Nr. 24, 20. Oktober 2006
Die
Schweiz vor folgenschwerem Volksentscheid
Die Kinderzahl im Ausland fördern?
Von Jürg Stahl. Nationalrat, Winterthur
Mit dem neuen Familienzulagen-Gesetz - über
das am 26. November das Schweizer Volk abstimmt - wird eine neue Sozialversicherung
auf Bundesebene installiert. Dies, obwohl praktisch alle bestehenden Sozialversicherungen
in grossen Finanzproblemen stecken.
So schreibt etwa die IV jeden Tag fünf Millionen Franken Defizit. Auch die AHV erreicht den gesetzlich vorgeschriebenen Fondsbestand in der Höhe einer Jahresausgabe bei weitem nicht.
Spätestens 2012 wird sie daher in einen Liquiditätsengpass gelangen. Die Arbeitslosenversicherung schrieb in den letzten drei Jahren fünf Milliarden Franken Defizit. Die Mehrkosten des Familienzulagengesetzes für die Wirtschaft sind höher als die Entlastung, welche sie durch die im Parlament verabschiedete Unternehmenssteuerreform erfährt. Unter dem Strich bedeutet dies, dass einmal mehr die Löhne unter Druck geraten. Aufgrund der schon heute desolaten finanziellen Lage der Sozialwerke, sind mit dem neuen Familienzulagengesetz zusätzliche Bundesschulden und weitere Steuererhöhungen absehbar.
Bewährte kantonale Regelung
Heute sind die Familienzulagen
kantonal geregelt. Diese Regelung hat sich bewährt, da eine optimale
Abstimmung auf die unterschiedlichen steuerlichen und regionalen Bedürfnisse
gewährleistet ist. Die in der Schweiz ausbezahlten Kinderzulagen liegen
in allen Kantonen weit über dem europäischen Durchschnitt. Mit der
neuen zentralistischen Kinderzulagenregelung, der nur eine knappe Mehrheit
der eidgenössischen Räte zugestimmt hat, würde unser gut funktionierendes
System gefährdet. Die SVP hat daher, zusammen mit den Wirtschaftsverbänden,
erfolgreich das Referendum unterstützt.
Hier lebende Kinder
fördern
Familienzulagen sind dazu da, um die Familien in der Schweiz zu unterstützen. Doch ein wesentlicher Teil der Zulagen wird schon heute ins Ausland exportiert. Mit unseren überdurchschnittlichen Kinderzulagen lässt es sich in vielen Ländern fürstlich leben - alles auf Kosten der Schweizer Arbeitgeber! Neu würden diese so genannten Sozialtransfers sogar noch ausgebaut. Bereits mit der heutigen Familienzulagenordnung fliessen jedes Jahr 230'000 Kinderzulagen ins Ausland, an Kinder, von denen wir nicht mit Sicherheit wissen, ob es sie überhaupt alle gibt. Jedes Jahr verliert die Schweizer Volkswirtschaft so eine halbe Milliarde Franken an Kaufkraft.
Mit dem neuen Gesetz würde diese Summe noch einmal stark ansteigen. Entgegen den Verlautbarungen der Befürworter wandern die Kinderzulagen in den meisten Fällen ohne Kaufkraftanpassung ins Ausland.
Sozialmissbrauch Tür und Tor öffnen?
Mit dem Export von Familienzulagen wird zudem für Sozialmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Kein Arbeitgeber kann nachprüfen, ob es die Kinder, für die er monatlich Beiträge entrichtet, im Ausland auch wirklich gibt. Arbeitnehmer aus Ländern, die eine geringere Kaufkraft aufweisen als die Schweiz, haben grosse Anreize, mehr Kinder anzugeben als sie wirklich haben. Zwar passt das neue Familienzulagengesetz die Kaufkraft der Kinderrenten an, doch trifft dies nur für die wenigsten Länder auch wirklich zu. So wird die Kaufkraft für EU-Mitglieder aufgrund der bilateralen Verträge nicht angepasst. Ebenfalls nicht angepasst wird die Kaufkraft für EFTA-Staaten. Ausgerechnet für jene Staaten, in die am meisten Kinderzulagen aus der Schweiz fliessen, wird die Kaufkraft nicht angepasst. Denn die Schweiz hat mit Serbien (Kosovo), Montenegro, Kroatien, der Türkei, Mazedonien etc. ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, welches die Kaufkraftanpassung ausschliesst.
Bezahlen ohne Ende
Bisher waren die Kinderzulagen an Erwerb gebunden, dass mit dieser Vorlage neu Nichterwerbstätige vom System profitieren sollen, widerspricht der ursprünglichen Idee. Geradezu absurd ist dabei die Tatsache, dass die Kinder von Selbständigen keine solchen Zulagen bekommen. Sind es doch gerade die Selbständigen, welche zu grossen Teilen die Kinderzulagen als Arbeitgeber finanzieren. Hingegen sollen neu auch Arbeitslose in den Genuss von staatlichen Kinderzulagen kommen. Besonders stossend daran ist, dass neu auch Steuergelder eingesetzt werden, um im Ausland lebende Kinder von Arbeitslosen zu unterstützen. Wo führt das hin?
Die Wirtschaft, die schon
heute vier Milliarden Franken pro Jahr an Familienzulagen zahlt, würde
bei einer Annahme des Gesetzes mit zusätzlichen 400 Millionen Franken
pro Jahr belastet, dazu kommen die 200 Millionen Franken Beiträge der
öffentlichen Hand. Die inländischen Familien würden von den
Erhöhungen der Kinderzulagen nur marginal profitieren und es ist äusserst
zweifelhaft, ob aufgrund der Teilharmonisierung der Familienzulagen in der
Schweiz jemals ein einziges Kind mehr das Licht der Welt erblickt. Im Ausland
hingegen wächst der Anreiz, dank den fürstlichen Kinderzulagen aus
der Schweiz, die Kinderschar rasch zu erhöhen. Das neue Zulagen-Gesetz
und die Ost-Milliarde führen somit zu einem Abfluss von Steuer- und Wirtschaftsgeldern
ins Ausland, ohne Wertschöpfung. Wir bezahlen ohne Ende. Deswegen kämpfe
ich für 2x Nein am 26. November 2006.
Jürg Stahl