Nr. 25, 5. November 2004
St. Gallen widersetzt sich eidgenössischem
Entscheid
Druck für Masseneinbürgerungen geht weiter
Von Nationalrat
Toni Brunner, Ebnat-Kappel SG
Die Vorlage zur Erleichterung der Einbürgerung
ist am 26. September auf eidgenössischer Ebene wuchtig verworfen worden
- ohne dass die Befürworter eigentlicher Masseneinbürgerung das
Ergebnis respektieren. Sie wollen einfach auf kantonaler Ebene erzwingen,
was in der Eidgenossenschaft vom Souverän verworfen worden ist.
Auch der Kanton St. Gallen ist solcher Zwängerei zwecks Unterlaufung des eidgenössischen Entscheids vom 26. September verfallen. Weil der «Fall St. Gallen» damit von gesamtschweizerischer Bedeutung ist, dokumentieren wir ihn auf Seite 3 der heutigen «Schweizerzeit».
Der St. Galler Nationalrat Toni Brunner schildert die Ausgangslage:
Die Regierung des Kantons
St. Gallen bockt. Sie möchte zusammen mit der Mehrheit des Parlaments
schon am 28. November 2004 an der Urne ein neues kantonales Bürgerrechtsgesetz
durchzwängen. Der Inhalt? Weitere Erleichterungen bei Einbürgerungen
und eine massive Beschneidung der Volksrechte. Das kommt uns doch irgendwie
bekannt vor, oder etwa nicht? Es sind noch keine sechs Wochen ins Land gezogen,
seit das Schweizer Stimmvolk bereits zum dritten Mal Vorlagen zur erleichterten
Einbürgerung verworfen hat. Und dies deutlich. Im Kanton St. Gallen wurde
die
erleichterte Einbürgerung der sogenannten «Zweiten Ausländergeneration»
mit 69 Prozent und die automatische Einbürgerung der sogenannten «Dritten
Ausländergeneration» mit gut 63 Prozent haushoch verworfen.
Zwängerei
Statt diesen Volksentscheid zu respektieren und Zurückhaltung zu üben,
geht die Zwängerei einfach in den Kantonen weiter. Das Beispiel St. Gallen
zeigt es deutlich. Die zuständige sozialdemokratische Regierungsrätin
hat in Sachen Bürgerrecht ein forsches und überhastetes Tempo eingeschlagen.
Schon
im Juli des letzten Jahres, nur einen Tag nach dem Bundesgerichtsentscheid
«Emmen», hat das St. Galler Departement des Innern in einem Rundschreiben
die Gemeinden aufgefordert, künftig gänzlich auf Urnenabstimmungen
bei Einbürgerungen zu verzichten.
Parallel wurde die Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes
forciert, obwohl die Fristen für eine Gesetzesanpassung gemäss neuer
Kantonsverfassung wesentlich mehr Spielraum offengelassen hätten. Das
ist um so stossender, weil damit offensichtlich politische Entscheide und
Abläufe auf eidgenössischer Ebene unterlaufen werden. Dort ist nämlich
ein parlamentarischer Vorstoss von Nationalrat Joder hängig, der einerseits
die Autonomie der Gemeinden über Organ und Verfahren bei Einbürgerungen
sichert und anderseits ein Rekursrecht bei negativen Entscheiden gänzlich
ausschliessen würde. Aktuell läuft zudem die Unterschriftensammlung
der Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen»
der SVP zur derselben Thematik. Auf eidgenössischer Ebene ist zur Zeit
also alles im Fluss, und das letzte Wort noch längst nicht gesprochen.
Dies interessiert die St.
Galler Regierung offensichtlich herzlich wenig.
Macht St. Gallen Schule?
Was man im Kanton St. Gallen neu im kantonalen Bürgerrechtsgesetz verankern
möchte, ist nichts anderes als das, was das Bundesgericht mit seinem
skandalösen Urteil vom Juli des vergangenen Jahres vom Zaun gerissen
hat. Urnenabstimmungen würden im Kanton St. Gallen erstmals gesetzlich
verboten. Zudem soll bei bestimmten Einbürgerungen das Rekursrecht bei
negativen Entscheiden gesetzlich verankert werden. Ungeachtet der landesweit
heftigen Kontroversen sollen diese Bestimmungen zügig umgesetzt werden.
Nur dank eines Referendums der SVP, kann sich die St. Galler Stimmbürgerschaft
überhaupt an der Urne zu diesem neuen Gesetz äussern.
