einwanderern.
Innerhalb der EU ist derzeit Österreich das Hauptopfer des Schengen-Systems, das für die EU-Mitglieder bekanntlich die Überwachung der Landesgrenzen zwischen EU-Staaten aufgehoben, ja verboten hat. Italien nutzt diese Regelung mittels bewusster Abschiebung aller in Italien eintreffenden Asylanten skrupellos aus und trifft damit vor allem Österreich und die Schweiz: Österreich als EU-Land ans Schengen-System gekettet darf seine Grenze zu Italien nicht schützen. Während es dank Armee-Einsatz die Grenze zu Ungarn und zur Slowakei völlig im Griff hat, muss Österreich an der Brenner-Grenze zu Italien seit einigen Jahren tausendfache illegale Einwanderung hinnehmen.
Die Schweiz, nicht an Schengen gebunden, könnte wenn der Bundesrat nur wollte ihre Grenze nach Italien sofort ausreichend schützen. Es fehlt dazu lediglich der politische Wille. Nur die Annahme der SVP-Initiative «gegen Asylmissbrauch» wird Bern «Beine machen». S