Nr. 26, 3. Oktober 2003

Zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz
Bankkundengeheimnis in der Verfassung verankern!

Von Hans Kaufmann, Nationalrat, Wettswil ZH

Die Achtung der Privatsphäre und des Eigentums wird in der Schweiz zusehends in Frage gestellt. Jüngstes Beispiel ist die Forderung der USA, die von der «Swiss» Zugriff auf Passagierdaten als Voraussetzung für Flüge in die USA fordern.
Aber auch in der Schweiz schreitet die «totale Überwachung» der Bürger zügig
voran.

So stellt der Bundesrat die Registrierung sämtlicher Schusswaffen in der Schweiz in Aussicht. Die Kontrollstelle, welche die Geldwäscherei in der Schweiz präventiv überwachen sollte, unterstellt mit ihren Rundschreiben immer neue Bereiche der Wirtschaft unter das Geldwäschereigesetz, wie die Aufbewahrung und den Transport von Wertgegenständen oder das gesamte Kreditwesen inklusive Aktionärsdarlehen. Auch die EU und die OECD fordern von der Schweiz einen umfassenden Informationsaustausch für Finanztransaktionen und eine umfassende Auskunftspflicht in Steuer-Angelegenheiten, die teilweise weit über jene Angaben hinausgeht, welche die Schweizer Steuerbehörden verlangen.

Politische Erpressungen

Selbst wenn die Schweiz im Rahmen der bilateralen Verhandlungen II mit der EU dem Dossier Zinsbesteuerung (Zahlstellensteuer) zustimmt, welches die Schweiz zum Eintreiben einer Steuer auf allen Zinszahlungen an EU-ansässige steuerpflichtige Privatpersonen für die EU verpflichtet, ist dieses Thema nicht vom Tisch. Ab 2010 will die EU nur noch das automatische Meldeverfahren, d. h. «Auskünfte auf breitmöglichster Basis» zulassen. Das Bankkundengeheimnis und das Rechtsprinzip der doppelten Strafbarkeit stehen zudem in drei weiteren Dossiers zur Diskussion: Schengen, Betrugsbekämpfung, Dienstleistungen. Die politischen Erpressungen seitens der EU und der OECD werden von unserer Regierung fast widerstandslos hingenommen, denn nicht einmal für die Unterzeichnung des Zinsabkommens erfüllt die EU die von der Schweiz und vom Finanzplatz zu Verhandlungsbeginn geforderten Bedingungen. Gemeint ist damit einerseits die Gleichstellung der Schweiz mit anderen Finanzplätzen. Weder die USA noch die fernöstlichen Zentren Singapur und Hongkong haben mit der EU ein vergleichbares Abkommen abgeschlossen. Ferner verlangt die Schweiz, dass die EU den automatischen Informationsaustausch nicht über andere supranationale Institutionen weiterverfolgt.
Die EU agiert jedoch als eine der treibenden Kräfte innerhalb der OECD, um die Schweiz z. B. mit Sonderklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen zur Aufgabe des Bankkundengeheimnisses zu zwingen. Die Schweiz hätte unter diesen Voraussetzungen die Verhandlungen mit der EU schon längst abbrechen müssen, aber offensichtlich sind zu viele Leute unserer Bundesverwaltung an einer Abschaffung des Bankkundengeheimnisses interessiert, denn dieses stellt nach wie vor einen Stolperstein für den EU-Beitritt dar. Die Ausdehnung der EU-Steuerhoheit auf souveräne Staaten wie die Schweiz ist ebenso abzulehnen wie die vollständige Auskunftspflicht Privater und von Unternehmen gegenüber ausländischen Behörden. Die Vertraulichkeit bei solchen Auskünften ist nicht garantiert, und anstelle von Schweizer Gerichten werden zusehends ausländische Instanzen zuständig sein.

EU-Privilegierung auf Kosten der Schweiz

Die Angriffe der OECD schaden nicht nur dem Finanzplatz, sondern der Standort-Attraktivität des gesamten Wirtschaftsstandorts Schweiz. Ohne Schutz von Geschäftsgeheimnissen und ohne Rechtssicherheit kann sich eine Wirtschaft nicht entwickeln. Die Diskriminierung und die Ungleichbehandlung der Schweiz durch die europäischen Grossmächte dürfen nicht akzeptiert werden. Nicht nur der Bundesrat hat bei den diversen Verhandlungen die Interessen der Schweiz schlecht vertreten. Auch die politische Linke erweist sich zusehends als fünfte Kolonne der Sozialistischen Internationale. Viele Regierungen in Europa sind nicht mehr in der Lage, ihre zu stark ausgebauten Sozialsysteme zu finanzieren, und sie bekunden Mühe, die selbst gesetzten Maastrichter-Kriterien (u. a. Begrenzung der Budgetdefizite und der Staatsverschuldung) zu erfüllen. Deshalb hat der Druck dieser Länder zur Eindämmung der Steuerflucht zugenommen. Sie hätten es jedoch selber in der Hand, dieses Problem zu lösen, indem die EU beispielsweise eine Quellensteuer einführt oder indem die Steuern so massvoll angesetzt werden, dass sich Steuerflucht nicht lohnt. Gerade die Weigerung, eine europaweite Quellensteuer einzuführen, ist jedoch ein klarer Beweis dafür, dass es der EU nicht nur um die Verhinderung von Kapitalabflüssen geht, sondern auch um eine Privilegierung ihrer eigenen Finanzzentren.

