Nr. 25, 12. Oktober 2007

"Fortsetzung der politischen Auseinandersetzung mit anderen Mitteln"
Als Parlamentarier ohne Immunität
Eine persönliche Stellungnahme von Ulrich Schlüer, Nationalrat, Flaach ZH

In der vergangenen Herbstsession hat mir der Nationalrat auf einen (mit knappstmöglicher Mehrheit zustande gekommenen) Antrag der Rechtskommission die parlamentarische Immunität entzogen. Was sind die Hintergründe, was sind die Wirkungen dieses Entscheids?

Das Verfahren geht zurück auf die Volksabstimmung vom 26. September 2004. Damals lehnte der Souverän mit deutlichem Mehr zwei Vorlagen ab, die einerseits die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten, andererseits die automatische Einbürgerung von Ausländern der sogenannt dritten Generation vorsahen.

Am Abstimmungskampf hatte sich auch ein Komitee beteiligt, für das ich mit meinem Namen zeichnete und das mit den sogenannten "Muslim-Inseraten" für Ablehnung der beiden Vorlagen warb. Diese Inserate dokumentierten die äusserst rasch voranschreitende muslimische Einwanderung in die Schweiz und zeigten im Rahmen einer Hochrechnung die für die Zukunft zu erwartende Entwicklung auf.

Der Sachverhalt

Einige Tage vor der damaligen Abstimmung erschienen nach meiner Wahrnehmung zunächst in der "Berner Zeitung", anschliessend in fast allen Blättern der Schweiz teilweise gross aufgemachte Meldungen, wonach gegen mich als Vertreter des die Muslim-Inserate verbreitenden Komitees ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm angestrengt werde. Zuvor, nämlich am 7. September, hatte bereits die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus diese Inserate als Diffamierung einer Religionsgemeinschaft bewertet und in die Nähe einer rassistischen Äusserung gerückt. Die Medien beriefen sich bezüglich ihrer Meldungen über das angeblich gegen mich angestrengte Strafverfahren auf einen Informanten, der aus Gründen des Eigenschutzes ungenannt bleiben wolle. Mir selbst als Betroffenem war, als ich damals von Dutzenden von Presseleuten auf diese Meldungen angesprochen wurde, nichts von einem gegen mich eröffneten Strafverfahren bekannt.

Rund ein Jahr später (die Medienberichte datieren vom 4. August 2005) orientierte die Staatsanwaltschaft Zürich, dass im September 2004 tatsächlich eine Klage gegen mich eingegangen sei. Nach Prüfung des Sachverhalts war die Zürcher Staatsanwaltschaft allerdings zur Schlussfolgerung gelangt, dass die kritisierten Inserate keine Verletzung der Anti-Rassismus-Strafnorm darstellten, weil sie bloss informierten, jedoch keinerlei "Aufruf zu Hass" enthielten. Das gegen mich angestrengte Verfahren sei eingestellt worden.

Gegen meine Person wurde in dieser Sache also nie ein Strafverfahren eröffnet. Bei Einstellung der Untersuchungen wurde mir allerdings noch ein Recht auf Akteneinsicht zugebilligt.

Mit dem Ziel, herauszufinden, von wem die im September 2004 gegen mich erhobene Strafklage ausgegangen ist, nahm ich das Recht auf Akteneinsicht wahr. Dabei zeigte sich: Insgesamt achtzehn Personen hatten Strafanzeige gestellt. Zwölf der achtzehn Anträge, gestellt von Leuten, die mir allesamt unbekannt waren, wiesen identischen Wortlaut auf. Eine der achtzehn Anzeigen wurde nach Einreichung wieder zurückgezogen, was der "vorübergehende Kläger" damit begründete, dass er, als man ihm ein Schriftstück zur Unterzeichnung vorgelegt habe, nicht realisiert habe, dass es sich um eine Strafklage handle. Er habe geglaubt, bloss eine Protest-Resolution zu unterzeichnen.

Der Schluss lag damit nahe: Die Strafklage war eine orchestrierte, gezielt organisierte Aktion. Aufgrund der siebzehn verbliebenen Namen von Klägern war es allerdings nicht möglich, den Drahtzieher zu erkennen.

