Nr. 24, 19. September 2003

Zeugnis versagender Ausländer-Politik
Emmen 1991 - 2001

Jenes Bundesgerichts-Urteil, das ohne Rechtsgrundlage Urnenabstimmungen über
Einbürgerungen untersagte, zielte vor allem gegen die Gemeinde Emmen.

Wer Illustrationsmaterial zum totalen Versagen der schweizerischen
Ausländerpolitik sucht, wird, wenn er die Entwicklung der Einwohnerschaft
der luzernischen Vorortsgemeinde Emmen in den letzten zehn Jahren verfolgt,
zweifellos fündig. Im Jahr 1991 wohnten in Emmen 20 643 Schweizer und 4965
Ausländer. Insgesamt 1704 der damals in Emmen wohnhaften Ausländer stammten
aus Jugoslawien. Bis zum Jahr 2001 verminderte sich die Zahl der in Emmen
wohnhaften Schweizer auf 19 590. Die Zahl der ausländischen Einwohner Emmens
wuchs an auf 7650. Davon stammten nicht weniger als 4218 (55 Prozent aller
Ausländer) aus Ex-Jugoslawien. Vom gesamten Zuwachs an Ausländern von 2648
Personen innert zehn Jahren entfielen also nicht weniger als 2514 auf Ausländer
mit Herkunft Ex-Jugoslawien.
Die Steuereinnahmen Emmens haben in den beobachteten zehn Jahren stagniert.
Eine eigentliche Kostenexplosion verzeichneten hingegen die Sozialhilfe und
das Bildungswesen. Während Bern und Lausanne Emmen eine «Lösung» seines
Problems über den Weg von Masseneinbürgerung aufzwingen will, fordert die
Emmener Bevölkerung längstens Massnahmen zur Eindämmung dieser einseitigen,
die Gemeinde bei weitem überlastenden Einwanderung. Diese hat Emmen auch
eine markante Zunahme der Kriminalität bis hin zu Tötungsdelikten beschert.
Dass die Bevölkerung in der Masseneinbürgerung keine Lösung des Problems
sieht, will das Bundesgericht zu Lausanne den Bürgerinnen und Bürgern zu
Emmen jetzt austreiben ­ Gemeindeautonomie und Rechte des Souveräns hin
oder her.


Ulrich Schlüer