Nr. 26, 2. Dezember 1999

Grenzen des Sozialstaates - Zentralisierung falsch und unbezahlbar
Öffentliche Fürsorge auf dem Irrweg
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH

Seit einigen Jahren besteht in der Schweiz der Trend, die öffentliche Fürsorge, die
bisher von den Gemeinden durch oft ehrenamtliche Helfer einzelfallweise wahrge-
nommen worden ist, auf regionaler oder gar kantonaler Ebene zu zentralisieren. Da-
mit sollen professionelle Funktionäre die Freiwilligen ersetzen und Leistungen ein-
heitlich normiert werden. Diese Entwicklung ist mit gewaltigen Nachteilen verbun-
den, insbesondere droht die Ausblutung des Sozialstaates.

Bis heute zählte die Fürsorge für in Not geratene Mitmenschen zu den traditionellen Aufgaben
der Gemeinden. Es war Pflicht der Gemeinden, einem in Schwierigkeiten geratenen Mitbewoh-
ner diejenige Hilfe zukommen zu lassen, deren er in seiner individuellen Notlage bedurfte.

Zentralismus und Professionalisierung

Seit einigen Jahren besteht in unserem Land der Trend, die Fürsorge zu zentralisieren. Regio-
nale oder kantonale Fürsorgeeinrichtungen werden gefordert. Die Gemeinden seien «zu entla-
sten», sie hätten sich den einzurichtenden zentralen Fürsorgestrukturen anzuschliessen. Da-
mit müsse ein neuer, möglichst das ganze Land abdeckender Sozialapparat verwirklicht wer-
den.

Zum Ruf nach Zentralisierung tritt die Forderung nach Professionalisierung der Fürsorge. Nicht
mehr (teilweise ehrenamtlich tätige) Laien sollen die Fürsorge tragen, es sei vielmehr ein neuer
Stand von Sozialfunktionären zu schaffen. Finanziert werden sollen die neuen Strukturen durch
die angeschlossenen Gemeinden in Abhängigkeit von der Zahl ihrer Bewohner und allenfalls ih-
rer Steuerkraft.

Vereinheitlichung

Der erste Schritt auf dem Weg zur zentralisierten Fürsorge wurde vielenorts bereits getan. Die-
ser Schritt besteht darin, für die Schweizer Gemeinden einheitliche Normen für Fürsorgeleistun-
gen festzulegen. Zu diesem Zweck wurden von der «Schweizerischen Konferenz der Öffentli-
chen Sozialhilfe» (SKOS) die sogenannten SKOS-Richtlinien geschaffen. Es besteht das er-
klärte Ziel, diesen von Funktionären ausgestalteten SKOS-Richtlinien landesweite Verbindlich-
keit zu sichern. Die angebliche Notwendigkeit dieser Zentralisierung wird erstaunlicherweise
nicht aus Missständen in der heutigen Fürsorge abgeleitet. Glaubhafte Hinweise, wonach Ge-
meinden ihre Fürsorgeaufgaben vernachlässigt hätten oder von ihnen überfordert seien, fehlen
gänzlich. Die Fürsorge war und ist bei den Gemeinden offensichtlich bestens aufgehoben.

Hinter den Ideen der Befürworter des neuen Systems steht ein politisches Konzept: Die Ge-
meinden sollen zur Finanzierung einer neuen flächendeckenden Sozialbürokratie herangezo-
gen und zu reinen Zahlstellen ohne Mitspracherechte degradiert werden. Das Zentralisierungs-
konzept ist nichts anderes als ein Umverteilungsmodell, das übergeordneten, zentralen Ver-
waltungsstellen einen direkten Zugriff auf Gemeindefinanzen sichern will. Nachdem das unge-
bremste Wachstum der Sozialapparate die Bilanzen von Bund und Kantonen an den Rand der
Erschöpfung geführt hat, werden jetzt offensichtlich die Gemeindefinanzen ins Visier genom-
men.

Zu hohe Ansätze

Die SKOS-Richtlinien orientieren sich, weil sie auch für die denkbar schwerwiegendsten Fälle
ausreichende Leistungen zu sichern haben, an einer Kostenobergrenze. Deshalb sind ihre An-
sätze völlig überrissen. Es sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen z. B. eine vierköpfige Fami-
lie bei geschickter Nutzung der SKOS-Ansätze in den Genuss von Sozialhilfezahlungen von
über 5000 Franken im Monat kommt. Dieser Betrag liegt höher als das durchschnittliche Mo-
natseinkommen einer vierköpfigen Familie in derSchweiz.