Beobachtungen

So blieb nichts anderes übrig als die aufmerksame Beobachtung weiterer Aktivitäten in ähnlichem Umfeld. Rasch zeigte sich, dass der versuchte "Anklagefall Schlüer" kein Einzelfall war. Auch gegen andere politische Exponenten, vorab SVP-Politiker, aber z. B. auch gegen den Berner FDP-Regierungsrat Annoni wurde Ähnliches inszeniert. Immer mit einem Medien-Informanten, der aus Gründen angeblichen Selbstschutzes seinen Namen nicht bekannt gab. Genaue Beobachtung des Verlaufs solcher "Verfahren" liess indessen nach einigen Monaten den Urheber dieser seltsamen Informationspraxis erkennen: Es war der Burgdorfer Anwalt und grün-alternative Politaktivist Daniel Kettiger, den ich, als ich seinen Namen als Urheber der Klagen und gleichzeitig Informanten der Medien veröffentlichte, aufgrund seiner Vorgehensweise als "Virtuosen des anonymen Denunzierens" bezeichnete. Schärfer als Kettiger kritisierte ich im gleichen Kommentar allerdings jene Medien, welche diese seltsame, aus der Anonymität heraus operierende Informationspraxis über angeblich angestrengte Strafverfahren gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mehr oder weniger ungeprüft - teilweise auch ausgesprochen wollüstig - mittrugen.

Weil ich ihn als "Virtuosen des anonymen Denunzierens" bezeichnet hatte, klagte mich Daniel Kettiger am 9. Februar 2006 wegen "Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie allfälliger Ehrverletzungs-Delikten" an. Diese Klage löste den Antrag der Staatsanwaltschaft Zürich ans Büro des Nationalrats aus, die Bundesversammlung möge betreffend Aufrechterhaltung oder Aufhebung meiner Immunität entscheiden.

Der Presserat

Parallel zu den langwierigen Immunitätsberatungen im Parlament wurde von Daniel Kettiger auch der Schweizer Presserat eingeschaltet. Gegenüber dem Presserat, der ein Ehrengericht ist, das formell keine Strafen verfügen kann, gilt parlamentarische Immunität nicht.

Der Presserat hat über den Fall denn auch materiell entschieden. Seine vom 29. Juni 2006 datierte Schlussfolgerung: Die von mir formulierten Äusserungen über Kettiger und die dessen Informationspraxis mittragenden Medien seien "zwar hart formuliert, doch werden ihre Grundlagen aus dem Artikel ersichtlich". Am Kommentar als solchem wurde nichts bemängelt. Der Presserat vertrat bloss die Ansicht, dass ich diesen Kommentar vor dessen Publikation dem Kritisierten hätte zur Stellungnahme unterbreiten müssen. Dass mir solches angesichts des aus der Anonymität heraus entwickelten Wirkens Kettigers zur Herabsetzung politischer Verantwortungsträger in der Öffentlichkeit damals schlicht nicht in den Sinn gekommen ist, muss ich nicht besonders betonen. Im übrigen, führte der Presserat weiter aus, hätte ich bei allen von mir verfassten Artikeln, Kommentaren und Bemerkungen in der "Schweizerzeit" meine politische Funktion als Nationalrat nicht immer genannt (unsere Praxis dazu: Zu Schwerpunktartikeln wird immer Name und politische Funktion in der Autorzeile genannt; Kommentare unterzeichne ich generell mit meinem vollen Namen - als jeglichem Titel-Fetischismus abholder Bürger; diese Praxis erhalten wir auch in Zukunft aufrecht).

Immunitätsverfahren

Auf das Immunitätsverfahren hatte die materielle Entscheidung des Presserats keinen sichtbaren Einfluss. Jene Parlamentarier (Grüne, Linke, Markwalder-Freisinnige), die entschlossen auf Aberkennung meiner Immunität drangen, argumentierten völlig anders, rein theoretisch: Als Redaktor und gleichzeitig Miteigentümer der "Schweizerzeit" hätte ich theoretisch die Möglichkeit, im Schutze der parlamentarischen Immunität jeden, der mir nicht passt, nach Strich und Faden fertigzumachen. Ein Beispiel, wonach ich mir solche Fertigmacherei je hätte zuschulden kommen lassen, konnte anlässlich meiner persönlichen Anhörung zwar niemand anführen. Aber die Mehrheit setzte sich durch, wonach meine Tätigkeit als "Schweizerzeit"-Redaktor, da ich auch Teilhaber an dieser Zeitung sei, nur unter rein beruflichen Aspekten beurteilt werden dürfe. Und für die rein berufliche Tätigkeit dürfe Immunität grundsätzlich nicht gewährt werden. Dass mit solch "theoretisch angenommenen" Fällen sozusagen alles bewiesen werden kann (im Prinzip kann "theoretisch" jeder normale Mensch urplötzlich einmal zum Verbrecher werden), blieb - soweit ich die Beratungen verfolgen konnte - ebenso unberücksichtigt wie die konkrete Tatsache, dass dem ganzen Verfahren meine Vertretung eines eidgenössischen Abstimmungs-Komitees im Zusammenhang mit einer Volksabstimmung zugrunde lag - eine Tätigkeit, die vom Nationalratsmandat wohl kaum völlig abstrahiert werden kann.

Auf der Grundlage dieser "theoretischen Möglichkeit", die einem Redaktor als Teilhaber einer Zeitung gegeben sei, wurde meine Immunität mit Mehrheitsentscheid aufgehoben.