Die Frage stellt sich natürlich zwangsläufig: Warum kann es gewissen
Kreisen mit der Aushebelung der Volksrechte und der generellen Erleichterung
von Einbürgerungen nicht schnell genug gehen? Respekt gegenüber
dem Souverän wäre, zuerst einmal dessen Entscheid auf eidgenössischer
Ebene abzuwarten. Dann wüsste man nämlich auch, ob er die Gemeindeautonomie
stützen will und ob er ein Rekursrecht billigt. Überhaupt müsste
die generelle Skepsis der Bürgerinnen und Bürger gegenüber
der
Verscherbelung des Bürgerrechts die zuständigen Behörden endlich
zum Umdenken bewegen.
Bald fremd im eigenen Land?
Die Behörden müssen sich nicht wundern, wenn als Folge des rasant
ansteigenden Ausländeranteils (bereits sind wir bei über 20 Prozent!)
und der parallel dazu zu verzeichnenden Masseneinbürgerungen (letztes
Jahr rund 40 000 gesamtschweizerisch) die Skepsis in der Bevölkerung
weiter wächst.
Die Leute registrieren, dass schweizerische Werte und Traditionen, dass unsere
christliche und demokratische Kultur immer stärker in Frage gestellt
werden. Schon heute ist der Islam die drittgrösste Religionsgruppe in
der Schweiz.
Völlig verkehrter Ansatz
Einbürgerungen werden heutzutage immer öfter als «Schritt
auf dem Weg zur Integration» in unsere Gesellschaft verkauft. Man löst
sich immer rascher von der eigentlich logischen Überlegung, dass die
Einbürgerung der letzte Schritt nach geglückter Integration sein
müsste. Den verkehrten Ansatz belegt die Tätigkeit von Nuran Sherifi.
Sherifi bürgert Ausländer ein. Sie ist 24 Jahre alt, doch erst seit
Frühling 2000 Schweizerin. Aber sie ist bereits Mitglied der Stadtberner
Einbürgerungskommission. Zu ihrer Aufgabe äusserte sie sich im «Beobachter»
wie folgt: «Die Kommission schaut zwar auch, ob sich jemand für
den Schweizer Pass eignet oder nicht. Aber grundsätzlich geht man davon
aus,
dass jemand, der sich einbürgern will, auch integriert ist.»
Bei den Basler Grossratswahlen sind sieben türkischstämmige Migranten
zu den Wahlen angetreten. Deren fünf wurden gewählt. Neu gehören
dem Basler Parlament die vier SP-Parlamentarier Mustafa Atici, Gülsen
Oeztürk, Hasan Kanber sowie Talha Ugur Camlibel an. Für das grüne
Bündnis zieht neu die 24jährige Studentin Sibel Arslan ins Parlament
ein. Und auch die CVP-Frau Kadriye Koca-Kasan (die «Frau mit dem Kopftuch»)
hat es auf den zweiten Platz der Nachrückenden geschafft. Da sie aber
nicht gewählt wurde, muss sie sich noch eine Weile gedulden, bis sie
ihre Kopfbedeckung (aus Überzeugung, wie sie sagt) im Ratssaal tragen
darf.
Ein bekannter Politologe bestätigt, dass die eingebürgerten Migranten
durchaus die Wahlen beeinflussen können. Und der gewählte Mustafa
Atici in Basel weiss denn auch zu berichten: «Früher sind in Kleinbasel
vielleicht 10 Prozent der eingebürgerten Migranten wählen gegangen,
jetzt sind es 60
Prozent.» Damit wäre auch die Erklärung geliefert für
den starken Wählerzuwachs der SP in Basel.
Das Beispiel Basel lässt es erahnen. Die Zwängerei hin zu noch mehr
Einbürgerungen hat einen handfesten politischen Hintergrund.
Masseneinbürgerung als Mittel zum Zweck! Und dazu sind möglichst
alle Hürden abzubauen. Und den Gemeinden soll zentralistisch vorgeschrieben
werden, wie sie einzubürgern haben. Und das Rekursrecht soll Widerstand
zum Verschwinden bringen.
Diesen Angriff auf unsere demokratischen Rechte gilt es abzuwehren. Das Stimm-
und Wahlrecht und die Gemeindeautonomie müssen gestärkt und nicht
geschwächt werden. Wir im Kanton
St. Gallen sind gefordert, jetzt ein deutliches Zeichen zu setzen. Im Interesse
des ganzen Landes stimmen wir am 28. November nein zum neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz.
Letztlich sind wir wieder bei der Grundsatzfrage, die die Bundesräte
Couchepin und Blocher unterschiedlich beantworten. Soll der Souverän
das letzte Wort haben (Version Bundesrat Blocher und bis jetzt eigentlich
unbestritten), oder gehört die «Volksdiktatur», wie dies
Pascal Couchepin wünscht, in die Schranken gewiesen. Allein schon zur
Beantwortung dieser grundlegenden Frage sollten wir klare Verhältnisse
schaffen.
Toni Brunner, Nationalrat