Nr. 25, 27. Oktober 2000

Auf dem Weg in die totale Drogenverfügbarkeit?
Das Parlament hat es in der Hand
Hippokrates

Der Bundesrat hat Anfang Oktober mit einem Grundsatzentscheid zur Drogenpolitik seine Position mit Blick auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes festgelegt. Was unsere Landesregierung beschlossen hat, ist weltweit einmalig: Erstens soll der Konsum von Canna- bis nicht mehr strafbar sein, und zweitens will sich die Regierung die Möglichkeit einräumen, bei Konsum von allen anderen Betäubungsmitteln, die weiterhin verboten wären, das soge- nannte «Opportunitätsprinzip» anzuwenden.

Die neusten Drogenbeschlüsse des Bundesrates bedeuten, dass die Landesregierung per Verordnung festlegen könnte, unter welchen Umständen auf eine Strafverfolgung - stillschweigend - verzichtet werden soll. Oder im Klartext: In nicht mehr allzu ferner Zukunft kann in der Schweiz gekifft, gedrogt, gekokst, gespritzt, geschnüffelt und geschluckt werden, was das Zeug hält, und der Staat würde verzichten, dagegen mit polizeilichen Mitteln einzuschreiten.

Die neue bundesrätliche Drogenpolitik bestätigt die schlimmsten Befürchtungen, die manche Kreise bereits bei der versuchsweisen Einführung der staatlichen Heroinabgabe geäussert haben: Ein vermut- lich weitgehend ahnungsloser Bundesrat lässt sich von Frau Dreifuss und ihren Drogenideologen Schritt für Schritt auf den «point of no return» zutreiben. Diesem Ziel einer totalen Drogenverfügbarkeit und des staatlichen «Laissez faire, laissez aller» sind wir mit den neuesten Beschlüssen der Landesregierung ein grosses Stück nähergekommen. Das Parlament hat es nun in der Hand, den Grundsatzentscheid des Bundesrates als Kapitulation vor dem Drogenproblem, als geistiges Armutszeugnis und verant- wortungsloses Politisieren zu entlarven. Dazu einige grundsätzliche Anmerkungen:

Wer das «Opportunitätsprinzip» in der Politik einführen will, gesteht ein, dass die Probleme den staat- lichen Autoritäten über den Kopf gewachsen sind und der Vollzug der Gesetze versagt hat. Das «Oppor- tunitätsprinzip» kann die Lösung der Probleme nicht herbeiführen - im Gegenteil, es verschlimmert und kompliziert die Situation. Wer dies nicht wahrhaben will, kann sich in Holland kundig machen. Dort wird dieses Prinzip - notabene «nur» für Haschisch und nicht für harte Drogen, wie das jetzt der Bundesrat vorsieht - angewendet. Nach zwanzigjähriger deprimierender Erfahrung gestehen die holländischen Drogenexperten und Politiker (unter vorgehaltener Hand) ein, dass diese Politik nicht zum Ziel geführt, sondern eindeutig versagt hat. Das Parlament hätte, um sich zu informieren, die Möglichkeit, sich von einer repräsentativ zusammengestellten holländischen Delegation darüber ins Bild zu setzen.

