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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 3. November 2006

Bundesrätliches Nein zur SVP-Initiative "Für demokratische Einbürgerungen"
Stimmbürger entmachtet

Vor erst sieben Jahren wurde die heute geltende Bundesverfassung beschlossen. Die frühere aus dem Jahr 1874 wurde dazu nicht "total revidiert", sondern, wie ausdrücklich gesagt wurde, "nachgeführt": In moderner Sprache unter voller Berücksichtigung des geltenden Völkerrechts neu formuliert.

Wurde gesagt. Wobei zuvor jeder einzelne Verfassungsartikel auf das geltende Völkerrecht hin überprüft wurde - auch der Artikel zur Bürgerrechtserteilung. Dazu wurde die Europäische Staatsbürgerrechts-Konvention konsultiert. Diese Konvention wurde - weil darin die Direkte Demokratie nicht vorgesehen ist - von der Schweiz nie ratifiziert. Weil ihre Übernahme Verfassungsgrundsätze tangiert hätte, wäre eine Volksabstimmung unumgänglich gewesen. Der Bundesrat verzichtete darauf. Damit ist diese Konvention auf die Schweiz nicht anwendbar. Doch selbst diese Konvention unterstellt die Kompetenz zur Bürgerrechtserteilung ausdrücklich nationalem Recht. Verbindliche Mechanismen schreibt sie nicht vor.

Anderes Völkerrecht zur Bürgerrechtserteilung wurde von niemandem angeführt. Was das Volk am 18. April 1999 als neue Verfassung beschloss, war und ist ohne jede Einschränkung völkerrechtskonform - das gilt auch für die Bürgerrechtserteilung, in der Verfassung als "politisches Recht" dem Souverän vorbehalten.

Dann kam das Bundesgericht und erklärte die in der Verfassung dem Bürger eingeräumte Kompetenz zur Bürgerrechtserteilung aus heiterem Himmel als "völkerrechtswidrig": Wenn der abstimmende Bürger ein allfälliges Nein nicht begründen müsse, sei dies "willkürlich". Ein Anschlag ins Herz der Direkten Demokratie! Dieser Willkürakt veranlasste die SVP zur (erfolgreichen) Lancierung der Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen". Diese will nichts anderes als die Wiederherstellung der verfassungsmässig garantierten Ordnung zur Bürgerrechtserteilung. Doch jetzt kommt der Bundesrat, übernimmt die rechtlich im luftleeren Raum hängende Argumentation des Bundesgerichts und erklärt das, was die Bundesverfassung garantiert, als "völkerrechtswidrig". Welches Völkerrecht - muss man dazu fragen - wurde da neu erfunden zur Aushebelung der erst siebenjährigen, völkerrechtskonformen Verfassungsordnung? Das den Bürger als oberste Instanz bei der Ausübung "politischer Rechte" kurzerhand absetzt? Ob der Bundesrat den Bürger bloss bezüglich Einbürgerungs-Kompetenz seiner verfassungsmässigen politischen Rechte berauben will? Oder ob die Direkte Demokratie überhaupt im Schussfeld steht - zum Beispiel zwecks Durchsetzung längst angestrebter Massen-Einbürgerungen?

Ulrich Schlüer

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