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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 4. Oktober 2002

Selbstbedienungsladen
Die Parlamentarier und ihre Spesen

Die Idee warf in der ersten Hälfte des laufenden Jahres Wellen: Jeder Parlamentarier solle fortan einen vom Bund bezahlten Mitarbeiter erhalten. Die Idee wurde, weil als kostspielige Weichenstellung in Richtung Berufsparlament erkannt, verworfen. Dies mit dem Mittel eines «Gegenvorschlags», der den Parlamentariern zwar keine Assistenten, aber immerhin eine recht markante Aufbesserung der Jahrespauschale um rund Fr. 25 000.-- bescherte. Dies, nachdem erst kürzlich, auf Jahresbeginn 2001 nämlich, die Taggelder der Parlamentarier um genau einen Drittel - von dreihundert auf vierhundert Franken - erhöht worden waren.

Insgesamt haben sich die Parlamentarier damit - einzig die SVP-Fraktion leistete Widerstand - die eigene Entschädigung innert nur gerade anderthalb Jahren um fast fünfzig Prozent erhöht: Für den, der in zwei Kommissionen Einsitz hat, vergrössert sich die Jahresentschädigung von zuvor Fr. 80 000.-- auf rund Fr. 120 000.-- im Jahr. Wer, irgendwo im Arbeitsprozess stehend, kann vergleichbare Lohnerhö- hung geniessen?

Es blieb bloss die Frage übrig, ab welchem Termin die Erhöhung der Jahrespauschale wirksam werden sollte. Die Ratsmehrheit - wiederum regte sich bloss in der SVP Widerstand - entschied sich für den 1. Dezember 2002. Damit wird der Eidgenossenschaft rund eine halbe Million Mehrbelastung für Parla- mentarier-Entschädigungen zugemutet, die nirgends budgetiert worden ist. Weshalb die Erhöhung denn nicht erst auf den 1. Januar in Kraft treten könne, womit eine ordnungsgemässe Budgetierung immerhin sichergestellt wäre? Das sei - geben sich fast alle Parlamentarier selbstgefällig zufrieden - «aus com- putertechnischen Gründen» nicht möglich. Das Computerprogramm schlucke Änderungen an Parla- mentarier-Entschädigungssätzen bloss per 1. Dezember...

Budget-technisch, versicherten Finanz-Spezialisten, sei das überhaupt kein Problem. Man werde die für die Bundesrechnung 2002 noch nicht vorgesehene Erhöhung einfach transitorisch ins Jahr 2003 hinüber- buchen. Dann merke niemand die um einen Monat vorverlegte Entschädigungs-Erhöhung. In der Privat- wirtschaft würden solche Tricks als Bilanz-Manipulationen bezeichnet, deren Urheber (zu Recht!) bestraft würden. Zumal das Gesetz, auf welches das Parlament die Erhöhung seiner eigenen Entschä- digung abstützt, gar erst in einem guten Jahr, am 1. Dezember 2003, in Kraft tritt...

Die Frage bleibt: Wie will eine Parlamentsmehrheit, die den Staat, wenn sie eigene Interessen befrie- digt, kurzerhand zum Selbstbedienungsladen abwertet, je die desolate Lage im tiefroten Bundeshaus- halt in den Griff bekommen?

Ulrich Schlüer

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