Nr. 27, 30. Oktober 2002

Massnahmen gegen Asylmissbrauch
So handeln andere Länder

Angesichts des in ganz Europa drastisch zunehmenden Asylrechtsmissbrauchs haben fast alle europäischen Staaten, insbesondere alle unsere Nachbarstaaten, ihr Asylrecht teilweise massiv verschärft.

Ausgewählte Beispiele:

Deutschland
Deutschland gewährt jemandem, der Asylrecht missbraucht, generell kein Asyl. Ausserdem wurden die Verfahren stark beschleunigt. Deutschland verzeichnet seit Einführung dieser Massnahmen einen deutlichen Rückgang an illegalen Einwanderungen.

Dänemark
Dänemark hat die Sozialbezüge für Asylbewerber drastisch reduziert. Geht ein Däne oder eine Dänin eine Ehe mit einem Ausländer bzw. einer Ausländerin ein, so ist für diesen Ausländer ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben. Der Rechtsanspruch auf Ehepartner-Nachzug ist aufgehoben.

Italien
Italien befolgt faktisch ein «Transit-Asylrecht», indem es staatliche Leistungen (Nahrung, Unterkunft) an ungebetene Einwanderer auf 45 Tage begrenzt. Danach erhält ein Asylbewerber nichts mehr. Illegale Einwanderer werden ohne Anhörung sofort abgewiesen. Renitente haben mit Haft von bis zu einem Jahr zu rechnen. Illegale Einwanderer (meist auf Schiffen ins Land gelangt), die nicht zurückgeschafft werden können, werden in unmittelbarerGrenznähe im Norden untergebracht. Schlepper, die von Norditalien aus lediglich Nachbarländern schaden, werden von Italien strafrechtlich nicht verfolgt.

Holland
Sobald ein Asylgesuch abgelehnt wird, entfallen alle staatlichen Leistungen. Der Familiennachzug wurde beschränkt. Ehepartner dürfen erst ab dem 21. Lebensjahr, Kinder höchstens bis zum 15. Lebensjahr nach Holland geholt werden. Renitente «Papierlose» werden in Scheveningen in einem Zeltlager untergebracht. Dieses würde eigentlich mehrere tausend Personen fassen. Essteht allerdings nahezu leer, denn seit diese Zeltlager-Regelung eingeführt wurde, gibt es in Holland praktisch keine Sans-papiers mehr. Ausschaffungshaft darf in Holland unbeschränkt verfügt werden.

England
Abgewiesene Asylbewerber werden innert zwei bis drei Tagen ausgeschafft. Neuankömmlinge werden zunächst in Flüchtlingslagern untergebracht (interniert).

Weitere Pläne
Insbesondere die Nachbarländer der Schweiz, also Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien, bemühen sich innerhalb der EU um Einführung einer sehr konsequenten «Drittstaatenregelung», welche die Ausweisung illegaler Einwanderer innert 48 Stunden zu gewährleisten hätte. Alle vier Staaten geben an, diese Regelung insbesondere auch gegen die Schweiz durchzusetzen, wenn die Schweiz ihre Massnahmen zur Abhaltung illegaler Einwanderer nicht verschärfe. S