Nr. 25, 27. Oktober 2000

«Der Bundesrat hätte sich nicht entschuldigen müssen»
Bergier-Bericht widerlegt
Von Thomas Meier, Zürich

Eine vor zwei Wochen veröffentlichte, von der Genfer Kantonsarchivarin geleitete wissen- schaftliche Untersuchung über die schweizerische Flüchtlingspolitik zur Zeit des National- sozialismus führt zu erstaunlichen Erkenntnissen: Nicht 24'000 Flüchtlinge, wie im Bergier- Bericht behauptet, sondern maximal 3000 sind an der Grenze zurückgewiesen worden. Damit erweist sich der Bergier-Bericht, der dem Ansehen der Schweiz einen gewaltigen Schaden zugefügt hat, als unhaltbares Papier.

Insgesamt habe die Schweiz während der Kriegsjahre über 24'000 Flüchtlinge an der Grenze zurück- gewiesen, obwohl die Behörden vom Holocaust Kenntnis gehabt hätten. Dies ist eine der zentralen Aussagen des am 10. Dezember 1999 veröffentlichten Bergier-Berichts. «Gefangen in den komplexen schweizerisch-deutschen Beziehungen» hätten die schweizerischen Entscheidungsträger versucht, die Unabhängigkeit und die wirtschaftliche Stabilität der Eidgenossenschaft zu bewahren. «Das Schicksal der Flüchtlinge betrachteten sie als ein untergeordnetes Problem», so die Folgerungen der Kommission Bergier. Zusammenfassend gelangt der Bergier-Bericht zur Beurteilung, die Schweiz habe «dazu beigetragen, dass das NS-Regime seine Ziele erreichen konnte».

Bundesrätliche Entschuldigung
Die Reaktionen auf die Veröffentlichung des Berichts müssen als dramatisch bezeichnet werden. Die damalige Bundespräsidentin Ruth Dreifuss wandte sich im Namen der Landesregierung an die Öffent- lichkeit und erklärte, dass die Entschuldigung, die der Bundesrat bereits 1995 für das «Versagen in der Flüchtlingspolitik während der Nazi-Zeit» aussprach, «ihre volle Berechtigung» behalte. Die «Fehler, Unterlassungen und Zugeständnisse» in der damaligen Asylpolitik seien «durch nichts wieder gutzu- machen». In seiner Entschuldigung wiederholte der Bundesrat das Schuldeingeständnis des Bergier- Berichts: «Uns bleibt nur, uns ehrfürchtig vor dem Schmerz jener zu verneigen, welche unsagbarem Leid, der Deportation oder dem Tod ausgesetzt wurden, nachdem ihnen die Einreise in unser Land verweigert worden war.» Der Bundesrat werde seine Lehren ziehen und sich «weiterhin für die Menschenrechte einsetzen (...) und den Rassismus bekämpfen».

Vernichtende Kritik an der Schweizer Flüchtlingspolitik übten auch die Medien, die sich in negativen Schlagzeilen über die Schweiz übertrumpften. Die Schweiz, so die Schlagzeilen vom 12. Dezember 1999, habe «als Komplizin des Holocaust» (The Washington Post) «Tausende Verfolgte im Stich gelassen» (St. Galler Tagblatt) und «von der neutralen Grenze in den Nazi-Tod geschickt» (Agence France Presse). Sogar das US-Aussenministerium nahm Stellung und hielt fest, dass die Schweiz ihre Vergangenheit beispielhaft durchleuchte. Ausserdem meldeten sich wiederum die Stimmen ausländi- scher Organisationen zu Wort, die von der Schweiz und von Schweizer Firmen Geld für die Wiedergut- machung angeblich begangenen Unrechts verlangen. Die Londoner Zeitung «Financial Times» wurde in diesem Zusammenhang deutlich: «Der Flüchtlingsbericht wird wahrscheinlich den Druck auf die Schweizer Regierung, jüdischen Flüchtlingen Entschädigungen zu zahlen, erhöhen.» Nach Veröffent- lichung des Bergier-Berichts wurden verschiedene Stimmen laut, welche am Bericht Kritik übten. Insbesondere die Zahl von 24'398 zurückgewiesenen Flüchtlingen wurde in Zweifel gezogen. Der als «Nazi-Jäger» bekannt gewordene französisch-jüdische Anwalt Serge Klarsfeld bezeichnete die Zahl als falsch. Sie sei nur deshalb so hoch, weil Doppelzählungen nicht berücksichtigt wurden; die meisten Flüchtlinge hätten sich mehrmals um eine Einreise bemüht, und bei einer und derselben Person seien deshalb mehrere Rückweisungen gezählt worden. Klarsfeld betonte, dass weniger als 5'000 Juden an den Schweizer Grenzen abgewiesen worden seien.

