Nr. 26, 25. Oktober 2002

Volksinitiative «gegen Asylmissbrauch»
Lösungsorientiert und realitätsnah


Von Nationalrat Hermann Weyeneth, Jegenstorf BE


Die SVP beschäftigt sich bereits seit über zehn Jahren intensiv mit dem Thema Asyl- und Migrationspolitik. Seit fünf Jahren setzt sich zudem eine Arbeitsgruppe mit Parlamentariern und Vertretern aus der Praxis mit Einzelproblemen und möglichen Lösungen auseinander.

Diese Spezialistengruppe veröffentlichte ihre Vorschläge 1998 im SVP-Grundsatzpapier «Migrationspolitik ­ glaubwürdig und zukunftsorientiert». Sie bereitete darauf die Initiative vor, über die am 24. November 2002 abgestimmt wird. Im Rahmen eines breiten Vernehmlassungsverfahrens wurden die Kantone in die Arbeit mit einbezogen. Zur Ausarbeitung des definitiven Textes hat die Gruppe verschiedene Juristen beigezogen. Die Initiative verlangt eine neue «Drittstaatenregelung», die der bewährten Drittstaatenregelung der Nachbarländer entspricht. Wenn Asylsuchende über sichere Drittstaaten in die Schweiz einreisen und erst hier ein Asylgesuch stellen, geht es ihnen meist nicht um den Schutz von Leib und Leben, sondern um die Verbesserung ihres Lebensstandards. Diese missbräuchliche Ausnutzung des Asylrechts ist zu unterbinden. Die Aufnahme echter Flüchtlinge wird auch mit dieser Drittstaatenregelung nach wie vor möglich sein. Die heute geltende Drittstaatenregelung greift meist nicht, weil von den Behörden der Beweis erbracht werden muss, dass sich der Asylsuchende lange genug in einem Drittstaat auf-hielt und dort ein Asylgesuch hätte stellen können. Meistens gelingt es nicht, diesen Nachweis zu erbringen. Ausserdem muss nach jedem Nichteintretens-Entscheid bewiesen werden, dass der Staat, in den der Asylsuchende zurückgeschoben wird, auch wirklich sicher ist. Die in der Initiative vorgeschlagene Regelung ­ kombiniert mit einer vom Bund zu erstellenden Liste sicherer Drittstaaten und ergänzt durch einen effektiven Grenzschutz ­ wird sich als wirksam erweisen. Asylsuchende, aber auch zahlreiche illegal Einreisende, nutzen bewusst Lücken bei den Visumskontrollen am Abflugort. Sie kaufen Transit-Tickets für Destinationen, die kein Visum benötigen und gehen bereits im Transitflughafen von Bord, um dort ein Asylgesuch zu stellen. Deshalb verlangt die Initiative «gegen Asylmissbrauch» Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die ihre Prüfungspflicht (inkl. Visumskontrolle für das Endziel der Flugreise) vernachlässigen.

Einheitliche Fürsorgeleistungen
Kantonale Unterschiede in den Betreuungsstandards tragen dazu bei, dass das Bild der grosszügigen Schweiz nicht korrigiert werden kann. Mit einer einheitlichen Gesetzesgrundlage sollen solche Unterschiede beseitigt werden. Gleichzeitig schafft die Initiative eine gesetzliche Basis dafür, dass die Unterstützung von Asylsuchenden namentlich bei Asylrechtsmissbräuchen reduziert werden kann.

Gegen Missbrauch medizinischer Leistungen
Die medizinische Versorgung der Schweiz geniesst einen guten Ruf. Seit Einführung der obligatorischen Krankenversicherung für Asylsuchende sind die Kosten aber explodiert, da das System mit freier Arztwahl der missbräuchlichen Ausreizung des Gesundheitswesens Tür und Tor öffnete. Eine Einschränkung der zulässigen Leistungen ist zwar gesetzlich möglich, kann aber letztlich nicht kontrolliert werden. Um dem Missbrauch einen Riegel zu schieben und die erbrachten Leistungen und ihre Notwendigkeit zu kontrollieren, müssen die Kantone die Leistungserbringer bestimmen können.

Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten
Asylsuchende, bei denen feststeht, dass sie nach Entfallen der Bedrohung in ihre Länder zurückkehren (z. B. abgewiesene Asylbewerber, die noch nicht zurückgeführt werden können), sollten nicht in den Arbeitsprozess integriert werden. Dies führt letztlich nur immer wieder zu unerwünschten Härtefällen und weckt bei den Asylsuchenden zudem die Illusion eines Bleiberechts. Eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist auch ungerecht gegenüber all jenen, die auf dem üblichen Weg eine Arbeitsbewilligung anstreben und keine erhalten. Die Einwände, es könnte Geld gespart und das Abgleiten in die Kriminalität verhindert werden, wenn möglichst alle Asylsuchenden arbeiten, greifen nicht. Die Praxis zeigt, dass Einsparungen bei Fürsorgeleistungen durch das Anfallen von Stempelgeld wieder wettgemacht werden, da Asylsuchende häufig auch wieder arbeitslos werden. Was das Abgleiten in die Kriminalität anbelangt, bleibt die Frage offen, welche Ursachen dieser Entwicklung zu Grunde liegen. In jedem Fall sind als Vorbeugemassnahmen Beschäftigungsprogramme bzw. Kurse zur Vorbereitung auf die Rückkehr einerIntegration in den Arbeitsmarkt vorzuziehen.