Nr. 24, 4. Oktober 2002

Volksinitiative «gegen Asylrechtsmissbrauch»
Zur Verhinderung eines Asyl-Chaos
Von Nationalrat Hans Fehr, Eglisau ZH

Die Volksinitiative «gegen Asylrechtsmissbrauch», über welche das Schweizervolk am 24. November 2002 abstimmen wird, ist die letzte Chance, das Asyl-Chaos in der Schweiz zu verhindern. Die Initiative wird Scheinflüchtlinge und illegale Einwanderer von der Schweiz abhalten und damit die Zahl der Asylgesuche auf einen Drittel und die Kosten auf die Hälfte reduzieren.

Die für das Asylwesen verantwortliche Bundesrätin Ruth Metzler hat im «Tages-Anzeiger» vom 6. Juli 2002 etwas treuherzig gesagt: «Zur Asylinsel sollten wir nicht werden.» Tatsache ist: Die Schweiz ist längst zur attraktiven Asylinsel geworden, weil Bundesräte und gleichgesinnte Politiker, Parteien, Hilfswerke und andere Kreise die Missstände beschönigen und zum Teil eine «Asylpolitik der offenen Scheunentore» betreiben. Und wir zahlen dafür jährlich Kosten in Milliardenhöhe.

Statt die hohe Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge zu senken, tut der Bundesrat das Gegen- teil: Er will neu den Status der sogenannten «integrativen Aufnahme» einführen für bestimmte Katego- rien von Asylanten - inklusive Familiennachzug und Arbeitsmöglichkeiten. Wird dieses bundesrätliche Vorhaben umgesetzt, dann werden noch mehr Scheinflüchtlinge in die Schweiz kommen; und die meisten werden bleiben.

Immer mehr Scheinflüchtlinge
Die hohe Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge und illegale Einwanderer hat alarmierende Konsequenzen: Gegenüber der Vorjahresperiode hat die Zahl der Asylgesuche in der ersten Hälfte des Jahres 2002 um 28,4 Prozent zugenommen. Jeden Tag werden rund 160 neue Gesuche gestellt. Die Anerkennungsquote liegt unter 10 Prozent, das heisst: Nicht einmal jeder zehnte Asylbewerber ist tatsächlich ein Flüchtling. Viele werden straffällig, viele betätigen sich im Drogenhandel - neuerdings immer mehr junge Männer aus Schwarzafrika.

Im Zeitraum 1994­2001 wurden in der Schweiz pro 10'000 Einwohner 279 Asylgesuche gestellt. In Holland waren es 188, in Belgien 170, in Österreich 132, in Schweden 120, in Norwegen 118, in Däne- mark 106, in Deutschland 102, in Grossbritannien 84, in Frankreich 38 und in Finnland 24. Italien erscheint nicht einmal in dieser Statistik, weil Italien eigentlich nur ein «Transit-Asylrecht» praktiziert: Nach 45 Tagen Aufenthalt werden die ohnehin minimalen staatlichen Fürsorgeleistungen an Flüchtlinge vollständig gestoppt. Eine zwar indirekte, aber äusserst wirksame Aufforderung an die Asylanten, spätestens nach dieser Frist über die Grenze in die Schweiz zu gelangen.

Ende Juni 2002 hielten sich rund 93'000 «Personen des Asylbereichs» in unserem Land auf. Korrekter- weise müssen dazu noch jene 41'500 gezählt werden, die ab dem Jahr 2000 aus der Asylstatistik herausgenommen wurden, weil deren Aufenthalt jetzt «ausländerrechtlich» geregelt wird. Es handelt sich um sogenannt «humanitäre und andere fremdenpolizeiliche» - also nicht mehr asylrechtliche - «Regelungen». Die Statistik macht¹s möglich!

