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Nr. 26, 2. Dezember
1999
Grenzen des Sozialstaates
- Zentralisierung falsch und unbezahlbar
Öffentliche Fürsorge auf dem
Irrweg
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH
Seit einigen Jahren
besteht in der Schweiz der Trend, die öffentliche Fürsorge,
die
bisher von den Gemeinden durch oft ehrenamtliche Helfer einzelfallweise
wahrge-
nommen worden ist, auf regionaler oder gar kantonaler Ebene zu zentralisieren.
Da-
mit sollen professionelle Funktionäre die Freiwilligen ersetzen und
Leistungen ein-
heitlich normiert werden. Diese Entwicklung ist mit gewaltigen Nachteilen
verbun-
den, insbesondere droht die Ausblutung des Sozialstaates.
Bis heute zählte
die Fürsorge für in Not geratene Mitmenschen zu den traditionellen
Aufgaben
der Gemeinden. Es war Pflicht der Gemeinden, einem in Schwierigkeiten
geratenen Mitbewoh-
ner diejenige Hilfe zukommen zu lassen, deren er in seiner individuellen
Notlage bedurfte.
Zentralismus und
Professionalisierung
Seit einigen Jahren
besteht in unserem Land der Trend, die Fürsorge zu zentralisieren.
Regio-
nale oder kantonale Fürsorgeeinrichtungen werden gefordert. Die Gemeinden
seien «zu entla-
sten», sie hätten sich den einzurichtenden zentralen Fürsorgestrukturen
anzuschliessen. Da-
mit müsse ein neuer, möglichst das ganze Land abdeckender Sozialapparat
verwirklicht wer-
den.
Zum Ruf nach Zentralisierung
tritt die Forderung nach Professionalisierung der Fürsorge. Nicht
mehr (teilweise ehrenamtlich tätige) Laien sollen die Fürsorge
tragen, es sei vielmehr ein neuer
Stand von Sozialfunktionären zu schaffen. Finanziert werden sollen
die neuen Strukturen durch
die angeschlossenen Gemeinden in Abhängigkeit von der Zahl ihrer
Bewohner und allenfalls ih-
rer Steuerkraft.
Vereinheitlichung
Der erste Schritt
auf dem Weg zur zentralisierten Fürsorge wurde vielenorts bereits
getan. Die-
ser Schritt besteht darin, für die Schweizer Gemeinden einheitliche
Normen für Fürsorgeleistun-
gen festzulegen. Zu diesem Zweck wurden von der «Schweizerischen
Konferenz der Öffentli-
chen Sozialhilfe» (SKOS) die sogenannten SKOS-Richtlinien geschaffen.
Es besteht das er-
klärte Ziel, diesen von Funktionären ausgestalteten SKOS-Richtlinien
landesweite Verbindlich-
keit zu sichern. Die angebliche Notwendigkeit dieser Zentralisierung wird
erstaunlicherweise
nicht aus Missständen in der heutigen Fürsorge abgeleitet. Glaubhafte
Hinweise, wonach Ge-
meinden ihre Fürsorgeaufgaben vernachlässigt hätten oder
von ihnen überfordert seien, fehlen
gänzlich. Die Fürsorge war und ist bei den Gemeinden offensichtlich
bestens aufgehoben.
Hinter den Ideen der
Befürworter des neuen Systems steht ein politisches Konzept: Die
Ge-
meinden sollen zur Finanzierung einer neuen flächendeckenden Sozialbürokratie
herangezo-
gen und zu reinen Zahlstellen ohne Mitspracherechte degradiert werden.
Das Zentralisierungs-
konzept ist nichts anderes als ein Umverteilungsmodell, das übergeordneten,
zentralen Ver-
waltungsstellen einen direkten Zugriff auf Gemeindefinanzen sichern will.
Nachdem das unge-
bremste Wachstum der Sozialapparate die Bilanzen von Bund und Kantonen
an den Rand der
Erschöpfung geführt hat, werden jetzt offensichtlich die Gemeindefinanzen
ins Visier genom-
men.
Zu hohe Ansätze
Die SKOS-Richtlinien
orientieren sich, weil sie auch für die denkbar schwerwiegendsten
Fälle
ausreichende Leistungen zu sichern haben, an einer Kostenobergrenze. Deshalb
sind ihre An-
sätze völlig überrissen. Es sind zahlreiche Fälle
bekannt, in denen z. B. eine vierköpfige Fami-
lie bei geschickter Nutzung der SKOS-Ansätze in den Genuss von Sozialhilfezahlungen
von
über 5000 Franken im Monat kommt. Dieser Betrag liegt höher
als das durchschnittliche Mo-
natseinkommen einer vierköpfigen Familie in derSchweiz.
