Nr. 25, 2. November 2001
Von der Ethik des Unternehmers
«Eigennutz ist Motor des Gemeinwohls»
Von Dr. Gerd Habermann, Werder/Havel, Deutschland
Der Niedergang der noch vor wenigen Jahren prosperierenden nationalen Fluggesellschaft Swissair als erschreckendes Resultat des Wirkens unfähiger Manager und verfilzter, verant- wortungsloser Verwaltungsräte ist für die «Schweizerzeit» Anlass zu einer vertieften Reflexion über Verantwortungsbewusstsein und Unternehmertum.
Zu den offenbar unausrottbaren Missverständnissen in der Debatte über Wirtschaft und Ethik gehört die Behauptung, dass Markt und Unternehmertum an sich keine sozialverträglichen Institutionen seien der Staat müsse sie durch sein Sozial-, Arbeits-, Steuer-, Standesrecht usw. erst dazu machen. Der Unternehmer wird häufig als eine Art Raubtier dargestellt, dessen Gemeingefährlichkeit durch umfas- sende staatliche Regulierung abgemildert werden müsse.
«Wohlverstandenes
Eigeninteresse»
Wer in dieser
Traditionslinie argumentiert, hat die ordnungstheoretische Diskussion seit
der Aufklärung nicht verstanden. Es war die Entdeckung der schottischen
Moralphilosophie des 18. Jahrhunderts, der Ferguson, Adam Smith, David Hume
und vor ihnen des französischen Arztes Mandeville, dass gerade der durch
Moral, Recht, Wettbewerb und Streben nach Anerkennung gebändigte Eigennutz
der stärkste Motor für das Allgemeinwohl ist.
Allgemeinwohl verstanden als bestmögliche Versorgung der Gesellschaft mit Gütern und Dienstleistun- gen durch umfassende Handlungsfreiheit der Bürger. Das «wohlverstandene Eigeninteresse» wurde bei diesen Theoretikern zu einer ethischen Kategorie. Es war ihnen klar, dass die moralischen Institutionen der Marktwirtschaft Respekt vor dem Eigentum und der Persönlichkeit des anderen, das Halten von Versprechungen, die Ehrlichkeit Grundlage des Markthandelns sind. Die Marktwirtschaft ist somit sozusagen eine moralische Anstalt, die den Egoismus des Einzelnen sein legitimes Eigeninteresse an Selbsterhaltung in den Dienst des «Ganzen» stellt. Der Wettbewerb hat die wunderbare Folge, dass sich jeder um die Gunst seiner Tauschpartner bemühen muss. Dies hat eine positive Wirkung auf die Freundlichkeit, die Servicementalität gegenüber den Mitmenschen. Nichts ist schlimmer als die Haltung von Monopolbetrieben gegenüber ihren Kunden, z. B. in den Gaststätten der früheren DDR.
Wie konnte es zu dem Missverständnis «Hier der Egoismus der Marktwirtschaft besonders das Profit- streben der Unternehmer , auf der anderen Seite die Grundsätze der Moral» kommen? Ich denke, die ethische Debatte hat vielfach nicht begriffen, dass der Markt mit seinen moralischen Institutionen an sich ethisch in Ordnung ist, an sich «sozial» ist. Und sie hat nicht begriffen, dass es zwei verschiedene Schichten von Ethik gibt, dass wir in beiden leben müssen, sie aber nicht miteinander verwechseln dürfen.
Missverstandenes Teilen
Das eine ist
die Ethik des «Teilens» und der gemeinsamen Ziele. Sie hat ihren
Ursprung in der Familie und im engeren Freundeskreis und ist auch in dieser
Sphäre die legitime und grundlegende Ethik. Wir können sie heute
weniger denn je entbehren. Allein hier kann echte «soziale Wärme»
entstehen. Hier finden wir jene emotionalen Befriedigungen, von denen wir
leben. In einer Familie spielt das marktwirt- schaftliche Leistungsprinzip
keine Rolle. Es wird hier «jedem nach seinen Bedürfnissen»,
nicht nach seinem Beitrag zum Familiensozialprodukt zugeteilt. Hier ist auch
die «Solidarität» natürlich und bedarf keines besonderen
Zwanges, da die Familie durch Sympathie zusammengehalten wird. Der Fehler
des Sozialismus und des Wohlfahrtsstaates und ihrer Morallehre ist es nun,
diese sympathische Ethik auf die Ebene einer komplexen Marktwirtschaft zu
übertragen, obwohl sich die Menschen hier gegenseitig nicht kennen und
der Verkehr nur durch abstrakte Regeln vermittelt wird («Gesellschaft,
nicht Gemein- schaft!»). Hier, wo man nicht als Familienvater oder Freund,
sondern als Unternehmer tätig ist, kann es nicht Aufgabe sein, das unternehmerische
Vermögen zu «teilen» und seinen Mitarbeitern oder gar der
«Gesellschaft» diesem unbekannten Wesen zu schenken.
