Nr. 26, 3. Oktober 2003
Zur
Stärkung des Finanzplatzes Schweiz
Bankkundengeheimnis in der Verfassung verankern!
Von Hans Kaufmann, Nationalrat, Wettswil ZH
Die Achtung der Privatsphäre
und des Eigentums wird in der Schweiz zusehends in Frage gestellt. Jüngstes Beispiel ist die Forderung der USA, die von
der «Swiss» Zugriff auf Passagierdaten als Voraussetzung für Flüge in die USA
fordern.
Aber auch in der Schweiz schreitet die «totale Überwachung»
der Bürger zügig
voran.
So stellt der Bundesrat die Registrierung sämtlicher Schusswaffen in der
Schweiz in Aussicht. Die Kontrollstelle, welche die Geldwäscherei in der
Schweiz präventiv überwachen sollte, unterstellt mit ihren Rundschreiben
immer neue Bereiche der Wirtschaft unter das Geldwäschereigesetz, wie die
Aufbewahrung und den Transport von Wertgegenständen oder das gesamte
Kreditwesen inklusive Aktionärsdarlehen. Auch die EU und die OECD fordern
von der Schweiz einen umfassenden Informationsaustausch für
Finanztransaktionen und eine umfassende Auskunftspflicht in
Steuer-Angelegenheiten, die teilweise weit über jene Angaben hinausgeht,
welche die Schweizer Steuerbehörden verlangen.
Politische Erpressungen
Selbst wenn die Schweiz im Rahmen der bilateralen Verhandlungen II mit der
EU dem Dossier Zinsbesteuerung (Zahlstellensteuer) zustimmt, welches die
Schweiz zum Eintreiben einer Steuer auf allen Zinszahlungen an EU-ansässige
steuerpflichtige Privatpersonen für die EU verpflichtet, ist dieses Thema
nicht vom Tisch. Ab 2010 will die EU nur noch das automatische
Meldeverfahren, d. h. «Auskünfte auf breitmöglichster Basis» zulassen. Das
Bankkundengeheimnis und das Rechtsprinzip der doppelten Strafbarkeit stehen
zudem in drei weiteren Dossiers zur Diskussion: Schengen, Betrugsbekämpfung,
Dienstleistungen. Die politischen Erpressungen seitens der EU und der OECD
werden von unserer Regierung fast widerstandslos hingenommen, denn nicht
einmal für die Unterzeichnung des Zinsabkommens erfüllt die EU die von der
Schweiz und vom Finanzplatz zu Verhandlungsbeginn geforderten Bedingungen.
Gemeint ist damit einerseits die Gleichstellung der Schweiz mit anderen
Finanzplätzen. Weder die USA noch die fernöstlichen Zentren Singapur und
Hongkong haben mit der EU ein vergleichbares Abkommen abgeschlossen. Ferner
verlangt die Schweiz, dass die EU den automatischen Informationsaustausch
nicht über andere supranationale Institutionen weiterverfolgt.
Die EU agiert jedoch als eine der treibenden Kräfte innerhalb der OECD, um
die Schweiz z. B. mit Sonderklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen zur
Aufgabe des Bankkundengeheimnisses zu zwingen. Die Schweiz hätte unter
diesen Voraussetzungen die Verhandlungen mit der EU schon längst abbrechen
müssen, aber offensichtlich sind zu viele Leute unserer Bundesverwaltung an
einer Abschaffung des Bankkundengeheimnisses interessiert, denn dieses
stellt nach wie vor einen Stolperstein für den EU-Beitritt dar. Die
Ausdehnung der EU-Steuerhoheit auf souveräne Staaten wie die Schweiz ist
ebenso abzulehnen wie die vollständige Auskunftspflicht Privater und von
Unternehmen gegenüber ausländischen Behörden. Die Vertraulichkeit bei
solchen Auskünften ist nicht garantiert, und anstelle von Schweizer
Gerichten werden zusehends ausländische Instanzen zuständig sein.
EU-Privilegierung auf
Kosten der Schweiz
Die Angriffe der OECD schaden nicht nur dem Finanzplatz, sondern der
Standort-Attraktivität des gesamten Wirtschaftsstandorts Schweiz. Ohne
Schutz von
Geschäftsgeheimnissen und ohne Rechtssicherheit kann sich eine Wirtschaft
nicht entwickeln. Die Diskriminierung und die Ungleichbehandlung der Schweiz
durch die europäischen Grossmächte dürfen nicht akzeptiert werden. Nicht nur
der Bundesrat hat bei den diversen Verhandlungen die Interessen der Schweiz
schlecht vertreten. Auch die politische Linke erweist sich zusehends als
fünfte Kolonne der Sozialistischen Internationale. Viele Regierungen in
Europa sind nicht mehr in der Lage, ihre zu stark ausgebauten Sozialsysteme
zu finanzieren, und sie bekunden Mühe, die selbst gesetzten
Maastrichter-Kriterien (u. a. Begrenzung der Budgetdefizite und der
Staatsverschuldung) zu erfüllen. Deshalb hat der Druck dieser Länder zur
Eindämmung der Steuerflucht zugenommen. Sie hätten es jedoch selber in der
Hand, dieses Problem zu lösen, indem die EU beispielsweise eine
Quellensteuer einführt oder indem die Steuern so massvoll angesetzt werden,
dass sich Steuerflucht nicht lohnt. Gerade die Weigerung, eine europaweite
Quellensteuer einzuführen, ist jedoch ein klarer Beweis dafür, dass es der
EU nicht nur um die Verhinderung von Kapitalabflüssen geht, sondern auch um
eine Privilegierung ihrer eigenen Finanzzentren.
