Nr. 26, 19. Oktober 2007
Zwangsehen
und ihre Folgen
Von der eigenen Familie unterjocht
Von
Reinhard Wegelin, Redaktor "Schweizerzeit"
Zwangsheirat ist eine zu ächtende Verletzung von Menschenrechten. Die Freiheit der Eheschliessung ist in der Bundesverfassung in Artikel 14 sowie in zahlreichen internationalen Konventionen gewährleistet. Mit einer Zwangsheirat wird den Opfern das Selbstbestimmungsrecht genommen.
In Deutschland hat sich vor kurzem der folgende Fall zugetragen: Die junge Türkin Ebru wuchs mit ihrer Familie in Deutschland auf. Der Vater schlug sie, der Onkel sollte sie heiraten. In letzter Minute flüchtete die junge Türkin vor ihrer Familie. Jetzt baut sie sich ein eigenes Leben in Freiheit auf - mit der ständigen Angst, von ihrer Familie augespürt zu werden.
In einem Interview mit dem "Spiegel" erzählte Ebru, dass sie zwölf Stunden am Tag unter der Fuchtel des Vaters gewesen sei; er habe sie mit dem Gürtel geschlagen, seit sie denken könne. Oft habe sie nicht mal in die Schule gedurft - ihre Eltern wollten es nicht. Wenn dann die Lehrer anriefen, habe sie nicht mit ihnen reden dürfen. Ebru sei krank, liessen die Eltern ausrichten.
Falsche Versprechungen
Im Sommer 2006 reiste Ebru mit ihren Eltern in die Türkei. Die Eltern wollten sie mit einem 17 Jahre älteren Onkel verloben. In den Wochen nach der Verlobung hätten die Eltern sie aufgefordert, sie solle doch mal allein mit dem Onkel bleiben. Um zu reden. Aber der Onkel wollte nicht mit seiner Nichte reden, die seine Frau werden sollte. Er habe sie zu vergewaltigen versucht. Nach Auskunft der Frauenrechtsorganisation "Terre des femmes" nimmt die Zahl der Frauen, die dort Hilfe suchen, in den Ferienmonaten zu: "Die Familien nutzen die Zeit, um ihre Töchter mit falschen Versprechungen in ihre alte Heimat zu locken, um sie dort gegen ihren Willen zu verheiraten. Die meisten kommen nicht wieder."
Körperliche und psychische Gewalt
In Deutschland suchen offenbar immer mehr Migrantinnen Hilfe, weil sie zwangsverheiratet werden sollen. Oft suchen Mütter die Heiratskandidaten für ihre Töchter aus. "Väter üben körperliche Gewalt aus, Mütter psychische", sagte kürzlich die Frauenrechtlerin Myria Böhmecke in einem Interview bei "Spiegel Online".
Sobald die Mädchen verheiratet sind, werden ihnen meist Pass, Handy und sämtliches Bargeld abgenommen. Es gibt für sie keine Möglichkeit mehr, nach Deutschland zurückzukehren. Wenn das Mädchen eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, wird sie in dem jeweiligen Land - meist Türkei oder Pakistan - wie eine Einheimische behandelt. Ein Eingreifen der deutschen Behörden ist dann meistens nicht mehr möglich.
Aktuelle Zahlen sind sehr schwierig zu bekommen. In Berlin geht eine Untersuchung von dreihundert Fällen im Jahr 2004 aus. Aus Baden-Württemberg wurden im Jahr 2005 rund 215 Fälle bekannt. Man muss davon ausgehen, dass es mehr als tausend Mädchen pro Jahr in ganz Deutschland sind, die Opfer einer Zwangsheirat werden.
Stolz auf Ehrenmord
Ein Fall eines Ehrenmordes wurde kürzlich vor dem Schwurgericht München verhandelt. Ein 36jähriger Iraker stach unter den Augen seines 5jährigen Sohnes seine Mutter nieder und steckte diese anschliessend in Brand. In seiner Aussage vor dem Schwurgericht sagte der Iraker: Er sei stolz auf den Ehrenmord. Dass es soweit gekommen sei, daran seien die deutschen Gesetze schuld, bei denen "nur die Frauen Rechte haben". Angeblich soll der Vater der Frau den Iraker kurdischer Abstammung aufgefordert haben, seine Gattin umzubringen. Das Paar lebte seit einem Jahr getrennt. Die Ehe kam durch eine Zwangsheirat zustande.
