Nr. 26, 9. November 2001

Politische Fehlentscheide am laufenden Band
Desolater Nachrichtendienst
Von Heinrich L. Wirz, Bremgarten BE

Die Behandlung nachrichtendienstlicher Belange durch Bundesrat und Verteidigungsdepar- tement (VBS) ist verhängnisvoll. Die Informationsführung strotzt vor Mängeln. Wiederholte Amtsgeheimnis-Verletzungen deuten auf die Existenz eines Maulwurfs hin.

Der schweizerische Nachrichtendienst kommt nicht zur Ruhe, weder in sich noch in der Politik und schon gar nicht in gewissen Medien. Deren Sprechblasen künstlicher Aufgeregtheit über die Untaten von Dino Bellasi sind zwar geplatzt. Noch immer wird von einem «Geheimdienst» geschwätzt. Jeder- mann klärt auf, um sein Leben zu bewältigen. Dies fängt früh am Morgen an mit dem Hören von Nach- richten sowie von Wettervoraussagen und einem vergleichenden Blick zum Himmel. Jede, selbst eine kleine Unternehmung, muss Informationen beschaffen, um bestehen zu können. Dazu gehört die Kenntnis und der Vergleich von Konkurrenten, ihrer Personen und Produkte. Die erste Verteidigungslinie eines Staates ist der Nachrichtendienst. Ohne diesen sind weder eine umfassende Lagebeurteilung und eine Strategie (Ziel, Mittel, Einsatz) noch eine wirksame Entschlussfassung möglich. Es ist offensicht- lich, dass seit 1999 behördliche Fehlentscheide des VBS und des Bundesrates die schweizerischen Nachrichtendienste in ihrer Vertrauenswürdigkeit und Wirksamkeit schwer beeinträchtigt haben.

Fehlentscheide
Die klägliche Unbeholfenheit der politischen und der militärischen Führung des VBS bei der vergeblich versuchten Bewältigung des Betrugsfalles Bellasi ist in peinlicher Erinnerung. Die bisherige Untergruppe Nachrichtendienst des Generalstabes wurde per 31. Dezember 2000 aufgelöst, und ihre Armeestabs- teile mit sachkundigen Milizangehörigen werden aufgehoben. Der Strategische Nachrichtendienst (SND) ist sogenannt demilitarisiert und einer zivilen Stabsstelle, dem Generalsekretär VBS, unterstellt worden. Der militärische Nachrichtendienst ist dem Generalstab belassen, und dessen stellvertretendem Chef sind die 16 im Ausland akkreditierten Verteidigungsattachés unterstellt worden. Daneben entstanden auf Grund eines Bundesratsbeschlusses vom 3. November 1999 eine «Lenkungsgruppe Sicherheit», die Stelle eines Nachrichtenkoordinators sowie ein Lage- und Früherkennungsbüro ­ insgesamt schon nur im VBS ein schwerfälliges und unübersichtliches Gebilde.

Wirksamkeit
Gemäss Artikel 170 der Bundesverfassung sorgt die Bundesversammlung dafür, «dass die Massnah- men des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden». Laut Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) obliegt die parlamentarische Aufsicht über die Nachrichtendienste der Geschäftsprüfungsdelegation. Deren diesbezügliche Bemühungen sind im Jahresbericht 2000/2001 vom 22. Mai 2001 nachzulesen ­ in Amtsdeutsch zusammengefasst: «Die Delegation ist allgemein der Meinung, der Bundesrat und der Vorsteher des VBS sollten die Nachrichtendienste bestimmter steuern und zu diesem Zweck ein Controlling-System einsetzen.» Die Geschäftsprüfungsdelegation hat festgestellt, «dass die Archivie- rung der Dokumente des SND Probleme bereitet». Sie habe bei einem Besuch im Bundesarchiv fest- gestellt, dass der SND kaum neue Akten abgegeben hat. Dies sei mit dem Archivierungsgesetz unver- einbar. Es sei dringend, dass eine Lösung für die Archivierung dieser Akten gefunden werde. Dies ist offenbar ein Hauptproblem der beaufsichtigenden sechs Parlamentarier. Sie schweigen sich hingegen aus über Vertrauenswürdigkeit, Wirksamkeit und über die Geheimhaltung von Mitteln, Quellen und Partnern.

Verschwiegenheit
Weder sind die nachrichtendienstlichen Stellen des Bundes in der «Dunkelkammer der Nation» ver- steckt, noch handelt es sich um Geheimdienste, wie bestimmte Journalisten wider besseres Wissen immer wieder behaupten. Die Geheimhaltung, zu der auch die Beschaffungen aller Art gehören, ist in wichtigen Bereichen des Nachrichtendienstes oberstes Gebot. Schon im Laufe der Abklärungen des «Falles Bellasi» sind schwerwiegende Verletzungen des Amtsgeheimnisses vorgekommen. Das Vertrauen ausländischer Partnerdienste sinkt, wenn auf schweizerischer Seite derart stümperhaft gehandelt wird. Die kürzlichen Meldungen aus dem VBS über nachträgliche und «schonungslose Abklärung» ­ das heisst Offenlegung ­ nachrichtendienstlich geheimer Sachverhalte wird weitere Quellen endgültig zum Verstummen bringen. Welche Person oder welche Stellen sind noch bereit, Informationen zu liefern, wenn die Gefahr besteht, noch nach Jahren oder Jahrzehnten durch den Empfänger blossge- stellt zu werden? Offensichtlich sind zur Zeit mehrere mediengestützte und sich zum Teil überlagernde Kampagnen und Ablenkungsmanöver im Gange ­ Stichworte: Abstimmungen vom 2. Dezember, Armee- leitbild, Fliegerabwehr-Lenkwaffen, Peter Regli, Südafrika und Rüstungsbeschaffungen.

Heinrich L. Wirz