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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer
am
2. Dezember 1999 zum Bergier-Bericht
Lausbuben
In einer Woche,
am 10. Dezember, präsentiert der Bundesrat den Bergier-Bericht zur
Flüchtlingspolitik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Der Bericht
existiert bereits. Er
zirkuliert auch bereits im Bundeshaus. Heimlich zwar; aber wer geschickt
genug vor-
geht, kann sich Einsicht verschaffen.
Er entstand, weil
das Parlament zu seiner Ermöglichung einen Kredit von 25 Millionen
gespro-
chen hat. Weil dafür Steuergelder verwendet werden, hat das Parlament
auch seine Aufsichts-
pflicht wahrzunehmen. Folgerichtig wollte sich jene nationalrätliche
Kommission, die dieses
Geschäft zu begleiten hat, vor der Bericht-Veröffentlichung
orientieren lassen. Das sei, wurde
sie mit bedauernden Worten von der Bergier-Kommission belehrt, leider
nicht möglich - aus
Gründen der Geheimhaltung.
In den Medien sind
derweil schon Dutzende von Artikeln und Kommentaren zum Bericht und
seiner Zielrichtung erschienen. Denn die Medienleute, vertraut mit den
Bundeshaus-Schleich-
wegen zu vertraulichen Informationen und zu hinter vorgehaltener Hand
gesprächigen Kommis-
sionsmitgliedern, kennen den Inhalt des Bergier-Berichts seit Tagen. Nur
dem Parlament ge-
genüber wird lächerlich gestelzt Geheimhaltung zelebriert.
Die Gründe für
dieses lausbubenhafte Jonglieren von Mitgliedern der Bergier-Kommission
mit
fallweise befolgten Geheimhaltungspflichten werden klar werden, sobald
der Bericht auch der
Öffentlichkeit bekannt wird. Die - teilweise allerdings bereits ergrauten
- Junghistoriker schei-
nen bei der Aufarbeitung der Fakten zu ihrem Leidwesen nicht gefunden
zu haben, was sie
krampfhaft suchten: Anklagepunkte gegen die Schweiz. So präsentieren
sie jetzt auf achthun-
dert Seiten nicht in erster Linie Fakten, sondern sehr persönlich
eingefärbte Interpretationen.
Interpretationen, die solches Zurechtbiegen der Wahrheit zulassen, dass
sie ihrer Lust zu mo-
ralisierendem Abrechnen mit der Schweiz doch noch frönen können,
unserem Land pauschal
«heimliche Komplizenschaft» mit dem Nazi-Regime unterstellend.
Fakten, womit diese Pau-
schalanklage begründet werden könnte, bleiben sie zwar schuldig.
Der bisweilen fast krankhaft
anmutenden Lust einzelner Kommissionsmitglieder zum Besudeln des eigenen
Landes tut dies
indessen kaum Abbruch. Die pubertären Regungen verdrängen die
Sachkunde.
Eigentlich wären
sie so zu behandeln, wie dumme Lausbuben zu behandeln sind: mit einer
ge-
hörigen Tracht Prügel! Auf jeden Fall aber ist jeder weitere
Franken für die Bergier-Kommission
zu streichen. Sofort!
Ulrich Schlüer
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Kommentare**
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