Nr. 25, 5. November 2004

Trotz klarem eidgenössischem Volksentscheid
St. Gallen will Masseneinbürgerung
Von Kantonsrat Lukas Reimann, Wil SG

Die Einbürgerungen nehmen im Kanton St. Gallen konstant zu. 1990 wurden 265 Personen eingebürgert. Im Jahr 2003 waren es bereits 1324 Personen. Dies bedeutet eine Verfünffachung! Auch im Jahre 2004, soviel steht schon heute fest, wird es eine neue Rekordzahl geben!

Interessant ist ein Blick auf die Nationalitäten der Eingebürgerten. Dieser zeigt, dass sich immer mehr Personen aus Staaten einbürgern lassen, die eine ganz andere Kultur und Mentalität haben und mitbringen. Die Anzahl Einbürgerungen aus Ex-Jugoslawien und aus der Türkei machen schon mehr als
50 Prozent aus; Tendenz klar steigend. Im Jahr 2004 belegte Serbien-Montenegro mit 180 Entscheiden (ein Entscheid kann, wenn er eine Familie betrifft, mehrere Einbürgerungen bewirken) Rang 1. Auf Rang 2 und 3 folgen die Türkei mit 124 Entscheiden und Bosnien-Herzegowina mit 98 Entscheiden. Rang 5 und 6 belegten Kroatien (57 Entscheide) und Mazedonien (38 Entscheide). Zu diesen Zahlen müssen noch 215 ausländische Ehegatten und 415 ausländische Jugendliche gezählt werden, von denen die
Staatsangehörigkeit nicht ausgewiesen wird. Im Vergleich zu diesen Zahlen gab es 2003 nur einen Fall aus Portugal, zwei aus Grossbritannien und drei aus unserem Nachbarstaat Frankreich.

Einbürgerungstourismus
Der Kanton St. Gallen soll jetzt - so wollen es Regierung und Parlamentsmehrheit - die Einbürgerungsbedingungen erleichtern. Dies wird unweigerlich eine erneute Zunahme der Einbürgerungen bewirken. Und da die Nachbarkantone des Kantons St. Gallen mehrheitlich deutlich strengere Einbürgerungsbedingungen kennen, ist auf jeden Fall mit einem Einbürgerungstourismus zu rechnen. Und wenn der Ausländeranteil im Kanton St. Gallen als Folge forcierter Einbürgerungen künstlich sinkt, so hat dies weitere Auswirkungen. Der Bund regelt die Verteilung z. B. der Asylanten aufgrund von verschiedenen Faktoren (u. a. Ausländeranteil) periodisch neu. Dies bedeutet, dass für die
erfolgten Einbürgerungen im Kanton St. Gallen einfach wieder neue Ausländer dem Kanton St. Gallen zugeteilt werden.

Radikale Kursänderung
Das neue, total revidierte kantonale Bürgerrechtsgesetz schränkt nicht nur die Volksrechte stark ein. Es schafft auch erleichterte Einbürgerungsbedingungen, die auf eidgenössischer Ebene in ähnlicher Form
vor wenigen Wochen sehr deutlich abgelehnt worden sind.

Der Volksentscheid vom September war klar. Das Bürgerrechtsgesetz versucht es nun erneut. Dazu präsentiert die St. Galler Regierung in vorauseilendem Gehorsam, unüberdacht und viel zu früh eine unreife Vorlage. Eine Ablehnung des neuen Bürgerrechtsgesetzes wäre eine grosse Chance für Regierung und Kantonsrat, eine durchdachte, gut ausgearbeitete, restriktive und behutsame
Vorlage auszuarbeiten, welche sowohl den Volkswillen als auch die Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung berücksichtigen. Die Totalrevision des neuen Bürgerrechtsgesetzes muss auf jeden Fall
abgelehnt werden, weil sie in eine völlig falsche Richtung zielt. Das St. Galler und das Schweizer Bürgerrecht dürfen nicht zu Wegwerfartikeln degradiert werden. Nur mit einem Nein können Masseneinbürgerungen ohne demokratische Kontrolle verhindert werden.


Lukas Reimann, Kantonsrat