Nr. 26, 25. Oktober 2002
Volksinitiative «gegen
Asylmissbrauch»
Lösungsorientiert und realitätsnah
Von Nationalrat Hermann Weyeneth, Jegenstorf BE
Die SVP beschäftigt sich bereits seit über zehn Jahren intensiv
mit dem Thema Asyl- und Migrationspolitik. Seit fünf Jahren setzt sich
zudem eine Arbeitsgruppe mit Parlamentariern und Vertretern aus der Praxis
mit Einzelproblemen und möglichen Lösungen auseinander.
Diese Spezialistengruppe veröffentlichte ihre Vorschläge 1998 im SVP-Grundsatzpapier «Migrationspolitik glaubwürdig und zukunftsorientiert». Sie bereitete darauf die Initiative vor, über die am 24. November 2002 abgestimmt wird. Im Rahmen eines breiten Vernehmlassungsverfahrens wurden die Kantone in die Arbeit mit einbezogen. Zur Ausarbeitung des definitiven Textes hat die Gruppe verschiedene Juristen beigezogen. Die Initiative verlangt eine neue «Drittstaatenregelung», die der bewährten Drittstaatenregelung der Nachbarländer entspricht. Wenn Asylsuchende über sichere Drittstaaten in die Schweiz einreisen und erst hier ein Asylgesuch stellen, geht es ihnen meist nicht um den Schutz von Leib und Leben, sondern um die Verbesserung ihres Lebensstandards. Diese missbräuchliche Ausnutzung des Asylrechts ist zu unterbinden. Die Aufnahme echter Flüchtlinge wird auch mit dieser Drittstaatenregelung nach wie vor möglich sein. Die heute geltende Drittstaatenregelung greift meist nicht, weil von den Behörden der Beweis erbracht werden muss, dass sich der Asylsuchende lange genug in einem Drittstaat auf-hielt und dort ein Asylgesuch hätte stellen können. Meistens gelingt es nicht, diesen Nachweis zu erbringen. Ausserdem muss nach jedem Nichteintretens-Entscheid bewiesen werden, dass der Staat, in den der Asylsuchende zurückgeschoben wird, auch wirklich sicher ist. Die in der Initiative vorgeschlagene Regelung kombiniert mit einer vom Bund zu erstellenden Liste sicherer Drittstaaten und ergänzt durch einen effektiven Grenzschutz wird sich als wirksam erweisen. Asylsuchende, aber auch zahlreiche illegal Einreisende, nutzen bewusst Lücken bei den Visumskontrollen am Abflugort. Sie kaufen Transit-Tickets für Destinationen, die kein Visum benötigen und gehen bereits im Transitflughafen von Bord, um dort ein Asylgesuch zu stellen. Deshalb verlangt die Initiative «gegen Asylmissbrauch» Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die ihre Prüfungspflicht (inkl. Visumskontrolle für das Endziel der Flugreise) vernachlässigen.
Einheitliche Fürsorgeleistungen
Kantonale Unterschiede in den Betreuungsstandards tragen dazu bei, dass das
Bild der grosszügigen Schweiz nicht korrigiert werden kann. Mit einer
einheitlichen Gesetzesgrundlage sollen solche Unterschiede beseitigt werden.
Gleichzeitig schafft die Initiative eine gesetzliche Basis dafür, dass
die Unterstützung von Asylsuchenden namentlich bei Asylrechtsmissbräuchen
reduziert werden kann.
Gegen Missbrauch medizinischer
Leistungen
Die medizinische Versorgung der Schweiz geniesst einen guten Ruf. Seit Einführung
der obligatorischen Krankenversicherung für Asylsuchende sind die Kosten
aber explodiert, da das System mit freier Arztwahl der missbräuchlichen
Ausreizung des Gesundheitswesens Tür und Tor öffnete. Eine Einschränkung
der zulässigen Leistungen ist zwar gesetzlich möglich, kann aber
letztlich nicht kontrolliert werden. Um dem Missbrauch einen Riegel zu schieben
und die erbrachten Leistungen und ihre Notwendigkeit zu kontrollieren, müssen
die Kantone die Leistungserbringer bestimmen können.
Einschränkung
der Arbeitsmöglichkeiten
Asylsuchende, bei denen feststeht, dass sie nach Entfallen der Bedrohung in
ihre Länder zurückkehren (z. B. abgewiesene Asylbewerber, die noch
nicht zurückgeführt werden können), sollten nicht in den Arbeitsprozess
integriert werden. Dies führt letztlich nur immer wieder zu unerwünschten
Härtefällen und weckt bei den Asylsuchenden zudem die Illusion eines
Bleiberechts. Eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist auch ungerecht gegenüber
all jenen, die auf dem üblichen Weg eine Arbeitsbewilligung anstreben
und keine erhalten. Die Einwände, es könnte Geld gespart und das
Abgleiten in die Kriminalität verhindert werden, wenn möglichst
alle Asylsuchenden arbeiten, greifen nicht. Die Praxis zeigt, dass Einsparungen
bei Fürsorgeleistungen durch das Anfallen von Stempelgeld wieder wettgemacht
werden, da Asylsuchende häufig auch wieder arbeitslos werden. Was das
Abgleiten in die Kriminalität anbelangt, bleibt die Frage offen, welche
Ursachen dieser Entwicklung zu Grunde liegen. In jedem Fall sind als Vorbeugemassnahmen
Beschäftigungsprogramme bzw. Kurse zur Vorbereitung auf die Rückkehr
einerIntegration in den Arbeitsmarkt vorzuziehen.