Das Ergebnis hiervon wäre nur, dass das Unternehmen vom Markt verschwände
und dabei auch der Unternehmer arbeitslos würde. Eine Ethik des brüderlichen
Teilens, eine Solidaritätsethik, kann nicht die Maxime des unternehmerischen
Han- delns sein.
Verfehlte Sozialpolitik
Die Sozialhilfe
hat über zu hohe Leistungen eher dazu beigetragen, die Armut zu «pflegen»
als sie zu beseitigen. Wenn Lebensmittel-Discounter die Lebenshaltung verbilligten,
so war dies sozial nützlicher als ein noch so gut organisiertes staatliches
Sozialprogramm. Bei Sozialpolitik gewinnen die Arbeit- nehmer nichts. Jede
Ausgabe des Staates, jedes Sozialprogramm beruht ja auf einem Verzicht des
Bürgers. Der Staat ist keine Kuh, die im Himmel gefüttert wird und
auf Erden nur gemolken zu werden braucht. Das Geld wandert bei der Sozialpolitik
nur von der einen in die andere Tasche des Bürgers, unter Spesenverlusten,
von denen die professionellen Umverteiler leben.
Ich stelle also hier die Ethik des Unternehmens (als Zeitwort) gegen die Solidaritätsethik des Teilens. Nicht dass die Solidaritätsethik verwerflich oder minderwertig wäre, sie gehört nur in eine andere Sphäre als in die des Marktes, sie gehört ins Privatleben, in die Gemeinschaften und muss dort unsere Hand- lungen bestimmen. Nur soweit er in dieser Sphäre handelt, darf, sollte und wird der Unternehmer «teilen».
Die Ethik des Unternehmerischen geht von einem anderen Ansatz aus: von der elementaren Pflicht jedes Lebewesens zur Selbsterhaltung. Ein Unternehmer unternimmt etwas, um sich und die Seinen über Wasser zu halten. Es ist seine erste moralische Pflicht. Die Alternative wäre ja nur: auf Kosten anderer zu leben. Er kann dies in einer Marktgesellschaft nur tun, indem er anderen einen nützlichen Dienst erweist. Dies ist der geniale Trick, den Adam Smith als Wirkung einer «unsichtbaren Hand» beschrieb. Selbsterhaltung durch den Dienst für andere! Solidarität gibt es auch auf dem Markt. Es ist das gemeinsame Interesse aller an der Aufrechterhaltung der Arbeitsteilung. Auf dem Markt gilt diese Ethik nicht nur für den Unternehmer, sondern auch für den Arbeitnehmer. Auch der Arbeitnehmer muss anderen nützliche Dienste leisten, wenn er sich erhalten will. Die populäre Gegenüberstellung, von der auch unsere Sozialgesetzgebung vielfach ausgeht, vom selbstlosen Arbeitnehmer und vom egoistischen Unternehmer, den man deswegen möglichst hoch besteuern und arbeitsrechtlich einschnüren muss, ist grotesk. Ich wenigstens kenne genauso viele Gauner unter den Arbeitnehmern wie unter den Chefs. Die Unternehmer sind ethisch nicht weniger qualifiziert als die Arbeitnehmer.
Das, was für den Unternehmer wie für den Arbeitnehmer subjektiv nützlich ist, ist es auch für die Gesamtheit: Eigeninteresse wird in allgemeinen Vorteil verwandelt. Es ist darum die Pflicht und Schul- digkeit des Unternehmers, ein «guter» Unternehmer in dem Sinn zu sein, dass er nach den Grund- sätzen des wirtschaftlichen Prinzips den Mitmenschen eine möglichst nützliche Leistung bietet, sein Unternehmen fit hält und produziert. Die zentrale ethische Bedeutung des Unternehmers liegt darin, dass er, aus wohlverstandenem Eigennutz, die Bedürfnisse anderer Menschen befriedigt, d.h. deren Leiden vermindert und ihre Freuden steigert. So ist es seine erste Pflicht und Schuldigkeit, die vorhan- denen Güter nicht zu «teilen», sondern sie zu vermehren. Durch das «Teilen» des Vorhandenen kommt nicht ein Brot mehr auf den Markt.