Negative Erfahrungen

Wenn, wie das für die SKOS-Richtlinien zutrifft, verbindliche Sozialhilfenormen zu hoch ange-
setzt sind, dann untergräbt dies Selbstverantwortung und Eigeninitiative von Fürsorgeempfän-
gern. Ihr Wille, sich aus eigener Kraft aus der Abhängigkeit von der öffentlichen Hand zu lösen
und finanziell wieder auf die eigenen Beine zu kommen, wird gelähmt. Wie soll jemand dazu
motiviert werden, Eigenleistungen zu erbringen und sich vom Fürsorgestaat unabhängig zu
machen, wenn er dadurch seine durch überhöhte Fürsorgenormen gesicherte Einkommens-
situation nur verschlechtern kann?

Dort, wo die Zentralisierung der Fürsorge bereits realisiert und die SKOS-Normen durchgesetzt
sind, sind die Erfahrungen ernüchternd: Die viel zu hoch angesetzten Richtlinien und die Aus-
schaltung der demokratischen Mitbestimmung auf die Fürsorgebudgets haben zu einer eigent-
lichen Kostenexplosion geführt. Städtische Agglomerationen, die sich die SKOS-Richtlinien
auferlegt haben, üben ausnahmslos grosse Anziehungskraft auf Sozialhilfe-Beansprucher aus.
Dies führt rasch zu nicht mehr tragbaren finanziellen Lasten.

Undemokratisch

Das Modell der regionalen Zentralisierung der Fürsorge sieht vor, dass die Gemeinden zwar zu
zahlen haben, von jeglicher Mitsprache über die Verwendung der zu entrichtenden Mittel aber
ausgeschlossen sind. Eine solche Regelung ist undemokratisch. Sie verletzt den urdemokrati-
schen Grundsatz, dass derjenige, der Leistungen zu erbringen hat, auch vollumfängliche Mit-
sprache über die Verwendung der von ihm gewährten Gelder besitzen muss.

Ehrenamtlichkeit fördern

Die heute in vielen Gemeinden praktizierte Ehrenamtlichkeit im Fürsorgewesen hat grosse Vor-
teile. Ehrenamtliche, von Milizbehörden geleistete Fürsorge ist darauf ausgerichtet, angetroffe-
ne Probleme einer raschen und möglichst dauerhaften Lösung zuzuführen. Dies ganz im Ge-
gensatz zur bürokratisch-professionellen Administrierung von Fürsorgefällen. Diese hat, wie
Beispiele vor allem in den grösseren Städten zeigen, die Tendenz, den einmal geschaffenen
Apparat mit all seinen Stellen für Sozialfunktionäre auf Dauer am Leben zu erhalten, ja immer
weiter aufzublähen. Die Sozialbürokratie ist kaum daran interessiert, alle ihr zugetragenen Fäl-
le einer Lösung entgegenzuführen, weil sie sich sonst selbst überflüssig machen würde.

Dezentrale Strukturen schaffen

Die Erfahrung, dass in kleineren Gemeinden eine effiziente, konsequent auf die Einzelfälle aus-
gerichtete Fürsorge leichter zu verwirklichen ist als in anonymen Agglomerationen, muss auf
die Städte und grossen Gemeinden übertragen werden: Hier sind die Behörden aufzufordern,
kleinräumige, dezentrale Strukturen, beispielsweise Quartierstrukturen zu schaffen, welche es
ermöglichen, die Fürsorge am Einzelschicksal auszurichten und individuelle, kostengünstige
Lösungen zu finden. Kleinräumige Sozialhilfe-Strukturen ermöglichen auch viel eher den Ein-
satz nebenamtlicher (oder ehrenamtlicher) Betreuerinnen und Betreuer. Ideal ist, wenn eine
Betreuungsperson nur einen einzigen Fall zu übernehmen hat, ihm also ihre volle Aufmerksam-
keit schenken kann. Dies ermöglicht die für einen Erfolg unverzichtbare gute menschliche Be-
ziehung zwischen Betreutem und Betreuer. Auch auf die Gemeinde oder das Quartier hat eh-
renamtlich geleistete Fürsorge positive Auswirkungen. Wo freiwillige Leistung erbracht wird,
wächst auch Gemeinschaft, das Bewusstsein für das Miteinander gewinnt an Bedeutung.

Missbräuche bekämpfen

Eine solch individuelle, am Einzelfall orientierte Fürsorge ist schliesslich auch mit dem Vorteil
verbunden, dass der Missbrauch von Fürsorgeleistungen weit rascher erkannt werden kann als
dort, wo die Fürsorge durch zentralisierte, anonyme Bürokratie mittels normierter Leistungen
erbracht wird. Verhinderung von missbräuchlichen Fürsorgebezügen bedeutet haushälterischen
Umgang mit öffentlichen Geldern. Davon profitieren auch die Fürsorgebedürftigen: je weniger ver-
schwendet wird, desto mehr Hilfe kann den wirklich Bedürftigen zuteil werden.

Ulrich Schlüer

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