Nr. 26, 3. Oktober 2003

Prüfstein für die Glaubwürdigkeit des Bundesrates
EU-Osterweiterung

Von Philipp Müller, Grossrat, Reinach AG

Die Europäische Union zählt heute fünfzehn Mitgliedstaaten mit insgesamt 377 Millionen Einwohnern. Voraussichtlich am 1. Mai 2004 werden weitere zehn Staaten mit insgesamt 75 Millionen Menschen der Union beitreten.

Die Schweiz steht am Anfang der Versuchsphase für die Umsetzung der Bilateralen Abkommen mit den bisherigen 15 EU-Staaten. Erst im Jahr 2009 entscheidet das schweizerische Parlament (und im Falle eines Referendums das Schweizer Volk), ob das bestehende Abkommen über den freien Personenverkehr dannzumal weitergeführt werden soll.
Die deutliche Zustimmung des Schweizer Souveräns zu den Bilateralen I war nicht zuletzt eine Folge der Beteuerungen des Bundesrates, wonach eine allfällige Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf neue EU-Mitgliedländer wiederum dem Referendum unterstehen werde und eine Ablehnung dieser Ausdehnung keinen Einfluss auf die Bilateralen I habe.

Rassismuskeule und Ausländerfeindlichkeit

Heute, nach kaum drei Jahren, tönt es aus dem Bundeshaus ganz anders. Nach mehr oder weniger sanftem Druck der EU will unsere Landesregierung die zehn neuen EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slo- wenien, Tschechien, Ungarn und Zypern so rasch als möglich in das bestehende Abkommen mit der EU integrieren und hofft, den freien Personen- verkehr mit diesen zehn Staaten auf Anfang 2005 einführen zu können. Der Bundesrat schränkt dabei die Entscheidungsfreiheit des Schweizer Volkes ­ entgegen den Versprechungen vor der Abstimmung über die Bilateralen I ­ bereits jetzt massiv ein. Er droht ungeschminkt mit der Gefahr, wonach das gesamte bestehende Abkommen von der EU gekündigt werden könnte, sollte sich der Souverän dem Drängen des Bundesrates bzw. der EU nicht beugen und der neuen Dimension des freien Personenverkehrs die Zustimmung verweigern.
Mit falschen Behauptungen soll uns die Ausdehnung der Bilateralen Abkommen auf die neuen EU-Mitgliedstaaten schmackhaft gemacht werden. Im Vordergrund der Argumentation stehen dabei wirtschaftliche Argumente, wobei diese in der Verlautbarung eines Parteisekretariats gar auf die Frage reduziert werden: «Gegen Ausländer oder für die Wirtschaft?» Einmal mehr wird in diesem Zusammenhang also die «bewährte» Rassismuskeule geschwungen und gar der Ausländerfeindlichkeit bezichtigt, wer das Vorhaben des Bundesrates auch nur zu hinterfragen wagt.
Wie steht es aber um die wirtschaftlichen Fakten in den neuen EU-Staaten? Lassen diese erwarten, dass wir neue Arbeitsmärkte erschliessen können, welche Arbeitsplätze in der Schweiz schaffen? Brauchen wir diese Staaten, um unseren Bedarf an «wenig ausgebildeten Arbeitskräften» zu decken, wie von eidgenössischen Parlamentariern zu vernehmen ist? Handelt es sich wirklich um Staaten, in denen «ein horrendes Wirtschaftswachstum stattfindet», wie ebenfalls behauptet wird? Wie steht es um die Arbeitslosigkeit und den Lebensstandard in diesen Staaten? Ist allenfalls mit einem höheren Einwanderungsdruck auf die Schweiz zu rechnen, weil die wirtschaftliche Situation in den neuen EU-Mitgliedstaaten vielleicht doch nicht ganz so rosig ist? Lässt sich die Überalterung der schweizerischen Bevölkerung durch Einwanderung aus diesen Staaten nachhaltig korrigieren? Das sind Fragen, die geklärt werden müssen und über welche die Öffentlichkeit zu informieren ist.
Nur auf der Grundlage von Fakten ist eine Beurteilung der Herausforderung EU-Osterweiterung möglich. Das blosse Erwähnen der Vorteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist wenig sachdienlich, da eine derartige Ausdehnung des freien Personenverkehrs unter dem Aspekt aller politischen und gesellschaftlichen Kriterien zu prüfen ist.
Die in letzter Zeit vielfach zu hörenden Forderungen, die «Einwanderung habe im Interesse der Schweiz zu liegen», verkommt zur hohlen Phrase, wenn dabei nur von Absatzmärkten fabuliert wird, die sich allenfalls eröffnen können.