Politurteil

Sonnenklar ist: Wäre ich nicht Mitglied der SVP, hiesse die Zeitung, an der ich sowohl Redaktor als auch Teilhaber bin, nicht "Schweizerzeit", hätten Linke, Grüne und Exponenten des Markwalder-Freisinns die Aufhebung meiner Immunität nicht einmal erwogen. Gesprochen wurde ein Politurteil - ein Urteil gegen einen, weil auf SVP-Linie politisierenden, ungeliebten Kollegen, ein Urteil gegen eine ungeliebte Zeitung, die "Schweizerzeit". Recht wurde parteipolitisch instrumentalisiert.

Aufschlussreich dabei: Die Tatsache, dass der Präsident der nationalrätlichen Rechtskommission, der Zürcher Grüne Daniel Vischer, der dezidiert auf Aufhebung meiner Immunität hingewirkt hatte, ein Parteikollege des grün-alternativen Daniel Kettiger ist - darüber wurde, soweit mir Mitglieder der Rechtskommission dazu Auskunft gaben, die Kommission offenbar nie ins Bild gesetzt. Im Politkampf gelten - auch bezüglich persönlicher Befangenheit -offensichtlich andere Regeln als bei einer Rechtsbeurteilung "sine ira et studio".

Den Entscheid auf Aufhebung meiner Immunität beurteile ich damit im Sinne von Clausewitz als "Fortsetzung der politischen Auseinandersetzung mit anderen Mitteln". Ob der "Fall Schlüer" ein Einzelfall bleibt, oder ob mit der Aufhebung meiner Immunität eine weiterwirkende Weichenstellung erfolgt, das wird die Zukunft weisen. Dass der Entscheid mit "Recht" eher wenig, mit Parteipolitik um so mehr zu tun hatte, illustriert auch die Tatsache, dass die Rechtskommission, als sie den Antrag zur Aufhebung meiner Immunität formulierte, gleich noch eine Subkommission ins Leben rief, welche in den nächsten Monaten die Rechtsgrundlage für die von der Kommission neu interpretierte Immunitätsfrage schaffen soll. Nichts sagt Deutlicheres zur Qualität des gesprochenen Urteils als der Versuch, nachträglich auch noch eine Rechtsgrundlage für den bereits getroffenen Entscheid zu schaffen.

Die Auswirkungen

Als Folge des Entscheids der Eidgenössischen Räte gelangt das von Kettiger angestrengte Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs und Ehrverletzung nunmehr zur Durchführung vor dem zuständigen Gericht.

Ulrich Schlüer



Gegendarstellung

(Art. 28 g/h ZGB, Auszüge: "Wer durch Tatsachendarstellungen in periodisch erscheinenden Medien, insbesondere Presse, Radio und Fernsehen, in seiner Persönlichkeit unmittelbar betroffen ist, hat Anspruch auf Gegendarstellung. …

Die Gegendarstellung ist als solche zu kennzeichnen; das Medienunternehmen darf dazu nur die Erklärung beifügen, ob es an seiner Tatsachendarstellung festhält oder auf welche Quelle es sich stützt.)

In der "Schweizerzeit" Nr. 25 vom 12.10.2006 befasst sich Chefredaktor Ulrich Schlüer in eigener Sache mit dem gegen ihn hängigen Straffall und stellt dabei den Sachverhalt zu meinem Nachteil in verschiedener Hinsicht falsch dar. Dem halte ich folgendes entgegen:
a) Ich habe bisher nie eine anonyme Information von Medienorganen veranlasst.

b) Herr Schlüer hat im Fall der Muslimen-Inserate bereits durch die Zustellung der Aufhebungsverfügung der Staatsanwaltschaft erfahren, dass ich als Anwalt Anzeige erstattet habe, nicht erst durch Akteneinsicht. Mein Name wurde nämlich - als einziger - von der Staatsanwaltschaft in der Verfügung erwähnt.

c) Im Kapitel "Beobachtungen" werden verschiedene Verwaltungs- und Strafverfahren, in denen ich aus unterschiedlichen Gründen über mehrere Jahre verteilt tätig war, in einen Zusammenhang gebracht, obwohl es sich um vollständig unabhängige Geschäfte handelt.

d) Herr Schlüer bezeichnet mich als "grün-alternativen Politikaktivist". Ich gehöre der Grünen Freien Liste Burgdorf - einer gemässigten grünen Partei - als gewöhnliches Parteimitglied an. Seit April 1999 habe ich weder innerhalb der Partei irgendwelche Funktionen wahrgenommen noch bekleidete ich als Vertreter der Partei irgendwelche politischen Ämter.
Daniel Kettiger, Rechtsanwalt, Burgdorf

Die "Schweizerzeit hält an der von ihr veröffentlichten Darstellung vollumfänglich fest.