Nr. 25, 5. November 2004
Trotz klarem eidgenössischem Volksentscheid
St. Gallen will Masseneinbürgerung
Von Kantonsrat
Lukas Reimann, Wil SG
Die Einbürgerungen nehmen im Kanton St.
Gallen konstant zu. 1990 wurden 265 Personen eingebürgert. Im Jahr 2003
waren es bereits 1324 Personen. Dies bedeutet eine Verfünffachung! Auch
im Jahre 2004, soviel steht schon heute fest, wird es eine neue Rekordzahl
geben!
Interessant ist ein Blick
auf die Nationalitäten der Eingebürgerten. Dieser zeigt, dass sich
immer mehr Personen aus Staaten einbürgern lassen, die eine ganz andere
Kultur und Mentalität haben und mitbringen. Die Anzahl Einbürgerungen
aus Ex-Jugoslawien und aus der Türkei machen schon mehr als
50 Prozent aus; Tendenz klar steigend. Im Jahr 2004 belegte Serbien-Montenegro
mit 180 Entscheiden (ein Entscheid kann, wenn er eine Familie betrifft, mehrere
Einbürgerungen bewirken) Rang 1. Auf Rang 2 und 3 folgen die Türkei
mit 124 Entscheiden und Bosnien-Herzegowina mit 98 Entscheiden. Rang 5 und
6 belegten Kroatien (57 Entscheide) und Mazedonien (38 Entscheide). Zu diesen
Zahlen müssen noch 215 ausländische Ehegatten und 415 ausländische
Jugendliche gezählt werden, von denen die
Staatsangehörigkeit nicht ausgewiesen wird. Im Vergleich zu diesen Zahlen
gab es 2003 nur einen Fall aus Portugal, zwei aus Grossbritannien und drei
aus unserem Nachbarstaat Frankreich.
Einbürgerungstourismus
Der Kanton St. Gallen soll jetzt - so wollen es Regierung und Parlamentsmehrheit
- die Einbürgerungsbedingungen erleichtern. Dies wird unweigerlich eine
erneute Zunahme der Einbürgerungen bewirken. Und da die Nachbarkantone
des Kantons St. Gallen mehrheitlich deutlich strengere Einbürgerungsbedingungen
kennen, ist auf jeden Fall mit einem Einbürgerungstourismus zu rechnen.
Und wenn der Ausländeranteil im Kanton St. Gallen als Folge forcierter
Einbürgerungen künstlich sinkt, so hat dies weitere Auswirkungen.
Der Bund regelt die Verteilung z. B. der Asylanten aufgrund von verschiedenen
Faktoren (u. a. Ausländeranteil) periodisch neu. Dies bedeutet, dass
für die
erfolgten Einbürgerungen im Kanton St. Gallen einfach wieder neue Ausländer
dem Kanton St. Gallen zugeteilt werden.
Radikale Kursänderung
Das neue, total revidierte kantonale Bürgerrechtsgesetz schränkt
nicht nur die Volksrechte stark ein. Es schafft auch erleichterte Einbürgerungsbedingungen,
die auf eidgenössischer Ebene in ähnlicher Form
vor wenigen Wochen sehr deutlich abgelehnt worden sind.
Der Volksentscheid vom
September war klar. Das Bürgerrechtsgesetz versucht es nun erneut. Dazu
präsentiert die St. Galler Regierung in vorauseilendem Gehorsam, unüberdacht
und viel zu früh eine unreife Vorlage. Eine Ablehnung des neuen Bürgerrechtsgesetzes
wäre eine grosse Chance für Regierung und Kantonsrat, eine durchdachte,
gut ausgearbeitete, restriktive und behutsame
Vorlage auszuarbeiten, welche sowohl den Volkswillen als auch die Bedürfnisse
der Schweizer Bevölkerung berücksichtigen. Die Totalrevision des
neuen Bürgerrechtsgesetzes muss auf jeden Fall
abgelehnt werden, weil sie in eine völlig falsche Richtung zielt. Das
St. Galler und das Schweizer Bürgerrecht dürfen nicht zu Wegwerfartikeln
degradiert werden. Nur mit einem Nein können Masseneinbürgerungen
ohne demokratische Kontrolle verhindert werden.
Lukas Reimann, Kantonsrat