Negative Erfahrungen
Wenn, wie das für
die SKOS-Richtlinien zutrifft, verbindliche Sozialhilfenormen zu hoch
ange-
setzt sind, dann untergräbt dies Selbstverantwortung und Eigeninitiative
von Fürsorgeempfän-
gern. Ihr Wille, sich aus eigener Kraft aus der Abhängigkeit von
der öffentlichen Hand zu lösen
und finanziell wieder auf die eigenen Beine zu kommen, wird gelähmt.
Wie soll jemand dazu
motiviert werden, Eigenleistungen zu erbringen und sich vom Fürsorgestaat
unabhängig zu
machen, wenn er dadurch seine durch überhöhte Fürsorgenormen
gesicherte Einkommens-
situation nur verschlechtern kann?
Dort, wo die Zentralisierung
der Fürsorge bereits realisiert und die SKOS-Normen durchgesetzt
sind, sind die Erfahrungen ernüchternd: Die viel zu hoch angesetzten
Richtlinien und die Aus-
schaltung der demokratischen Mitbestimmung auf die Fürsorgebudgets
haben zu einer eigent-
lichen Kostenexplosion geführt. Städtische Agglomerationen,
die sich die SKOS-Richtlinien
auferlegt haben, üben ausnahmslos grosse Anziehungskraft auf Sozialhilfe-Beansprucher
aus.
Dies führt rasch zu nicht mehr tragbaren finanziellen Lasten.
Undemokratisch
Das Modell der regionalen
Zentralisierung der Fürsorge sieht vor, dass die Gemeinden zwar zu
zahlen haben, von jeglicher Mitsprache über die Verwendung der zu
entrichtenden Mittel aber
ausgeschlossen sind. Eine solche Regelung ist undemokratisch. Sie verletzt
den urdemokrati-
schen Grundsatz, dass derjenige, der Leistungen zu erbringen hat, auch
vollumfängliche Mit-
sprache über die Verwendung der von ihm gewährten Gelder besitzen
muss.
Ehrenamtlichkeit
fördern
Die heute in vielen
Gemeinden praktizierte Ehrenamtlichkeit im Fürsorgewesen hat grosse
Vor-
teile. Ehrenamtliche, von Milizbehörden geleistete Fürsorge
ist darauf ausgerichtet, angetroffe-
ne Probleme einer raschen und möglichst dauerhaften Lösung zuzuführen.
Dies ganz im Ge-
gensatz zur bürokratisch-professionellen Administrierung von Fürsorgefällen.
Diese hat, wie
Beispiele vor allem in den grösseren Städten zeigen, die Tendenz,
den einmal geschaffenen
Apparat mit all seinen Stellen für Sozialfunktionäre auf Dauer
am Leben zu erhalten, ja immer
weiter aufzublähen. Die Sozialbürokratie ist kaum daran interessiert,
alle ihr zugetragenen Fäl-
le einer Lösung entgegenzuführen, weil sie sich sonst selbst
überflüssig machen würde.
Dezentrale Strukturen
schaffen
Die Erfahrung, dass
in kleineren Gemeinden eine effiziente, konsequent auf die Einzelfälle
aus-
gerichtete Fürsorge leichter zu verwirklichen ist als in anonymen
Agglomerationen, muss auf
die Städte und grossen Gemeinden übertragen werden: Hier sind
die Behörden aufzufordern,
kleinräumige, dezentrale Strukturen, beispielsweise Quartierstrukturen
zu schaffen, welche es
ermöglichen, die Fürsorge am Einzelschicksal auszurichten und
individuelle, kostengünstige
Lösungen zu finden. Kleinräumige Sozialhilfe-Strukturen ermöglichen
auch viel eher den Ein-
satz nebenamtlicher (oder ehrenamtlicher) Betreuerinnen und Betreuer.
Ideal ist, wenn eine
Betreuungsperson nur einen einzigen Fall zu übernehmen hat, ihm also
ihre volle Aufmerksam-
keit schenken kann. Dies ermöglicht die für einen Erfolg unverzichtbare
gute menschliche Be-
ziehung zwischen Betreutem und Betreuer. Auch auf die Gemeinde oder das
Quartier hat eh-
renamtlich geleistete Fürsorge positive Auswirkungen. Wo freiwillige
Leistung erbracht wird,
wächst auch Gemeinschaft, das Bewusstsein für das Miteinander
gewinnt an Bedeutung.
Missbräuche
bekämpfen
Eine solch individuelle,
am Einzelfall orientierte Fürsorge ist schliesslich auch mit dem
Vorteil
verbunden, dass der Missbrauch von Fürsorgeleistungen weit rascher
erkannt werden kann als
dort, wo die Fürsorge durch zentralisierte, anonyme Bürokratie
mittels normierter Leistungen
erbracht wird. Verhinderung von missbräuchlichen Fürsorgebezügen
bedeutet haushälterischen
Umgang mit öffentlichen Geldern. Davon profitieren auch die Fürsorgebedürftigen:
je weniger ver-
schwendet wird, desto mehr Hilfe kann den wirklich Bedürftigen zuteil
werden.
Ulrich Schlüer
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