Wer den Konsum von Haschisch mit Hinweis auf die relative Harmlosigkeit des Stoffs und mit Ver- gleichsparametern zu Alkoholismus oder Pillensucht fortan als straffrei erklären will, handelt politisch verantwortungslos. Wahr ist, dass der Bundesrat in der Vernehmlassung von Kantonen, Parteien und Verbänden mehrheitlich zu einem solchen Schritt gedrängt wurde - aber wo bleibt denn da die Füh- rungsrolle einer Regierung, die den Überblick hat? Wahr ist weiter, dass Alkohol- und Pillensucht weit grössere Schäden anrichten - aber muss man deswegen ein vernünftiges Verbot der Unvernunft opfern? Wahr ist sodann, dass Hunderttausende in diesem Land «kiffen» und man nicht alle bestrafen kann - aber Hunderttausende in diesem Land übertreten auch die Verkehrsregeln, und trotzdem denkt keiner daran, die Parkuhren und die Geschwindigkeitsbeschränkungen abzuschaffen. Wahr ist aber auch, dass die Verharmlosung des Cannabis-Konsums verantwortungslos ist, weil dieser Stoff in mehrfacher Hinsicht über ein Schadenspotential verfügt, das gesundheits- und sozialpolitisch von hoher Relevanz ist. Das Parlament hat es in der Hand, bei der Kommissionsarbeit zum Betäubungsmittel- gesetz sich von ausgewiesenen internationalen Fachleuten über den neuesten Stand der Forschung informieren zu lassen; dabei soll sich das Parlament von der Verwaltung nicht unbesehen irgendwelche Wissen- schaftler als Koryphäen aufschwatzen lassen - man hat so seine Erfahrungen mit den Dreifuss- schen Experten.

Wer glaubt, über die «Medizinalisierung» von Cannabis die Hanf-Akzeptanz bei einer skeptischen Bevölkerung zu erhöhen, der mag zwar über gute PR-Berater verfügen, hat aber keine guten Argumente in der Sache. Die wohl umfassendste und neueste wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema wurde von der führenden wissenschaftlichen Einrichtung auf dem Gebiet in Amerika, vom Institute of Medicine, Ende 1999 abgeschlossen. Die Studie bestätigt die Existenz heilender und lindernder Effekte. Dieselben Wirkungen seien aber auch durch bereits erhältliche andere natürliche Produkte zu erzielen. Die Studie schliesst im weiteren nicht aus, dass es Fälle gibt, bei denen die Verträglichkeit von Canna- bis/ Marihuana Vorzüge gegenüber anderen Medikamenten aufweist - dann sei «Hanf als Medikament» angebracht, allerdings nicht in gerauchter Form, sondern nur als Pille oder Kapsel. Dagegen kann vernünftigerweise nichts eingewendet werden, sofern die bekannten negativen Auswir- kungen von Cannabis in Kauf genommen werden. Am Parlament liegt es nun, diese Studie genau zu lesen und zielführende Schlüsse daraus zu ziehen. Allerdings ist es mehr als fraglich, ob die «Hanf- Freunde» die Hanf-Pille meinen, wenn sie die wohltuenden Eigenschaften und die Natürlichkeit von Hanf als Arznei lobpreisen...

Wer drogenpolitisch die internationalen Vereinbarungen als «dehnbare» Verpflichtungen und die Uno- Drogeninstitutionen als «Quantité négligeable» einstuft, der straft alle Bekenntnisse zur internationalen Solidarität und Verantwortung Lügen. Das Parlament hat es in der Hand, vor einer möglichen drogen- politischen Revolution in der Schweiz den zuständigen Gremien der Uno und der WHO einmal «den Puls zu fühlen» und die ungeschminkte Wahrheit über die Meinung dieser Institutionen zu der Entwick- lung in der Schweiz zu erfahren. Man wird aus dem Staunen nicht herauskommen.

Die «Neue Zürcher Zeitung» - journalistische Fahnenträgerin für Heroinabgabe und Haschischfreigabe - stuft den bundesrätlichen Grundsatzentscheid bagatellisierend als «sachte Liberalisierung» ein. Das sagt einiges aus über das Urteilsvermögen an der Falkenstrasse. Oder will man der Öffentlichkeit ganz einfach Sand in die Augen streuen? Dieser schlimme Verdacht kommt nicht von ungefähr, denn ohne die Desinformation der Medien hätte Frau Dreifuss ihre Strategie bisher nicht so reibungslos durch- setzen können. Das Parlament hat es nun in der Hand, sich nicht durch Zeitungen und Fernsehen weismachen zu lassen, was drogenpolitisch angesagt ist. Es soll sich durch kompetente Informations- beschaffung und kritisches Hinterfragen eine eigene Meinung bilden!

Hippokrates