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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer
am 2. Dezember 1999 zum Bergier-Bericht

Lausbuben

In einer Woche, am 10. Dezember, präsentiert der Bundesrat den Bergier-Bericht zur
Flüchtlingspolitik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Der Bericht existiert bereits. Er
zirkuliert auch bereits im Bundeshaus. Heimlich zwar; aber wer geschickt genug vor-
geht, kann sich Einsicht verschaffen.

Er entstand, weil das Parlament zu seiner Ermöglichung einen Kredit von 25 Millionen gespro-
chen hat. Weil dafür Steuergelder verwendet werden, hat das Parlament auch seine Aufsichts-
pflicht wahrzunehmen. Folgerichtig wollte sich jene nationalrätliche Kommission, die dieses
Geschäft zu begleiten hat, vor der Bericht-Veröffentlichung orientieren lassen. Das sei, wurde
sie mit bedauernden Worten von der Bergier-Kommission belehrt, leider nicht möglich - aus
Gründen der Geheimhaltung.

In den Medien sind derweil schon Dutzende von Artikeln und Kommentaren zum Bericht und
seiner Zielrichtung erschienen. Denn die Medienleute, vertraut mit den Bundeshaus-Schleich-
wegen zu vertraulichen Informationen und zu hinter vorgehaltener Hand gesprächigen Kommis-
sionsmitgliedern, kennen den Inhalt des Bergier-Berichts seit Tagen. Nur dem Parlament ge-
genüber wird lächerlich gestelzt Geheimhaltung zelebriert.

Die Gründe für dieses lausbubenhafte Jonglieren von Mitgliedern der Bergier-Kommission mit
fallweise befolgten Geheimhaltungspflichten werden klar werden, sobald der Bericht auch der
Öffentlichkeit bekannt wird. Die - teilweise allerdings bereits ergrauten - Junghistoriker schei-
nen bei der Aufarbeitung der Fakten zu ihrem Leidwesen nicht gefunden zu haben, was sie
krampfhaft suchten: Anklagepunkte gegen die Schweiz. So präsentieren sie jetzt auf achthun-
dert Seiten nicht in erster Linie Fakten, sondern sehr persönlich eingefärbte Interpretationen.
Interpretationen, die solches Zurechtbiegen der Wahrheit zulassen, dass sie ihrer Lust zu mo-
ralisierendem Abrechnen mit der Schweiz doch noch frönen können, unserem Land pauschal
«heimliche Komplizenschaft» mit dem Nazi-Regime unterstellend. Fakten, womit diese Pau-
schalanklage begründet werden könnte, bleiben sie zwar schuldig. Der bisweilen fast krankhaft
anmutenden Lust einzelner Kommissionsmitglieder zum Besudeln des eigenen Landes tut dies
indessen kaum Abbruch. Die pubertären Regungen verdrängen die Sachkunde.

Eigentlich wären sie so zu behandeln, wie dumme Lausbuben zu behandeln sind: mit einer ge-
hörigen Tracht Prügel! Auf jeden Fall aber ist jeder weitere Franken für die Bergier-Kommission
zu streichen. Sofort!

Ulrich Schlüer

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