Nr. 25, 17. Oktober 2002
Der Bundesrat und seine
Behauptung, er habe das Asylwesen «im Griff»
Kapitulation vor dem Missbrauch
Von Philipp
Müller, Grossrat, Reinach AG
Anfang Juli dieses Jahres hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) in ungewohnt deutlicher Form bis zu 1500 Asylsuchende aus Nordwestafrika als «potentiell kriminell» eingestuft. Damit ist jeder zweite Asylsuchende, der aus diesem Teil Afrikas stammt, in der Sicht des BFF ein Risiko für die öffentliche Sicherheit.
Der Leiter des aargauischen Sozialdienstes hat in der Aargauer Zeitung vom 7. August 2002 erklärt, die Attraktivität der Schweiz als Asylland habe sich bis in die Mongolei herumgesprochen. Dort werde das schweizerische Gesundheitswesen als «Selbstbedienungsladen für mittellose Asylbewerber» angepriesen. Angesichts derartiger Zustände verkommt der legendäre Ausspruch des früheren Bundesrates Arnold Koller, wonach die Landesregierung bezüglich Asylwesen «alles im Griff» habe, vollends zur Farce.
Untauglicher «Gegenvorschlag»
Als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «gegen Asylmissbrauch»
will der Bundesrat das Asylgesetz sowie das Aufenthalts- und Niederlassungsgesetz
revidieren. Aufgrund der jüngsten Ereignisse im Asylbereich und der massiv
gestiegenen Gesuchszahlen müsste man eigentlich annehmen, dass mit dieser
Revision die immer offensichtlicher werdenden Missbräuche im schweizerischen
Asylwesen energisch bekämpft werden sollen. Der vorliegende Entwurf bewirkt
allerdings das Gegenteil: Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung kapituliert
der Bundesrat vor den zunehmenden Missbräuchen. In den ersten neun Monaten
dieses Jahres haben die Asylgesuche gegenüber dem Vorjahr um 29 Prozent
zugenommen. Nebst den nach wie vor hohen Asylgesuchszahlen aus dem ehemaligen
Jugoslawien und aus Kurdistan stammen immer mehr Asylsuchende aus Nigeria,
Algerien, Irak, Guinea, Sierra Leone,
Angola und Kongo. Vor allem die Zunahme der Asylsuchenden aus Schwarzafrika
führt zu eklatanten Vollzugsproblemen, tragen doch die meisten dieser
Personen keine Identitätspapiere auf sich. Die entsprechenden Herkunftsländer
verfügen darüber hinaus über sehr schlechte staatliche Strukturen:
Es finden sich dort kaum Ansprechpartner für Auskünfte und Papierbeschaffungen.
Die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer vergrössert
die Schwierigkeiten beim Rückschaffungsvollzug abgewiesener Asylbewerber
gravierend. Es wäre höchste Zeit, dass der Bundesrat mit den betroffenen
Herkunftsstaaten endlich ein Rückführungsabkommen aushandeln würde
mit aller Härte! Die schweizerische Entwicklungshilfe an solche
Staaten müsste eingestellt werden, bis sie sich bei der Rückführung
(Beschaffung von Dokumenten oder Ersatzdokumenten, Identitätsabklärung,
Einreiseerlaubnis und ähnlichem) ihrer eigenen Bürgerinnen und Bürger,
die in der Schweiz erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben, kooperativ
verhalten. Es kann doch nicht angehen, dass Unrechtsregierungen, die sich
weigern, ihre eigenen Landsleute wieder aufzunehmen, Jahr für Jahr mit
Millionenbeträgen unterstützt werden.