Wirtschaftliche Situation der Neumitglieder

Das Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf ist einer der wichtigsten Indikatoren für den internationalen Vergleich des Wohlstands von Staaten. Um dem unterschiedlichen Preisniveau in den Vergleichsstaaten Rechnung zu tragen, wird das BIP pro Kopf in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt, also in einer von nationalen Währungen unabhängigen Einheit.
Mit solchen Standards lässt sich der wirtschaftliche Wohlstand der Neumitglieder mit den bisherigen EU-Staaten und mit der Schweiz vergleichen. Während das BIP pro Kopf, gerechnet in KKS, in der Schweiz um über 25 Prozent höher liegt als im Durchschnitt der alten EU-Staaten, liegen die neuen Beitrittsländer massiv unter den Werten der heutigen EU. Polen ist mit 39 Millionen Einwohnern der grösste neue EU-Staat und stellt über die Hälfte der Zahl der neuen EU-Bürger. Polen erreicht gerade einmal 40 Prozent des BIP pro Kopf des EU-Durchschnitts. Die anderen Staaten liegen zwischen 30 Prozent (Litauen) und 85 Prozent (Zypern) der EU-Werte. Dieser Vergleich lässt schnell erkennen, dass die neuen EU-Staaten wirtschaftlich noch weit abgeschlagen dastehen!

Wachstum auf tiefem Niveau

Wohl liegt das wirtschaftliche Wachstum wesentlich höher als beispielsweise in der Schweiz oder in den meisten bisherigen EU-Staaten. Auf einem so tiefen Niveau, wie es in den Oststaaten Tatsache ist, ist Wachstum aber wesentlich leichter zu erzielen als auf dem hohen Niveau der Schweiz, wo weitere Steigerungsraten naturgemäss schwieriger zu erzielen sind. Aus dem tiefen BIP pro Kopf lässt sich ableiten, dass in der Schweiz produzierte Güter für die neuen EU-Staaten zu teuer sind. Es ist illusorisch zu glauben, bei uns würde die Einführung des freien Personenverkehrs mit dem einhergehenden freien Zugang zu diesen Ostmärkten deutlich mehr Arbeitsplätze schaffen. Es dürfte wohl eher nach der alten ökonomischen Regel laufen, wonach dort produziert wird, wo die Arbeitskräfte billig sind. Somit ist nebst der zu hörenden Schönfärberei auch mit dem Szenario zu rechnen, wonach schweizerische Unternehmen in die Billigstandorte abwandern und Arbeitsplätze bei uns verloren gehen, während gleichzeitig billige Arbeitskräfte in die Schweiz kommen, um hier Arbeit zu suchen.

