Nr. 27, 23. November 2001

Glaubwürdige Neutralität trotz Uno-Beitritt?
Von Rico E. Wenger, Ständerat, Stein a. Rhein

Am 16. März 1986 hat das Schweizervolk den Uno-Beitritt mit einer Dreiviertelsmehrheit abge- lehnt. Hauptgründe für die wuchtige Ablehnung waren der Vorwurf der ineffizienten, kostspie- ligen Arbeit der Weltorganisation und die Gefährdung unserer Neutralität, die ­ im Gegensatz zu anderen sich als neutral bezeichnenden Staaten ­ als Ergebnis eines langen, traditions- reich gewordenen geschichtlichen Prozesses ­ frei gewählt ­ bereits 1848 zum materiellen schweizerischen Verfassungsrecht geworden ist. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Im Unterschied zu anderen europäischen Staaten ist unsere Neutralität immerwährend, bündnisfrei, bewaffnet und integral. Sie hat bereits im 17. Jahrhundert die Anerkennung einer völkerrechtlichen Son- derstellung erfahren, und 1815 ist der Neutralitätsstatus ausdrücklich bestätigt und seither mehrfach völkerrechtlich garantiert worden. Sie ist gültiges Verfassungsrecht: Nach Art. 173 und 185 sind Bun- desversammlung und Bundesrat verpflichtet «Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz zu treffen».

Lästige Neutralität
Die Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität auch gegenüber internationalen Organisationen ist für Regierung und Parlament manchmal lästig gewesen. Sie ist aber stets vertreten und bis Ende der acht- ziger Jahre auch ernst genommen worden. Mit dem zunehmenden Wunsch von Bundesrat und Parla- mentsmehrheit, unser Land der EU, der Uno und auch der Nato anzunähern, wird an der Auslegung des Neutralitätsbegriffs herumlaboriert, um sich dieser lästigen Fessel zu entledigen. Man sucht nach Erklärungen, die Vernachlässigung des Neutralitätsgrundsatzes rechtfertigen zu können. Daran nimmt unsere direkte Demokratie Schaden, und die in der Welt einzigartige schweizerische Volksherrschaft ­ unser weniger von den Regierungen als von den Völkern respektierter Sonderfall ­ wird durch den schleichenden Souveränitätsverlust des Volkes zugunsten fremdbestimmter internationaler Konventio- nen letztlich geopfert.

Neutralitäts-Vorbehalt
Aus den genannten Gründen muss der Beitritt unseres Landes zur politischen Uno auch dieses Mal abgelehnt werden. Gleichwohl kann ich es aber nicht in die politische Logik einordnen, wenn die befür- wortenden Kreise ausnahmslos einen klar definierten Neutralitäts-Vorbehalt im allfälligen Beitrittsgesuch ablehnen. Im Blick darauf, dass die Uno gemäss Kapitel VII ihrer Charta von ihren Mitgliedern Zwangs- massnahmen einfordern kann, wie

­ das Verhängen von Wirtschaftssanktionen,
­ die Unterbrechung des Bahn-, See- und Luftverkehrs, der Post- und Funkverbindungen sowie sonstiger
  Verkehrsmöglichkeiten,
­ den Abbruch der diplomatischen Beziehungen,
­ das militärische Durchmarschrecht und das Zurverfügungstellen von Truppen usw. (letzteres allerdings
  unter Sondervereinbarung zwischen den Vertragspartnern),

erscheint es geradezu als selbstverständlich, dass wir bei ernsthaftem Festhalten an unserer Neutralität diese Vorbehalte anbringen und sie uns bestätigen lassen sollten. Die einseitige Erklärung allein, wie sie der Bundesrat auf Druck vieler sich dadurch entlastet fühlender Parlamentarier abzugeben bereit ist, genügt nicht, obwohl uns die Verfassungsjuristen der Bundesverwaltung dies stets weismachen wollen. Die Auflagen, denen wir uns bei einem vorbehaltlosen Beitritt zu unterziehen bereit wären, sind mit der traditionellen schweizerischen Neutralität nicht vereinbar. Eine einseitige Erklärung eines Staates anlässlich seines formellen Uno-Beitritts, wonach er seine Neutralität nicht preiszugeben bereit sei, werden sich Sicherheitsrat und Vollversammlung wohl anhören. Verpflichtet werden sie allerdings zu gar nichts. Und weil eben internationales Recht nationalem Recht vorgeht (Art. 5 Bundesverfassung), kann die Uno auch den sich einseitig neutral erklärenden Mitgliedsstaat verbindlich zum Mittragen aller auf der Grundlage der Uno-Charta beschlossenen Sanktionen zwingen.

Im Gegensatz zum klassischen Völkerrecht schafft das Uno-Recht auf der politischen Ebene für die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates (die Siegermächte des 2. Weltkrieges) ein Sonderrecht und setzt damit Macht vor Recht. Souverän im eigentlichen Sinne sind im Grunde nur noch die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und ­ die Nicht-Mitgliedsstaaten der Uno. Dies bedeutet eigentlich nichts anderes, als dass ein Uno-Beitritt der Schweiz eigentlich dem Unterwerfungsakt eines Klein- staates unter Grossmachtsprivilegien gleichkäme.