Kunden verunsichert
Unsere Bürger und die internationalen Kunden unseres Finanzplatzes sind
verunsichert, und diese Rechtsunsicherheit bezüglich Bankkundengeheimnis
schadet dem Finanzplatz Schweiz, der immerhin rund 68 Prozent der privaten
Beschäftigten stellt, rund 12 Prozent zum BIP beiträgt, über 20 Prozent
aller Steuern bezahlt und eintreibt und deren Belegschaft rund das Dreifache
der Durchschnittsverdiener in die Sozialwerke einbezahlt, weil dieser Sektor
dank der hohen Wertschöpfung auch hohe Löhne bezahlen kann. Von linken
Kreisen wird immer wieder von 4000 Milliarden Franken Steuerflucht-Geldern
gesprochen. Diese Zahl entbehrt jeglicher Realität. Um so bedauerlicher ist
die Tatsache, dass sogar Hochschulprofessoren der Universität St. Gallen wie
der «Wirtschafts-Ethik-Experte» Prof. Ulrich, in seinem neusten Buch
«Brennpunkt Banken-Ethik» lieber linken Ideologen nachplappert als die
offizielle Statistik der Nationalbank zu konsultieren. Gemäss dieser
Statistik lagen per Ende 2002 in den Depots der Schweizer Banken in der
Schweiz «nur» Kundenvermögen von 2946 Milliarden Franken (Ende 2001: 3400
Milliarden Franken). Davon entfielen 800 Milliarden Franken auf ausländische
Privatkunden. Und selbst dieser Betrag bedeutet noch lange nicht, dass alle
diese Gelder dem Fiskus entzogen wurden.
Bessere Rechtssicherheit
Basis eines geregelten Zusammenlebens in einem Staat kann nicht ein
generelles Misstrauen gegen all jene sein, die in der Schweiz über ein
Bankkonto verfügen. Wer kriminelle Gelder verstecken will, könnte dies auch
in seiner Wohnung tun. Was die ausländischen Kunden anbetrifft, so sei daran
erinnert, dass auch heutzutage weniger als 50 Prozent aller Länder eine
demokratische Struktur aufweisen, die einen Einfluss der Bürger auf die
Einnahmen und Ausgaben ihres Staates zulässt. Warum sollen Bürger aus
Staaten, deren Regierungen Steuern vor allem für Aufrüstung und Repression
im eigenen Land benötigen, um ihre Stellung zu festigen, kein Anrecht auf
Privatsphäre für ihre Ersparnisse in der Schweiz haben? Das gleiche gilt für
Bürger aus Staaten, die mit Abwertungen oder Hyperinflation ganze Vermögen
ehrlicher Bürger vernichten, die Steuern in konfiskatorischem Ausmass
erheben, insbesondere auch für Verfolgte aus religiösen und rassistischen
Gründen.
Das Bankkundengeheimnis ist zwar indirekt in der Verfassung verankert, indem
im Art. 13 die Privatsphäre der Bürger garantiert wird. Auch im Zivilrecht,
in der Bankengesetzgebung und im Bundesgesetz über die Börsen und den
Effektenhandel wird das Bankgeheimnis abgesichert. Die sich in jüngster Zeit
häufenden Misserfolge unserer Unterhändler bei internationalen Abkommen
haben die SVP-Bundeshausfraktion, aber auch sechs Kantone (BL, GE, TI, AG,
ZG, ZH) zu politischen Vorstössen bzw. zu Standesinitiativen veranlasst, die
eine Verankerung des Bankkundengeheimnisses im Artikel 13 der
Bundesverfassung zum Ziel haben. Mit dieser Präzisierung des
Privatsphärenschutzes soll nicht nur den in- und ausländischen Bankkunden
Rechtssicherheit in bezug auf die in der Verfassung garantierte Privatsphäre
signalisiert werden, vielmehr soll auch dem Bundesrat der Rücken bei seinen
Verhandlungen mit der EU gestärkt werden. Der Verfassungszusatz soll lauten:
«Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet.»
Strengste Gesetzgebung der Welt
Diskretion bedeutet bekanntlich nicht Anonymität, und das
Bankkundengeheimnis schützt weder kriminelle noch terroristische Gelder,
weder zweifelhafte Potentatengelder noch Steuerbetrüger, die Akten fälschen,
um Steuern zu umgehen. Die Schweiz hat in dieser Beziehung mit dem
Geldwäschereigesetz eine der strengsten Gesetzgebungen der Welt.
Steuerhinterziehung wird in der Schweiz mit der welthöchsten
Verrechnungssteuer von 35 Prozent auf Zins- und Dividendenzahlungen
bekämpft. Steuerhinterziehung ist in unserem Land nur möglich, weil das
Ausland, vorab die EU, solche Anlage-Instrumente zur Verfügung stellt. Es
wäre ein leichtes, die Steuerhinterziehung europaweit zu bekämpfen, wenn
auch die übrigen europäischen Finanzplätze ein solches System einführen
würden. Aber offensichtlich fürchten London, Paris und Frankfurt um ihre
Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb wollen die europäischen Grossmächte lieber die
Schweiz zu einer umfassenden Informationspflicht, d. h. zur Aufgabe des
Bankkundengeheimnisses, zwingen. Und unsere Regierung ist offensichtlich zu
weitgehenden Konzessionen bereit.
Hans Kaufmann