Nr. 25, 17. Oktober 2002

Der Bundesrat und seine Behauptung, er habe das Asylwesen «im Griff»
Kapitulation vor dem Missbrauch

Von Philipp Müller, Grossrat, Reinach AG

Anfang Juli dieses Jahres hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) in ungewohnt deutlicher Form bis zu 1500 Asylsuchende aus Nordwestafrika als «potentiell kriminell» eingestuft. Damit ist jeder zweite Asylsuchende, der aus diesem Teil Afrikas stammt, in der Sicht des BFF ein Risiko für die öffentliche Sicherheit.

Der Leiter des aargauischen Sozialdienstes hat in der Aargauer Zeitung vom 7. August 2002 erklärt, die Attraktivität der Schweiz als Asylland habe sich bis in die Mongolei herumgesprochen. Dort werde das schweizerische Gesundheitswesen als «Selbstbedienungsladen für mittellose Asylbewerber» angepriesen. Angesichts derartiger Zustände verkommt der legendäre Ausspruch des früheren Bundesrates Arnold Koller, wonach die Landesregierung bezüglich Asylwesen «alles im Griff» habe, vollends zur Farce.

Untauglicher «Gegenvorschlag»
Als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «gegen Asylmissbrauch» will der Bundesrat das Asylgesetz sowie das Aufenthalts- und Niederlassungsgesetz revidieren. Aufgrund der jüngsten Ereignisse im Asylbereich und der massiv gestiegenen Gesuchszahlen müsste man eigentlich annehmen, dass mit dieser Revision die immer offensichtlicher werdenden Missbräuche im schweizerischen Asylwesen energisch bekämpft werden sollen. Der vorliegende Entwurf bewirkt allerdings das Gegenteil: Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung kapituliert der Bundesrat vor den zunehmenden Missbräuchen. In den ersten neun Monaten dieses Jahres haben die Asylgesuche gegenüber dem Vorjahr um 29 Prozent zugenommen. Nebst den nach wie vor hohen Asylgesuchszahlen aus dem ehemaligen Jugoslawien und aus Kurdistan stammen immer mehr Asylsuchende aus Nigeria, Algerien, Irak, Guinea, Sierra Leone,
Angola und Kongo. Vor allem die Zunahme der Asylsuchenden aus Schwarzafrika führt zu eklatanten Vollzugsproblemen, tragen doch die meisten dieser Personen keine Identitätspapiere auf sich. Die entsprechenden Herkunftsländer verfügen darüber hinaus über sehr schlechte staatliche Strukturen: Es finden sich dort kaum Ansprechpartner für Auskünfte und Papierbeschaffungen. Die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer vergrössert die Schwierigkeiten beim Rückschaffungsvollzug abgewiesener Asylbewerber gravierend. Es wäre höchste Zeit, dass der Bundesrat mit den betroffenen Herkunftsstaaten endlich ein Rückführungsabkommen aushandeln würde ­ mit aller Härte! Die schweizerische Entwicklungshilfe an solche Staaten müsste eingestellt werden, bis sie sich bei der Rückführung (Beschaffung von Dokumenten oder Ersatzdokumenten, Identitätsabklärung, Einreiseerlaubnis und ähnlichem) ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger, die in der Schweiz erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben, kooperativ verhalten. Es kann doch nicht angehen, dass Unrechtsregierungen, die sich weigern, ihre eigenen Landsleute wieder aufzunehmen, Jahr für Jahr mit Millionenbeträgen unterstützt werden.

