Nr. 26, 10. November 2000

Salärwesen-Dschungel der Bundesverwaltung
Privilegien und Pfründen
Von Thomas Fuchs, Bern

Die Entrüstung der Öffentlichkeit über die 33prozentige Lohnerhöhung, die sich unsere Bundesparlamentarier selber gewährt haben, beschränkte sich auf einige erzürnte Leser- briefe; weder für die gedruckte Presse noch die elektronischen Medien, die heute ja bekannt- lich politisch weitgehend gleichgeschaltet und überaus gouvernemental, wenn nicht sogar regierungshörig ausgerichtet sind, war die Tatsache, dass sich die Damen und Herren Volks- vertreter eine Erhöhung ihrer Tagespauschale von 300 auf 400 Franken zugestanden haben, ein Thema. Die Selbstbedienungs-Mentalität der Politiker soll Anlass sein, nachstehend einen kleinen Einblick zu nehmen in das feudale Salärwesen der Regierungsmitglieder und Chef- beamten und in das Dickicht und den Dschungel der ausgedehnten Zulagen- und Spesen- regelungen.

Es ist erstaunlich, wie wenig viele Bewohner der Schweiz, des weltweiten Vorzeigemodells einer funktionierenden Demokratie, eines Staates, in dem das Volk das Sagen hat, Bescheid über die Entlöhnung der Mitglieder von Regierung und Verwaltung haben. Die ständige Aufblähung und Weiter- entwicklung des Sozialstaats hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Entschädigung von Arbeitnehmern sowohl beim Staat wie bei der Privatwirtschaft nicht mehr nur über den Lohn, sondern zusätzlich und vermehrt durch Lohnnebenleistungen erfolgt.

Zulagen-Wirrwarr
Während man gelegentlich Auskunft über Grundlöhne und Lohnklassen erhält, befindet sich über dem Zulagen- und Privilegienwesen ein dunkler Vorhang. Während zum Beispiel Banken ihren Mitarbeitern Hypotheken zu Sonderkonditionen anbieten, Reka-Checks und SBB-Gutscheine verbilligt abgeben, findet man in der Bundesverwaltung nebst Ortzuschlägen, Heiratszulagen, Geburtszulagen, Familien- zulagen, Dienstaltersgeschenken und Bestattungskosten auch eine Anzahl Funktionszulagen. Darunter fallen Vergütungen für Dienstreisen bei Versetzung, Umzugskostenentschädigungen, Vergütungen für Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort, bezahlte Besuchsreisen, Dienstwagen, Bundeshaftung für Unfall und Krankheit sowie Vergütungen für Unterkunft und Verpflegung bei Wohnsitz ausserhalb des Dienstortes. Auch Abstruses ist zu finden, so z. B. Kleidervergütungen, Taxispesen, Wartegelder für Eilzusteller, Gebühren für Reinigung von Telefonkabinen, Männerferien und Entschädigungen für die dienstliche Benützung privater Fahrräder und Steigfelle.

Ähnliche Auswüchse erleben wir bei der Vergoldung von Pensionierungen. Instruktoren können sich z.B. bereits nach dem zurückgelegten 58. Altersjahr pensionieren lassen. Den Betroffenen wird 80% des bisherigen Lohnes ausbezahlt. Ein Brigadier kommt damit auf eine Jahresrente von 111'151 Franken bzw. inkl. festen Zuschlag und Zusatzleistung des Bundes auf eine Jahresentschädigung des Bundes von total 185'019 Franken. Wen erstaunt es da noch, dass alleine im ersten Halbjahr 1996 insgesamt 311 Personen des Instruktionskorps von dieser vorzeitigen Pensionierung Gebrauch gemacht haben. Unverständlich ist auch die Pensionsregelung von Regierungsmitgliedern. Anspruch auf eine volle Rente hat man meist nach einer bestimmten Anzahl Jahre Regierungstätigkeit. Ob man nicht mehr wieder- gewählt wird, über Skandale stolpert, schlechte Arbeit geleistet hat oder schlicht unfähig ist, spielt dabei keine Rolle. Als Beispiel sei hier die Berner Gemeinderätin Theres Giger (FDP) erwähnt. Vom Volk nach vier Jahren Amtszeit abgewählt, bezog die frühere Journalistin eine üppige Jahresrente und erhielt gleichzeitig einen Job in der skandalumwobenen städtischen Liegenschaftsverwaltung unter der Führung der grünen Finanzdirektorin Therese Frösch. Oder als weiteres Beispiel das abgewählte Zürcher Stadtregierungsmitglied Hans Wehrli: Er kam nach vier Jahren zu einer «Übergangsrente» von 150'000 Franken.

Kein Skandal, keine Abwahl war bis heute Anlass, die Ruhegehälter von Politikern einheitlich zu lösen bzw. zu senken. Hunderte von alt Regierungsräten, alt Bundesräten, alt Bundesrichtern und Ex-Stadt- regierenden profitieren derzeit in unserem Land davon, dass sie einst im politischen Rampenlicht gestanden sind und heute von zu Hause aus - auf Rosen gebettet - die Fäden ziehen können. Den Privilegiendschungel auf allen Ebenen zu durchforsten, würde Monate und Jahre in Anspruch nehmen. Gefordert sind jetzt nicht nur die Parteien, sondern auch das Parlament und vor allem die Stimmbür- gerinnen und Stimmbürger selbst, denn letztendlich geht es um Steuergelder.

Bürgerprotest gefragt
Auch in der Schweiz gibt es nicht nur ehrliche und aufrechte Beamte, auch in der Schweiz gibt es Korruption, Bestechung und Begünstigung; dies kann und darf weder wegdiskutiert noch beschönigt werden. Nur selten jedoch dringt diese nach aussen. Daher darf die ganze Privilegienwirtschaft nicht einfach als Korruption abgetan werden, und es gilt klare Grenzen zu ziehen. Ist der kostenlose Park- platz direkt beim Eingang ein Privileg oder ist es ein Sonderrecht für einen einzelnen, ist es Lohnbe- standteil oder abhängig von der internen Funktion im Betrieb? Wie steht es mit den teuren, gestylten Büromöbeln, wie mit dem Mercedes als Dienstwagen? Das menschliche Verhalten ist nicht zu ändern, es wird immer Leute geben, die für Privilegien alles tun. Die Frage nach Gerechtigkeit lässt sich daher nicht begründen. Nur mit Transparenz, d.h. vollständiger Offenlegung der Privilegien, kann die Verhält- nismässigkeit überprüft werden. Dieses Unterfangen ist jedoch fast schwieriger als ein effektiver Vergleich der Spesen- und Gebührenhandhabung von Konti bei Banken. Dr. Sven Bradke formulierte die Gerechtigkeit treffend: «Es muss das Ziel einer liberalen Politik sein, mögliche Einzelinteressen zugunsten des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gemeinwohls so einzuschränken, dass ein möglichst grosser Freiraum für die individuelle Entfaltung der Menschen besteht.» Wie auch immer Staatsbedienstete in Zukunft entlöhnt werden: Eine vollständige Offenlegung aller Entschädigungen und Spesen, deren Durchforstung und der Verzicht auf alte Zöpfe sowie ein modernes, leistungsorientiertes Salärwesen sind unumgänglich, wenn Verwaltung und Regierung effizienter werden und die Bürger wieder mehr Vertrauen in den Staatsapparat haben sollen.

Thomas Fuchs