Attraktive Schweiz
Die Asylsuchenden können in der Schweiz auf ein gut ausgebautes Informations-
und Unterstützungsgeflecht zählen. Zudem steht ihnen ein üppig
ausgebautes Rechtssystem mit unzähligen Beschwerdemöglichkeiten
zur Verfügung. Damit gelingt es leicht, eine «vorläufige Aufnahme»
zu erreichen, welche früher oder später fast zwangsläufig in
einen definitiven Aufenthalt übergeht. Auf diese Weise wurden allein
in den letzten dreieinhalb Jahren über 51000 Asylsuchende «vorläufig
aufgenommen». Mit der «Härtefallregelung» in der Begrenzungsverordnung
bietet sich Personen ohne geregelten Aufenthalt eine weitere Möglichkeit,
ein Bleiberecht zu erzwingen. Dies auch dann, wenn sie die Flüchtlingseigenschaft
gemäss unserem Asylgesetz und den völkerrechtlichen Bestimmungen
nicht erfüllen oder gar illegal in der Schweiz anwesend sind. Vor allem
diese Rechts-Schlupflöcher begründen die Attraktivität der
Schweiz als Zielland für illegale Einwanderer.
Kapitulationspolitik
Dass die Beschreitung des Rechtsweges sehr oft von Erfolg gekrönt ist
und die zuständigen Behörden den unhaltbaren Zuständen immer
öfter mit einer raschen Anordnung der vorläufigen Aufnahme oder
gar mit der Erteilung einer definitiven Aufenthaltsbewilligung begegnen, belegen
die folgenden Zahlen: Von 1990 bis 2001 sind insgesamt 28282 Asylsuchende
als Flüchtlinge anerkannt worden und haben ein definitives Aufenthaltsrecht
erhalten. Zusätzlich haben im gleichen Zeitraum 36600 Ausländer
eine «humanitäre Aufenthaltsbewilligung» erhalten. Durch
kantonale Regelungen wurde weiteren 25766 Personen aus dem Asylbereich der
dauernde Aufenthalt bewilligt. Seit 1990 haben somit über 62000 Ausländer
ein Bleiberecht erhalten, obwohl sie die Kriterien der Flüchtlingseigenschaft
nicht erfüllen.
Diese Kapitulationspolitik des Bundesrates nimmt immer drastischere Formen
an. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres haben bereits über
8073 Personen aus dem Asylbereich eine definitive Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Von diesen sind lediglich 1291 Personen nach einem ordentlichen Verfahren
als Flüchtlinge anerkannt worden. Von Januar bis September sind also
sage und schreibe 84 Prozent aller definitiven Aufenthaltsbewilligungen im
Asylbereich an Personen erteilt worden, welche die Flüchtlingseigenschaft
gar nicht erfüllen. Hinzu kommen im gleichen Zeitraum noch 3174 «vorläufige
Aufnahmen», welche in den meisten Fällen ebenfalls zu einem endgültigen
Bleiberecht führen werden.
«Humanitäre
Aufnahme»: Tor zur Aufenthaltsbewilligung
Mit der Revision des Asylgesetzes soll mit der sog. «humanitären
Aufnahme» eine neue Ausländerkategorie geschaffen werden. Davon
sollen Personen profitieren, deren Wegweisung aus der Schweiz unzumutbar sein
soll. Damit werden auch Personen erfasst, die angeblich auf medizinische Behandlung
angewiesen sind, die sie in ihren Herkunftsstaaten nur beschränkt oder
gar nicht erhalten können. Die daraus resultierenden Kosten für
das schweizerische Gesundheitswesen sind nicht absehbar. Die humanitäre
Aufnahme erleichtert den Zugang zum Arbeitsmarkt und gestattet den
Familiennachzug, wie er für Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung
gilt. Zudem sollen Personen, die humanitär aufgenommen werden, beim Erlernen
einer Landessprache und in ihrer Berufsausbildung besonders gefördert
werden. Der neue Status führt de facto zu einem endgültigen Bleiberecht.
Absolut
stossend ist, dass abgewiesene Asylbewerber auf diese Weise in den Genuss
grosszügigerer Integrationsförderung kommen als legal eingewanderte
Ausländer. Personen, deren Asylverfahren nach vier Jahren nicht abgeschlossen
ist und die sich auf eine «schwere persönliche Notlage» berufen
können, sollen ebenfalls in den Genuss einer «humanitären
Aufnahme» gelangen. Mit den vorhandenen, umfangreichen Beschwerdemitteln
ist es nicht allzu schwer, angestrengte Verfahren entsprechend lange zu verzögern.