Attraktive Schweiz
Die Asylsuchenden können in der Schweiz auf ein gut ausgebautes Informations- und Unterstützungsgeflecht zählen. Zudem steht ihnen ein üppig ausgebautes Rechtssystem mit unzähligen Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung. Damit gelingt es leicht, eine «vorläufige Aufnahme» zu erreichen, welche früher oder später fast zwangsläufig in einen definitiven Aufenthalt übergeht. Auf diese Weise wurden allein in den letzten dreieinhalb Jahren über 51000 Asylsuchende «vorläufig aufgenommen». Mit der «Härtefallregelung» in der Begrenzungsverordnung bietet sich Personen ohne geregelten Aufenthalt eine weitere Möglichkeit, ein Bleiberecht zu erzwingen. Dies auch dann, wenn sie die Flüchtlingseigenschaft gemäss unserem Asylgesetz und den völkerrechtlichen Bestimmungen nicht erfüllen oder gar illegal in der Schweiz anwesend sind. Vor allem diese Rechts-Schlupflöcher begründen die Attraktivität der Schweiz als Zielland für illegale Einwanderer.

Kapitulationspolitik
Dass die Beschreitung des Rechtsweges sehr oft von Erfolg gekrönt ist und die zuständigen Behörden den unhaltbaren Zuständen immer öfter mit einer raschen Anordnung der vorläufigen Aufnahme oder gar mit der Erteilung einer definitiven Aufenthaltsbewilligung begegnen, belegen die folgenden Zahlen: Von 1990 bis 2001 sind insgesamt 28282 Asylsuchende als Flüchtlinge anerkannt worden und haben ein definitives Aufenthaltsrecht erhalten. Zusätzlich haben im gleichen Zeitraum 36600 Ausländer eine «humanitäre Aufenthaltsbewilligung» erhalten. Durch kantonale Regelungen wurde weiteren 25766 Personen aus dem Asylbereich der dauernde Aufenthalt bewilligt. Seit 1990 haben somit über 62000 Ausländer ein Bleiberecht erhalten, obwohl sie die Kriterien der Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen.
Diese Kapitulationspolitik des Bundesrates nimmt immer drastischere Formen an. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres haben bereits über 8073 Personen aus dem Asylbereich eine definitive Aufenthaltsbewilligung erhalten. Von diesen sind lediglich 1291 Personen nach einem ordentlichen Verfahren als Flüchtlinge anerkannt worden. Von Januar bis September sind also sage und schreibe 84 Prozent aller definitiven Aufenthaltsbewilligungen im Asylbereich an Personen erteilt worden, welche die Flüchtlingseigenschaft gar nicht erfüllen. Hinzu kommen im gleichen Zeitraum noch 3174 «vorläufige
Aufnahmen», welche in den meisten Fällen ebenfalls zu einem endgültigen Bleiberecht führen werden.

«Humanitäre Aufnahme»: Tor zur Aufenthaltsbewilligung
Mit der Revision des Asylgesetzes soll mit der sog. «humanitären Aufnahme» eine neue Ausländerkategorie geschaffen werden. Davon sollen Personen profitieren, deren Wegweisung aus der Schweiz unzumutbar sein soll. Damit werden auch Personen erfasst, die angeblich auf medizinische Behandlung angewiesen sind, die sie in ihren Herkunftsstaaten nur beschränkt oder gar nicht erhalten können. Die daraus resultierenden Kosten für das schweizerische Gesundheitswesen sind nicht absehbar. Die humanitäre Aufnahme erleichtert den Zugang zum Arbeitsmarkt und gestattet den
Familiennachzug, wie er für Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung gilt. Zudem sollen Personen, die humanitär aufgenommen werden, beim Erlernen einer Landessprache und in ihrer Berufsausbildung besonders gefördert werden. Der neue Status führt de facto zu einem endgültigen Bleiberecht. Absolut
stossend ist, dass abgewiesene Asylbewerber auf diese Weise in den Genuss grosszügigerer Integrationsförderung kommen als legal eingewanderte Ausländer. Personen, deren Asylverfahren nach vier Jahren nicht abgeschlossen ist und die sich auf eine «schwere persönliche Notlage» berufen können, sollen ebenfalls in den Genuss einer «humanitären Aufnahme» gelangen. Mit den vorhandenen, umfangreichen Beschwerdemitteln ist es nicht allzu schwer, angestrengte Verfahren entsprechend lange zu verzögern. Die bisherige «vorläufige Aufnahme» soll durch die «provisorische Aufnahme» ersetzt werden. Dieser Status gilt für Personen, deren Wegweisung aus technischen Gründen oder mangels Mitwirkung des Heimatstaates nicht möglich ist. Auch hier besteht nach vier Jahren die Möglichkeit zur Umteilung in die Kategorie für die «humanitäre Aufnahme». Das Asylgesetz wird auf diese Weise zum eigentlichen Einwanderungsgesetz.

