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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 18.
November 2005
Die Pariser Unruhen und das Einbürgerungsrecht
Drittgeneratiönler
Jene, die
vor Monaten in London todbringende Bomben in U-Bahnen zündeten, waren
Engländer. Genauer: Neu-Engländer - als Muslime in London aufgewachsen,
samt Schulbesuch. Nach hiesigem Sprachgebrauch sind es "Drittgeneratiönler",
die hierzulande als "integriert" sofort einzubürgern wären.
Meinen die Integrations-Administratoren.
Jene, die in Paris Nacht für Nacht Hunderte von Autos "abfackeln", Schulen und andere öffentliche Bauten niederbrennen, sind Bürger Frankreichs. Genauer: Neu-Franzosen - ursprünglich aus Nordafrika stammende junge Muslime, aufgewachsen in Paris, samt Schulbesuch. Typische "Drittgeneratiönler", die gemäss hiesigen Integrations-Funktionären hierzulande schleunigst als "integriert" einzubürgern wären.
In Frankreich sind sie eingebürgert. Und treten vor Kameras auf, sich selbst als "eingebürgerte Nicht-Franzosen" bezeichnend. Woraus sie für sich das "Recht" ableiten, die Institutionen jenes Staates, der sie integriert und eingebürgert hat, gleich dutzendfach niederzubrennen.
Was hiesige Integrations-Funktionäre flugs mit der Forderung in die Medien treibt, es müssten eben viel mehr Integrations-Funktionäre eingestellt werden, die unbedingt auch besser zu bezahlen seien. So liessen sich alle Probleme lösen ...
Die Öffentlichkeit, Stimmbürger und Steuerzahler, sind etwas nüchterner: Die Schnellbleich-Integration, die vor allem unüberlegte Masseneinwanderung kaschieren soll, halten sie für gescheitert. Pass-Abgabe im Schnellzugs-Tempo lässt Ausländer zwar aus der Statistik verschwinden. Aber Schweizer werden sie damit noch längst nicht. So bestärken die Bilder aus Paris die Schweizer Stimmbürger - gemäss Bundesverfassung eigentlich zuständig für Einbürgerungsentscheide - in ihrer generellen Zurückhaltung muslimischen Einwanderern gegenüber. Um der Schweiz das, was jetzt Frankreich erschüttert, zu ersparen.
Das Bundesgericht allerdings
verbietet solch "generelle Zurückhaltung" muslimischen Einwanderern
gegen-über. Wer "generell" nein sagen wol-le, mache sich des
Rassismus schuldig. Nur dort, wo einem einzelnen Verstrik-
kung in die Brandstifter- oder Terroristen-Szene nachgewiesen werden könne,
nur dort sei ein "begründetes" Nein zum Einbürgerungsgesuch
zulässig. Sagt das Bundesgericht - gefangen in vom Ausland übernommene
Paragraphen, der Realität immer weiter entfremdet.
Bundesrichtern, die derart
abgehoben jeder Wirklichkeit urteilen, ist ehrlich zu wünschen: Verirren
Sie sich ja nie nach Paris!
Ulrich Schlüer