Nr. 24, 29. August 2008
Der totale Glaube an Rechtsnormen
Die Gerichte als Rückzugs-Reservate für Ideologen?
Von Barbara Steinemann, Kantonsrätin, Watt-Regensdorf ZH
Nicht nur die EU bekundet zunehmend Probleme mit der Demokratie. Auch die Schweiz liefert dazu Beispiele. Neulich zu beobachten in Reaktionen auf Massnahmen der Gemeinde Dänikon im Zürcher Unterland.
Dort strapazieren massive Beschädigungen und Lärmbelästigungen durch destruktive, herumhängende Jugendliche die Geduld und Toleranz von Behörden und Einwohnern seit langem. Schliesslich traf die Gemeindeversammlung von Dänikon einen Entscheid: Schulpflichtigen Jugendlichen sei es fortan verboten, sich ab 22 Uhr «in Ansammlungen auf öffentlichen Strassen und Plätzen aufzuhalten».
Sofort meldeten sich Stimmen: Der unangenehme Volksentscheide «fordere den Rechtsstaat heraus», sagten sie. Und Politiker fast aller Couleur beeilten sich, die Däniker Gemeindeversammlung als Veranstaltung von Hinterwäldlern zu diffamieren, deren Entscheid mit «übergeordnetem Recht» nicht vereinbar sei – ganz so, als wäre Dänikon die erste Gemeinde, die Massnahmen zur Respektierung der Nachtruhe treffen würde.
Besserwisser-Juristen
Schon fast zum politischen Programm gehört die Anfechtung kantonaler Volksentscheide für die Grüne Partei: Sie klagt sich in zahlreichen Kantonen wegen verlorener Abstimmungen durch die Gerichtsinstanzen. Auch im Kanton Zürich warten als Folge der notorischen grünen Demokratie-Anfechtung zwei wichtige Gesetze auf die Behandlung durch den Richter: Das im November 2007 angenommene Steuergesetz und das im Februar 2008 mit 75 Prozent Ja-Anteil beschlossene Polizeigesetz – beide gegen den Willen der Grünen gutgeheissen. Offenbar hoffen diese, dass – wenn der Souverän linker Politik eine Absage erteilte – vielleicht ein paar ihnen wohlgesinnte Besserwisser-Juristen ihren kollektivistischen Ideen zum Durchbruch verhelfen könnten.
Wie weit sich gewählte Politiker von den Anliegen ihrer Wähler wegbewegen, zeigt auch Zürichs Stadtrat: Von einem damaligen Jahreslohn für Stadträte von 250 000 Franken ausgehend, gewann der Bund der Steuerzahler 2002 mittels Volksinitiative eine Abstimmung, welche das stadträtliche Salär auf 220 000 Franken reduzierte. Das Volk stimmte den Initianten also zu – der Stadtrat bekundete seinen Respekt vor dem Volksentscheid damit, dass er sich ein halbes Jahr nach der Abstimmung eine Salär-Erhöhung auf 280 000 Franken gönnte.
Durchsichtige Mechanismen
Das Vorgehen ist durchsichtig: Wer mit einem demokratisch getroffenen Entscheid nicht einverstanden ist, verweist auf angeblich tangierte Menschenrechte, weshalb die Stimmberechtigten gar nicht anders als im Sinne der links-grünen Vorgabe entscheiden könnten. Damit soll die Debatte zu allenfalls höchst umstrittenen Vorhaben beendet werden, bevor sie überhaupt beginnen konnte. Noch 2006 – damals war Bundesrat Blocher noch Justizminister – warnten Gutmenschen vergeblich, das Asyl- und Ausländergesetz würde Menschenrechte verletzen. Gleich dummdreist war 2008 die Behauptung, wessen Einbürgerungsgesuch abgelehnt werde, müsse – völkerrechtskonform – ein gerichtliches Klagerecht erhalten. Völkerrecht müsste per Definition eigentlich in allen Ländern, die solches unterschrieben haben, einheitlich angewendet werden. Doch kein anderer Staat, sondern allein die Schweiz kennt ein Klagerecht gegen negative Einbürgerungsentscheide.
Noch vor wenigen Jahren befremdeten Argumentationen mit Hinweisen auf angeblich übergeordnete Rechtsnorm. Heute scheint die Sehnsucht vieler Politiker nach angeblichen völkerrechtlichen Normen, die von eigenständigem Entscheiden-Müssen befreien, fast grenzenlos zu werden. Der Blick Richtung Deutschland und Brüssel genügt, um eine Vorstellung dessen zu gewinnen, was aus Gesellschaften und Staaten wird, in denen die herrschende Kaste zunehmend unter sich bleibt. Die Gestaltung unseres Gemeinwesens ist zu wichtig, um alles Politikern und Juristen allein zu überlassen.
Es sind Bürger, denen der Staat Wertschöpfung zu verdanken hat. Sie bloss zu Steuerzahlern zu degradieren, die sich der Flut von Rechtsregeln nur zu unterziehen hätten, ist demokratiefeindlich. Bürgerinnen und Bürger tragen persönlich und wirtschaftlich Verantwortung für ihr Tun und Lassen. Eine selbstgerechte Elite, die aufs «gemeine Volk» herabschaut und mit rechthaberischen Argumenten dem Volk das Recht entziehen will, über wichtige Dinge, die die Existenz eines jeden Einzelnen unmittelbar betreffen, mitzubestimmen, brauchen wir nicht. Schon gar nicht eine solche, die dem Volk unterstellen will, es könne Inhalt und Tragweite von wichtigen Entscheiden «nicht verstehen».
Hinter ihrer Arroganz verbirgt diese selbsternannte Elite nur ihre Absicht, die direkte Demokratie zu zerstören.
Barbara Steinemann