Nutzen bieten
Entsprechend
lautet der oberste Imperativ für den Unternehmer: Biete anderen Nutzen,
dann werden auch die anderen dir Nutzen bieten. Nur wenn er dieser goldenen
Regel folgt, kann er seiner sozialen Aufgabe als Unternehmer in einer arbeitsteiligen
Tauschgesellschaft gerecht werden, wird die Wohlfahrt aller maximiert. Versagt
er in dieser Rolle, bricht die Gesellschaft zusammen.
Das Ethos des Unternehmers seine innere Einstellung zu seinem Beruf verlangt von ihm, alles zu tun, was das Unternehmen blühen und wachsen lässt. Damit bietet er nicht nur anderen nützliche Leistungen, sondern schafft auch Arbeitsplätze und Einkommen für seine Mitarbeiter. Es ist aber nicht seine primäre und schon gar nicht seine moralische Aufgabe, Arbeitsplätze zu schaffen. Entsprechende Appelle der Politiker sind absurd. Unwirtschaftliche Arbeitsplätze zu schaffen und zu pflegen ist die traditionelle Domäne des Staates. Das Ethos des Unternehmers muss darin bestehen, vor allem ein «guter» Unternehmer sein zu wollen d. h. den unternehmerischen Erfolg als seine erste Pflicht aufzu- fassen. Das unternehmerische Ethos, die Lust an der «schöpferischen Zerstörung», an der Durchdrin- gung neuer Märkte, an der Initiative und Selbstbewährung ist immer auch an allgemeine moralische Regeln gebunden, ja ohne diese gar nicht denkbar. Es ist einfach Unsinn, Ökonomie und Ethik von- einander zu isolieren. Dies ist beim Arbeitnehmer nicht grundsätzlich anders. Es war ein Trick der sozialistischen Propaganda, den Arbeitnehmer zu einer Lichtgestalt zu idealisieren und die Rolle des Bösewichts für den ausbeutenden Unternehmer zu reservieren.
Wettbewerb verlangt
Moral
Es ist nicht
nur verwerflich, moralische Regeln zu verletzen. Es ist auch ausserordentlich
dumm. So ist ja nicht nur die ökonomische Machtstellung, die ein Unternehmer
auf den Märkten innehat und die auf den guten Meinungen der Kunden beruht,
ein Wettbewerbsfaktor; mitentscheidend für seinen Erfolg ist vielmehr
auch die Reputation. Es gibt auch einen Reputationswettbewerb. Vielleicht
kann man Lauf- kundschaft oder den Kunden am orientalischen Basar ungestraft
übervorteilen. Bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen und diese
charakterisieren die heutige Wirtschaftswelt rächt sich unterneh-
merisches Fehlverhalten bald.
Zum Verstoss gegen das Ethos des guten Unternehmers zählt auch das Streben nach Subventionen, d.h. nach dem Leben auf Kosten anderer. Ein subventionierter Unternehmer ist überhaupt kein richtiger Unternehmer, sondern eher eine Art Staatsrentner. Ein selbständiger Unternehmer ist nicht mehr selb- ständig, wenn er von fremder Hilfe lebt.
Der gute Unternehmer
Das Ethos des
guten Unternehmers zeigt sich in allen unternehmerischen Situationen: in der
Führung der Mitarbeiter, im Umgang mit seinen Gesellschaftern, in der
Publizitätspolitik, bei Rationalisierungen, bei der Gründung wie
bei dem Ende eines Unternehmens, bei allen Massnahmen zur Sicherung des Unternehmensbestandes
durch Gesellschaftsvertrag, bei der Nachfolgeregelung. Und selbst im Unter-
gang, wenn rechtzeitiges Aufgeben nicht möglich war: Wer in dieser Situation
«Haltung» gegenüber Gläubigern, der allgemeinen Öffentlichkeit
und speziell auch den Mitarbeitern bewahrt, hat bereits die Grundlage für
den kommenden Wiederaufstieg gelegt. Aufgabe des Unternehmers ist es, Nachfrage
nach Produkten und Leistungen auf wirtschaftlichste Weise zu befriedigen und
dabei Arbeit und Kapital wettbewerbsfähig zu verzinsen. Damit dient er
dem Gemeinwohl und damit bedient er sowohl Share- holder- als auch Stakeholder-Interessen
optimal. Denn, wenn es den Unternehmen gut geht, dann und nur dann kann es
auch den Mitarbeitern, den Aktionären, dem Staat und der Gesellschaft
insgesamt gut gehen.
Dr. Gerd Habermann