Die türkische Regierung zeigt sich in der Frage der Zwangsheirat sehr zweideutig. Einerseits zeigt sie durch ein gesetzliches Verbot von Zwangsehen, dass sie Demokratisierung und Modernisierung - auf dem Weg zum EU-Beitritt - anstrebt. Andererseits bewirkt die missbräuchliche Auslegung der islamischen Religion ein Weiterbestehen dieser frauenverachtenden Handlungsweise. Das Gesetz wird überhaupt nicht durchgesetzt.
Problem Familiennachzug
Durch die frühe Heirat stellen die Eltern sicher, dass die betroffenen Mädchen jungfräulich heiraten und so die Familienehre gewahrt bleibt.
Eine weitere, bezüglich Auswirkungen nicht zu unterschätzende Möglichkeit bietet jedoch der Familiennachzug. Eine Person, die z.B. mit einer Schweizerin eine Ehe schliesst, hat unmittelbar nach der Heirat die Möglichkeit, mittels Familiennachzug in die Schweiz zu kommen und hier eine Arbeit anzunehmen (oder auch nicht).
Arrangierte Ehe
Im Mai 2006 wurde ein 46jähriger Mann vom St. Galler Ausländeramt in die Türkei ausgewiesen. Er hatte seine Tochter, die aus einer arrangierten Ehe mit einem türkischen Landsmann ausbrechen wollte, unter Druck gesetzt. Nachdem die 21jährige Türkin ihren Vater und ihren Ehemann angezeigt hatte, wurden die beiden Männer aus Angst vor einem "Ehrenmord" innerhalb weniger Tage aus der Schweiz ausgeschafft. Dem Rekurs der beiden Männer wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.
Kürzlich hat das St. Galler Verwaltungsgericht den ausländerrechtlichen Teil des Falles beurteilt und ist zum Schluss gekommen: Die Ausweisung des Vaters war verhältnismässig und rechtens. Sofern er seinen Fall nicht ans Bundesgericht weiterzieht, darf er zehn Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen. Seine Frau, eine IV-Rentnerin, und die drei Töchter dürfen in der Schweiz bleiben.
Das Verwaltungsgericht stellt in seiner Beurteilung die mangelnde Integrationsbereitschaft des Vaters ins Zentrum. Dieser habe "wiederholt Verhaltensweisen an den Tag gelegt, die mit den in der Schweiz geltenden Grundwerten nicht zu vereinbaren und Beweis für eine fehlende Integration sind".
Seit der Mann sich vor rund zwölf Jahren zum strenggläubigen Moslem gewandelt hatte, habe er erheblichen Druck auf seine Töchter und die Ehefrau ausgeübt. Das habe zu schwerwiegenden Konflikten und zu "familieninternen Freiheitsbeschränkungen" geführt, die in einer freiheitlichen Rechtsordnung nicht hingenommen werden könnten.
Der Mann hatte sich auch gegen die Teilnahme seiner Töchter an Schullagern ausgesprochen und wurde zu einer Busse und fünf Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Nicht zu seinen Gunsten sprachen - nach 25 Jahren in der Schweiz - zudem seine schlechten Deutschkenntnisse und seine langjährige Arbeitslosigkeit. Die St. Galler Justiz- und Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter, die wegen eines Fernsehauftritts zum Thema in den Ausstand getreten war, freute sich am Entscheid des Verwaltungsgerichts: "Wir dürfen uns nicht verstecken, wenn unsere Grundrechte in Frage gestellt werden."
Rechtliche Situation wird überprüft
Der Bundesrat will prüfen,
ob Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten von in der Schweiz wohnhaften Personen
straf- und zivilrechtlich sanktioniert werden sollen. Zurzeit wird der gesetzgeberische
und sonstige Handlungsbedarf abgeklärt und voraussichtlich Ende 2007
soll dazu ein Bericht vorliegen. Im Ständerat wurde bereits eine Motion
Heberlein angenommen, die Zwangsheiraten gesetzlich verhindern will. Das Eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wies in einer Medienmitteilung vom 2.
Februar 2007 insbesondere auf die sogenannten Stellvertreter-Ehen hin: "Die
Anerkennung von im Ausland geschlossenen Stellvertreter-Ehen durch die Schweiz
öffnet die Möglichkeit des Missbrauchs, insbesondere im Asylbereich:
Zwangsehen, Scheinehen und Frauenhandel werden dadurch erleichtert. Es besteht
gesetzlicher Handlungsbedarf, um diese Entwicklung zu unterbinden." Die
politische Forderung aber ist damit klar: Die Eheschliessung muss zivilrechtlich,
damit in der Schweiz gültig, in der Schweiz vorgenommen werden.
Reinhard Wegelin