Die europäischen Nachbarn schützen sich
Die meisten europäischen Staaten haben ihr Asylrecht in den vergangenen Monaten verschärft. Neben dem erwähnten «Transit-Asylrecht», das Italien praktiziert, werden dort illegale Einwanderer künftig sofort ausgewiesen und ohne Anhörung ausgeschafft. Bei Zuwiderhandlung droht bis zu einem Jahr Haft. In Holland werden bei Ablehnung des Asylgesuchs oder bei Nichteintreten auf das Gesuch keine staatlichen Leistungen mehr ausbezahlt. Renitente und «Papierlose» werden in speziellen Kollektiv- Unterkünften untergebracht. In Dänemark werden die Sozialleistungen für Asylanten drastisch reduziert. Zudem ist eine Heirat von dänischen Staatsangehörigen mit Ausländern erst ab dem 24. Altersjahr gestattet, und für ausländische Ehegatten wird kein Familiennachzug gewährt. Andere Staaten gehen in ähnlicher Weise gegen Asylrechtsmissbraucher und illegale Einwanderer vor. Wenn die Schweiz keine wirksamen Massnahmen trifft, so wird sie für Asylsuchende noch attraktiver. Die Volksinitiative «gegen Asylrechtsmissbrauch» ist deshalb dringend nötig.

Initiative mindert Attraktivität
Die beiden wichtigsten Instrumente der Initiative sind die sogenannte Drittstaatenregelung sowie die Sanktionen gegen Asylanten, deren Gesuch abgelehnt wurde oder welche die bestehenden Vorschriften verletzen.

Drittstaatenregelung: Wenn Asylsuchende über sichere Drittstaaten, in denen sie bereits ein Gesuch gestellt haben oder hätten stellen können, in die Schweiz kommen, so wird auf ihr Gesuch nicht eingetreten. Damit wird die freie Wahl des (vom Asylbewerber bevorzugten) Asyllandes aufgehoben. Die Drittstaatenregelung bringt, sofern sie mit einer schärferen Kontrolle an wichtigen Grenzabschnitten verbunden wird, eine massive Abhaltewirkung gegen Scheinflüchtlinge. Abgewiesenen Asylbewerbern werden mithilfe der sogenannten Rückübernahmeabkommen, welche die Schweiz mit den Nachbar- staaten abgeschlossen hat, in das entsprechende Herkunftsland überstellt. Die Aufnahme echter Flüchtlinge wird dabei nach wie vor möglich sein.

Sanktionen: Gesuchsteller, deren Gesuch abgelehnt oder auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, sowie vorläufig Aufgenommene, welche ihre Mitwirkungspflicht (vor allem bei der Abklärung ihrer tatsächlichen Herkunft und Identität) grob verletzen, werden schlechter gestellt. Sie erhalten stark reduzierte Fürsorgeleistungen.

Im weiteren bringt die Initiative eine Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten sowie reduzierte medizi- nische Leistungen für Asylbewerber, welche sich rechtswidrig verhalten. Zudem ermöglicht die Initiative Sanktionen gegen Fluggesellschaften, welche Leute ohne genügende Identitätsprüfung in die Schweiz transportieren.

Insgesamt senkt die Initiative die Attraktivität der Schweiz für Asylbewerber auf den Stand der meisten europäischen Staaten. Die Gesuche werden sich damit auf etwa einen Drittel reduzieren, die Kosten auf die Hälfte. Damit gewinnt der Bundesrat mehr Handlungsfreiheit. Er kann künftig eher Kontingente von echten Flüchtlingen aus Kriegsgebieten vorübergehend aufnehmen, weil unsere Aufnahmekapazität nicht bereits durch Scheinflüchtlinge und Asylmissbraucher erschöpft ist.

Die Volksinitiative «gegen Asylrechtsmissbrauch» ist wohl die letzte Chance, das Asyl-Chaos von unserem Land abzuwenden. Es gilt deshalb alles zu unternehmen, damit diese Volksinitiative am 24. November 2002 angenommen wird.

Hans Fehr, Nationalrat