Doppelzählungen
Ebenfalls Zweifel an den Flüchtlingszahlen des Bergier-Berichts meldete der Lausanner Professor Jean- Christian Lambelet an. Er machte geltend, dass zahlreiche Fälle bekannt sind, bei denen sich eine Person bis zu fünfmal an der Grenze gemeldet hat, mehrmals weggewiesen wurde, oft schliesslich aber doch Aufnahme fand. Der Bergier-Bericht verkenne, dass die Anzahl Wegweisungen nicht das gleiche sei wie die Anzahl endgültig weggewiesener Personen. Noch in jüngster Zeit hat Lambelet den Flücht- lingsbericht der Bergier-Kommission scharf kritisiert. Von den 8000 endgültig Abgewiesenen, die Lambelet zählt, seien «in jedem Fall weniger als die Hälfte» jüdische Flüchtlinge gewesen (NZZ vom 16. August 2000).

Auf die Kritik am Bergier-Bericht reagierten die Medien äusserst gereizt. Der «Tages-Anzeiger» verstieg sich im Zusammenhang mit den Zweifeln Klarsfelds zur Bemerkung, es handle sich dabei um einen «Hüftschuss des Nazi-Jägers» («Tages-Anzeiger» vom 17. Dezember 1999).

Vor zwei Wochen nun haben die Autoren Pierre Flückiger und Gérard Bagnoud eine Untersuchung über die Flüchtlingssituation an der Genfer Grenze in der Zeit des Zweiten Weltkriegs veröffentlicht, die sie unter der Leitung der Genfer Staatsarchivarin Catherine Santschi ausgearbeitet hatten. Dabei sind die Zahlen einer Dokumentation ausgewertet worden, die erst im Jahre 1996 in Genfer Archiven aufgefunden worden war und als einzige die Personalien sämtlicher abgewiesener Personen enthält. Von besonde- rem Wert sind die Informationen über die Flüchtlinge an der Genfer Grenze deshalb, weil es sich beim Genfer Grenzabschnitt in der Zeit des Zweiten Weltkrieges um das wichtigste Eingangstor handelte, durch welches nach unbestrittenen Erkenntnissen vierzig Prozent aller Flüchtlinge in die Schweiz kamen. Die Santschi-Untersuchung gelangt zu völlig anderen Zahlen, als sie der Bericht der Bergier Kommission veröffentlicht hat. Für die Zeit von August 1942 bis August 1944, der Phase, in der die weitaus meisten Verfolgten an der Schweizer Grenze Einlass begehrten, kommt die Untersuchung Santschis zu insgesamt 1259 zurückgewiesenen Ausländern. Extrapoliert auf die ganze Schweiz bedeutet dies, dass in den Kriegsjahren rund 3000 Personen abgewiesen worden sind. Von den jüdischen Flüchtlingen, so der Santschi-Bericht, seien nur 8 Prozent an der Einreise gehindert worden.

Die Ankläger schweigen
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Santschi-Untersuchung lassen sich die Zahlen im Bericht der Bergier-Kommission nicht weiter aufrechterhalten. Wenn sich die Erkenntnisse Santschis bewahrheiten sollten, wird der mehrfach geäusserte Vorwurf der Kollaboration der Schweiz mit dem Nazi-Regime zur tendenziösen, ungenau überprüften Pauschalunterstellung. Am treffendsten erfasste die Bedeutung des Berichts der erwähnte Jean-Christian Lambelet: «Der Bundesrat hätte sich nicht entschuldigen müssen» («Le Temps» vom 11. Oktober 2000).

Bezeichnenderweise hat sich die Bergier-Kommission zu der neuen Untersuchung bis heute mit keinem Wort geäussert. Auch diejenigen Medien, die im vergangenen Dezember nach Veröffentlichung des Begier-Berichts am lautesten über die zweifelhafte Rolle der Schweiz lamentierten, schweigen sich heute aus. An den historischen Tatsachen ändern können sie dadurch aber nichts: Die Geschichte der Schweizer Flüchtlingspolitik in der Zeit des Zweiten Weltkrieges wird aufgrund der Santschi-Untersu- chung neu geschrieben werden müssen.

Thomas Meier