Mogelpackung
Der Bundesrat ist bemüht, die beabsichtigte Gesetzesrevision als «Verschärfung» des Asylrechts darzustellen. Solche Aussagen haben sich schon mehrmals als Mogelpackungen entpuppt. Während die umliegenden Staaten ihre Ausländer- und Asylgesetze verschärfen, plant der Bundesrat die Schaffung von neuen Aufenthaltskategorien für Personen aus dem Asylbereich ­ neuerdings gar mit «Aufstiegsmöglichkeiten». Die geplanten Neuerungen bei den Verfahrensabläufen werden die Schweiz für Asylsuchende noch attraktiver machen. So soll bei unrechtmässiger Einreise per Flugzeug die vorsorgliche Wegweisung künftig nicht mehr möglich sein. Statt dessen wird das Fughafenverfahren zu einem vollständigen Asylverfahren ausgebaut.

Grenzenlose Naivität
Wie die Faust aufs Auge passt zu dieser Politik, dass das Bundesamt für Flüchtlinge im vergangenen Jahr klammheimlich und am Parlament vorbei versucht hat, die Praxis der Asylgewährung auch auf Verfolgungen auszudehnen, die durch nichtstaatliche Organe hervorgerufen wurden. Dies bedeutet, dass die Verweigerung der geschlechtlichen Gleichberechtigung, irgendeine Bedrohung im Herkunftsland aufgrund einer dort in Erscheinung tretenden terroristischen Gruppierung oder Feindseligkeiten zwischen
verfeindeten «Clans» die Flüchtlingsanerkennung zur Folge haben könnten und zum endgültigen Verbleib in der Schweiz berechtigen würden. Damit würde dann auch das völkerrechtlich sanktionierte Recht auf Familiennachzug wirksam. Solche Ausweitung der Flüchtlingsanerkennung erhöht die Attraktivität der Schweiz als Fluchtzielland markant. Die Asylgesuchszahlen werden weiter in
die Höhe schnellen. Obwohl diese Neuinterpretation der Flüchtlingseigenschaften nicht Teil der
anstehenden Gesetzesrevision ist, hat der Bundesrat diese Neuorientierung in der Anerkennungspraxis in seiner Botschaft zur Asylgesetzrevision offen angekündigt. Einmal mehr erstaunt die grenzenlose Naivität der Landesregierung, die in selbiger Botschaft allen Ernstes glaubhaft machen will, eine derartige Ausdehnung der Anerkennungsgründe gegenüber Asylbegehrenden hätte eine Zunahme an anerkannten Flüchtlingen von lediglich hundert (!) pro Jahr zur Folge.

Noch mehr Zuwanderung
Die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen sind absolut untauglich. Solange die Asylgesetzgebung weiter liberalisiert wird und noch mehr Aufnahmekategorien geschaffen werden, ändern hektisch angeordnete Gesetzesrevisionen an den heutigen Zuständen gar nichts. Unverkennbar ist: Der Bundesrat kapituliert vor den unhaltbaren Zuständen im Asylwesen. Er will die offensichtlichen Missbräuche im Asylbereich einfach legalisieren.

Bleibt zu hoffen, dass das Volk am 24. November diesen Kapitulationsplänen des Bundesrates einen Riegel schieben kann.