Die bisherige «vorläufige Aufnahme» soll durch die «provisorische
Aufnahme» ersetzt werden. Dieser Status gilt für Personen, deren
Wegweisung aus technischen Gründen oder mangels Mitwirkung des Heimatstaates
nicht möglich ist. Auch hier besteht nach vier Jahren die Möglichkeit
zur Umteilung in die Kategorie für die «humanitäre Aufnahme».
Das Asylgesetz wird auf diese Weise zum eigentlichen Einwanderungsgesetz.
Mogelpackung
Der Bundesrat ist bemüht, die beabsichtigte Gesetzesrevision als «Verschärfung»
des Asylrechts darzustellen. Solche Aussagen haben sich schon mehrmals als
Mogelpackungen entpuppt. Während die umliegenden Staaten ihre Ausländer-
und Asylgesetze verschärfen, plant der Bundesrat die Schaffung von neuen
Aufenthaltskategorien für Personen aus dem Asylbereich neuerdings
gar mit «Aufstiegsmöglichkeiten». Die geplanten Neuerungen
bei den Verfahrensabläufen werden die Schweiz für Asylsuchende noch
attraktiver machen. So soll bei unrechtmässiger Einreise per Flugzeug
die vorsorgliche Wegweisung künftig nicht mehr möglich sein. Statt
dessen wird das Fughafenverfahren zu einem vollständigen Asylverfahren
ausgebaut.
Grenzenlose Naivität
Wie die Faust aufs Auge passt zu dieser Politik, dass das Bundesamt für
Flüchtlinge im vergangenen Jahr klammheimlich und am Parlament vorbei
versucht hat, die Praxis der Asylgewährung auch auf Verfolgungen auszudehnen,
die durch nichtstaatliche Organe hervorgerufen wurden. Dies bedeutet, dass
die Verweigerung der geschlechtlichen Gleichberechtigung, irgendeine Bedrohung
im Herkunftsland aufgrund einer dort in Erscheinung tretenden terroristischen
Gruppierung oder Feindseligkeiten zwischen
verfeindeten «Clans» die Flüchtlingsanerkennung zur Folge
haben könnten und zum endgültigen Verbleib in der Schweiz berechtigen
würden. Damit würde dann auch das völkerrechtlich sanktionierte
Recht auf Familiennachzug wirksam. Solche Ausweitung der Flüchtlingsanerkennung
erhöht die Attraktivität der Schweiz als Fluchtzielland markant.
Die Asylgesuchszahlen werden weiter in
die Höhe schnellen. Obwohl diese Neuinterpretation der Flüchtlingseigenschaften
nicht Teil der
anstehenden Gesetzesrevision ist, hat der Bundesrat diese Neuorientierung
in der Anerkennungspraxis in seiner Botschaft zur Asylgesetzrevision offen
angekündigt. Einmal mehr erstaunt die grenzenlose Naivität der Landesregierung,
die in selbiger Botschaft allen Ernstes glaubhaft machen will, eine derartige
Ausdehnung der Anerkennungsgründe gegenüber Asylbegehrenden hätte
eine Zunahme an anerkannten Flüchtlingen von lediglich hundert (!) pro
Jahr zur Folge.
Noch mehr Zuwanderung
Die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen sind absolut untauglich. Solange
die Asylgesetzgebung weiter liberalisiert wird und noch mehr Aufnahmekategorien
geschaffen werden, ändern hektisch angeordnete Gesetzesrevisionen an
den heutigen Zuständen gar nichts. Unverkennbar ist: Der Bundesrat kapituliert
vor den unhaltbaren Zuständen im Asylwesen. Er will die offensichtlichen
Missbräuche im Asylbereich einfach legalisieren.
Bleibt zu hoffen, dass das Volk am 24. November diesen Kapitulationsplänen des Bundesrates einen Riegel schieben kann.