Höhere Arbeitslosigkeit

Sechs der zehn neuen EU-Staaten ­ mit über 82 Prozent Bevölkerungsanteil ­ haben eine zum Teil wesentlich höhere Arbeitslosigkeit als die durchschnittliche Arbeitslosenquote der EU, die bei rund 8,5 Prozent liegt (Schweiz Ende Juli 2003: 3,6 Prozent). Da hilft es wenig, wenn behauptet wird, die Arbeitslosenraten in den Oststaaten lägen zum Teil massiv unter dem EU-Durchschnitt. Im bevölkerungsreichsten neuen EU-Staat Polen liegt die Quote bei über 16 Prozent, während sie in den übrigen neuen EU-Mitgliedstaaten zwischen 3,4 Prozent (Zypern) und 18,6 Prozent (Slowakei) liegt. Angesichts dieses grossen Gefälles bei der Arbeitslosenquote liegt es in der Natur der Sache, dass viele Arbeitslose die neuen Wanderungsfreiheiten nutzen werden, um auch in der Schweiz nach Arbeit zu suchen.
Sechs der zehn neuen EU-Staaten ­ mit über 82 Prozent Bevölkerungsanteil ­ haben eine zum Teil wesentlich höhere Arbeitslosigkeit als die durchschnittliche Arbeitslosenquote der EU, die bei rund 8,5 Prozent liegt (Schweiz Ende Juli 2003: 3,6 Prozent). Da hilft es wenig, wenn behauptet wird, die Arbeitslosenraten in den Oststaaten lägen zum Teil massiv unter dem EU-Durchschnitt. Im bevölkerungsreichsten neuen EU-Staat Polen liegt die Quote bei über 16 Prozent, während sie in den übrigen neuen EU-Mitgliedstaaten zwischen 3,4 Prozent (Zypern) und 18,6 Prozent (Slowakei) liegt. Angesichts dieses grossen Gefälles bei der Arbeitslosenquote liegt es in der Natur der Sache, dass viele Arbeitslose die neuen Wanderungsfreiheiten nutzen werden, um auch in der Schweiz nach Arbeit zu suchen.

Einwanderung ist keine Antwort

Die Sorge, wonach die Altersrenten durch die drohende Überalterung unserer Gesellschaft gefährdet seien, ist berechtigt. Die Forderung nach mehr Einwanderung zur Lösung dieser Problematik ist allerdings sehr kurzsichtig. Durch noch mehr Einwanderung kann das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen nicht nachhaltig verbessert werden. Es ist zu beachten, dass nicht nur die Rentner von der aktiven Bevölkerung abhängig sind, sondern auch Kinder und nichterwerbstätige Ehepartner. Mit dem Zustrom von Arbeitskräften wandern nach heutigem Verständnis mit der Ehefrau und den Kindern auch Nichterwerbstätige ein, so dass das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen weitgehend unverändert bleibt. Zudem werden auch die Zuwanderer älter und entsprechend rentenberechtigt, was wiederum weitere Zuwanderer erfordert. Vor allem als Folge der Einwanderung von immer mehr Nichterwerbstätigen hat sich in der Schweiz von 1991 bis 2001 die Zahl der Nichterwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung um 12 Prozent erhöht, während die Zahl der Erwerbstätigen gleichzeitig lediglich um 2,1 Prozent gewachsen ist. Im Jahr 2002 lag der Anteil der Erwerbstätigen bei den über 100 000 neuen Einwanderern nur noch bei 30 Prozent. Bei solchen Entwicklungen ist absehbar, dass sich die demographischen Probleme durch vermehrte Einwanderung mit der Zeit eher noch verschärfen werden.
Nicht zu vergessen ist auch, dass die Schweiz ­ insbesondere das schweizerische Mittelland ­ schon heute eines der am dichtest bevölkerten Gebiete der Erde ist. Allein schon die Bevölkerungsdichte auf unserem engen Raum setzt dem quantitativen Wirtschaftswachstum Grenzen.

Schlussfolgerung

Die Schweiz wird auch in Zukunft auf Zuwanderung angewiesen sein. Die reine Zahl der im Ausland rekrutierten Erwerbstätigen ist aber von sekundärer Bedeutung im Vergleich zum Stellenwert, welcher der importierten Wertschöpfungsquote zukommen muss. Aus rein ökonomischer Sicht ist es wenig sinnvoll, aus den neuen EU-Staaten unqualifizierte Arbeitskräfte frei zuzulassen, und gleichzeitig zu betonen, dass von ausserhalb der EU nur Hoch- oder Höchstqualifizierte zuzulassen seien. Die weitere Zulassung von unqualifizierten Arbeitskräften ­ auch aus dem EU-Raum ­ schadet unserer Volkswirtschaft und schafft keine genügende Wertschöpfung, um die Kosten für Integration, Bildung, Soziales usw. zu finanzieren.

Philipp Müller