Nr. 26, 10. November 2000
Warum haben wir eigentlich Angst?
Liebe Leute, es sei Euch hiermit genau erklärt, wie sich das verhält mit der Kriminalität in unserem Land: Es gibt sie im Grunde genommen gar nicht, denn es gibt nur eine «Kriminali- tätsfurcht»!
Wir sind alles Angsthasen, und hätten wir nicht dauernd Schiss, dann würden wir ruhig und sorglos in den Tag hinein leben, wir würden weder unsere Wohnungen, noch unsere Autos abschliessen und das Portemonnaie nicht verstecken. Wir tun das nämlich alles nur aus unberechtigter Abneigung gegen den «Beruf» einer bestimmten Kategorie von Mitmenschen, jener der Diebe und Einbrecher. Und würden wir endlich den Strafvollzug lockern oder überhaupt aufheben, dann hätten wir auch keine überfüllten Gefängnisse mehr. Voilà, so einfach ist das...
Schimpft bitte nicht über mich, denn obiger Blödsinn stammt nicht von mir, sondern von einem Tessiner Rechtsanwalt. Dieser hat ein Buch über, oder besser gesagt gegen zu lange dauernde Freiheitsstrafen geschrieben. Natürlich wissen wir alle schon lange, je halunkiger sich jemand aufführt, um so mehr wird ihm von milden Richtern, weltfremden Psychologen und gefühlsduseligen Menschenrechtlern Diridäri gemacht. Nach Auffassung des erwähnten Herrn Rechtsanwaltes genügt das indessen nicht mehr. Der Mann befürchtet, dass ein harter Strafvollzug in unserer Gesellschaft schliesslich bis hin zur Lynchjustiz verleiten könnte...
Ihr dürft an dieser Stelle, liebe Leute, ein erstes Mal den Kopf schütteln - weiteres Kopfschütteln ist nach folgenden zwei Zitaten des Buchautors garantiert. Erstes Zitat: «Zum anderen beobachtet man eine krasse Überschätzung des objektiven, statistisch ausgewiesenen Gefahrenpotenzials»; zweites Zitat: «Offenbar fürchten sich ausgerechnet diejenigen am meisten vor einem Verbrechen, die objektiv am wenigsten dazu Anlass haben und umgekehrt.» Diesem rechtsanwältlichen Wischiwaschi ent- sprechend, müssten wir eigentlich freudig die Rolle als potentielle Opfer spielen und uns gerne, wie es im kriminalistischen Fachausdruck heisst, «viktimisieren» lassen. Wer bestohlen und überfallen wird, ist gebeten, ein wenig grosszügig zu sein und dem Täter einen Blumenstrauss oder vielleicht ein paar Flaschen Wein zu schicken. Wenn es nach dem Herrn Rechtsanwalt ginge, dann ist sowieso darauf zu verzichten, Gauner, Spitzbuben und Missetäter aller Art einzusperren, denn diese sitzen nämlich - wer hätte das geahnt - gar nicht gerne im Chefi. Überdies darf man sie auf keinen Fall zu lange dort lassen, denn, jetzt folgt nochmals ein Zitat: «dies führt zu einer Degeneration des Gefängnislebens»! Damit wäre es jetzt Zeit, das Liedlein. «Lustig ist das Zigeunerleben» abzuändern in «Lustig ist das Gefäng- nisleben».
Unser Strafrecht, auch das wurde vom gescheiten Herrn Rechtsanwalt festgestellt, hat versagt, man muss es milder machen. Ich finde, guter Rat ist nicht teuer: Wir stecken in Zukunft jene ins Gefängnis, die sich vor der Kriminalität fürchten. Umgekehrt schicken wir die Halunken zwecks effizienter sozialer Wiedereingliederung in Fünfstern- oder wenigstens in Viersternhotels. Dort könnten sie eventuell von ehemaligen «Viktimisierten» bedient werden, was die zwischenmenschlichen Kontakte fördert. Und zum Schluss noch etwas: In der Fernsehsendung «Aktenzeichen XY» müssen halt in Zukunft jene an den Pranger gestellt werden, welche Angst haben vor solchen, die man bisher an den Pranger gestellt hat. Zugegeben etwas umständlich, dafür aber neuerdings «logisch».
Ernst Tschanz