Gruppenzwang
Zur Begründung der Notwendigkeit unseres Beitritts wird angeführt, dass mittlerweile alle Länder ­ aus- ser dem Vatikan und der Schweiz ­ Vollmitglieder der Uno seien. Abgesehen davon, dass das grosse, leistungsfähige Taiwan infolge des Vetos eines der fünf Sicherheitsratmitglieder nicht mehr Uno-Mitglied sein darf, sollten gerade wir mit unserer traditionellen politischen Unabhängigkeit unser aussenpoliti- sches Handeln nicht einem psychologischen Gruppenzwang unterwerfen. Dem viel gehörten Ruf «Wir müssen in der Uno mitreden und unsere Stimme zur Geltung bringen» gilt es zu entgegnen, dass mit «wir» nur die Politiker, keinesfalls die Bürgerinnen und Bürger, gemeint sind und dass diese eine Stimme im Konzert von 190 ziemlich verhalten zum Tragen käme. Ich meine, dass der neutralen Schweiz aus der Nichtmitgliedschaft in der Pflege und dem Weiterausbau der zahlreichen diplomati- schen Dienste ­ sofern der Wille der Verantwortlichen dazu da ist ­ neue, grossartige Aufgaben erwach- sen können, z. B. gegenüber Konfliktparteien in Tibet und Tschetschenien, wo es die Machtpolitik der Sicherheitsrats-Veto-Mächte nicht zulässt, dass die Uno Protest einlegt gegen Knebelung und Men- schenrechtsverletzungen. Dies muss im Blick auf die erwähnte euphorische Bemerkung von einer «von der Staatengemeinschaft ausgehenden höheren Gerechtigkeit» offen ausgesprochen werden, weil die in Tibet und Tschetschenien begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ja in völligem Einklang stehen mit den von der Uno geschaffenen Strukturen. Sie verletzen zwar Menschenrecht und Völker- recht. Aber das Uno-Recht verletzen sie nicht, weil gewisse Grossmächte in der Uno Sonderrecht geniessen.

Erfolglos
Die Befürworter bezeichnen den Beitritt zur politischen Uno als zukunftsträchtigen Akt und idealisieren die Völkergemeinschaft als Erfolgsmodell zur Bewahrung von Menschenrechten und weltweitem Frie- den. Hier ist daran zu erinnern, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Mitgliedsländer jene Freiheits- und Menschenrechte, die wir als grundlegend für die menschliche Würde beurteilen, mit Füssen getre- ten werden. Zudem sind die Aktivitäten der politischen Uno und ihrer Blauhelmtruppen nach unserem negativen Beitrittsentscheid von 1986 alles andere als eine Erfolgsgeschichte. Dies zeigten die dilet- tantisch gehandhabten Mandate in Osttimor, in Sierra Leone, in Ruanda und Kabul sowie in Srebrenica, wo die Uno Eskalation und Völkermord mitzuverantworten hatte. Wären wir dabei gewesen, würde auch uns eine Mitschuld an diesen Ereignissen treffen. Nachzudenken bleibt im übrigen auch über die machtlose Rolle der Uno nach den Attentaten vom 11. September, die die USA veranlassten, aus eigenem Entscheid gegen Afghanistan in den Krieg zu ziehen, und alles darauf hinweist, dass es wie in Bosnien oder im Kosovo im Nachgang zum Krieg der Weltgemeinschaft überlassen wird, die verbrannte Erde durch Uno-Truppen zu besetzen und diese mehr schlecht als recht inmitten einer gegen den Westen aufgebrachten Bevölkerung zu verwalten...

Unser Land ist im humanitären Bereich weltweit geachtet als IKRK-Gründer- und Führungsnation und durch unser leistungsfähiges Katastrophenhilfekorps. Unser Land arbeitet seit Jahrzehnten in den humanitär, sozial, kulturell und wirtschaftlich tätigen Unterorganisationen der Uno aktiv und fruchtbar mit. Hier haben wir keine Probleme mit der Neutralität. Wir leisten dabei pro Kopf der Bevölkerung einen der höchsten finanziellen Beiträge, inkl. Weltbank und Währungsfonds rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr. Wir dokumentieren damit ­ ohne uns an Machtspielen beteiligen zu müssen ­ unsere Solida- rität mit der Welt. Das soll unser Weg bleiben. Ganz im Sinne der Erhaltung unserer direktdemokrati- schen beeinflussten Unabhängigkeit, unserer Tradition und unserer Freiheit zum individuellen humani- tären Engagement. Lassen wir es deshalb bei der unpolitisch Mitarbeit und leisten wir ­ angesichts der nichts über die Notwendigkeit eines Beitritts aussagenden Gemeinplätze ­ Überzeugungsarbeit für ein NEIN zum Uno-Vollbeitritt unseres Landes, sodass wir uns die Glaubwürdigkeit unserer Neutralität erhalten können.

Rico E. Wenger