Kunden verunsichert

Unsere Bürger und die internationalen Kunden unseres Finanzplatzes sind verunsichert, und diese Rechtsunsicherheit bezüglich Bankkundengeheimnis schadet dem Finanzplatz Schweiz, der immerhin rund 6­8 Prozent der privaten Beschäftigten stellt, rund 12 Prozent zum BIP beiträgt, über 20 Prozent aller Steuern bezahlt und eintreibt und deren Belegschaft rund das Dreifache der Durchschnittsverdiener in die Sozialwerke einbezahlt, weil dieser Sektor dank der hohen Wertschöpfung auch hohe Löhne bezahlen kann. Von linken Kreisen wird immer wieder von 4000 Milliarden Franken Steuerflucht-Geldern gesprochen. Diese Zahl entbehrt jeglicher Realität. Um so bedauerlicher ist die Tatsache, dass sogar Hochschulprofessoren der Universität St. Gallen wie der «Wirtschafts-Ethik-Experte» Prof. Ulrich, in seinem neusten Buch «Brennpunkt Banken-Ethik» lieber linken Ideologen nachplappert als die offizielle Statistik der Nationalbank zu konsultieren. Gemäss dieser Statistik lagen per Ende 2002 in den Depots der Schweizer Banken in der Schweiz «nur» Kundenvermögen von 2946 Milliarden Franken (Ende 2001: 3400 Milliarden Franken). Davon entfielen 800 Milliarden Franken auf ausländische Privatkunden. Und selbst dieser Betrag bedeutet noch lange nicht, dass alle diese Gelder dem Fiskus entzogen wurden.

Bessere Rechtssicherheit

Basis eines geregelten Zusammenlebens in einem Staat kann nicht ein generelles Misstrauen gegen all jene sein, die in der Schweiz über ein Bankkonto verfügen. Wer kriminelle Gelder verstecken will, könnte dies auch in seiner Wohnung tun. Was die ausländischen Kunden anbetrifft, so sei daran erinnert, dass auch heutzutage weniger als 50 Prozent aller Länder eine demokratische Struktur aufweisen, die einen Einfluss der Bürger auf die Einnahmen und Ausgaben ihres Staates zulässt. Warum sollen Bürger aus Staaten, deren Regierungen Steuern vor allem für Aufrüstung und Repression im eigenen Land benötigen, um ihre Stellung zu festigen, kein Anrecht auf Privatsphäre für ihre Ersparnisse in der Schweiz haben? Das gleiche gilt für Bürger aus Staaten, die mit Abwertungen oder Hyperinflation ganze Vermögen ehrlicher Bürger vernichten, die Steuern in konfiskatorischem Ausmass erheben, insbesondere auch für Verfolgte aus religiösen und rassistischen Gründen.
Das Bankkundengeheimnis ist zwar indirekt in der Verfassung verankert, indem im Art. 13 die Privatsphäre der Bürger garantiert wird. Auch im Zivilrecht, in der Bankengesetzgebung und im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel wird das Bankgeheimnis abgesichert. Die sich in jüngster Zeit häufenden Misserfolge unserer Unterhändler bei internationalen Abkommen haben die SVP-Bundeshausfraktion, aber auch sechs Kantone (BL, GE, TI, AG, ZG, ZH) zu politischen Vorstössen bzw. zu Standesinitiativen veranlasst, die eine Verankerung des Bankkundengeheimnisses im Artikel 13 der Bundesverfassung zum Ziel haben. Mit dieser Präzisierung des Privatsphärenschutzes soll nicht nur den in- und ausländischen Bankkunden Rechtssicherheit in bezug auf die in der Verfassung garantierte Privatsphäre signalisiert werden, vielmehr soll auch dem Bundesrat der Rücken bei seinen Verhandlungen mit der EU gestärkt werden. Der Verfassungszusatz soll lauten: «Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet.»

Strengste Gesetzgebung der Welt

Diskretion bedeutet bekanntlich nicht Anonymität, und das Bankkundengeheimnis schützt weder kriminelle noch terroristische Gelder, weder zweifelhafte Potentatengelder noch Steuerbetrüger, die Akten fälschen, um Steuern zu umgehen. Die Schweiz hat in dieser Beziehung mit dem Geldwäschereigesetz eine der strengsten Gesetzgebungen der Welt. Steuerhinterziehung wird in der Schweiz mit der welthöchsten Verrechnungssteuer von 35 Prozent auf Zins- und Dividendenzahlungen bekämpft. Steuerhinterziehung ist in unserem Land nur möglich, weil das Ausland, vorab die EU, solche Anlage-Instrumente zur Verfügung stellt. Es wäre ein leichtes, die Steuerhinterziehung europaweit zu bekämpfen, wenn auch die übrigen europäischen Finanzplätze ein solches System einführen würden. Aber offensichtlich fürchten London, Paris und Frankfurt um ihre Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb wollen die europäischen Grossmächte lieber die Schweiz zu einer umfassenden Informationspflicht, d. h. zur Aufgabe des Bankkundengeheimnisses, zwingen. Und unsere Regierung ist offensichtlich zu weitgehenden Konzessionen bereit.

Hans Kaufmann